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Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Ausländerbehörde - Zuwanderung - Beschleunigtes Fachkräfteverfahren - sachsen.de
Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Ausländerbehörde
Was ist die Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Ausländerbehörde?
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren beginnt nur, wenn der Arbeitgeber hierfür eine Vereinbarung
- gefunden im Portal: Zuwanderung - Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
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Aufgaben der Arbeitgeber - Zuwanderung - Beschleunigtes Fachkräfteverfahren - sachsen.de
• Der Arbeitgeber ist im beschleunigten Fachkräfteverfahren unmittelbarer Ansprechpartner der Ausländerbehörde.
• Der Arbeitgeber muss für die Fachkraft oder den Auszubildenden ein konkretes Arbeitsplatz- bzw. Ausbildungsangebot
- gefunden im Portal: Zuwanderung - Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
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Vorteile für Arbeitgeber - Zuwanderung - Beschleunigtes Fachkräfteverfahren - sachsen.de
Vorteile für Arbeitgeber
Welche Vorteile hat das beschleunigte Fachkräfteverfahren für Arbeitgeber?
Der Arbeitgeber hat mit der zuständigen Ausländerbehörde einen zentralen Ansprechpartner im Inland.
Der Arbeitgeber
- gefunden im Portal: Zuwanderung - Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
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ELStAM für Arbeitgeber - Steuern - sachsen.de
zum elektronischen Abruf für die Arbeitgeber bereitgestellt und als Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) bezeichnet. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Ihre Arbeitnehmer im ELStAM-Verfahren anzumelden.
Abruf
- gefunden im Portal: Steuern
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Unternehmen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer - Coronavirus in Sachsen - sachsen.de
bei der LDS selbst stellen. Für sorgeberechtigte Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber den Antrag bei der LDS stellen.
Der Arbeitgeber kann dazu bei der Landesdirektion einen Erstattungsantrag stellen.
Antragsformulare
- gefunden im Portal: Coronavirus in Sachsen
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Sachsen als Arbeitgeber - Karriere - sachsen.de
Web-Portal wechseln)
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Sachsen als Arbeitgeber
Mit mehr als 100.000
- gefunden im Portal: Karriereportal
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Informationen für Arbeitgeber - Ehrenamt mit Blaulicht - sachsen.de
Kostenerstattung für Arbeitgeber auf Antrag
Das Arbeitsentgelt einschließlich Nebenleistungen und Zulagen wird in diesen Fällen weiter durch den Arbeitgeber gezahlt. Die Arbeitgeber bekommen auf Antrag diese Kosten erstattet
- gefunden im Portal: Kampagne »Du bist unsere Rettung – Ehrenamt mit Blaulicht«
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Lohnsteuerstelle Arbeitgeber - Finanzämter - sachsen.de
Lohnsteuerstelle Arbeitgeber
• Personengesellschaften
• Sonstige Steuerpflichtige
• Steuerfahndung
• Umsatzsteuer-Voranmeldung
Lohnsteuerstelle Arbeitgeber
Bearbeitung der Lohnsteueranmeldungen von Arbeitgebern
- gefunden im Portal: Finanzämter im Freistaat Sachsen
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Lohnsteuerstelle Arbeitgeber - Finanzämter - sachsen.de
Lohnsteuerstelle Arbeitgeber
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Lohnsteuerstelle Arbeitgeber
Bearbeitung der Lohnsteueranmeldungen von Arbeitgebern
- gefunden im Portal: Finanzämter im Freistaat Sachsen
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Lohnsteuerstelle Arbeitgeber - Finanzämter - sachsen.de
Sonstige Steuerpflichtige
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Lohnsteuerstelle Arbeitgeber
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- gefunden im Portal: Finanzämter im Freistaat Sachsen