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10
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Haushaltsplan
Landeshauptstadt Dresden für die Betriebskosten der “Stiftung Deutsches
Hygiene-Museum“ ebenfalls 490,0 T€ zusätzlich zur Verfügung stellt.
2022: Die Ausgaben in Höhe von 490,0 T€ sind gesperrt. Bedingung für
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Haushaltsplan 2017/2018 - EPl 12
Finanzen ist, dass die Landeshauptstadt Dresden für die Betriebskosten der “Stiftung Deutsches
Hygiene-Museum“ ebenfalls 100,0 T€ zusätzlich zur Verfügung stellt.
2018: Die Ausgaben in Höhe von 100,0 T€ sind gesperrt.
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Haushaltsrechnung 2019 - Einzelplan 12: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
der
Finanzen ist, dass die Landeshauptstadt Dresden für die Kosten
des Bauunterhalts ebenfalls 175,0 T€ zur Verfügung stellt.
A)
B)
A)
B)
100.000,00
C) C)
894 66
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Doppelhaushalt 2015/2016 - Einzelplan 09, Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
2007-2013 zur Förderung der investiven Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes voraussichtlich zur Verfügung stellt.
346 32 - 9 Zuschüsse der EU aus dem Europäi 433,7 --
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Haushaltsplan 2019/2020 - Einzelplan 12
der Finanzen ist, dass die Landeshauptstadt Dresden für die Betriebskosten der “Stiftung Deutsches
Hygiene-Museum“ ebenfalls 400,0 T€ zusätzlich zur Verfügung stellt.
Erläuterungen:
2019 gegenüber 2018 200,
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Version: 1.01 Stand: 08/2020 letzte Änderung: 27.08.2020 Muster-BAP für Pilotprojekte des SIB...
Planungssicherheit hinsichtlich seiner Anforderungen zu geben.
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3.2. Bereitstellung digitaler Unterlagen
Der Bauherr stellt nachfolgende digitale Unterlagen den Planungsbeteiligten zur Verfügung:
Digitale Grundlagen
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IV_A_5-S_2272b-20-03_vom_04-09.doc
Fenstern, stellt keine
Bauleistung dar, es sei denn, es handelt sich um eine Nebenleistung zu weiteren als Bauleistung zu qualifizierenden Tätigkeiten. Eine Bauleistung stellt dagegen ein Reinigungsvorgang dar, bei dem die
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Steuerabzug von Vergütungen für im Inland erbrachte Bauleistungen (§ 48 ff. EStG)
Fenstern, stellt keine
Bauleistung dar, es sei denn, es handelt sich um eine Nebenleistung zu weiteren als Bauleistung zu qualifizierenden Tätigkeiten. Eine Bauleistung stellt dagegen ein Reinigungsvorgang dar, bei dem die
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Jahresberichtsbeitrag
Kommunalinvestitionsförderungsumsetzungsgesetz - KomInvFördUmG) vom 11.05.2018 stellt der Freistaat Sachsen
zusätzlich zu den Bundesmitteln rd. 17,8 Mio. € im Sondervermögen
„Brücken in die Zukunft“ zur Verfügung.
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Jahresberichtsbeitrag
Kommunalinvestitionsförderungsumsetzungsgesetz - KomInvFördUmG) vom 11.05.2018 stellt der Freistaat Sachsen
zusätzlich zu den Bundesmitteln rd. 17,8 Mio. € zur Verfügung. Weitere
5 Mio. € gibt der Freistaat zur Abdeckung

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