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Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Rahmenbedingungen anzupassen. Die Anbindung der kommunalen Behindertenbeauftragten soll vereinheitlicht werden. Eine diesbezügliche Regelung soll in das zu schaffende Inklusions-, Teilhabeund Gleichstellungsgesetz aufgenommen
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