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ESF Plus-Richtlinie Zukunft berufliche Bildung
ESF Plus-Richtlinie Zukunft berufliche Bildung
Vollzitat: ESF Plus-Richtlinie Zukunft berufliche Bildung vom 17. Mai 2022 (SächsABl. S. 695)
Eingangsformel
Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft,
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ESF-Richtlinie Berufliche Bildung
ESF-Richtlinie Berufliche Bildung
Vollzitat: ESF-Richtlinie Berufliche Bildung vom 26. Juni 2017 (SächsABl. S. 901), die zuletzt durch die Richtlinie vom 27. Juli 2021 (SächsABl. S. 1080) geändert worden ist, zuletzt enthalten
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Richtlinie Berufliche Bildung
Richtlinie Berufliche Bildung
Vollzitat: Richtlinie Berufliche Bildung vom 28. Februar 2022 (SächsABl. S. 433)
Eingangsformel
Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr,
des
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Änd. ESF-Richtlinie Berufliche Bildung
Änderung der ESF-Richtlinie Berufliche Bildung
Vom 27. Juli 2021
I. Änderung der ESF-Richtlinie Berufliche Bildung
I.
Änderung der ESF-Richtlinie Berufliche Bildung
Die ESF-Richtlinie Berufliche Bildung
ESF-Richtlinie
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Änd. ESF-Richtlinie Berufliche Bildung
Änderung der ESF-Richtlinie Berufliche Bildung
Vom 17. Juli 2018
Die ESF-Richtlinie Berufliche Bildung
ESF-Richtlinie Berufliche Bildung vom 26. Juni 2017 (SächsABl. S. 901), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom
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Ber. Änd. ESF-Richtlinie Berufliche Bildung
Wirtschaft und Arbeit und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft
zur Änderung der ESF-Richtlinie Berufliche Bildung
Vom 5. Mai 2009
Die Änd. ESF-RL Berufliche Bildung
Richtlinie des Sächsischen
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Schulordnung Berufliche Gymnasien – BGySO
die besondere Lernleistung und für die Bildung des Prüfungsergebnisses bei zusätzlicher mündlicher Prüfung
Anlage 3
Zuordnung der anerkannten Ausbildungsberufe zu den Fachrichtungen des Beruflichen Gymnasiums
Erster
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Verwaltungsvorschrift Regionale Kompetenzzentren — VwV Kompetenzzentren
SDr. S. S 211)
Eingangsformel
Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
für die Entwicklung der Beruflichen Schulzentren zu Regionalen Kompetenzzentren für berufliche Bildung
(Verwaltungsvorschrift
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VwV Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen
für Schule und Bildung hierüber bis spätestens 15. Dezember. Die Information ist durch das Landesamt für Schule und Bildung bis zum 5. Januar an das Staatsministerium für Kultus weiterzuleiten. Später eingehende Informationen
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SMK FRL BO kGKS
zielgruppenspezifische Öffentlichkeitsarbeit.
Die direkte Arbeit mit Schülerinnen und Schülern ist nicht förderfähig.
2.2
In Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Schule und Bildung, den Akteuren der Jugendberufsagenturen
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