Treffer 11 bis 20
-
REVOSax Landesrecht Sachsen -
Änd. VwV IK-Setzung von zwischen den Bundesländern abgestimmten Regelungen zum JGG
Angabe „1. September 2011“ durch die Angabe „1. Oktober 2017“ ersetzt.
3.
Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:
a)
Im Inhaltsverzeichnis wird nach der Angabe zu § 77 Devisenwerte die folgende Angabe eingefügt:
- gefunden im Portal: REVOSax
-
REVOSax Landesrecht Sachsen -
Förderrichtlinie Weltoffenes Sachsen – FRL WOS
P
ANBest-P beziehungsweise Nummer 1.3 ANBest-K
ANBest-K findet keine Anwendung.
3.
Ein einfacher Verwendungsnachweis nach Nummer 6.7 ANBest-P
ANBest-P ist zugelassen.
F Projekte von besonderem demokratiepolitischen Interesse
- gefunden im Portal: REVOSax
-
REVOSax Landesrecht Sachsen -
VwV-Vollstreckungsplan
soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. Die Zuständigkeit der Justizvollzugsanstalten zum Vollzug der Freiheitsstrafe an männlichen Personen ergibt sich aus der Anlage 3, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt
- gefunden im Portal: REVOSax
-
REVOSax Landesrecht Sachsen -
SächsBO
Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen
§ 61
Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen
(1) Verfahrensfrei sind
1.
folgende Gebäude:
a)
Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt von bis zu 75 m³, außer
- gefunden im Portal: REVOSax
-
REVOSax Landesrecht Sachsen -
Änd. SächsBO
2745)“ durch die Wörter „Artikel 24 Absatz 3 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2154)“ ersetzt.
6.
Dem § 26 wird folgender Absatz 3 angefügt:
„(3) Abweichend von Absatz 2 Satz 4 sind tragende und aussteifende
- gefunden im Portal: REVOSax
-
REVOSax Landesrecht Sachsen -
Änd. RL TZ/2015
die Verwaltungsvorschrift zu § 44 der Sächsischen Haushaltsordnung, soweit nicht in dieser Richtlinie Abweichungen zugelassen sind.“
25.
Nach Nummer 6 wird folgender Teil II neu eingefügt:
„Teil II
Förderung
- gefunden im Portal: REVOSax
-
REVOSax Landesrecht Sachsen -
SächsJArrestVollzG und Änderung weiterer Gesetze
Europa“ gestrichen.
26.
In § 59 Absatz 3 werden nach dem Wort „Arbeit“ jeweils die Wörter „oder Qualifizierungsmaßnahme“ eingefügt.
27.
Dem § 67 Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:
„Sie dürfen ferner
- gefunden im Portal: REVOSax
-
REVOSax Landesrecht Sachsen -
2. G Fortentwicklung Kommunalrecht
Verwaltung findet § 28 Absatz 2 Nummer 2 entsprechend Anwendung.“
28.
§ 71 wird wie folgt geändert:
a)
In Absatz 1 werden nach Satz 1 folgende Sätze eingefügt:
„Die Hauptsatzung kann abweichend von Satz
- gefunden im Portal: REVOSax
-
REVOSax Landesrecht Sachsen -
Änd. SächsPersVG
§ 63 Satz 1 werden nach der Angabe „§§ 45, 46 Abs.“ die Zahl „1“ und ein Komma eingefügt.
18.
§ 67 erhält folgende Fassung:
„ § 67
Schule und Lehrkräfte
(1) Für Schulen, die einem Schulamt unterstehen,
- gefunden im Portal: REVOSax
-
REVOSax Landesrecht Sachsen -
Änd. SOMIAP und SOFS
Satz 2“ ersetzt.
b)
In Satz 2 wird die Angabe „Abweichend von § 35 Abs. 2 Satz 1 sind Endnoten“ durch die Wörter „Endnoten sind“ ersetzt.
29.
§ 67 wird wie folgt geändert:
a)
Der bisherige
- gefunden im Portal: REVOSax