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geregelt.
Fachliche Fortbildung soll jährlich mindestens für pädagogische Fachkräfte im Umfang von 40 Stunden und für Kindertagespflegepersonen im Umfang von: 20 Stunden ermöglicht und wahrgenommen werden. Die pädagogischen
- gefunden im Portal: Kindertagesbetreuung