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Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Anwendung des Gemeindewirtschaftsrechts zur Bewältigung... 72 Absatz 1 und 2 Sächsische Gemeindeordnung gehalten, verantwortungsvoll von den ihnen eingeräumten Erleichterungen Gebrauch zu machen. Dies bedingt auch, dass die Kommunen ihre Ausgaben einer eingehenden Prüfung unterziehen
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Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Anwendung des Gemeindewirtschaftsrechts im Zusammenhang... Absatz 1 und 2 Sächsische Gemeindeordnung gehalten, verantwortungsvoll von den ihnen eingeräumten Erleichterungen Gebrauch zu machen.
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Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Anwendung des Gemeindewirtschaftsrechts im Zusammenhang... sind mit Blick auf die gesetzlichen Pflichten nach § 72 Absatz 1 und 2 Sächsische Gemeindeordnung gehalten, verantwortungsvoll von den ihnen eingeräumten Erleichterungen Gebrauch zu machen. I. Die nach § 84 Absatz 3
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Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Anwendung des Gemein dewirtschaftsrechts zur... aus § 72 Abs. 1 und 2 Sächsische Gemeindeordnung verantwortungsvoll von den ihnen eingeräumten Erleichterungen Gebrauch zu machen. I. Die nach § 84 Absatz 3 Sächsische Gemeindeordnung erforderliche Genehmigung des Höchstbetrages
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