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Zuständigkeiten im Berufsrecht - Bauen und Wohnen in Sachsen - sachsen.de
sowie Stadtplaner. Die Berufsbezeichnungen "Architekt", "Innenarchitekt", "Landschaftsarchitekt" sowie "Stadtplaner" darf grundsätzlich führen, wer in die jeweilige Liste bei der Architektenkammer Sachsen oder bei einer
- gefunden im Portal: Bauen und Wohnen in Sachsen