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Bauantrag/normal
die Bauaufsichtsbehörde Aktenzeichen der Bauaufsichtsbehörde Eingangsstempel der Bauaufsichtsbehörde
Bauantrag
nach § 68 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO)
? Vereinfachtes
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Anlage zu Ziffer I der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur...
1 DVOSächsBO vgl. Nummer 5).
2 Für den Nachweis der Standsicherheit (§ 12 Absatz 1 der Durchführungsverordnung zur Sächsischen
Bauordnung (DVOSächsBO)) sind die für die Beurteilung der Brandeinwirkungen erforderlichen
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Anlage_1_zu_Ziffer_1_VwV_TB_Sachsen.pdf
werden soll (§ 67 Absatz 1
SächsBO; vergleiche Nummer 5).
2 Für den Nachweis der Standsicherheit (§ 12 Absatz 1 der Verordnung des Sächsischen Staat sministeriums
des Innern zur Durchführung der Sächsischen Bauordnung
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Energetische Sanierung von Baudenkmalen Handlungsanleitung für Behörden, Denkmaleigentümer, Architekten und Ingenieure STAATSMINISTERIUM...
davon ab, ob für die Durchführung der
Maßnahme neben der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung auch eine Baugenehmigung
erforderlich ist. So nimmt die Sächsische Bauordnung (SächsBO) bestimmte Baumaßnahmen
von der Baugenehmigungspflicht
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Energetische Sanierung von Baudenkmalen Handlungsanleitung für Behörden, Denkmaleigentümer, Architekten und Ingenieure STAATSMINISTERIUM...
davon ab, ob für die Durchführung der
Maßnahme neben der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung auch eine Baugenehmigung
erforderlich ist. So nimmt die Sächsische Bauordnung (SächsBO) bestimmte Baumaßnahmen
von der Baugenehmigungspflicht
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Referentenentwurf Zweites Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung1) Vom … Der Sächsische...
Zu Nummer 34
Im Gegensatz zur Baugenehmigung haben Widerspruch und Anfechtungsklage eines
Dritten gegen den Vorbescheid aufschiebende Wirkung, da § 212a BauGB in diesem Fall
nicht anwendbar ist. Bereits nach der Rechtsprechung
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Archiv - Bauen und Wohnen in Sachsen - sachsen.de
2018 - Vordruck Bauantrag geändert
Mit der Bekanntmachung vom 30. Mai 2018 (SächsABl. S. 739) wird zur Verwendung im bauaufsichtlichen Verfahren die Anlage 1 – Bauantrag nach § 68 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO)
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Neben der Baugenehmigung erforderliche Genehmigungen oder Erlaubnisse bei der Errichtung oder Änderung baulicher Anlagen
der Baugenehmigung eventuell erforderliche Anzeige- oder Mitteilungspflichten.
2)
Für Werbeanlagen hat § 60 Satz 1 Nummer 3 der Sächsischen Bauordnung Vorrang.
3)
Keine straßenrechtliche Entscheidung erforderlich
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Bauaufsichtsbehörden - Bauen und Wohnen in Sachsen - sachsen.de
für den Vollzug der Bauordnung und entscheiden beispielsweise über Bauanträge.
Weitere Information
Bauaufsichtsbehörden
Oberste Bauaufsichtsbehörde
Staatsministerium für Regionalentwicklung
E-Mail: bautechnik-
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SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT I-IND LANDWIRTSCHAFT Dresden, 0?.00..r0t,...
prüfenden Fachrechts wird auf Anlage 2 zur Venrualtungsvorschrift des SMI zur Sächsischen Bauordnung (VwVSächsBO) ven¡riesen.
ln jenen Fällen, in denen anderes Fachrecht nicht unter das aufgedrängte Fachrecht fällt,

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