Treffer 1 bis 10
-
SÄCHSISCHER RECHNUNGSHOF VERWALTUNGSMODERNISIERUNG IN SÄCHSISCHEN KOMMUNEN ZUSAMMENFASSUNG DER WESENTLICHEN ERGEBNISSE DER BERATENDEN... Die Novellierung des Gemeindewirtschaftsrechts berücksichtigt die Forderungen des SRH weitestgehend. Unter anderem sind im Gesetz zur Änderung des kommunalen Wirtschaftsrechts und des Sächsischen Wassergesetzes die Verpflichtung
- als HTML-Seite anzeigen
- gefunden im Portal: Sächsischer Rechnungshof
-
Freistaat Sachsen Sächsisches Förderprofil 2021/2022 zum Sächsischen Staatshaushaltsplan Inhaltsverzeichnis Allgemeiner Teil –... in ländlichen Gebieten, um in Folge des Klimawandels eine nachhaltige und standörtlich sowie demografisch angepasste öffentliche Trinkwasserversorgung gemäß § 43 Absatz 1 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) in
- als HTML-Seite anzeigen
- gefunden im Portal: Finanzen
-
Wir beraten Sachsen. Unabhängig, kompetent, nachhaltig. Sonderbericht SÄCHSISCHER RECHNUNGSHOF Ergebnisse aus der... erforderlich. Das SMEKUL sollte eine Änderung des Wortlautes des Sächsischen Wassergesetzes anstreben, sodass die Gemeinden (Unterhaltungslastträger) in die Lage versetzt werden, rechtssichere Abgabensatzungen zu erlassen
- als HTML-Seite anzeigen
- gefunden im Portal: Sächsischer Rechnungshof
-
B e r a t e n d e Ä u ß... Damit haben seit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Änderung des kommunalen Wirtschaftsrechts und des Sächsischen Wassergesetzes alle sächsischen Gemeinden die Durchführung der örtlichen Prüfung sicherzustellen. Nach
- als HTML-Seite anzeigen
- gefunden im Portal: Sächsischer Rechnungshof
-
B e r a t e n d e Ä u ß... Sächsischen Staatsministeriums des Innern: Anwendungshinweise zum Gesetz zur Änderung des kommunalen Wirtschaftsrechts und des Sächsischen Wassergesetzes vom 04.11.2003, www.sachsen.de/de/bf/staatsregierung/ministerien/
- als HTML-Seite anzeigen
- gefunden im Portal: Sächsischer Rechnungshof
-
kai04022.doc Landkreise. Seit In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Änderung des kommunalen Wirtschaftsrechts und des Sächsischen Wassergesetzes zum 01.04.2003 ist die örtliche Prüfung für alle Gemeinden obligatorisch. 7 Seit In-Kraft-
- als HTML-Seite anzeigen
- gefunden im Portal: Sächsischer Rechnungshof
-
Rechnungshof des Freistaates Sachsen Jahresbericht 2003 Der vorliegende Jahresbericht ist vom Großen... zu überprüfen.2) Seit Änderung der SächsGemO durch das Gesetz zur Änderung des kommunalen Wirtschaftsrechts und des Sächsischen Wassergesetzes vom 04.03.2003 verpflichtet der Gesetzgeber nunmehr die Kommunen unter bestimmten
- als HTML-Seite anzeigen
- gefunden im Portal: Sächsischer Rechnungshof
-
Jahresbericht 2002 zum Jahresbericht 1996 des SRH. 21) Vgl. LT-DS 3/6213, Gesetzentwurf zur Änderung des kommunalen Wirtschaftsrechts und des Sächsischen Wassergesetzes. 22) Vgl. Mittelfristige Finanzplanung des Freistaates Sachsen 2001 bis
- als HTML-Seite anzeigen
- gefunden im Portal: Sächsischer Rechnungshof
-
und des Sächsischen Wassergesetzes vom 04.03.2003 wurden die Kommunen zur Aufnahme von Prüfungsrechten für die örtlichen und überörtlichen Prüfungseinrichtungen in die Gesellschaftsverträge bzw. Satzungen von Unternehmen
- als HTML-Seite anzeigen
- gefunden im Portal: Sächsischer Rechnungshof
-
Ausweisung und Bewertung von Kennzahlen. 1 Rechtsgrundlagen - Gegenstand und Umfang der Prüfung Am 01.04.2003 ist das Gesetz zur Änderung des kommunalen Wirtschaftsrechts und des Sächsischen Wassergesetzes in Kraft
- als HTML-Seite anzeigen
- gefunden im Portal: Sächsischer Rechnungshof