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REVOSax Landesrecht Sachsen -
VwV-Schulfahrten
soll nur im Ausnahmefall erfolgen und bedarf der Genehmigung durch den Schulleiter. Bei Genehmigung der Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges weist der Schulleiter ausdrücklich darauf hin, dass auf Grund der Regelung nach
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
Sächsisches Reisekostengesetz – SächsRKG
(3) 1 Bei einer typischerweise im Außendienst ausgeübten Tätigkeit beträgt im Falle des Vorliegens von triftigen Gründen für die Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges die Wegstreckenentschädigung 30 Cent § 5 Abs.
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
VwV-SächsBhVO
im Krankenhaus eingeleiteten Maßnahmen kommt es dabei nicht an (vergleiche Nummer 47.1.4).
32.3
Zu Absatz 3
32.3.1
Bei der Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges ist je gefahrenen Kilometer jeweils der nach § 5
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Änd. SächsRKG und SächsUKG
Triftige Gründe im Sinne des Satzes 1 liegen vor, wenn die Benutzung des privaten Kraftfahrzeuges aus dringenden dienstlichen oder in besonderen Ausnahmefällen aus zwingenden persönlichen Gründen notwendig und dem Dienstreisenden
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VwV-SächsTGV
bis zum Bahnhof des Dienstortes und zurück und
c)
vom Bahnhof am Dienstort bis zur Dienststätte und zurück (Zu- und Abgang am Dienstort).
Bei der Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges wird Wegstreckenentschädigung
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
Änd. VwV-SächsTGV
bb)
Satz 5 wird wie folgt gefasst:
„Bei der Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges wird Wegstreckenentschädigung gemäß § 5 Absatz 1 des Sächsischen Reisekostengesetzes gewährt, unabhängig davon,
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
Achter Rundfunkänderungsstaatsvertrag
nach Absatz 1 Satz 1 gilt nicht für Zweitgeräte in solchen Räumen oder Kraftfahrzeugen, die zu anderen als privaten Zwecken genutzt werden. Auf den Umfang der Nutzung der Rundfunkempfangsgeräte, der Räume oder der Kraftfahrzeuge
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
VwV FinanzReg-JTFO/JTFP
a)
Private Kraftfahrzeuge
Bei Benutzung des privaten Kraftfahrzeuges mit Genehmigung des Schulleiters wird eine Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung gemäß § 5 des Sächsischen Reisekostengesetzes vom 12. Dezember
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
Sächsische Heilfürsorgeverordnung – SächsHfVO
(4) 1 Wird die Fahrt mit einem privaten Kraftfahrzeug durchgeführt, ist der in § 5 Abs. 1 Satz 1 des Sächsisches Reisekostengesetz – SächsRKG
Sächsischen Gesetzes über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
VwV Anordnungsbefugnisse SMF
wenn diese unter Benutzung regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel, mit Ausnahme des Flugzeuges, oder eines privaten Kraftfahrzeuges ohne Anerkennung triftiger Gründe, eines Dienstkraftfahrzeuges, eines Fahrrades oder

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