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emk10.PDF der unterschiedlichen Verhältnisse in den Mitgliedstaaten und eine Analyse der Bevölkerungs- und Arbeitskräftesituation. Das Ausländerrecht im übrigen soll bei den Mitgliedstaaten verbleiben. Im Hinblick auf die grenzüberschreitende
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emk11.PDF B Ziff. 4-9. Zu Art. 127 Abs. 1: Enthaltung Brandenburg und Nordrhein-Westfalen. 4. Verteilung der Kompetenzen nach dem Subsidiaritätsprinzip a) Kompetenzen, die bei den Mitgliedstaaten und Regionen verbleiben: Energie-
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Beschlüsse der 32. EMK in Hann.Münden Juni 2002.pdf Tourismus, Justiz/Strafrecht/EUROPOL und Sport 1. Tourismus Die Tourismuspolitik soll in der alleinigen Kompetenz der Mitgliedstaaten verbleiben. Daher muss auch das Wort „Fremdenverkehr“ in Art. 3 Abs. I lit. u EGV
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Sitzung der Ständigen Arbeitsgruppe der EMK Die Kommission wird im Falle des Verbleibs von GB in der EU einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung vorlegen, der es den Mitgliedstaaten erlaubt, die Leistungen für Kinder, die in einem anderen Mitgliedstaat leben, an
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