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Stiftungsrecht, Stiftungsaufsicht - Sächsisches Staatsministerium des Innern - sachsen.de
Aufgabe der Stiftung besteht darin, mit dem zweckgebundenen Vermögen den vom Stifter festgelegten Zweck dauerhaft, bei einer Verbrauchsstiftung mindestens zehn Jahre, zu fördern. Die rechtlichen Grundlagen für eine Verbrauchsstiftung
- gefunden im Portal: Sächsisches Staatsministerium des Innern