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ambulante Erziehungshilfen - Verwaltungsgericht Dresden - sachsen.de
geeignete Schutzmaßnahme gegen die Ausbreitung des Corona-Virus angeordnet werden und sei von den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes gedeckt. Allerdings beinhalte die angegriffene Regelung entgegen dem Verständnis der
- gefunden im Portal: Verwaltungsgericht Dresden