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Treffer
1
bis
10
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Justizfachwirte – SächsAPOJFW
Lehrgang A,
3.
praktische Ausbildung I,
4.
fachtheoretischer Lehrgang B,
5.
praktische Ausbildung II,
6.
fachtheoretischer Lehrgang C,
7.
praktische Ausbildung III,
8.
Abschlusslehrgang,
9.
Abschlusspraktikum.
-
Ausbildung zum Apotheker | Praktische Ausbildung
• Adressen
Ausbildung zum Apotheker
Praktische Ausbildung
1. Die Praktische Ausbildung nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 findet nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung statt. Sie gliedert sich in eine
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Ausbildung zum Apotheker | Praktische Ausbildung
• Adressen
Ausbildung zum Apotheker
Praktische Ausbildung
1. Die Praktische Ausbildung nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 findet nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung statt. Sie gliedert sich in eine
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Ausbildung zum Apotheker | Praktische Ausbildung
• Adressen
Ausbildung zum Apotheker
Praktische Ausbildung
1. Die Praktische Ausbildung nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 findet nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung statt. Sie gliedert sich in eine
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Ausbildung zum Apotheker | Praktische Ausbildung
• Adressen
Ausbildung zum Apotheker
Praktische Ausbildung
1. Die Praktische Ausbildung nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 findet nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung statt. Sie gliedert sich in eine
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Ausbildung zum Apotheker | Stoffgebiete, die während der praktischen Ausbildung gelehrt werden
Prüfung [P3]
• Ausbildung zum Apotheker
• Merkblatt [P3] für die Anmeldung zum Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
• Praktische Ausbildung
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Ausbildung zum Apotheker | Stoffgebiete, die während der praktischen Ausbildung gelehrt werden
Prüfung [P3]
• Ausbildung zum Apotheker
• Merkblatt [P3] für die Anmeldung zum Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
• Praktische Ausbildung
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Ausbildung zum Apotheker | Stoffgebiete, die während der praktischen Ausbildung gelehrt werden
Prüfung [P3]
• Ausbildung zum Apotheker
• Merkblatt [P3] für die Anmeldung zum Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
• Praktische Ausbildung
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Ausbildung zum Apotheker | Stoffgebiete, die während der praktischen Ausbildung gelehrt werden
Prüfung [P3]
• Ausbildung zum Apotheker
• Merkblatt [P3] für die Anmeldung zum Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
• Praktische Ausbildung
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Fachrichtung Polizei — SächsAPOPol
vergebenen Punktzahlen in der praktischen, mündlich-praktischen und mündlichen Prüfung ergibt die Prüfungspunktzahl. 2 Sie ist ohne Auf- oder Abrundung auf zwei Dezimalstellen genau zu ermitteln.
(2) Für jeden Prüfungsteilnehmer

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