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REVOSax Landesrecht Sachsen -
StV Sachsen – Evangelische Landeskirchen
Vertrag des Freistaates Sachsen mit den evangelischen Landeskirchen im Freistaat Sachsen
Vollzitat: Vertrag des Freistaates Sachsen mit den evangelischen Landeskirchen im Freistaat Sachsen vom 24. Juni 1994 (SächsGVBl. S.
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Änd. G über die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute im Freistaat Sachsen und die Sachsen-Finanzgruppe
Rücktrittsrecht nach § 9.1 der zwischen ihr und dem Freistaat Sachsen am 21. März 2011 getroffenen Übertragungsvereinbarung, welcher der Landtag gemäß § 65 Abs. 5 der Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen (Sächsische
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G Änd. Vertrag Freistaat Sachsen – LV der Jüdischen Gemeinden
Änderung des Vertrages
des Freistaates Sachsen
mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden
Der Freistaat Sachsen
(im Folgenden: der Freistaat)
und
der Landesverband Sachsen der Jüdischen Gemeinden,
derzeit bestehend
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Änd. Vertrag Freistaat Sachsen – Landesverband der Jüdischen Gemeinden
zur Änderung des Vertrages des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden
Der Freistaat Sachsen
(im Folgenden: der Freistaat)
und
der Landesverband Sachsen der Jüdischen Gemeinden,
derzeit
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2. G Finanzbeziehungen Freistaat Sachsen – Kommunen
nach § 11 Absatz 3 des Finanzausgleichsgesetzes zufließenden Betrages,
2.
bei den Steuereinnahmen des Freistaates Sachsen
a)
der Betrag, der dem Anteil des Freistaates Sachsen an den zusätzlichen Umsatzsteuereinnahmen
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StV Bayern – Sachsen Zugehörigkeit kammerangehöriger Ingenieure
Ingenieure des Freistaates Sachsen zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau
Vollzitat: Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Freistaat Sachsen über die Zugehörigkeit der kammerangehörigen Ingenieure des Freistaates
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G zum Vertrag Freistaat Sachsen – LV der Jüdischen Gemeinden
Gesetz zum Vertrag des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden
Vollzitat: Gesetz zum Vertrag des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden vom 8. Juli 1994 (SächsGVBl.
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G Finanzbeziehungen Freistaat Sachsen – Kommunen
wird wie folgt gefasst:
„2.
in den Jahren 2017 und 2018 jeweils ein Betrag in Höhe von 5 000 000 Euro, der dem Anteil des Freistaates Sachsen an den zusätzlichen Umsatzsteuereinnahmen der Länder auf Grund des Artikels
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G Änd. Vertrag Freistaat Sachsen – LV der Jüdischen Gemeinden
Gesetz zum Vertrag zur Änderung des Vertrages des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden
Vollzitat: Gesetz zum Vertrag zur Änderung des Vertrages des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband
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G zum StV Bayern – Sachsen Zugehhörigkeit kammerangehöriger Ingenieure
kammerangehörigen Ingenieure des Freistaates Sachsen zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau
Vollzitat: Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Bayern über die Zugehhörigkeit der kammerangehörigen
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