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REVOSax Landesrecht Sachsen -
Zuständigkeitsverordnung Landwirtschaft/Forsten/Gentechnik – ZuLaFoGeVO
gentechnische Anlagen, gentechnische Arbeiten, genehmigte Freisetzungen von gentechnisch veränderten Organismen oder Belange außerhalb der Landwirtschaft und des Gartenbaus betreffen,
16.
des § 4 Absatz 1 und 2 des Gesetz
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
G Anpassung SächsNatSchG an Bundesrecht
Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:
„Die Erklärung kann auch Regelungen über den Einsatz gentechnisch veränderter Organismen enthalten.”
bb)
In Satz 2 werden nach den Wörtern „Schutz gegliedert werden”
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
Änd. ZuLaFoGeVO
und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften, soweit die Vorschriften gentechnische Anlagen, gentechnische Arbeiten, genehmigte Freisetzungen von gentechnisch veränderten Organismen oder Belange außerhalb
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SächsBRKG
1.
für bauliche Anlagen und andere Anlagen zur Gewinnung, Lagerung oder Verarbeitung von Stoffen oder gentechnisch veränderten Organismen, von deren Beschaffenheit oder Handhabung Gefahren für die Umgebung ausgehen können,
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
G zur Änd. SächsKatG
1.
für bauliche Anlagen und andere Anlagen zur Gewinnung, Lagerung oder Verarbeitung von Stoffen oder gentechnisch veränderten Organismen, von deren Beschaffenheit oder Handhabung Gefahren für die Umgebung ausgehen können,
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POLKon
Stoffe, NRKP, Vitaminanalytik 10 Organische und anorganische Schadstoffe 11 Pestizide und Dioxine 12 Bestrahlung, Radiologie, Parasitologie, Tabak, gentechnisch veränderte Lebensmittel (Grundstücksverkehrsordnung
GVO),
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