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Beschleunigtes Fachkräfteverfahren nach §81aAufenthG Beschleunigtes Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG Vereinfachte Übersicht zum Ablauf Vollmacht der Fachkraft an Arbeitgeber Beratung Arbeitgeber zum Verfahren und den einzureichenden Nachweisen Einleitung
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Aufgaben der Arbeitgeber - Zuwanderung - Beschleunigtes Fachkräfteverfahren - sachsen.de
Aufgaben der Arbeitgeber
Was muss der Arbeitgeber im beschleunigten Fachkräfteverfahren tun?
• Für den Arbeitgeber ist die Inanspruchnahme des beschleunigten Fachkräfteverfahrens eine Option. Er entscheidet, ob er ein
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Liste der Unterlagen für die Vereinbarung eines beschleunigten Fachkräftverfahrens (Ausbildung Aufstellung der Unterlagen für die Vereinbarung zum beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz - Ausbildung - Diese Aufstellung umfasst diejenigen
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Ablauf des Verfahrens der Berufsanerkennung - Zuwanderung - Beschleunigtes Fachkräfteverfahren - sachsen.de
Kontakt aufnehmen. (siehe »Kommunikation mit der Anerkennungsstelle im beschleunigten Fachkräfteverfahren« ).
Eine Übersicht zum Idealprozess der Berufsanerkennung im beschleunigten Fachkräfteverfahren haben wir zum
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Startseite - Zuwanderung - Beschleunigtes Fachkräfteverfahren - sachsen.de
aus dem Ausland einzustellen oder auszubilden? Dann haben Sie mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren die Möglichkeit, das Visumsverfahren und somit die Einreise zu beschleunigen.
Die wichtigsten Punkte zum beschleunigten
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Ziel: Vorabzustimmung zum Visum - Zuwanderung - Beschleunigtes Fachkräfteverfahren - sachsen.de
im beschleunigten Verfahren
• Ablehnung der Vorabzustimmung
• Ablehnung des Visums
Ziel: Vorabzustimmung zum Visum
Was wird im beschleunigten Fachkräfteverfahren erteilt?
Im beschleunigten Fachkräfteverfahren
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Vorteile für Arbeitgeber - Zuwanderung - Beschleunigtes Fachkräfteverfahren - sachsen.de
zur Anerkennung und Qualifizierung
Welche gesetzlichen Fristen gelten im beschleunigten Fachkräfteverfahren?
Im beschleunigten Fachkräfteverfahren gelten für die jeweiligen einzelnen Verfahrensschritte besonderen Fristen.
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Ergebnisse der Berufsanerkennung - Zuwanderung - Beschleunigtes Fachkräfteverfahren - sachsen.de
kann dann entscheiden, ob er das beschleunigte Fachkräfteverfahren beenden oder fortführen möchte.
Will der Arbeitgeber das beschleunigte Fachkräfteverfahren fortführen, prüft die Ausländerbehörde die Erteilung einer
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Vereinbarung über die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens nach § 81a Abs. 2 AufenthG Ausländerbehörde schuldet keinen Erfolg in Form der Erteilung einer Vorabzustimmung zum Visum oder einer Visumerteilung im beschleunigten Fachkräfteverfahren. Fristverzögerungen oder Untätigkeiten der zu beteiligten
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Gebühren und Kosten - Zuwanderung - Beschleunigtes Fachkräfteverfahren - sachsen.de
im beschleunigten Verfahren
• Ablehnung der Vorabzustimmung
• Ablehnung des Visums
Gebühren und Kosten
Was kostet das beschleunigte Fachkräfteverfahren?
Für die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens
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