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Ziel: Vorabzustimmung zum Visum - Zuwanderung - Beschleunigtes Fachkräfteverfahren - sachsen.de
bei der Ausländerbehörde wird eine sog. Vorabzustimmung zum Visum ausgestellt. Die Vorabzustimmung wird ab Ausstellung drei Monate gültig sein.
Die Vorabzustimmung zum Visum ist KEIN Visum und auch KEIN Aufenthaltstitel
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Ablehnung des Visums - Zuwanderung - Beschleunigtes Fachkräfteverfahren - sachsen.de
zum Visum der Ausländerbehörde im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens garantiert nicht die anschließende Visumerteilung.
Grundsätzlich übernimmt die deutsche Auslandsvertretung das positive Prüfergebnis
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in Kooperation mit I N F O R M A T I... kann die Fachkraft im Ausland bei der zuständigen Auslandsvertretung beschleunigt ein Visum beantragen und erhalten. Das Visum ist wiederum Voraussetzung für die Einreise der Fachkraft nach Deutschland. 1 Gilt nicht für
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Erteilung Vorabzustimmung - Zuwanderung - Beschleunigtes Fachkräfteverfahren - sachsen.de
Erteilung Vorabzustimmung
Wie geht es nach der Erteilung der Vorabzustimmung zum Visum weiter?
Die Ausländerbehörde speichert die Vorabzustimmung im Ausländerzentralregister. Damit erhält die zuständige Auslandsvertretung
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Fristen im beschleunigten Verfahren - Zuwanderung - Beschleunigtes Fachkräfteverfahren - sachsen.de
• Weitere Informationen zu den aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen finden Sie unter: Welche Voraussetzungen nach dem Aufenthaltsgesetz müssen vorliegen?
6. zur Erteilung der Vorabzustimmung zum Visum durch die Ausländerbehörde:
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Fristen im beschleunigten Verfahren - Zuwanderung - Beschleunigtes Fachkräfteverfahren - sachsen.de
• Weitere Informationen zu den aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen finden Sie unter: Welche Voraussetzungen nach dem Aufenthaltsgesetz müssen vorliegen?
6. zur Erteilung der Vorabzustimmung zum Visum durch die Ausländerbehörde:
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Einreise und Beschäftigung der Fachkraft - Zuwanderung - Beschleunigtes Fachkräfteverfahren - sachsen.de
vor Ort dann einen entsprechenden Aufenthaltstitel beantragen.
Der Arbeitgeber ist nach der Einreise der Fachkraft verpflichtet, das Visum hinsichtlich der Beschäftigungserlaubnis zu überprüfen.
Enthält das Visum im
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Vereinbarung über die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens nach § 81a Abs. 2 AufenthG 7. Der Bevollmächtigte zu 1) erhält eine Ausfertigung dieser Vorabzustimmung zum Visum und sollte diese beziehungsweise eine Kopie oder einen Scan unverzüglich an die Fachkraft weiterleiten. Des Weiteren wird mit dem
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Übersicht - Zuwanderung - Beschleunigtes Fachkräfteverfahren - sachsen.de
des beschleunigten Verfahrens
• Vorteile für Arbeitgeber
• Aufgaben der Arbeitgeber
• Ziel: Vorabzustimmung zum Visum
• Dauer des beschleunigten Verfahrens
• Fristen im beschleunigten Verfahren
• Vereinbarung
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Aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen - Zuwanderung - Beschleunigtes Fachkräfteverfahren - sachsen.de
werden die Voraussetzungen nach dem Aufenthaltsrecht überwiegend durch die Ausländerbehörde bei der Entscheidung über die Vorabzustimmung zum Visum geprüft.
Einige Voraussetzungen, wie die Klärung der Identität, die
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