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Psychosoziale Notfallversorgung - Bevölkerungsschutz - sachsen.de
Psychosoziale Notfallversorgung
Der Begriff Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) beinhaltet die Gesamtstruktur und die Maßnahmen der Prävention sowie der kurz-, mittel- und langfristigen Versorgung im Zusammenhang von
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Landeszentralstelle für psychosoziale Notfallversorgung - Bevölkerungsschutz - sachsen.de
steht sie für Fragen und Belange der psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) zur Verfügung. Sie ist angesiedelt im Referat „Rettungsdienst, Psychosoziale Notfallversorgung“ der Abteilung Bevölkerungsschutz des Sächsischen
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Krankenhausplan des Freistaates Sachsen
ausgewiesenen Akutgeriatrien stehen multiprofessionelle Behandlungsteams mit entsprechend geriatrisch qualifizierten Ärzten und Pflegekräften sowie die notwendigen therapeutischen, psychosozialen sowie ergänzenden Dienste
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Gutachten zur bedarfsgerechten Versorgung von Betroffenen und Einsatzkräften mit Leistungen der PsychosozNotfallversorgung
wird definiert als „kurz-, mittel- und langfristige methodisch strukturierte
psychosoziale Maßnahmen der Psychosozialen Notfallversorgung, die sich auf die
Zielgruppe der Einsatzkräfte beziehen und sich in einsatzvorbereitende,
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Aktuelles - Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt - sachsen.de
psychosozialer Beratung und Begleitung, psychosozialer Notfallversorgung und Verwaltung.
Am Vormittag sind kurze Impulsvorträge der Staatsanwaltschaft, Opferhilfe, Rechtsanwaltschaft, psychosozialen Krisenintervention,
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Haushaltsplan
Verwaltungsausgaben, die durch den Betrieb der Landeszentralstelle für psychosoziale Notfallversorgung entstehen. Umfasst ist auch die Finanzierung der operativen Koordinierung überregional tätiger PSNV-Kräfte.
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
SächsBRKG
seelsorgerische Betreuung der Opfer und der Einsatzkräfte ermöglicht werden. 2 Das Gleiche gilt für andere Helfer der psychosozialen Notfallversorgung. 3 Deren Tätigkeit wird durch eine durch die oberste Brandschutz-,
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
Änd. SächsBRKG
b)
Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 5 und die folgenden Sätze werden angefügt:
„Das Gleiche gilt für andere Helfer der psychosozialen Notfallversorgung. Deren Tätigkeit wird durch eine durch die oberste Brandschutz-,
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Über uns - Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt - sachsen.de
50 Treffen zu Aufgaben, Möglichkeiten der Zusammenarbeit und Unterstützung mit verschiedensten Partnern aus, darunter Opferhilfe e. V., Weisser Ring e. V., Akteuren der Psychosozialen Notfallversorgung, Traumanetz Sachsen,
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Partner der Opferbeauftragten - Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt - sachsen.de
Polizei
• Staatsanwaltschaft
• Kommunaler Sozialverband Sachsen
• Kommunale Gesundheitsämter
• Landesverband der Psychosozialen Notfallversorgung Sachsen e. V.
• Opferhilfe e. V.
• Weisser Ring

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