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Kommunaler Produktrahmen für den Freistaat Sachsen
Sonstige Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 3671 Einrichtungen der Jugendsozialarbeit 367101 Einrichtungen der Jugendsozialarbeit 3672 Einrichtungen der Familienförderung 367201 Einrichtungen
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Kommunaler Produktrahmen für den Freistaat Sachsen
Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen 3153 Soziale Einrichtungen für Menschen mit Behinderung 3154 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose 3155 Soziale Einrichtungen für Aussiedler und Ausländer
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Anlage 5 (zu Ziffer V Nummer 1) Nachfolgende Muster werden verbindlich bekannt...
Soziale Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen Soziale Einrichtungen für Menschen mit Behinderung Soziale Einrichtungen für Wohnungslose Soziale Einrichtungen für Spätaussiedler und Ausländer
1 Steuern
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Herausgeber: Sächsisches Staatsministerium des Innern Presse, Öffentlichkeitsarbeit Wilhelm-Buck-Str. 2, 01097 Dresden Telefon:...
können „für die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen“ Benutzungsgebühren erheben, wenn
sie keine privatrechtlichen Entgelte verlangen.
Öffentliche Einrichtungen der Kommunen dienen
der Daseinsvorsorge, also
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Leitfaden: Freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden im Freistaat Sachsen
von der Gemeinde B fortgeführt
werden. Die Fortführung der Einrichtungen steht unter dem Vorbehalt, dass die Finanzierung der Einrichtungen die Leistungsfähigkeit
der Gemeinde B nicht beeinträchtigt.
[Im Ortsteil A
...,
...,
….
Im
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AnwHinwSächsKAG 2014.pdf
Nutzers und des Gebührenpflichtigen müssen nicht identisch sein (siehe oben
Ziffer II Nr. 7 Buchst. b).
7. Öffentliche Einrichtungen
Der Begriff der öffentlichen Einrichtung ist ein zentraler Begriff des Kommunalabgabenrechts:
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Kontenklasse
Hierzu zählen Auszahlungen für:
1. die aufgabenbezogene Leistungsbeteiligung an gemeinsamen Einrichtungen bei Leistungen für Unterkunft und Heizung an Leistungsberechtigte nach § 22 SGB II. Statistisch wird dieser Sachverhalt
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Anlagen 1.pdf
sowie die Errichtung oder der Ausbau von
Einrichtungen der beruflichen Bildung, Fortbildung und Umschulung, sofern der fortdauernde Bestand
der Einrichtung durch die Sächsische Bildungsagentur bestätigt ist, sowie Maßnahmen
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5.24 Produktzuordnung für ausgegliederte Aufgabenbereiche - Kommunale Verwaltung - sachsen.de
zu erfassen.
Gleiches gilt für die Einrichtungen, die als Eigenbetrieb oder durch eine Eigen- oder Beteiligungsgesellschaft der Kommune betrieben werden. Auch die Finanzbeziehungen zwischen diesen Einrichtungen und der Kommune
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5.1 Zuordnung von Beiträgen und ähnlichen Entgelten - Kommunale Verwaltung - sachsen.de
Fortschreibung des Sonderpostens empfehlenswert, die Sonderpostenbuchhaltung eng mit der Anlagenbuchhaltung zu verknüpfen.
Für Beiträge für öffentliche Einrichtungen gemäß §§ 17-25 SächsKAG gelten die besonderen

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