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Vereinbarung über die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens nach § 81a Abs. 2 AufenthG Die zuständige Stelle kann die Frist einmal angemessen verlängern, wenn dies wegen der Besonderheiten der Angelegenheit gerechtfertigt ist. Die zuständige Stelle teilt die Fristverlängerung rechtzeitig mit und begründet
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Zusatzblatt A zum Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ zum Anerkennungsverfahren (bitte immer ausfüllen) Die für die berufliche Anerkennung zuständige Stelle ist _________________________________________________________________________________________
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Liste der Unterlagen für die Vereinbarung im beschleunigten Fachkräfteverfahren (Fachkraft) im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie∗ oder von der Deutschen Auslandsvertretung legalisiert oder durch die zuständige Stelle mit Apostille versehene und deutsche Übersetzung in Kopie Lebenspartnerschaftsurkunde
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Liste der Unterlagen für die Vereinbarung eines beschleunigten Fachkräftverfahrens (Ausbildung Kopie∗ oder ☐ von der Deutschen Auslandsvertretung legalisiert oder durch die zuständige Stelle mit Apostille versehen und mit deutscher
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Liste der Unterlagen für die Vereinbarung im beschleunigten Fachkräfteverfahren (Anpassungsqualifizierung) Kopie∗ oder ☐ von der Deutschen Auslandsvertretung legalisiert oder durch die zuständige Stelle mit Apostille versehen und mit deutscher
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in Kooperation mit I N F O R M A T I... im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens? Die zuständige Ausländerbehörde leitet das Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit einer ausländischen Berufsqualifikation bei der zuständigen Stelle ein. TIPP:
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Ablehnung der Vorabzustimmung - Zuwanderung - Beschleunigtes Fachkräfteverfahren - sachsen.de
im Berufsanerkennungsverfahren oder die zuständige Stelle zur Erteilung einer Berufserlaubnis stehen die Rechtsmittel offen. Diese sind außerhalb des beschleunigten Fachkräfteverfahren direkt bei der Stelle einzulegen.
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Übersicht Idealprozess der Berufsanerkennung im beschleunigten Fachkräfteverfahren nach §81a AufenthG Arbeitgeber Ausländerbehörde zuständige Stelle für Berufsanerkennung Einleitung des Anerkennungsverfahrens bei der zuständige Stelle Prüfung
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Gebühren und Kosten - Zuwanderung - Beschleunigtes Fachkräfteverfahren - sachsen.de
und das beschleunigte Fachkräfteverfahren beenden oder eine Vorabzustimmung mangels Arbeits- bzw. Ausbildungsangebot nicht erteilt werden kann
• die zuständige Auslandsvertretung das Visum zur Einreise trotz Vorabzustimmung
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Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis als Die Berufsausbildung wurde in erworben. Wenn die Ausbildung im Ausland erworben wurde: Die für die berufliche Anerkennung zuständige Stelle hat die Gleichwertigkeit des ausländischen
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