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Herr
thematischen Arbeitsschwerpunkten benennt der überörtliche Planungsträger handlungsorientierte Zielvorgaben, die sich aus seiner Sicht aus jugendpolitischen Zusammenhängen und
fachlichen Erwägungen ergeben und die für
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Eckpunktepapier des Landesjugendhilfeausschusses zur Eigenständigen Jugendpolitik in Sachsen
Stellenwert in der überörtlichen Bildungsarbeit erhalten sollen. [...] Die entwickelten thematischen Arbeitsschwerpunkte sollen bei der Bildungsarbeit in angemessener Form berücksichtigt werden.“ (vgl. Jugendhilfeplanung
Amt24 Behördenwegweiser (0)