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Digitale Dienste und Angebote für den schulischen Alltag - Medienbildung - sachsen.de
Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines Werkes, das ausschließlich für den Unterricht an Schulen geeignet, bestimmt und entsprechend gekennzeichnet ist, an Schulen sowie
3. Vervielfältigung von
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Digitale Dienste und Angebote für den schulischen Alltag - Medienbildung - sachsen.de
Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines Werkes, das ausschließlich für den Unterricht an Schulen geeignet, bestimmt und entsprechend gekennzeichnet ist, an Schulen sowie
3. Vervielfältigung von
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Digitale Dienste und Angebote für den schulischen Alltag - Medienbildung - sachsen.de
Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines Werkes, das ausschließlich für den Unterricht an Schulen geeignet, bestimmt und entsprechend gekennzeichnet ist, an Schulen sowie
3. Vervielfältigung von
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Das Kopieren an Schulen
des Berechtigten. Diese
Regelung gilt nur für Werke, die nicht ausschließlich für den Unterricht an
Schulen geeignet, bestimmt und entsprechend gekennzeichnet sind.
Vervielfältigungen aus Unterrichtswerken, wie z. B.
-
Gesamtvertrag
sebeiträge“,
- die Einräumung von Nutzungsrechten für Werke, die ausschließlich für den Unterricht
an Schulen geeignet, bestimmt und entsprechend gekennzeichnet sind (vgl. § 60a
Amt24 Behördenwegweiser (0)