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REVOSax Landesrecht Sachsen -
SMK-ESF-Richtlinie 2014 – 2020
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds 2014 – 2020 mitfinanzierten Vorhaben
(SMK-ESF-Richtlinie 2014 – 2020)
Vom 16. November 2015
[geändert durch
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RL Hochwasserschäden 2013
Förderung desselben Vorhabens aus öffentlichen Mitteln schließt eine Förderung von Maßnahmen im Rahmen dieser Richtlinie nicht aus. Wurden bereits geförderte Vorhaben vor Fertigstellung des Vorhabens oder innerhalb der
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VwV KommInfra2009
dürfen nur für Investitionen im Rahmen der Aufgabenstellung des Krankenhauses nach dem Feststellungsbescheid verwendet werden.
d)
Bewilligungsstelle für die Einzelförderung ist das Staatsministerium für Soziales.
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RL Starkregen- und Hochwasserschäden-Billigkeitsleistungen 2021
Maßnahmen im Rahmen dieser Richtlinie nicht aus. Wurden bereits geförderte Vorhaben vor Fertigstellung des Vorhabens oder innerhalb der Zweckbindungsfrist ganz oder teilweise zerstört, soll bei der Ausübung des Ermessens
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
VwV RegioDigiS
Stichtag eingereichten Anträge werden gemeinsam bewertet. Das Staatsministerium für Kultus entscheidet für jeden Antragsstichtag über Kriterien zur Priorisierung von Anträgen im Rahmen der jeweils verfügbaren Mittel.
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
RL Wiederaufbauhilfen
im Rahmen dieser Richtlinie nicht aus. Wurden bereits geförderte Vorhaben vor Fertigstellung des Vorhabens oder innerhalb der Zweckbindungsfrist ganz oder teilweise zerstört, soll bei der Ausübung des Ermessens gemäß
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VwV-Schulfahrten
Zielsetzung, der Finanzierbarkeit und der Entfernung vom Wohnort richten, aber eine Woche nicht unterschreiten.
2.2
Bei der methodischen Gestaltung des Unterrichts und anderer Vorhaben im Schullandheim können Verfahren
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FRL Heimatpflege/Laienmusik
Laienchören, -orchestern oder -musikgruppen, die sich vorrangig der Pflege traditionellen Liedgutes oder traditioneller Instrumentalmusik widmen.
3.
Gewerbliche Vorhaben und solche, die der Gewinnerzielung dienen, werden
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Förderrichtlinie SchulInfra — FöriSIF
Überschwemmungsgebieten liegen. Im besonderen Ausnahmefall kann eine Förderung erfolgen, wenn für das Vorhaben eine Genehmigung oder Zustimmung der zuständigen unteren Wasserbehörde vorgelegt wird.
V. Art und Umfang,
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FRL IntBilkoop
IV.
Zuwendungsvoraussetzungen
1.
Voraussetzung für die Maßnahmen gemäß Ziffer II Nummer 1 bis 4 ist ein pädagogisches Konzept. Das Konzept soll detaillierte Angaben zur Zielstellung des Vorhabens und zu dessen Umsetzung

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