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Kommunale Wirtschaft - Kommunale Verwaltung - sachsen.de
Verlauf dieser Seite finden Sie folgende Hinweise und Informationen:
• Anwendungshinweise zur Sächsischen Eigenbetriebsverordnung
• Anwendungshinweise Kommunales Wirtschaftsrecht
• Beteiligungsbericht
• Wirtschaftlichkeit
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Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern Anwendungshinweise zum Gesetz zur Änderung des...
kommunalen Wirtschaftsrechts und des
Sächsischen Wassergesetzes
vom 4. November 2003
Am 1. April 2003 ist das Gesetz zur Änderung des kommunalen Wirtschaftsrechts und des
Sächsischen Wassergesetzes in Kraft getreten.
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Aufgaben - Abteilung 2 | Referat 20 - Kommunalwesen
der Kommunalwahlen
• kommunales Haushalts- und Wirtschaftsrecht
• Genehmigung der Haushaltssatzungen der Landkreise, Kreisfreien Städte und kreisübergreifenden Zweckverbände
• Erstellung gemeindewirtschaftlicher
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Aufgaben - Abteilung 2 | Referat 20 - Kommunalwesen
der Kommunalwahlen
• kommunales Haushalts- und Wirtschaftsrecht
• Genehmigung der Haushaltssatzungen der Landkreise, Kreisfreien Städte und kreisübergreifenden Zweckverbände
• Erstellung gemeindewirtschaftlicher
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Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern Anwendungshinweise zum Gesetz zur Änderung des...
NJW 2002, 2645) hat der 1. Senat des BGH entschieden, dass Verstöße gegen das kommunale
Wirtschaftsrecht nicht zugleich wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche privater
Konkurrenten begründen. Durch dieses Urteil
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Verwaltungsgericht Chemnitz VERTEILUNG DER RICHTERLICHEN GESCHÄFTE BEIM VERWALTUNGSGERICHT CHEMNITZ IM GESCHÄFTSJAHR 2022...
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0411 Subventionen, Anpassungshilfen, Stilllegungsprämien einschl.
Milchquoten
0414 Vergaberecht
0415 Finanzdienstleistungsaufsicht
0450 Post- und Fernmelderecht
0490 Sonstiges Wirtschaftsrecht ohne Krankenhausrecht
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Staatsministerium des Innern Dresden, den 02.06.2003 Az.: 23b-2200.10/97 Synopse Gemeindeordnung für den...
Artikel 1 des Gesetzes zur
Änderung des kommunalen Wirtschaftsrechts und des
Sächsischen Wassergesetzes vom 4. März 2003
können ein Rechnungsprüfungamt einrichten oder sich eines
anderen kommunalen Rechnungsprüfungsamtes
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Leitfaden Beteiligungsmanagement.pdf
bzw. Aufsichtsratssitzungen und
Æ Berichte der Geschäftsführung.
16 Vgl. auch die Anwendungshinweise des SMI zur Änderung des kommunalen Wirtschaftsrechts vom 29.09.2003.
17
Otto, a. a. O., Seite 105 f.
18 Dabei
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Anwendungshinweise §§ 61, 62 SächsGemO 2 rs_rs..doc
und Zweckverbände
1 Allgemeines
Der Sächsische Landtag hat durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des kommunalen Wirtschaftsrechts und des Sächsischen Wassergesetzes vom 4. März 2003
(SächsGVBl. S. 49, 158)
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Formulare und Downloads | Formulare und DownloadsFormulare & Merkblätter
des Innern Anwendungshinweise zum Gesetz zur Änderung des kommunalen Wirtschaftsrechts und des Sächsischen Wassergesetzes
(pdf-File, 137KB)
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