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REVOSax Landesrecht Sachsen -
Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte – SächsQualiVO
Empfehlung des Landesjugendamtes und des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zu einem „Bildungscurriculum 2019 – Der Bildungsauftrag der Kindertageseinrichtungen auf der Grundlage des sächsischen Bildungsplans“
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Sächsisches Schulgesetz – SächsSchulG
und die Beherrschung des Lesens, Schreibens und Rechnens (Kulturtechniken). 3 Sie setzt dabei auch die in den Kindertageseinrichtungen in Umsetzung des Sächsischen Bildungsplans eingeleiteten Bildungs- und Erziehungsprozesse
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SächsKitaQualiRL
3 Fortbildungen zur Umsetzung des Sächsischen Bildungsplans in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Abschnitt 3
Fortbildungen zur Umsetzung des Sächsischen Bildungsplans in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
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Änd. SächsQualiVO
Kultus zu einem ‚Bildungscurriculum 2019 – Der Bildungsauftrag der Kindertageseinrichtungen auf der Grundlage des sächsischen Bildungsplans‘ vom 30. Oktober 2019, korrigierte Fassung vom 13. März 2020 (SächsABl. S.
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Empfehlung Qualitätsmanagement Kitas
PQ-Sys ® .
Er berücksichtigt die Anforderungen des Qualitätsmanagements, der Nationalen Qualitätsinitiative, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und des Sächsischen Bildungsplans und bietet den
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VwV Weiterbildung Kindheitspädagogik
Aufgaben und Pflichten abgrenzen und sind mit Intention und Inhalten des sächsischen Bildungsplans vertraut.
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens im Freistaat Sachsen
1 wird folgender Satz angefügt:
„Sie setzt dabei auch die in den Kindertageseinrichtungen in Umsetzung des Sächsischen Bildungsplans eingeleiteten Bildungs- und Erziehungsprozesse fort.“
b)
Absatz 4 und 5 wird
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VwV KommInfra2009
der energetischen Sanierung der Einrichtung.
cc)
Nummer 4 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass auch investive Vorhaben zur Umsetzung des Sächsischen Bildungsplanes förderfähig sind und dass anstelle des Betrages
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VwV Praxisanleiterfortbildung
auseinander und beachten relevante Vorgaben und Rahmenbedingungen (FSO
Schulordnung Fachschule, aktueller Sächsischer Lehrplan, Empfehlungen zur Gestaltung der berufspraktischen Ausbildung, Sächsischer Bildungsplan, Sächsische
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Abgrenzung GB Staatsministerien
zuständig ist, Religionsunterricht;
2.
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege nach § 1 Absatz 1 des Sächsischen Gesetzes über Kindertageseinrichtungen sowie Betreuungsangebote;
3.
Schulische Bildung und Erziehung,

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