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Freistaat Sachsen - Verbraucherportal Sachsen
der Regulierungsbehörde direkt oder mittels eines Verbraucherschutzvereins (Verbraucherzentrale, Mieterschutzbund, Bund der Energieverbraucher) einen Antrag auf Überprüfung des Verhaltens des Netzbetreibers stellen.
Regulierungsbehörde
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Verbraucherzentrale, Mieterschutzbund, Bund der Energieverbraucher) einen Antrag auf Überprüfung des Verhaltens des Netzbetreibers stellen.
Regulierungsbehörde für Streitfälle bei der Gasversorgung ist die Bundesnetzagentur.
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