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Empfehlungen der Sächsischen Impfkommission beim Auftreten von atypischen Impfverläufen im Freistaat Sachsen sind auch Krankheitserscheinungen, denen offensichtlich eine andere Ursache als die Impfung zugrunde liegt. Anlage 2 Bericht über Verdachtsfälle einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen
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Häufig gestellte Fragen zur Coronaschutzimpfung - Coronavirus in Sachsen - sachsen.de
dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) definiert als die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung. Der Anspruch
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Einrichtungsbezogene Impfpflicht - Coronavirus in Sachsen - sachsen.de
dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) definiert als die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung. Der Anspruch
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NATIONALER IMPFPLAN Impfkomplikation ist jede nach einer Impfung aufgetretene Krankheitserscheinung, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit einer Impfung stehen könnte und die über das übliche Ausmaß einer „Impfreaktion“ hinausgeht.
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Ersatzformular zur Dokumentation der durchgeführten Impfungen besteht, die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgeht, verpflichtet, diesen dem zuständigen Gesundheitsamt namentlich zu melden (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 IfSG). Im Falle eines Impfschadens kann Anspruch auf Entschädigung
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Soziale Entschädigung nach Gesundheitsschäden - Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt - sachsen.de
beruhender wirtschaftlicher Schaden entstanden sind. Ein Impfschaden im Sinne des IfSG ist ein über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehender dauerhafter Gesundheitsschaden.
Die grundlegende Voraussetzung für
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