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Potenzialstudie über Aufkommen und Behandlung biogener Abfälle im Freistaat Sachsen - Wertstoffe, Abfallwirtschaft - sachsen.de
und technische Weiterentwicklungen der Verwertungstechnik integriert werden sollten.
Insbesondere im Bereich der energetischen Verwertung der Potenziale an Landschaftspflegematerial sowie Bioabfall können die im Zuge der
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Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV) - Wertstoffe, Abfallwirtschaft - sachsen.de
schreibt der Gesetzgeber vor, dass deren Verwertung bzw. Beseitigung überwacht werden muss. Daher sind die Erzeuger, Transporteure, Verwerter und Entsorger gefährlicher Abfälle sowie die zuständigen Behörden gesetzlich
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Mineralische Abfälle - Wertstoffe, Abfallwirtschaft - sachsen.de
die stoffliche Verwertung mineralischer Abfälle
• Anforderungen an die stoffliche Verwertung mineralischer Abfälle; hier: TR Boden und Regelungen für die Verwertung in Tagebauen und Abgrabungen (*.pdf, 0,22 MB) Erlass
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Sächsisches Staatsministerium
besser umweltverträgliche Verwertungsart, wobei eine nach Art und Beschaffenheit der Abfälle hochwertige Verwertung anzustreben ist.
Die Verwertung der Abfälle, insbesondere durch die Einbindung in Erzeugnisse, hat ordnungsgemäß
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MuA Lfg. 5/96
Anlagen zwar keine Pflicht zur Vermeidung/Verwertung vor. Findet eine Verwertung statt,
muss diese nach den Regelungen des KrW-/AbfG erfolgen. Also gelten die in diesem Regelwerk beschriebenen Anforderungen auch für die Verwertung
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Anforderungen an die stoffliche
Verwertung von mineralischen Abfällen:
Teil II: Technische Regeln für die Verwertung
1.2 Bodenmaterial (TR Boden)
Stand: 05.11.2004
Hinweis:
Diese Technische Regel wurde von der 63. Umweltministerkonferenz
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Klärschlamm - Wertstoffe, Abfallwirtschaft - sachsen.de
zur Verfügung:
• Bodenbezogene, stoffliche Verwertung
• in der Landwirtschaft
• bei landschaftsbaulichen Maßnahmen, z.B. Rekultivierung
• sonstige stoffliche Verwertung, z.B. Vererdung, Kompostierung, Vergärung
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Teil III Überarbeitung 31.08.2004
Anforderungen an die stoffliche
Verwertung von mineralischen Abfällen:
Teil III: Probenahme und Analytik
Stand: 05.11.2004
Hinweis:
Dieser Teil wurde von der 63. Umweltministerkonferenz am
04./05.11.2004 in Frankfurt/
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Mitteilung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 27 Vollzugshilfe zu den Vorschriften des Kreislaufwirtschafts-...
und Abfallgesetz, insbesondere der Pflichten zur Vermeidung und Verwertung und des Anstrebens einer hochwertigen Verwertung, von
der Entsorgerbehörde nicht präventiv zu überwachen. Die Einhaltung dieser Pflichten wird
vielmehr
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Altfahrzeuge - Wertstoffe, Abfallwirtschaft - sachsen.de
neuem Fenster (Link öffnet in neuem Fenster)
www.altfahrzeugstelle.de) erfragen.
Für die Verwertung/Außerbetriebsetzung/Wiederzulassung von Fahrzeugen bei der Kfz-Zulassungsbehörde gilt Folgendes:
Verwertung von Altfahrzeugen

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