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Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie des Bundesamts...
Abs. 3 GEEV 2017 +++)
(+++ § 44c: Zur Anwendung vgl. § 39h Abs. 4 +++)
§ 45 Geothermie
(1) Für Strom aus Geothermie beträgt der anzulegende Wert 25,20 Cent pro Kilowattstunde.
(2) Der anzulegende Wert nach Absatz 1
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Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH...
§ 28 Geothermie
(1) Für Strom aus Geothermie beträgt die Vergütung 25,0 Cent pro Kilowattstunde.
(2) Die Vergütung nach Absatz 1 erhöht sich für Strom, der auch durch Nutzung petrothermaler Techniken erzeugt
wird,
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Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 49
personenbezogenen Angaben
im Einsatzstoff-Tagebuch von dem Anlagenbetreiber zu schwärzen.
§ 45
Geothermie
(1) Für Strom aus Geothermie beträgt der anzulegende Wert 25,20 Cent pro Kilowattstunde.
(2) Die anzulegenden
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Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 65
Grubengas, Biomasse und Geothermie
Als Wert „JW“ ist bei direkt vermarktetem Strom aus Wasserkraft, Deponiegas, Klärgas, Grubengas,
Biomasse und Geothermie der tatsächliche Jahresmittelwert des Spotmarktpreises anzulegen.
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Aktuelle Rahmenbedingungen in Deutschland und Sachsen 17. Sächsische Biogastagung am 5. Oktober...
2040
• Umsetzung durch neue
Technologien, Innovationen und
Emissionshandel
• Schnellerer Ausbau der EE
(Solar, Wind, nachhaltige
Biomasse, Wasser, Geothermie)
• Abschaffung der EEG-Umlage
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Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie des Bundesamts...
Strahlungsenergie
BI Biomasse
WA Wasserkraft
VE Verbrennungsenergie ohne EEG-Anlagen
SSP Stromspeicher
GSP Gasspeicher
GS Geothermie, Solarthermie und Strom aus
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Titel Fachbeitrag
gehören beispielsweise Photovoltaikanlagen, Anlagen zur Nutzung von Geothermie oder Abwärme einschließlich der erforderlichen Speicheranlagen.
Die Höhe der Zuwendung wird in den neuen Förderbedingungen nach der Fördereffizienz
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