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Zielvereinbarung gemäß § 10 Abs. 2 SächsHSFG zwischen der Hochschule Zittau/Görlitz vertreten...
ergreifen, um die Ziele der staatlichen
Hochschulentwicklungsplanung zu erfüllen. Zur Untersetzung und auf Grundlage von § 10
Abs. 2 SächsHSFG werden zwischen der HSZG und dem SMWK folgende
hochschulspezifische
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Zielvereinbarung gemäß § 10 Abs. 2 SächsHSFG zwischen der Hochschule Mittweida vertreten...
beschriebenen Anforderungen zur Umsetzung auch die weiteren erforderlichen Maßnahmen
ergreifen, um die Ziele der staatlichen Hochschulentwicklungsplanung zu erfüllen. Zur
Untersetzung und auf Grundlage von § 10 Abs. 2 SächsHSFG
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Zielvereinbarung gemäß § 10 Abs. 2 SächsHSFG zwischen der Hochschule für Musik...
zur Umsetzung auch die weiteren erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Ziele der staatlichen Hochschulentwicklungsplanung zu erfüllen. Zur
Untersetzung und auf Grundlage von § 10 Abs. 2 SächsHSFG werden zwischen der
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Zielvereinbarung gemäß § 10 Abs. 2 SächsHSFG zwischen der Hochschule für Grafik...
Abs. 2 SächsHSFG werden zwischen
der HGB Leipzig und dem SMWK folgende hochschulspezifischen Ziele vereinbart:
1.1 Übergreifende Ziele
1.1.1 Profil
Profilbildung erfolgt durch Schwerpunktsetzung, vgl. § 10 Abs. 2 S.
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Seite 1 von 17 Vereinbarung zwischen der Sächsischen Staatsregierung und den staatlichen...
Die Zielkorridore und die
weiteren Einzelheiten werden durch die Zielvereinbarungen gemäß § 10 Abs. 2 Sächs
HSFG geregelt.
2. Hochschulindividuelle Studentenzahlen
Die sächsischen Hochschulen im Sinne von § 1 Abs.
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Hochschulentwicklungsplanung 2025
§ 10 Abs. 1 SächsHSFG. Diese Planungspflicht des SMWK
umfasst grundsätzlich alle Aufgabenbereiche der Hochschule i.S.v. § 5 Abs. 2 SächsHSFG.
Zugleich beinhaltet Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes (Art. 21 der Sächsischen
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Sächsisches Staatsministerium
• Angaben zu Ihren beruflichen Tätigkeiten,
• Lebenslauf,
• Angaben in der Spätaussiedlerbescheinigung gemäß § 15 Abs. 1 und Abs. 2
Bundesvertriebenengesetz,
• Angaben in der Meldebescheinigung
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Formulartitel
D M D F S S
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Anlage zum Antragsformular auf Feststellung der Gleichwertigkeit/ Nachdiplomierung
von Bildungsabschlüssen im Sinne des Art. 37 Abs. 1 des Einigungsvertrages –
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Antragsverfahren, Gesetze, Verordnungen - Studieren - sachsen.de
entsprechenden deutschen Grad - für Spätaussiedlerinnen und -aussiedler (*.pdf, 0,51 MB)
• Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit / Nachdiplomierung von Bildungsabschlüssen im Sinne des § 37 Abs. 1 Einigungsvertrag
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1 Informationsblatt zur Führung ausländischer akademischer Grade im Freistaat Sachsen (Stand August...
Grade oder diesen zum Verwechseln
ähnliche Grade führt, solche Grade verleiht oder anbietet, den Erwerb solcher Grade zu
vermitteln, handelt ordnungswidrig im Sinne von § 113 Abs. 2 Nr. 6 SächsHSFG.
Besondere berufsrechtliche
Amt24 Behördenwegweiser (0)