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Jährlicher Zwischenbericht/ Schlussbericht 2015 EPLR Sachsen
2015 ebenfalls bereits zu Lasten
des EPLR 2014 - 2020. Im Jahre 2015 erfolgten u. a. im Rahmen der VO (EU) Nr.
1310/2014 („Übergangs-VO“) Auszahlungen für Berggebiete und Nicht-Berggebiete
i. H. v. insgesamt 30.881.121
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Nossen, den 21
wurden rund 16,1 Mio. EUR an öffentlichen Ausgaben getätigt. Dabei wurde den insgesamt 2.509 Betrieben in benachteiligten Gebieten, die Nicht-Berggebiete sind, auf 236.923 ha Unterstützung gewährt.
Die Ausgleichszulage
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Nossen, den 21
2.526 Betrieben in benachteiligten Gebieten, die Nicht-Berggebiete sind, auf 238.084 ha Unterstützung gewährt.
Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete wurde unverändert aus der vorangegangenen
Förderperiode
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Nossen, den 21
benachteiligten Gebieten, die Nicht-Berggebiete sind, auf 235.048 ha Unterstützung gewährt.
Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete wurde unverändert aus der vorangegangenen
Förderperiode übernommen. Sie zeichnet
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Nossen, den 21
die nicht Berggebiete sind (Maßnahmecode 212) erfolgte im Jahr 2014 ebenfalls bereits zu Lasten
des EPLR 2014 - 2020, d. h. es wurden neue Verpflichtungen (für Berggebiete und
Nicht-Berggebiete insgesamt 16.154.961 EUR)
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Code 13.1)
? Ausgleichszahlung für andere Gebiete als Berggebiete, die aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligt sind (Code 13.2)
Beschreibung der Vorhaben
Mit der Gewährung
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Code 13.1)
? Ausgleichszahlung für andere Gebiete als Berggebiete, die aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligt sind (Code 13.2)
Beschreibung der Vorhaben
Mit der Gewährung
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Anhang Endbericht.pdf
auch die Berggebiete hiervon betroffen sind, lässt sich nicht eindeutig feststellen. Die Anzahl der geförderten Betriebe mit Flächen im
Berggebiet hat sich jedoch 2009 gegenüber 2007 nur leicht verändert (-1 Betrieb),
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Informationen zum anwendbaren Wortlaut der nationalen Rahmenregelung:
Ab 2018 wird die Kategorie „Berggebiete“ mit Umsetzung der Neuabgrenzung benachteiligter Gebiete nicht
mehr ausgewiesen.
8.2.7.3.1.4. Begünstigte
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Informationen zum anwendbaren Wortlaut der nationalen Rahmenregelung:
Ab 2018 wird die Kategorie „Berggebiete“ mit Umsetzung der Neuabgrenzung benachteiligter Gebiete nicht
mehr ausgewiesen.
8.2.7.3.1.4. Begünstigte

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