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Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Anwendung des Gemeindewirtschaftsrechts im Zusammenhang... entsprechend. Die zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden sind frühzeitig, spätestens zwei Wochen vor Vertragsabschluss, und umfassend über die insoweit vorgesehenen Kreditaufnahmen zu unterrichten. Auf gegebenenfalls erforderliche
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Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Anwendung des Gemein dewirtschaftsrechts zur... aufgenommen werden soll, als erteilt. Die zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden sind frühzeitig, spätestens zwei Wochen vor Vertragsabschluss, und umfassend über die insoweit vorgesehenen Kreditaufnahmen zu unterrichten.
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Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Anwendung des Gemeindewirtschaftsrechts im Zusammenhang... sind frühzeitig, spätestens zwei Wochen vor Vertragsabschluss, und umfassend über die insoweit vorgesehenen Kreditaufnahmen zu unterrichten. Auf gegebenenfalls erforderliche Nachweise im Zusammenhang mit der Einhaltung
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