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Jährlicher Zwischenbericht/ Schlussbericht 2015 EPLR Sachsen
welchem Umfang, kann aufgrund der Änderungen
der Prämienhöhen, neuer förderfähiger Kulturen in Berggebieten (kein Ausschluss
von Intensivkulturen in Berggebieten) und einer neuen Richtlinie ab 2015 noch nicht
abgeschätzt
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Nossen, den 21
Insgesamt ist einzuschätzen, dass die Ausgleichszahlungen erfolgreich
zur dauerhaften Nutzung landwirtschaftlicher Flächen in Berggebieten und
Nicht-Berggebieten beitragen.
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Nossen, den 21
Insgesamt ist einzuschätzen, dass die Ausgleichszahlungen erfolgreich
zur dauerhaften Nutzung landwirtschaftlicher Flächen in Berggebieten und
Nicht-Berggebieten beitragen.
Bereich Agrarumweltmaßnahmen (AUM) - Maßnahmecode
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Nossen, den 21
dass die Ausgleichszahlungen erfolgreich
zur dauerhaften Nutzung landwirtschaftlicher Flächen in Berggebieten und
Nicht-Berggebieten beitragen.
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Nossen, den 21
Flächen
in Berggebieten beigetragen haben. Die Förderung wird auch in Zukunft weiter fortgeführt werden. Vermutlich wird die Inanspruchnahme der Ausgleichszahlungen in
den Berggebieten zunehmen. In welchem Umfang, kann
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naturbedingte Nachteile zugunsten von Landwirten in
Berggebieten“ und
? Maßnahme xxxx „Zahlungen für naturbedingte Nachteile zugunsten von Landwirten in
benachteiligten Gebieten, die nicht Berggebiete sind“,
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naturbedingte Nachteile zugunsten von Landwirten in
Berggebieten“ und
? Maßnahme xxxx „Zahlungen für naturbedingte Nachteile zugunsten von Landwirten in
benachteiligten Gebieten, die nicht Berggebiete sind“,
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Anhang Endbericht.pdf
da aufgrund der Datenlage die Betriebsentwicklung in den benachteiligten
Gebieten nicht differenziert nach Berggebieten dargestellt werden kann. In Kapitel 6.7.2. wird aber
erläutert, dass in den benachteiligten Gebieten
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8.2.7.3.1. a) Zahlungen zum Ausgleich von Nachteilen, die Landwirten für die landwirtschaftliche
Erzeugung in Berggebieten entstehen
Code der entsprechenden Vorhabenart in der nationalen Rahmenregelung: M13.0001
Teilmaßnahme:
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naturbedingte Nachteile zugunsten von Landwirten in
Berggebieten“ und
? Maßnahme xxxx „Zahlungen für naturbedingte Nachteile zugunsten von Landwirten in
benachteiligten Gebieten, die nicht Berggebiete sind“

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