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Freistaat Sachsen - Verbraucherportal Sachsen
der Regulierungsbehörde direkt oder mittels eines Verbraucherschutzvereins (Verbraucherzentrale, Mieterschutzbund, Bund der Energieverbraucher) einen Antrag auf Überprüfung des Verhaltens des Netzbetreibers stellen.
Regulierungsbehörde
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verletzt, kann der Verbraucher bei der Regulierungsbehörde direkt oder mittels eines Verbraucherschutzvereins (Verbraucherzentrale, Mieterschutzbund, Bund der Energieverbraucher) einen Antrag auf Überprüfung des Verhaltens
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Freistaat Sachsen - Verbraucherportal Sachsen - Lebensmittelsicherheit, Täuschungsschutz und Verbraucherinformation - Hinweise zur Anwendung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)
und die Möglichkeit geben, den Antrag einzuschränken oder gänzlich zurückzuziehen. Sollte die Klärung des Antrages durch Behörden des Bundes vorgenommen werden, kann die Gebührenhöhe abweichen.
Wichtiger Hinweis:
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gesetzlich vorgegebene Sonderprogramme (Nationales Lebensmittel-Monitoring, Koordinierte Überwachungsprogramme der EU, des Bundes und der Länder, Nationaler Rückstandskontrollplan) wird dem Schutz der Gesundheit auch bezüglich
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Freistaat Sachsen - Verbraucherportal Sachsen - Wein, Spirituosen, Bier
oder teilweise alkoholische Gärung der frischen, auch eingemaischten Weintrauben oder des Traubenmostes gewonnen wird.
Detaillierte gemeinschaftsrechtliche Vorschriften, die durch Bundes- und Landesrecht weiter spezifiziert
Amt24 Behördenwegweiser (0)