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Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Sächsische Hygiene-Verordnung...
IfSG) ermächtigt im § 17 (4) die Landesregierungen, unter den
Voraussetzungen nach § 16 (Vorliegen von Tatsachen, die zum Auftreten einer übertragbaren
Krankheit führen können) und § 17 (1) (Annahme, dass Gegenstände
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Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Sächsische Hygiene-Verordnung...
IfSG) ermächtigt im § 17 (4) die Landesregierungen, unter den
Voraussetzungen nach § 16 (Vorliegen von Tatsachen, die zum Auftreten einer übertragbaren
Krankheit führen können) und § 17 (1) (Annahme, dass Gegenstände
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Meldung einer übertragbaren Krankheit
schriftlich E - mail
männlich weiblich
Erkrankung Verdacht einer Erkrankung
Tod Ausscheider
an/von
(Krankheit/Erreger)
erkrankt am: Geburtsland/
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Meldung einer übertragbaren Krankheit
schriftlich E - mail
männlich weiblich
Erkrankung Verdacht einer Erkrankung
Tod Ausscheider
an/von
(Krankheit/Erreger)
erkrankt am: Geburtsland/
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Meldung einer übertragbaren Krankheit
Influenzavirus 1, 3, 4 nicht genannte Erreger gemäß § 7(2) IfSG
a) Nur bei Schwangeren und Neugeborenen
m) Zu 6, 7, 8: z. B. Immunoblot, MIF
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Merkblatt für Asylbewerber in verschiedenen Sprachen
leben.
Die Untersuchung umfasst eine allgemeine körperliche Untersuchung (soweit dies zur
Feststellung einer übertragbaren Krankheit erforderlich ist), eine Röntgenaufnahme des
Brustkorbs (ab dem 15. Geburtstag) bzw. einen
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Freistaat Sachsen - Gesundheit - MRE-Lexikon
Das Teilgebiet der Infektionsepidemiologie befasst sich dabei speziell mit übertragbaren Krankheiten, welche beispielsweise durch Bakterien oder Viren verursacht werden. Die Epidemiologie bildet damit die Grundlage von Maßnahmen,
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Freistaat Sachsen - Gesundheit - MRE-Lexikon
Das Teilgebiet der Infektionsepidemiologie befasst sich dabei speziell mit übertragbaren Krankheiten, welche beispielsweise durch Bakterien oder Viren verursacht werden. Die Epidemiologie bildet damit die Grundlage von Maßnahmen,
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Die Pflicht des Arztes, den Patienten auf eine Impfung hinzuweisen von Erwin...
das hierunter gemäß § 2 Nr. 9 IfSG „die Gabe eines Impfstoffes mit dem
Ziel vor einer übertragbaren Krankheit zu schützen“ versteht. Durch die Verabreichung eines Impfstoffes, welcher Antigene eines Krankheitserregers
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Freistaat Sachsen - Gesundheit - Gesundheitsämter
Menschen, die an einer übertragbaren Krankheit leiden, von ihr bedroht oder dadurch gefährdet sind, insbesondere über Schutz- und Vorbeugemaßnahmen Beratung der Bevölkerung zu Fragen des Umweltbezogener Gesundheitsschutz

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