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Ablauf des beschleunigten Verfahrens - Zuwanderung - Beschleunigtes Fachkräfteverfahren - sachsen.de
zum beschleunigten Fachkräfteverfahren
Vereinfachte Übersicht zum Ablauf des beschleunigten Fachkräfteverfahrens.
Die Übersicht zum vereinfachten Ablauf zum beschleunigten Fachkräfteverfahren haben wir für Sie zum
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Dauer des beschleunigten Verfahrens - Zuwanderung - Beschleunigtes Fachkräfteverfahren - sachsen.de
Dauer des beschleunigten Verfahrens
Wie lang dauert das beschleunigte Fachkräfteverfahren?
Im Idealfall dauert das beschleunigte Fachkräfteverfahren von der Unterzeichnung der Vereinbarung bei der Ausländerbehörde bis
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Aufgaben der Arbeitgeber - Zuwanderung - Beschleunigtes Fachkräfteverfahren - sachsen.de
Aufgaben der Arbeitgeber
Was muss der Arbeitgeber im beschleunigten Fachkräfteverfahren tun?
• Für den Arbeitgeber ist die Inanspruchnahme des beschleunigten Fachkräfteverfahrens eine Option. Er entscheidet, ob er ein
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Startseite - Zuwanderung - Beschleunigtes Fachkräfteverfahren - sachsen.de
erweitert und erleichtert, insbesondere auch durch die Abschaffung der Beschränkung auf Mangelberufe. Die Zuwanderung von Fachkräften nach Deutschland wird zudem durch das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a des
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Vorteile für Arbeitgeber - Zuwanderung - Beschleunigtes Fachkräfteverfahren - sachsen.de
zur Anerkennung und Qualifizierung
Welche gesetzlichen Fristen gelten im beschleunigten Fachkräfteverfahren?
Im beschleunigten Fachkräfteverfahren gelten für die jeweiligen einzelnen Verfahrensschritte besonderen Fristen.
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Ergebnisse der Berufsanerkennung - Zuwanderung - Beschleunigtes Fachkräfteverfahren - sachsen.de
kann dann entscheiden, ob er das beschleunigte Fachkräfteverfahren beenden oder fortführen möchte.
Will der Arbeitgeber das beschleunigte Fachkräfteverfahren fortführen, prüft die Ausländerbehörde die Erteilung einer
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Gebühren und Kosten - Zuwanderung - Beschleunigtes Fachkräfteverfahren - sachsen.de
Gebühren und Kosten
Was kostet das beschleunigte Fachkräfteverfahren?
Für die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens wird eine Beratungsgebühr der Ausländerbehörde von 411 Euro erhoben. Die Gebühr
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Erfasste Fachkräfte - Zuwanderung - Beschleunigtes Fachkräfteverfahren - sachsen.de
Erfasste Fachkräfte
Für welche Fachkräfte ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren möglich?
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren kann durchgeführt werden für:
1. namentlich bekannte Fachkräfte mit einem konkreten
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Ablehnung der Vorabzustimmung - Zuwanderung - Beschleunigtes Fachkräfteverfahren - sachsen.de
Nichterteilung einer Berufsausübungserlaubnis oder Nichtzustimmung der Arbeitsverwaltung, dann kann die Ausländerbehörde keine Vorabzustimmung erteilen und der Arbeitgeber kann das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei
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Erteilung Vorabzustimmung - Zuwanderung - Beschleunigtes Fachkräfteverfahren - sachsen.de
automatisch eine Information. Zudem übermittelt die Ausländerbehörden eine Ausfertigung der Vorabzustimmung zum Visum an den Arbeitgeber. Damit ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der Ausländerbehörde abgeschlossen.
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