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Hochschulpolitik - Studieren - sachsen.de
dafür, dass sich die Hochschulen weiter positiv entwickeln können. Daher ist im für Sachsen festgelegt, die Hochschulautonomie zu stärken und die Hochschulen auch für die Zukunft sicher aufzustellen. Dafür soll u.a.
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Hochschulentwicklungsplanung 2025
die Hochschulleitung sind. Im
Bewusstsein dessen und des bereits beschriebenen Spannungsfeldes zwischen staatlicher
Planungspflicht und Hochschulautonomie, beschreibt das SMWK im Folgenden konkrete
Anforderungen an die Hochschulen
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Zielvereinbarung gemäß § 10 Abs. 2 SächsHSFG zwischen der Westsächsischen Hochschule Zwickau...
Leitlinien der finanziellen und inhaltlichen
Planungssicherheit, der Hochschulautonomie, der standortspezifischen Ausdifferenzierung,
der Chancengleichheit sowie der Aufrechterhaltung des Qualitätsanspruches in Lehre und
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Zielvereinbarung gemäß § 10 Abs. 2 SächsHSFG zwischen der Universität Leipzig vertreten...
vorgibt. Diese im Dialog mit den Hochschulen
entstandene Hochschulentwicklungsplanung ist getragen von den Leitlinien der finanziellen
und inhaltlichen Planungssicherheit, der Hochschulautonomie, der standortspezifischen
Ausdifferenzierung,
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Zielvereinbarung gemäß § 10 Abs. 2 SächsHSFG zwischen der Technischen Universität Dresden...
SMWK) vorgibt. Diese im Dialog mit den Hochschulen
entstandene Hochschulentwicklungsplanung ist getragen von den Leitlinien der finanziellen
und inhaltlichen Planungssicherheit, der Hochschulautonomie, der standortspezifischen
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Zielvereinbarung gemäß § 10 Abs. 2 SächsHSFG zwischen der Technischen Universität Chemnitz...
Leitlinien der finanziellen
und inhaltlichen Planungssicherheit, der Hochschulautonomie, der standortspezifischen
Ausdifferenzierung, der Chancengleichheit sowie der Aufrechterhaltung des
Qualitätsanspruches in Lehre
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Zielvereinbarung gemäß § 10 Abs. 2 SächsHSFG zwischen der Technischen Universität Bergakademie...
Leitlinien der finanziellen
und inhaltlichen Planungssicherheit, der Hochschulautonomie, der standortspezifischen
Ausdifferenzierung, der Chancengleichheit sowie der Aufrechterhaltung des
Qualitätsanspruches in Lehre
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Zielvereinbarung gemäß § 10 Abs. 2 SächsHSFG zwischen der Palucca Hochschule für...
von den Leitlinien der finanziellen
und inhaltlichen Planungssicherheit, der Hochschulautonomie, der standortspezifischen
Ausdifferenzierung, der Chancengleichheit sowie der Aufrechterhaltung des
Qualitätsanspruches
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Zielvereinbarung gemäß § 10 Abs. 2 SächsHSFG zwischen der Hochschule für Musik...
von den Leitlinien der finanziellen
und inhaltlichen Planungssicherheit, der Hochschulautonomie, der standortspezifischen Ausdifferenzierung, der Chancengleichheit sowie der Aufrechterhaltung des Qualitätsanspruches
in Lehre
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Zielvereinbarung gemäß § 10 Abs. 2 SächsHSFG zwischen der Hochschule für Bildende...
von den Leitlinien der finanziellen
und inhaltlichen Planungssicherheit, der Hochschulautonomie, der standortspezifischen
Ausdifferenzierung, der Chancengleichheit sowie der Aufrechterhaltung des
Qualitätsanspruches

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