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Pressemitteilungen 2007 [LDL] | Regierungspräsidium genehmigt Ausbau der B 176/B 107 mit Ersatzneubau der Brücke über die Zwickauer Mulde in Colditz
Der Abschnitt der B 176 Wassergasse bis zur Muldebrücke weist zum Teil größere Fahrbahnschäden auf.
Der Bereich der B 107 zwischen der Rochlitzer Straße und dem Bahnübergang ist nur mit Kleinpflaster befestigt, auf
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Pressemitteilungen 2007 [LDL] | Regierungspräsidium genehmigt Ausbau der B 176/B 107 mit Ersatzneubau der Brücke über die Zwickauer Mulde in Colditz
Der Abschnitt der B 176 Wassergasse bis zur Muldebrücke weist zum Teil größere Fahrbahnschäden auf.
Der Bereich der B 107 zwischen der Rochlitzer Straße und dem Bahnübergang ist nur mit Kleinpflaster befestigt, auf
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Rili-BÄK Teil B 3 - Erfahrungen aus dem ersten Jahr der Überwachung in mikrobiologischen Laboratorien
Informationen
6. Fazit 2017-2018
7. Fragen/Diskussion
10 | 15. März 2018 | Mandy Kolanowski-Albrecht
Rili-BÄK Teil B 3
? Es gelten auch die Vorgaben der Rili-BÄK Teil A!
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Liste Glucosebestimmung nach 2.4
Kontrollprobe
(Rili-BÄK 2014, Teil B 1, Abschnitt 2.1.5)
Chargen-Nr.:
(Streifen/Chip)
zulässiger Bereich der Kontrollprobe
einzelmessung
der Kontrollproben-
Messergebnis
Einrichtung/
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Die Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz Teil I – Allgemeine Informationen zum Ruhegehalt
Sowohl für Beamte, die aus einem Beförderungsamt in den Ruhestand treten, als auch für Beamte,
die keiner Laufbahn angehören (z. B. Professoren), sind die Dienstbezüge des zuletzt inne
gehabten Amtes nur dann ruhegehaltfähig,
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Teil Va – Anpassungen des Versorgungsausgleiches nach Rechtskraft der Entscheidung
es zu einer Kürzung Ihrer Versorgungsbezüge kommt. Dies gilt nicht
nur für Anrechte bei ein und demselben Versorgungsträger (z. B. LSF),
sondern auch für alle sonstigen Anrechte bei Versorgungsträgern der
Regelsicherungssysteme
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Die Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz Teil VI – Auswirkung von EUBeschäftigungszeiten
der Daten und der Rechte bei der Verarbeitung
der Daten, die sich aus der Datenschutz-Grundverordnung ergeben, können Sie im Internet unter
http://www.lsf.sachsen.de/Datenschutz.html (z. B. Bereich Bezüge) abrufen.
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Die Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz - Teil VII – Alters- und Hinterbliebenengeld
der Daten und der Rechte bei der Verarbeitung
der Daten, die sich aus der Datenschutz-Grundverordnung ergeben, können Sie im Internet unter
http://www.lsf.sachsen.de/Datenschutz.html (z. B. Bereich Bezüge) abrufen.
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Die Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz - Teil II – Zuschläge zum Ruhegehalt
die sich aus der Datenschutz-Grundverordnung ergeben, können Sie im Internet unter
http://www.lsf.sachsen.de/Datenschutz.html (z. B. Bereich Bezüge) abrufen. Die/ den behördliche/n
Datenschutzbeauftragte/n des Landesamtes
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Die Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz Teil IV – Ruhensregelung
über die Verarbeitung der Daten und der Rechte bei der Verarbeitung
der Daten, die sich aus der Datenschutz-Grundverordnung ergeben, können Sie im Internet unter
http://www.lsf.sachsen.de/Datenschutz.html (z. B. Bereich

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