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Treffer
1
bis
10
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
Gesetz zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch und zur Zuständigkeit des Kommunalen Sozialverbands Sachsen
jeweils geltenden Fassung,“
mm)
Nummer 16 wird wie folgt gefasst:
„16.
zuständige Behörde oder Stelle für den Vollzug der in § 1 Absatz 2 des Heilberufezuständigkeitsgesetzes vom 9. Februar 2004
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VwV VerpflZustSMS
das Unternehmen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung ausführt.
1.3
im Falle des Absatzes 1 Nr. 3 die für die öffentliche Bestellung zuständige Behörde oder Stelle.
2.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage
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VwV zuständige Behörde nach Verpflichtungsgesetz
oder Bestellung zuständige Behörde oder Stelle. Diese kann sich bei der Durchführung der Verpflichtung der Behörde oder Stelle bedienen, bei der die zu verpflichtende Person beschäftigt oder für die sie tätig ist,
2.
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VwV Zuständigkeiten Vorschlagswesen
Bereich der Steuerverwaltung ist zuständige Stelle im Sinne der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung für das Vorschlagswesen in der Sächsischen Verwaltung ( VwV Vorschlagswesen
VwV Vorschlagswesen) vom
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
Zuständigkeitsverordnung Landwirtschaft/Forsten/Gentechnik – ZuLaFoGeVO
Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. 2 Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie ist die nach Landesrecht zuständige Behörde oder Stelle, Kontrollbehörde oder -stelle, Überwachungsstelle oder zuständige
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
SächsWoFZustG
2013
Rechtsbereinigt mit Stand vom 13. Mai 2021
Der Sächsische Landtag hat am 18. September 2013 das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1 Zuständigkeit
§ 1
Zuständigkeit
(1) 1 Zuständige Stellen zur Durchführung
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Aufgaben | Aufgaben der zuständigen Stelle
zum Berufsbildungsgesetz und zu den Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzen – SächsBBiGAVO) zuständige Stelle für die Berufsbildung im Bereich des öffentlichen Dienstes im Freistaat Sachsen.
Die Aufgaben der zuständigen
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Sächsische Wasserzuständigkeitsverordnung – SächsWasserZuVO
nichts anderes bestimmt ist, auch zuständige Wasserbehörde, Verwaltungsbehörde, Behörde oder Stelle für solche Aufgaben, die im engen sachlichen Zusammenhang mit den vorgenannten Aufgaben stehen.
Fußnoten
1
§ 1 geändert
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Sächsische Straßenverkehrsrechtsverordnung – SächsStrVRVO
2 des SächsStrVRG
Sächsischen Straßenverkehrsrechtsgesetzes ist das Polizeiverwaltungsamt an Stelle der Landkreise und kreisfreien Städte für den Dienstbereich der Polizei zuständig für Genehmigungen nach § 2 Absatz
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Sächsisches Pflegeausbildungsfondsgesetz – SächsPflAFoG
hinausgehenden nachgewiesenen Kosten und die nachgewiesenen Kosten für die Vorfinanzierung der zuständigen Stelle. 2 Die zuständige Stelle erhält auf die Vorfinanzierungskosten eine Abschlagszahlung in Höhe von bis zu

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