1 Ergebnis
-
Seite 1 von 5 Das Präsidium Richterliche Geschäftsverteilung für das Jahr 2023... II. Zuständigkeit der Kammern 1. Die bis 31.12.2022 eingegangenen Verfahren verbleiben bei den Kammern, denen sie zugeteilt sind. 2. Für die ab 01.01.2023 eingehenden Verfahren gilt Folgendes: a) Die Zuständigkeit
- als HTML-Seite anzeigen
- gefunden im Portal: Arbeitsgericht Dresden