Filter nach Bereich & Portal
Treffer 11 bis 12
-
REVOSax Landesrecht Sachsen -
SächsIngG
vergleichbare Berufsbezeichnung in ihrem Namen oder ihrer Firma zu führen. 2 § 9 Absatz 4 gilt, mit Ausnahme der Pflicht zur Beachtung der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen
Honorarordnung
- gefunden im Portal: REVOSax
-
Zuständigkeiten im Berufsrecht - Bauen und Wohnen in Sachsen - sachsen.de
sowie Stadtplaner. Die Berufsbezeichnungen "Architekt", "Innenarchitekt", "Landschaftsarchitekt" sowie "Stadtplaner" darf grundsätzlich führen, wer in die jeweilige Liste bei der Architektenkammer Sachsen oder bei einer
- gefunden im Portal: Bauen und Wohnen in Sachsen