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STAATSIUINISTERIUM FÜR ENERGIE, KLIIvIAScHUTZ, UIVIWELI UND LANDWIRTSCHAFT sAcHSIscHEs STAATSMINISTERIUM FÜR ENERGIE, KLIMAScHUTz,...
Untersuchung der im Abfall vorliegenden Stoffe vorzunehmen und den
Nachweis zu führen, dass keine gefährlichen Eigenschaften nach § 3 Abs. 2 Satz 1 AVV
i. V. m. Anhang III der Abfall-RahmenRL (HP-Kriterien) vorliegen.
Liegen
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Anlage_1_zu_Ziffer_1_VwV_TB_Sachsen.pdf
Boden und Steine, die keine gefährlichen Stoffe entha lten (Abfallschlüssel 17 05 04 gemäß AVV
*)
* Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV) vom 10.12.2001, zuletzt geändert durch Artikel 1 der
Verordnung
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Anlage zu Ziffer I der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur...
14 gemäß AVV
*)
7 Boden und Steine, die keine gefährlichen Stoffe enthalten (Abfallschlüssel 17 05 04 gemäß AVV
*)
* Verordnung
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Umweltradioaktivität im Freistaat Sachsen - Jahresbericht 2004
zur Gewährleistung des Strahlenschutzes bei Halden und industriellen Absetzanlagen und bei der Verwendung darin abgelagerter Materialien vom 17.11.1980 DDR GBl. I Nr. 34 S. 347)
/8/ AVV-IMIS (Allgemeine Verwaltungsvorschrift
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
VO Festlegung Bodenplanungsgebiet „Raum Freiberg“
03* (Böden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten) nach der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV) vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379), zuletzt geändert durch
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MinRessource - Deponiebedarf für mineralische Abfälle im Freistaat Sachsen bis 2035
in Sachsen (Modul I)“ (im folgenden MinRessource I) [LfULG 2016] wurden Ende 2016
veröffentlicht.
In Sachsen wurden 2016 rund 17 Mio. t gefährliche und nicht gefährliche Abfälle entsorgt, darunter rund 10 Mio. t
Bau-
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LANDRATSAMT BAUTZEN • Macherstraße 55 • 01917 Kamenz • Telefon: 03591 5251-0...
Angaben zu den anfallenden Abfällen getrennt nach Abfallarten entsprechend der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV), Angaben zur Menge sowie zum beabsichtigten
Entsorgungsweg (Verwertung oder Beseitigung) enthalten.
Dieses
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12. Juli 2021 Faktenblatt der Arbeitsschutzbehörde des Freistaates Sachsen ? Welche Arbeitsschutzmaßnahmen...
Nichtflüssige Abfälle können in aller Regel nach Abfallschlüssel 18 01 04 Abfallverzeichnisverordnung (AVV) entsorgt werden und sind der Abfallsammlung grundsätzlich in verschlossenen und reißfesten Plastiksäcken zuzuführen.
Amt24 Behördenwegweiser (0)