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1
bis
4
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erfüllen,
werden vom Schieds- bzw. Kampfgericht zum
Wettkampf nicht zugelassen.
Für die Teilnahme am Bundesfinale wird ent-
sprechend des Beschlusses des orstandes V der
Deutschen Schulsportstiftung ein
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nicht zugelassen.
Für die Teilnahme am Bundesfinale wird entsprechend
des Beschlusses des orstandes V von der Deutschen
Schulsportstiftung ein Unkostenbeitrag pro Schüler/
Schülerin von 75 E erhoben.
Es wird
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
VwV FinanzReg-JTFO/JTFP
FÜR PARALYMPICS die Landessiegermannschaften zu den Bundesfinalveranstaltungen. Für diese Mannschaften wird seitens der Deutschen Schulsportstiftung als Veranstalter ein Eigenanteil pro Schüler für Unterkunft/Vollverpflegung/
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Landessportgymnasium - Sport Allgemein - Leipziger Schulen an Aktionstag beteiligt
16. Kay-Espenhayn-Lauf, ein Gedenk- und Spendenlauf. Auch das Brockhaus-Gymnasium gehört zu den Teilnehmern des Aktionstages. Mit der Initiative der Deutschen Schulsportstiftung soll ein wichtiger Schritt in Richtung Wiederaufnahme
Amt24 Behördenwegweiser (0)