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IAB-Betriebspanel
Sachsen
Ergebnisse der 22. Welle 2017

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Inhalt
In aller Kürze ...................................................................................................................... 5
1.
Einführung ............................................................................................................. 9
2.
Datenbasis ........................................................................................................... 10
3.
Betriebe und Beschäftigte ................................................................................. 12
3.1.
Branchen- und Betriebsgrößenstruktur ............................................................................................. 12
3.2.
Ausgewählte Aspekte der Beschäftigtenstruktur .............................................................................. 14
4.
Beschäftigungsformen ....................................................................................... 22
4.1.
Teilzeitbeschäftigung ........................................................................................................................ 22
4.2.
Geringfügige Beschäftigung .............................................................................................................. 25
4.3.
Befristete Beschäftigung ................................................................................................................... 26
4.4.
Leiharbeit .......................................................................................................................................... 30
4.5.
Längerfristige Entwicklung atypischer Beschäfti gung ...................................................................... 31
5.
Arbeits- und Fachkräftebedarf ........................................................................... 36
5.1.
Längerfristige Beschäftigungsentwicklung ........................................................................................ 36
5.2.
Einstellungen und Abgänge .............................................................................................................. 38
5.3.
Fachkräftebedarf und Stellenbesetzung ........................................................................................... 43
6.
Beschäftigung geflüchteter Personen .............................................................. 49
6.1.
Einstellende Betriebe ........................................................................................................................ 50
6.2.
Umfang der Beschäftigung geflüchteter Personen ........................................................................... 53
6.3.
Qualität der Beschäftigung geflüchteter Personen ........................................................................... 53
7.
Betriebliche Ausbildung ..................................................................................... 56
7.1.
Ausbildungsberechtigung und Ausbildungsbeteili gung ................................................................... 56
7.2.
Besetzung angebotener Ausbildungsplätze ..................................................................................... 60
7.3.
Übernahme von Ausbildungsabsolventen ........................................................................................ 61
8.
Betriebliche Weiterbildung ................................................................................ 65
9.
Digitalisierung und Arbeit 4.0 ............................................................................ 71
9.1.
Qualität des Internetanschlusses ...................................................................................................... 71
9.2.
Nutzung digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien .................................................. 75
9.3.
Digitalisierungsgrad der Betriebe ...................................................................................................... 78
9.4.
Auswirkungen der Nutzung digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien ................... 85
10.
Tarifbindung, Löhne und Gehälter .................................................................... 91
10.1.
Tarifbindung und betriebliche Interessenvertre tung ........................................................................ 91
10.2.
Betriebsräte ....................................................................................................................................... 93
10.3.
Löhne und Gehälter .......................................................................................................................... 95
10.4.
Mindestlohn ....................................................................................................................................... 98
11.
Investitionen, Innovationen, Produktivität ...................................................... 101
11.1.
Investitionen .................................................................................................................................... 101
11.2.
Innovationen, Forschung und Entwicklung ..................................................................................... 104
11.3.
Produktivität .................................................................................................................................... 109
Glossar ........................................................................................................................... 111

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In aller Kürze
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) führt seit 1996 jährlich
eine Arbeitgeberbefragung im Freistaat Sachsen durch (IAB-Betriebspanel). Im Jahr 2017 fand diese Befra-
gung zum 22. Mal statt. Für Auswertungen liegen Befragungsdaten von 1,0 % aller sächsischen Betriebe vor,
die rund 112,8 Tsd. Betriebe und 4,9 % aller Beschäftigten repräsentieren.
BESCHÄFTIGUNG NIMMT WEITER ZU; BESCHÄFTIGUNGSERWARTUNGEN SIND POSITIV
2017 hat sich das Beschäftigungswachstum in Sachsen fortgesetzt. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl
der Beschäftigten – wie auch in Ost- und Westdeutschland – um rund 2 % angestiegen. Die bisherige posi-
tive Beschäftigungsentwicklung wird sich aller Voraussicht nach auch fortsetzen: 15% aller Betriebe des
Landes gehen für die kommenden 12 Monate von einer Steigerung der Zahl ihrer Beschäftigten aus (Ost-
deutschland: 14 %, Westdeutschland: 17 %). Der Anteil der Betriebe mit positiven Erwartungen ist damit
dreimal so hoch wie der jener, die mit einem Personalabbau rechnen (5%).
BESCHÄFTIGUNGSCHANCEN SIND STARK AN FORMALE QUALIFIKATION GEBUNDEN
In 70 % aller Betriebe Sachsens gibt es inzwischen ausschließlich Arbeitsplätze für Personen mit einer
beruflichen oder akademischen Ausbildung (Ostdeutschland: 64 %, Westdeutschland: 44 %). Mit 87 % liegt
der Anteil der Arbeitsplätze für qualifizierte Arbeitskräfte um 14 Prozentpunkte über dem westdeutschen Ver-
gleichswert. Auf Tätigkeiten, für die eine berufliche Ausbildung erforderlich ist, entfallen mehr als vier Fünftel
der Beschäftigten für qualifizierte Tätigkeiten (83 %). 17 % der Beschäftigten dieser Gruppe sind auf Arbeits-
plätzen tätig, die eine akademische Ausbildung voraussetzen.
DEMOGRAFISCHER WANDEL IST SPÜRBARER ALS IN WESTDEUTSCHLAND
Im Verlauf der letzten 15 Jahre ist der Anteil der Betriebe mit Mitarbeitern in der Altersgruppe 50plus deutlich
angestiegen. Inzwischen gibt es in 83 % aller sächsischen Betriebe mindestens einen Mitarbeiter, der
50 Jahre oder älter ist (2002: 61 %). In Ost- und Westdeutschland werden derzeit Anteile von 81 bzw. 80 %
erreicht. Der Anteil dieser Altersgruppe an den Beschäftigten ist seit 2002 um 14 Prozentpunkte auf aktuell
37 % angestiegen (Ostdeutschland: 38 %, Westdeutschland: 33 %). Damit schreitet der demografische
Wandel in Sachsen noch stärker als in Westdeutschland voran. Die Belegschaften in den Betrieben der
sächsischen Wirtschaft weisen damit eine völlig andere Altersstruktur als noch vor 15 Jahren auf. Diese
demografischen Veränderungen stellen vor allem Kleinstbetriebe vor besondere Herausforderungen, da
dieser Prozess hier besonders dynamisch voranschreitet (Zunahme des Anteils der Kleinstbetriebe mit
Älteren zwischen 2002 und 2017 von 53 auf 77 % sowie Zunahme des Anteils der Älteren an den Beschäf-
tigten von 21 auf 39 %).
RELATIVE BEDEUTUNG VON MINI-JOBS, BEFRISTUNGEN UND LEIHARBEIT BLEIBT STABIL; IHRE
ABSOLUTE ZAHL ABER STEIGT WEITER
In 48 % und damit in fast jedem zweiten Betrieb des Landes gab es zum Stichtag der Befragung am
30.06.2017 atypisch beschäftigte Arbeitnehmer, d. h. geringfügig oder befristet Beschäftigte oder Leih-
arbeitskräfte (Ostdeutschland: 51 %, Westdeutschland: 67 %). Mini-Jobs gibt es derzeit in 39 % der Betriebe
(Ostdeutschland: 43 %, Westdeutschland: 61 %), befristete Beschäftigung in 14 % der Betriebe (Ostdeutsch-
land: 16 %, Westdeutschland: 17 %). Leiharbeitskräfte werden hingegen in lediglich 4 % der Betriebe einge-
setzt (Ostdeutschland: 4 %, Westdeutschland: 3 %). Insgesamt waren 2017 14 % aller sächsischen Arbeit-
nehmer geringfügig oder befristet beschäftigt oder als Leiharbeitskraft tätig (Ostdeutschland: 17 %, West-
deutschland: 23 %). Der Anteil atypischer Beschäftigungsverhältnisse liegt damit um 9 Prozentpunkte unter
dem westdeutschen Niveau. Im Freistaat Sachsen ist der Anteil atypischer Beschäftigungsverhältnisse im
engeren Sinne an allen Beschäftigungsverhältnissen seit mehreren Jahren relativ stabil. Unter den Bedin-
gungen eines Beschäftigungsanstiegs erhöht sich dennoch ihre absolute Zahl.
FACHKRÄFTEBEDARF NIMMT WEITER ZU, STELLENBESETZUNG BLEIBT SCHWIERIG
Der Bedarf der Betriebe an Fachkräften hat 2017 weiter zugenommen: Der Anteil der Betriebe, die 2017
Bedarf anzeigten, lag bei 42 %, was einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 3 Prozentpunkte
entspricht (Ostdeutschland: 38 %, Westdeutschland: 33 %). Die Anzahl der gesuchten Fachkräfte übersteigt
ebenfalls die des Vorjahres. Sowohl der Anteil der Fachkräfte suchenden Betriebe als auch die Zahl der von
den Betrieben nachgefragten Fachkräfte erreichten 2017 im Freistaat einen neuen Rekord. Mit 29 % entfiel
ein wesentlicher Teil des Fachkräftebedarfs der sächsischen Wirtschaft auf die Gruppe der Kleinstbetriebe.
Wenngleich Betriebe dieser Größenklasse in der Regel nur eine Fachkraft suchen, ergibt sich dennoch ein
erheblicher Nachfrageeffekt. In der Summe wurden von Kleinstbetrieben erheblich mehr qualifizierte Arbeits-
kräfte als von Großbetrieben gesucht.

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Der einen Hälfte der einstellungsbereiten sächsischen Betriebe ist es 2017 gelungen, ihren Bedarf durch
Personaleinstellungen vollständig zu decken. Die andere Hälfte der Betriebe mit Fachkräftebedarf war bei
der Gewinnung von Fachkräften hingegen nicht oder nur teilweise erfolgreich (Ostdeutschland: 54 %,
Westdeutschland: 49 %). Damit hatten 1 % mehr Betriebe als im vorangegangenen Jahr (2016: 50 %) in
Sachsen Schwierigkeiten, ihren Bedarf an Fachkräften zu decken. Der Anteil der unbesetzt gebliebenen
Stellen für qualifizierte Tätigkeiten – die sogen. Nichtbesetzungsquote – ist gegenüber dem Vorjahr um
1 Prozentpunkt zurückgegangen und erreicht nun 37 %. Damit bewegt sich diese Quote aber weiterhin auf
hohem Niveau. In Ost- wie auch in Westdeutschland ist die Nichtbesetzungsquote weiter angestiegen:
Während die Steigerung in Ostdeutschland vergleichsweise gering ausfiel (1 Prozentpunkt), stieg der Anteil
unbesetzt gebliebener Stellen in Westdeutschland um 6 Prozentpunkte. Inzwischen fallen die Nichtbeset-
zungsquoten für Sachsen sowie Ost- und Westdeutschland (37 bzw. 36 %) relativ ähnlich aus.
ERSTE BETRIEBE MACHEN ERFAHRUNGEN MIT DER BESCHÄFTIGUNG GEFLÜCHTETER
2 % der sächsischen Betriebe haben bislang zumindest zeitweise eine geflüchtete Person beschäftigt oder
beschäftigen sie noch (Ostdeutschland: 3 %, Westdeutschland: 6 %). Bei 62 % dieser Betriebe handelt es
sich um Kleinst- und Kleinbetriebe mit weniger als 50 Beschäftigten (Ostdeutschland: 69 %, Westdeutsch-
land: 73 %). Die von ihnen eingestellte Zahl der Beschäftigten mit Fluchthintergrund beläuft sich auf fast
zwei Fünftel aller beschäftigten Geflüchteten. Die größte Integrationsleistung haben in Sachsen bisher
Betriebe mittlerer Größe erbracht: Hier waren bzw. sind fast 60 % der in Sachsen beschäftigten Geflüchteten
tätig. Großbetriebe hatten zwar deutlich häufiger bereits Kontakt zu Geflüchteten und stellten auch häufiger
Personen aus dieser Gruppe ein als kleine Betriebe. Dennoch waren hier insgesamt lediglich 3 % aller
Flüchtlinge der sächsischen Wirtschaft tätig, was erheblich unter dem Anteil der Großbetriebe an der
Gesamtbeschäftigung des Landes liegt (22 %).
BESCHÄFTIGUNGSCHANCEN FÜR GEFLÜCHTETE VOR ALLEM AUF EINFACHARBEITSPLÄTZEN
Geflüchtete Personen wurden in Sachsen vor allem für Tätigkeiten eingestellt, die keine Berufsausbildung
erfordern (72 %). Rund ein Viertel der beschäftigten Geflüchteten arbeitete auf Stellen, für die eine abge-
schlossene Berufsausbildung bzw. entsprechende Berufserfahrungen notwendig waren. 4 % der von
Geflüchteten besetzten Arbeitsplätze setzten einen akademischen Abschluss voraus. Die Beschäftigungs-
struktur dieser Personengruppe ist in ostdeutschen Betrieben sehr ähnlich. In Westdeutschland bekleideten
87 % aller beschäftigten Geflüchteten Einfacharbeitsplätze. Ungeachtet dessen waren 55 % der geflüchteten
Personen, die eine Anstellung in einem sächsischen Betrieb fanden, sozialversicherungspflichtig beschäftigt
(Ostdeutschland: 53 %, Westdeutschland: 42 %). Für 41 % war eine qualifizierende Beschäftigungsform wie
eine betriebliche Ausbildung, Praktika oder Einstiegsqualifizierungen kennzeichnend (Ostdeutschland: 31 %,
Westdeutschland: 36 %). Geringfügige Beschäftigung war für diese Personengruppe in Sachsen nahezu
ohne Bedeutung (Ostdeutschland: 5 %, Westdeutschland: 17 %).
AUSBILDUNGSBETEILIGUNG DER BETRIEBE BLEIBT HOCH; BESETZUNGSPROBLEME VER-
SCHÄRFEN SICH
Die eigene Ausbildung ist ein probates Mittel, um Fachkräfteengpässen vorzubeugen. 45 % der sächsischen
Betriebe erfüllen derzeit die formalen Voraussetzungen, um selbst ausbilden zu können (Ostdeutschland:
47 %, Westdeutschland: 55 %). Die Ausbildungsbeteiligung ausbildungsberechtigter Betriebe konnte 2017
mit 52 % auf dem hohen Niveau des Vorjahres gehalten werden (Ostdeutschland: 49 %, Westdeutschland:
54 %). Die Ausschöpfung der vorhandenen Ausbildungspotenziale bleibt jedoch schwierig. So ist der Anteil
der Betriebe mit unbesetzten Ausbildungsplätzen gegenüber dem Vorjahr beachtlich angestiegen (Zunahme
um 8 Prozentpunkte), wodurch nunmehr mehr als zwei Fünftel der Betriebe (44 %) mit Besetzungsschwierig-
keiten konfrontiert sind. Auch in Ost- und Westdeutschland ist es für Betriebe schwieriger geworden, Aus-
bildungsplätze zu besetzen (Ostdeutschland: Zunahme um 6 Prozentpunkte auf 49 %, Westdeutschland:
Zunahme um 3 Prozentpunkte auf 33 %). Auch der Anteil nicht besetzter an allen angebotenen Ausbildungs-
plätzen hat im Vergleich zum Vorjahr in Sachsen um beachtliche 6 Prozentpunkte weiter zugenommen und
liegt nun bei 33 % (Ostdeutschland: 36 %, Westdeutschland: 21 %). Der Anteil der vom Ausbildungsbetrieb
übernommenen Absolventen lag 2017 in Sachsen bei 67 % (Ostdeutschland: 69 %, Westdeutschland: 71 %).
BETRIEBLICHES WEITERBILDUNGSENGAGEMENT BLEIBT AUF HOHEM NIVEAU
Die Betriebe investieren weiterhin intensiv in die Fort- und Weiterbildung ihrer Beschäftigten. In 53 % der
Betriebe des Landes fanden im ersten Halbjahr 2017 entsprechende Maßnahmen statt (Ostdeutschland:
55 %, Westdeutschland: 53 %). Das entspricht allerdings einem Rückgang um 4 Prozentpunkte gegenüber
dem Vorjahr. Die Weiterbildungsquote, die den Anteil der Weiterbildungsteilnehmer an allen Beschäftigten
ausdrückt, erreichte dennoch einen neuen Höchststand. Mit anteilig 39 % wurden so viele Beschäftigte wie
noch nie weitergebildet. Nach- und Aufstiegsqualifizierungen sind in Sachsen wie in Ost- und Westdeutsch-
land nur für rund jeden zehnten Betrieb, der sich für die Weiterbildung seiner Mitarbeiter engagiert, relevant.

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MEHRHEIT DER BETRIEBE NUTZT HOCHGESCHWINDIGKEITS-INTERNETANSCHLUSS
Mit 61 % nutzt die Mehrheit der sächsischen Betriebe inzwischen einen Hochgeschwindigkeits-Internet-
anschluss, das heißt Breitbandanschlüsse wie beispielsweise DSL, UMTS oder LTE (Ostdeutschland: 72 %,
Westdeutschland: 75 %). Größere Betriebe nutzen deutlich häufiger als kleinere diesen Zugang zum Internet.
87 % der Betriebe, die das Hochleistungs-Internet nutzen, erachten die verfügbare Leitungskapazität als
ausreichend (Ostdeutschland: 81 %, Westdeutschland: 84 %). Größere Betriebe erachten die mit dem
genutzten Anschluss verfügbare Leitungskapazität seltener als kleinere als ausreichend.
DIGITALE BASISTECHNOLOGIEN SIND IN DEN BETRIEBEN DIE REGEL
IT-gestützte Arbeitsmittel sowie mobile Endgeräte, sogenannte digitale Basistechnologien, finden in der
Wirtschaft des Freistaates Sachsen sehr weite Verbreitung, denn in 93 bzw. 86 % der Betriebe sind sie
verfügbar. Branchenneutrale digitale Informations- und Kommunikationstechnologien kommen demgegen-
über deutlich seltener zum Einsatz. Am weitesten, nämlich in fast zwei Fünfteln der Betriebe, sind die der
Prozessoptimierung dienliche Software oder Internetschnittstellen verbreitet. Andere Technologien wie
digitale Auftragsvergabe bzw. digitale Absatzkanäle kommen in ca. jedem vierten bzw. jedem sechsten
Betrieb zum Einsatz. Soziale Netzwerke werden von etwas mehr als jedem vierten Betrieb für die betriebs-
interne und externe Kommunikation genutzt, für die Personalrekrutierung hingegen von jedem siebten
Betrieb. Branchenspezifische digitale Informations- und Kommunikationstechnologien, wie programm-
gesteuerte Produktionsmittel oder die Vernetzung und der Datenaustausch zwischen Anlagen, Prozessen
und Produkten, finden sehr selten Anwendung (7 bzw. 6 % der Betriebe), zudem konzentriert sich deren
Nutzung auf wenige Branchen (insbesondere Verarbeitendes Gewerbe). In Ost- wie auch in Westdeutsch-
land ist die Nutzung der genannten Technologien sehr ähnlich.
GROßES GEFÄLLE ZWISCHEN BETRIEBSGRÖßENKLASSEN BEI DER TECHNOLOGIENUTZUNG
Über alle Betriebsgrößenklassen hinweg zeigt sich im Wesentlichen eine ähnliche Rangfolge bei der Nut-
zung digitaler Technologien. Allerdings gelangen die einzelnen Technologien in größeren Betrieben in der
Regel häufiger zur Anwendung als in kleineren. Bei den Basistechnologien sind die Unterschiede zwischen
den Betriebsgrößenklassen hinsichtlich des Anteils der Nutzerbetriebe relativ gering. Bei der Anwendung
branchenneutraler Technologien – wie beispielsweise von Software, Algorithmen oder Internetschnittstellen
zur IT-basierten Optimierung von Geschäftsprozessen, sozialen Netzwerken oder auch bei der digitalen
Auftragsvergabe sowie beim digitalen Absatz – zeigt sich für Großbetriebe im Allgemeinen eine deutlich
häufigere Nutzung als für Kleinstbetriebe. Programmgesteuerte Produktionsmittel sowie Vernetzungen sind
in Kleinstbetrieben kaum vorzufinden, demgegenüber in jeweils ca. zwei Fünfteln der Großbetriebe. Aber
auch unter sächsischen Großbetrieben sind diese branchenspezifischen Informations- und Kommunikations-
technologien damit noch jeweils in einer Minderheit der Betriebe gängig.
6 % DER BETRIEBE WEISEN EINEN HOHEN DIGITALISIERUNGSGRAD AUF
Der größte Teil der sächsischen Betriebe (53 %) zeichnet sich durch einen mittleren Digitalisierungsgrad aus,
denn hier kommen maximal fünf von acht möglichen digitalen Informations- und Kommunikationstechnolo-
gien zum Einsatz. Ebenfalls relativ hoch ist der Anteil der Betriebe (41 %), die durch einen geringen Digitali-
sierungsgrad charakterisiert sind. Diese Betriebe nutzen lediglich die beiden digitalen Basistechnologien.
Lediglich 6 % aller Betriebe können einem hohen Digitalisierungsgrad zugeordnet werden. Allerdings sind in
diesen Betrieben 19 % aller Beschäftigten tätig. In Ost- und Westdeutschland sind die o. g. Relationen sehr
ähnlich (Ostdeutschland: 55, 37 und 8 %, Westdeutschland: 56, 37 und 7 %). Nach Branchen ergeben sich
hinsichtlich des Ausstattungsniveaus beachtliche Unterschiede. Auch zwischen den Betriebsgrößenklassen
besteht ein erhebliches Gefälle: Je kleiner ein Betrieb ist, desto häufiger finden sich hier ausschließlich die
Basistechnologien (niedriger Digitalisierungsgrad), je größer ein Betrieb ist, umso höher ist die Wahrschein-
lichkeit, mehr als zwei und vor allem mehr als fünf digitale Technologien vorzufinden. Durch ein hohes Digi-
talisierungsniveau zeichnen sich insbesondere Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes aus. Hochdigitali-
sierte Betriebe verzeichnen positive Beschäftigungsentwicklungen und -erwartungen, sie fragen häufiger als
der Durchschnitt aller Betriebe Fachkräfte nach und haben weniger Probleme, diese Stellen zu besetzen.
Gleichzeitig engagieren sie sich stärker in der betrieblichen Aus- und Weiterbildung.
VIELFÄLTIGE AUSWIRKUNGEN DES EINSATZES DIGITALER TECHNOLOGIEN AUF DIE BELEG-
SCHAFTEN
Der Einsatz digitaler Technologien geht mit zahlreichen Veränderungen im Arbeitsalltag der Beschäftigten in
Sachsen einher. Es verändern sich die Arbeitsinhalte: 41 % der Betriebe gehen von einer Zunahme der Auf-
gabenvielfalt, 30 % von einer Zunahme der parallel zu erledigenden Tätigkeiten und 25 % von einer höheren
Komplexität der Arbeitsaufgaben aus. Zugleich konstatieren jeweils mehr als zwei Fünftel der Betriebe einen
erhöhten Weiterbildungsbedarf sowie eine diesbezüglich höhere Eigenverantwortung der Beschäftigten. Das
führt nach Ansicht von einem Drittel der Betriebe zu einer erhöhten psychischen Beanspruchung der Beleg-
schaft. Allerdings gewinnen die Beschäftigten nach Einschätzung der Arbeitgeber kaum an Zeit- und Orts-
souveränität (11 %), die zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie beitragen könnte. Die Rele-

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vanz beruflicher Abschlüsse nimmt nach Einschätzung von etwa einem Viertel der Betriebe zu. Die Auswir-
kungen des Einsatzes digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien auf die Beschäftigten sind in
hochdigitalisierten Betrieben wesentlich stärker zu spüren als im Durchschnitt aller Betriebe. Damit stehen
diese Betriebe vor zahlreichen neuen personalpolitischen Herausforderungen.
TARIFBINDUNG SCHWÄCHT SICH 2017 WIEDER AB
2017 waren in Sachsen mit 14 % weniger Betriebe als im Vorjahr tariflich gebunden. Das entspricht einem
Rückgang um 4 Prozentpunkte. Damit beläuft sich die Beschäftigtenreichweite tarifvertraglicher Verein-
barungen auf 39 % aller Beschäftigten des Landes. Auch das entspricht einer Reduzierung um 4 Prozent-
punkte im Vergleich zu 2016. Auch in Ost- und Westdeutschland war die Entwicklung weiter rückläufig.
Derzeit sind 19 % der ostdeutschen und 29 % der westdeutschen Betriebe an einen Flächen- oder Haus-
tarifvertrag gebunden (mit 44 bzw. 57 % der Beschäftigten). Bei bundesweit ähnlichen Entwicklungstenden-
zen sind in Westdeutschland nach wie vor deutlich mehr Betriebe und Beschäftigte tarifgebunden als in
Sachsen.
LOHNZUWACHS FÜHRT NICHT ZU WEITERER ANGLEICHUNG DER LÖHNE AN WESTNIVEAU
Die Lohn- bzw. Gehaltssumme je Vollzeitäquivalent lag 2017 in Sachsen bei 2.670 Euro (Ostdeutschland:
2.690 Euro, Westdeutschland: 3.330 Euro). Das ist eine Zunahme um ca. 2 % gegenüber dem Vorjahr
(Ostdeutschland: Zunahme um 2 %, Westdeutschland: Zunahme um 3 %). Im Durchschnitt verdiente damit
ein Beschäftigter in Sachsen 80 % des Lohnes/Gehaltes eines westdeutschen Beschäftigten (Ostdeutsch-
land: 81 %). Im Vorjahr waren es 81 %. In etwa jedem fünften Betrieb des Landes (21 %) erfolgte für eine
oder mehrere beschäftigte Personen die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf mindestens
8,84 Euro (Ostdeutschland: 16 %, Westdeutschland 7 %). Die auf dieser Grundlage vorgenommenen Lohn-
erhöhungen erstreckten sich in Sachsen auf hochgerechnet rund 8 % der Beschäftigten (Ostdeutschland:
7 %, Westdeutschland: 2 %).
ERFOLGREICHE ENTWICKLUNG BEI EINIGEN WICHTIGEN WIRTSCHAFTSKENNZIFFERN
Deutlich mehr als die Hälfte aller sächsischen Betriebe (57 %) hat im hier betrachteten, zum Zeitpunkt der
aktuellen Befragung abgeschlossenen Geschäftsjahr Investitionen getätigt. Damit lag der Anteil investie-
render Betriebe – wie bereits in den Vorjahren – über dem westdeutschen Wert (52 %, Ostdeutschland:
ebenfalls 52 %). Die pro Kopf investierten Mittel beliefen sich auf rund 8 Tsd. Euro je VZÄ (Ostdeutschland:
7 Tsd. Euro je VZÄ, Westdeutschland: 9 Tsd. Euro je VZÄ). Damit hat sich die Investitionstätigkeit gegen-
über 2015 in Sachsen wieder um fast 1 Tsd. Euro je VZÄ erhöht. Im Jahre 2016 waren 35 % aller sächsi-
schen Betriebe innovativ: Das bedeutet, sie haben entweder Produkt- oder Prozessinnovationen vorge-
nommen oder auch beides getätigt. Im Vergleich der ostdeutschen Flächenländer ist das der höchste Anteil
(Ostdeutschland: 34 %, Westdeutschland: 37 %). Seit 2013 (33 % der Betriebe) hat sich das Innovations-
geschehen in Sachsen von Jahr zu Jahr leicht erhöht. In Ostdeutschland ist eine ähnliche Entwicklung
festzustellen. In Westdeutschland ist die Innovationstätigkeit in den letzten Jahren demgegenüber leicht
rückläufig. 34 % der sächsischen Betriebe waren produktinnovativ, 11 % prozessinnovativ (Ostdeutschland:
32 bzw. 11 %, Westdeutschland: 36 bzw. 10 %). Auch hier zeigt sich in den letzten Jahren eine positive
Entwicklung für Sachsen. 5 % aller Betriebe des Freistaats und damit anteilig genauso viele wie in Ost- und
Westdeutschland sind auf dem Gebiet von Forschung und Entwicklung aktiv.
Die pro Beschäftigten erzielten Umsätze der sächsischen Wirtschaft erreichten zuletzt knapp zwei Drittel des
westdeutschen Niveaus (64 %). Der Produktivitätsabstand zwischen Sachsen und Westdeutschland hat sich
damit im Vergleich zum Vorjahr wieder vergrößert.

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1. Einführung
Mit dem vorliegenden Bericht werden aktuelle Daten der jährlichen Arbeitgeberbefragung im Rahmen des
IAB-Betriebspanels für den Freistaat Sachsen präsentiert. Der Bericht wurde im Auftrag des Sächsischen
Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr erarbeitet.
Mit der Befragung von Betrieben wird vorrangig die Nachfrageseite des Arbeitsmarktes repräsentiert. Die mit
dem IAB-Betriebspanel gewonnenen Ergebnisse ergänzen damit die verfügbaren, eher angebotsseitig aus-
gerichteten Statistiken (z. B. Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit). Die empirischen Daten des
IAB-Betriebspanels verbessern zudem wesentlich die Informationsbasis, die von amtlichen statistischen
Daten geboten wird, da die Grundgesamtheit des IAB-Betriebspanels alle Betriebe umfasst, in denen min-
destens eine sozialversicherungspflichtig beschäftigte Person tätig ist. Damit ist die Befragung wesentlich
breiter angelegt als andere betriebsbezogene Datenquellen, die sich vielfach nur auf ausgewählte Bereiche
der Wirtschaft oder auf Betriebe ab einer bestimmten Größe beschränken.
Ein weiterer Vorteil dieser bundesweit durchgeführten Arbeitgeberbefragung besteht darin, dass in allen
Bundesländern dasselbe Fragenprogramm und dieselben Auswertungsverfahren verwendet werden. Infolge-
dessen können regional vergleichende Analysen durchgeführt werden, um Gemeinsamkeiten und Unter-
schiede zwischen Sachsen sowie Ost- und Westdeutschland aufzuzeigen.
Im vorliegenden Bericht werden – wie in den Jahren zuvor – aktuelle Befragungsergebnisse zu den Kern-
themen des IAB-Betriebspanels präsentiert. Hierzu gehören die Struktur von Betrieben und Beschäftigung
(Kapitel 3), die Beschäftigungsformen (Kapitel 4), der betriebliche Arbeits- und Fachkräftebedarf inklusive
des Erfolgs der Betriebe bei der Stellenbesetzung (Kapitel 5), die betriebliche Aus- und Weiterbildung
(Kapitel 7 und 8), Tarifbindung und Einkommen (Kapitel 10) sowie Investitionen und Innovationen (Kapi-
tel 11). Die Ergebnisse zu den genannten Aspekten, welche regelmäßig in ein- oder zweijährigem Rhythmus
abgefragt werden, werden um empirische Befunde zu aktuellen Themen ergänzt. Im Befragungsjahr 2017
wurden den Betrieben daher zusätzlich Fragen zur Beschäftigung geflüchteter Personen (Kapitel 6) und zur
Nutzung digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien sowie zu den Auswirkungen der Digitali-
sierung auf Arbeitsstrukturen und -prozesse gestellt, die häufig unter dem Schlagwort „Arbeit 4.0“ diskutiert
werden (Kapitel 9).

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2. Datenbasis
Für die Befragung des Jahres 2017 liegen verwertbare Interviews von fast 1,1 Tsd. sächsischen Betrieben
vor. Die befragten Betriebe des Landes repräsentieren die Grundgesamtheit von rund 112,8 Tsd. Betrieben
mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Mit der Stichprobe wurden 1,0 % der
genannten Betriebe erfasst, in denen fast 5 % aller Beschäftigten des Freistaates Sachsen tätig sind. Die in
Form mündlicher Interviews stattfindende Befragung bei Inhabern, Geschäftsführern bzw. leitenden Mitarbei-
tern in Sachsen ansässiger Betriebe erfolgte in den Monaten Juli bis Oktober 2017.
Im IAB-Betriebspanel werden Betriebe erfasst, die mit einer eigenständigen Betriebsnummer in der Betriebs-
datei der Bundesagentur für Arbeit (BA) geführt werden. Es handelt sich also nicht um Betriebe, die einen
oder mehrere Betriebe besitzen können. Bei Vergleichen mit Ost- und Westdeutschland ist Folgendes zu
berücksichtigen: Alle ostdeutschen Gesamtdaten im IAB-Betriebspanel schließen das Land Berlin mit ein;
die westdeutschen Daten werden ohne Berlin ausgewiesen.
Beim Vergleich der im IAB-Betriebspanel ermittelten Beschäftigtenzahlen sowie der hiervon abgeleiteten
Quoten (z. B. Teilzeitquote) mit anderen Datenquellen, wie etwa der Beschäftigungsstatistik der BA oder der
Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder, sind folgende Aspekte zu beachten:
Im IAB-Betriebspanel gelten als „Beschäftigte“ alle Personen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen,
und zwar unabhängig davon, ob sie eine sozialversicherungspflichtige oder eine nicht sozialversi-
cherungspflichtige Tätigkeit ausüben, ebenso unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten
oder vertragsmäßig zu leistenden wöchentlichen Arbeitszeit und unabhängig von ihrer Stellung im
Beruf. Als Beschäftigte werden also auch Beamte, tätige Inhaber, mithelfende Familienangehörige
und geringfügig Beschäftigte erfasst. Da die Beschäftigtenzahlen der Beschäftigungsstatistik der BA
keine Beamten, tätigen Inhaber und mithelfenden Familienangehörigen enthalten, sind die im
Betriebspanel ermittelten Beschäftigtenzahlen insgesamt höher als die in der Beschäftigungsstatistik
der BA ausgewiesenen Beschäftigtenzahlen.
Im Rahmen des IAB-Betriebspanels werden nur Betriebe befragt, in denen mindestens eine sozial-
versicherungspflichtig beschäftigte Person tätig ist.
1
Betriebe ohne sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte wie z. B. Ein-Personen-Betriebe (u. a. Freiberufler, Gewerbetreibende) oder Dienst-
stellen im öffentlichen Sektor, in denen ausschließlich Beamte beschäftigt sind, werden nicht befragt,
da sie in der Grundgesamtheit nicht enthalten sind. Da die Beschäftigtenzahlen in der Erwerbs-
tätigenrechnung des Bundes und der Länder auch Ein-Personen-Betriebe sowie Arbeitsgelegen-
heiten mit Mehraufwandsentschädigung enthalten, sind die im IAB-Betriebspanel ermittelten
Beschäftigtenzahlen insgesamt geringer als die in der Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der
Länder ausgewiesenen Beschäftigtenzahlen.
Zu berücksichtigen ist ebenfalls, dass im IAB-Betriebspanel Beschäftigungsfälle gezählt werden. Dadurch
können vereinzelt Doppelzählungen auftreten – etwa wenn ein Beschäftigter Arbeitsverhältnisse mit zwei
oder mehreren Betrieben hat (Mehrfachbeschäftigung, z. B. geringfügige Beschäftigung).
Aufgrund der teils unterschiedlichen Erfassungskriterien liegen die im IAB-Betriebspanel ausgewiesenen
Beschäftigtenzahlen zwischen den Angaben aus der Erwerbstätigenrechnung und der Beschäftigungs-
statistik der BA.
Im vorliegenden Bericht zur Befragung des Jahres 2017 beziehen sich die Beschäftigtenangaben in der
Regel auf den Stichtag 30.06.2017 bzw. auf das erste Halbjahr 2017. Dies gilt auch für die Lohnangaben
sowie Angaben zur Tarifbindung. Angaben zum Umsatz, Export, zu Investitionen und Innovationen werden
aus methodischen Gründen für das zum Zeitpunkt der Befragung abgeschlossene Geschäftsjahr 2016
ausgewiesen.
1 Ohne private Haushalte und exterritoriale Organisationen.

11
Alle in vorliegender Studie dargestellten Angaben beruhen auf einer Hochrechnung. Diese erfolgte in zwei
Schritten:
Gewichtung der antwortenden Betriebe entsprechend der der Stichprobe zugrunde liegenden
Struktur der Datenbasis, nämlich der Verteilung der Betriebe nach Branchen und Betriebsgrößen-
klassen. Daraus wird jeweils ein Hochrechnungsfaktor pro Betrieb ermittelt. Die sich so ergebende,
hochgerechnete Stichprobe entspricht der Gesamtzahl aller Betriebe mit mindestens einem
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zum 30.06. des Befragungsjahres.
Schätzung fehlender Angaben (Imputation) durch Extrapolation auf der Basis von Referenzklassen
aus der Ist-Matrix der antwortenden Betriebe. Die Imputation von Daten ist insbesondere für die
Hochrechnung von Absolutzahlen erforderlich, da andernfalls die hochgerechneten Werte zu niedrig
ausfallen würden (z. B. Investitionen).
Für alle Zahlenangaben in dieser Studie gilt: Durch Rundungen können sich bei der Summierung der Einzel-
angaben geringfügige Abweichungen zur Endsumme ergeben. Der Wert „0“ bedeutet weniger als 0,5,
jedoch mehr als nichts.
Die Ergebnisse der Befragung werden für einzelne Branchen und Betriebsgrößenklassen dargestellt. Hierbei
werden Betriebe entsprechend ihres wirtschaftlichen Schwerpunktes und ihrer Beschäftigtenzahl zu
größeren und auswertbaren Gruppen zusammengefasst. Die Zuordnung der Betriebe zu einzelnen Betriebs-
größenklassen erfolgt entsprechend der seit dem 01.01.2005 geltenden KMU-Definition der Europäischen
Union. Danach werden im Bericht folgende Betriebsgrößenklassen ausgewiesen:
Kleinstbetriebe (Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten),
Kleinbetriebe (Betriebe mit 10 bis 49 Beschäftigten),
Mittlere Betriebe (Betriebe mit 50 bis 249 Beschäftigten) und
Großbetriebe (Betriebe mit mindestens 250 Beschäftigten).
Die Zuordnung zu einzelnen Branchen bzw. Branchengruppen erfolgt in Anlehnung an die seit 01.01.2008
geltende Klassifikation der Wirtschaftszweige. Im vorliegenden Ergebnisbericht werden folgende Branchen
ausgewiesen (vgl. Tabelle 1).
Tabelle 1:
Zuordnung einzelner Branchen bzw. Branchengruppen zu den Wirtschaftsbereichen
Wirtschaftsbereich
Branche
Land- und Forstwirtschaft
Land- und Forstwirtschaft
Produzierendes Gewerbe
Bergbau, Energie, Wasser, Abfall
Verarbeitendes Gewerbe
Baugewerbe
Dienstleistungsbereich
Handel und Reparatur
Verkehr, Information, Kommunikation
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Unternehmensnahe Dienstleistungen (Grundstücks- und Wohnungswesen, Rechts- und
Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung, Architektur- und Inge-
nieurbüros, Forschung und Entwicklung, Werbung und Marktforschung, Veterinär-
wesen, Vermietung beweglicher Sachen, Vermittlung und Überlassung von Arbeits-
kräften sowie übrige Dienstleistungen (überwiegend für Unternehmen)
Erziehung und Unterricht
Gesundheits- und Sozialwesen
Übrige Dienstleistungen (Gaststätten, Beherbergungsgewerbe, Kunst, Unterhaltung,
Erholung und Sport, Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern
sowie sonstige, überwiegend persönliche Dienstleistungen – z. B. Wäscherei, Friseur,
Sauna)
Organisationen ohne Erwerbszweck
Öffentliche Verwaltung
Im Interesse einer besseren Lesbarkeit des Textes wurde darauf verzichtet, jeweils die weibliche und die
männliche Schreibweise zu verwenden. Die im vorliegenden Bericht verwendete Form steht für beide
Geschlechter.

12
3. Betriebe und Beschäftigte
Das IAB-Betriebspanel erhebt jährlich Angaben zum Betriebsbestand wie auch zum Umfang und zur Qualität
der Beschäftigung. Mit Hilfe dieser Daten ist es möglich, Beschäftigungstrends darzustellen. Im folgenden
Kapitel wird zunächst die Branchen- und Betriebsgrößenstruktur der sächsischen Wirtschaft abgebildet,
bevor anschließend ausgewählte Aspekte der Beschäftigtenstruktur präsentiert werden.
3.1. Branchen- und Betriebsgrößenstruktur
Derzeit gibt es in Sachsen rund 112,8 Tsd. Betriebe
2
mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten. Von diesen Betrieben entfällt zusammen mehr als ein Drittel auf nur zwei Branchen: Handel
und Reparatur sowie Unternehmensnahe Dienstleistungen. Zusammen mit dem Bau- sowie dem Gesund-
heits- und Sozialwesen und den Übrigen Dienstleistungen sind es fast drei Viertel des Betriebsbestandes.
Die Verteilung der Betriebe auf die hier betrachteten Branchen fällt in Ost- und Westdeutschland sehr
ähnlich aus (vgl. Tabelle 2).
Die Verteilung der Beschäftigten auf die Branchen korrespondiert allerdings nur bedingt mit jener der
Betriebe. So sind zwar die Unternehmensnahen Dienstleistungen wie auch das Gesundheits- und Sozial-
wesen, ebenso der Bereich Handel und Reparatur zugleich beschäftigungsstarke Branchen. Allerdings
beläuft sich der Beschäftigtenanteil der Übrigen Dienstleistungen auf weniger als die Hälfte ihres Anteils an
den Betrieben. Ähnlich verhält es sich mit dem Baugewerbe.
Das Verarbeitende Gewerbe zählt ebenfalls zu den beschäftigungsstarken Bereichen der sächsischen Wirt-
schaft. Es umfasst rund ein Fünftel der Beschäftigten, wodurch es mit Abstand sogar die größte Branche im
Freistaat ist. Im Unterschied zu den drei anderen beschäftigungsstarken Bereichen gibt es im Verarbeiten-
den Gewerbe im Vergleich zu den Betrieben anteilig doppelt so viele Beschäftigte. Bei ähnlichen Anteilen
des Verarbeitenden Gewerbes am Betriebsbestand in Sachsen, Ost- und Westdeutschland, gibt es aller-
dings Unterschiede hinsichtlich des Beschäftigtenanteils. Dieser liegt in Sachsen mit 19 % derzeit höher als
in Ostdeutschland, im Vergleich zu Westdeutschland fällt er nur unwesentlich geringer aus. In Sachsen
arbeiteten 2017 in diesen Betrieben im Durchschnitt 33 Mitarbeiter, in Westdeutschland waren es allerdings
45 (Ostdeutschland: 29 Beschäftigte).
2 Im vorliegenden Bericht werden ausnahmslos „Betriebe“ betrachtet. Unter „Betrieb“ wird eine regional und wirt-
schaftlich abgegrenzte Einheit verstanden, in der sozialversicherungspflichtig Beschäftigte tätig sind. Diese kann Teil
eines größeren „Unternehmens“ mit mehreren Betrieben sein (vgl. Fischer, G. u. a.: Das IAB-Betriebspanel – von der
Stichprobe über die Erhebung bis zur Hochrechnung. FDZ Methodenreport 1/2008, Nürnberg).

13
Tabelle 2:
Betriebe und Beschäftigte nach Branchen in Sachsen, Ost- und Westdeutschland 2017
Branche
Sachsen
Ostdeutschland
Westdeutschland
Betriebe
Beschäf-
tigte
Betriebe
Beschäf-
tigte
Betriebe
Beschäf-
tigte
%
Land- und Forstwirtschaft*
2
1
3
1
3
1
Bergbau, Energie, Wasser,
Abfall*
1
1
1
2
1
1
Verarbeitendes Gewerbe
10
19
8
14
9
20
Baugewerbe
13
7
12
7
11
6
Handel und Reparatur
18
12
18
12
20
15
Verkehr,
Information,
Kommunikation*
6
8
6
8
7
8
Finanz-
u.
Versicherungsdienstleist.*
3
3
2
2
3
3
Unternehmensnahe
Dienstleistungen
18
13
19
17
18
15
Erziehung und Unterricht
3
7
3
5
3
4
Gesundheits-
und
Sozialwesen
12
14
12
15
10
13
Übrige Dienstleistungen
12
7
13
7
12
7
Organisationen
ohne
Erwerbszweck*
1
1
2
2
2
1
Öffentliche Verwaltung
1
7
1
8
1
6
Insgesamt
100
100
100
100
100
100
*
Wegen geringer Besetzungszahlen in den gekennzeichneten Branchen sind die Werte nur eingeschränkt interpretier-
bar.
Quelle:
IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
Die Wirtschaft des Landes wird von kleinen und mittleren Betrieben dominiert. Rund 70 % der Betriebe mit
mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entfallen – wie in Ostdeutschland – auf soge-
nannte Kleinstbetriebe, d. h. auf Betriebe mit maximal 9 Beschäftigten (vgl. Tabelle 3).
Tabelle 3:
Betriebe und Beschäftigte nach Betriebsgrößenklassen in Sachsen, Ost- und Westdeutschland
2017
Betriebsgrößenklasse
Sachsen
Ostdeutschland
Westdeutschland
Betriebe
Beschäf-
tigte
Betriebe
Beschäf-
tigte
Betriebe
Beschäf-
tigte
%
1 bis
9 Beschäftigte
71
19
71
19
66
15
10 bis 49 Beschäftigte
23
30
24
30
28
27
50 bis 249 Beschäftigte
5
29
4
28
5
26
ab 250 Beschäftigte
1
22
1
23
1
32
Insgesamt
100
100
100
100
100
100
Quelle:
IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
Zwar bilden Kleinstbetriebe auch in Westdeutschland die größte Gruppe von Betrieben, mit 66 % ist deren
Anteil aber nicht ganz so groß wie in Sachsen. Die sächsische Wirtschaft ist somit in noch stärkerem Maße
durch Kleinstbetriebe geprägt als die westdeutsche. Nur rund 1 % aller Betriebe beschäftigt in Sachsen wie
auch in Ost- und Westdeutschland mindestens 250 Arbeitnehmer. Diese Betriebe werden als Großbetriebe
bezeichnet. Auf Betriebe dieser Größe entfallen deutlich größere Anteile der Beschäftigten. Im Freistaat

14
Sachsen arbeitet derzeit mehr als jeder fünfte Beschäftigte in einem Großbetrieb, in Ostdeutschland wird
eine ähnliche Größenordnung erreicht. Im Vergleich zu Westdeutschland fallen diese Anteile jedoch deutlich
geringer aus, denn dort arbeitet fast ein Drittel der Beschäftigten in einem Betrieb dieser Größenklasse.
Somit sind in westdeutschen Großbetrieben mehr als doppelt so viele Beschäftigte wie in Kleinstbetrieben
tätig. In Sachsen wie auch in Ostdeutschland ist der Unterschied zwischen den Anteilen beider Betriebs-
größenklassen demgegenüber relativ gering. Allerdings sind auch hier anteilig jeweils mehr Beschäftigte in
Groß- als in Kleinstbetrieben tätig.
Die beschriebenen Unterschiede spiegeln sich in der durchschnittlichen Größe der Betriebe insgesamt, aber
insbesondere jener mit 250 oder mehr Beschäftigten wider. Über alle Betriebe hinweg sind in Sachsen wie
auch in Ostdeutschland gegenwärtig im Durchschnitt 16 Personen beschäftigt, in Westdeutschland sind es
20 Mitarbeiter. Der entscheidende Unterschied besteht in der durchschnittlichen Zahl der Beschäftigten in
Großbetrieben: Waren 2017 in Sachsen dort durchschnittlich 594 Personen tätig, so waren es in West-
deutschland 635 Mitarbeiter – das sind ca. 40 Beschäftigte mehr als in Sachsen. Auch zwischen Ost- (Groß-
betriebe beschäftigen im Durchschnitt 557 Mitarbeiter) und Westdeutschland besteht ein beachtlicher Ab-
stand, der allerdings mit etwa 80 Mitarbeitern doppelt so hoch ausfällt wie für Sachsen.
Damit bleibt vorerst festzuhalten: Die Betriebs- und Beschäftigtenstrukturen in Sachsen und Westdeutsch-
land unterscheiden sich vor allem in zwei Aspekten: Erstens, in Sachsen arbeiten anteilig mehr Beschäftigte
in kleineren Betrieben als in Westdeutschland. Die Arbeits- und Einkommensbedingungen der sächsischen
Arbeitnehmer werden somit in stärkerem Maße als in Westdeutschland von den Potenzialen wie auch den
Beschränkungen einer kleinteilig strukturierten Betriebslandschaft geprägt. Zweitens, die Großbetriebe der
sächsischen Wirtschaft sind im Durchschnitt kleiner als die westdeutschen. Mit der Größe eines Betriebes
verbindet sich jedoch eine Reihe spezifischer Wettbewerbsvor-, aber auch -nachteile. Diese betreffen insbe-
sondere die Möglichkeiten des Kapitaleinsatzes, welche wiederum die Realisierung sogenannter Skalen-
effekten und damit die Produktivität beeinflussen. Größere Betriebe sind oftmals überdurchschnittlich pro-
duktiv, bedeutsam für die Innovationsleistungen einer Region und deutlich besser als kleinere Betriebe in der
Lage, internationale Märkte zu erschließen. Die spezifische Struktur der sächsischen Wirtschaft kann daher
als eine der wesentlichen Ursachen für die nach wie vor bestehenden Unterschiede beim Wachstum und bei
der Produktivität betrachtet werden (vgl. Kapitel 11).
3.2. Ausgewählte Aspekte der Beschäftigtenstruktur
Die Beschäftigten der Betriebe können anhand verschiedener Merkmale beschrieben werden. Nachfolgend
wird dargestellt, wie sich die Beschäftigten nach dem Geschlecht, nach Tätigkeitsmerkmalen sowie nach
dem Alter unterscheiden.
Beschäftigung von Frauen und Männern
In Sachsen ist derzeit knapp die Hälfte der Beschäftigten weiblich. Auf die einzelnen Branchen der Wirt-
schaft sind sie jedoch sehr unterschiedlich verteilt. Am häufigsten arbeiten Frauen im Gesundheits- und
Sozialwesen. In diesem Bereich der Wirtschaft ist jede vierte Frau tätig. Frauen stellen heute insgesamt rund
vier von fünf Beschäftigten in dieser Branche. Darüber hinaus ist ein weiteres Viertel der beschäftigten
Frauen in den beiden Bereichen Handel und Reparatur sowie Unternehmensnahe Dienstleistungen tätig,
wobei die Anteile im einzelnen 12 bzw. 13 % umfassen. Hier ist jeweils fast die Hälfte aller Beschäftigten
weiblich. Allein in den drei genannten Branchen ist jede zweite Frau des Freistaates tätig. Im Durchschnitt
des Landes entfallen auf diese Branchen hingegen nicht einmal zwei Fünftel der Beschäftigten.
Aber auch in anderen Branchen – weitaus weniger beschäftigungsstarken Wirtschaftsbereichen des Landes
– sind Frauen derzeit überrepräsentiert. Das trifft sowohl auf den Bereich Erziehung und Unterricht sowie die
Öffentlichen Verwaltung zu. Hier machen Frauen mindestens 60 % aller Beschäftigten aus. Zugleich gibt es
in der Wirtschaft Sachsens mehrere Branchen, in denen Frauen in der Minderheit sind: Das betrifft insbeson-
dere das Bau- und das Verarbeitende Gewerbe, in denen sich der Anteil der Frauen an den Beschäftigten
auf lediglich 10 bzw. 28 % beläuft (vgl. Tabelle 4).

15
Tabelle 4:
Beschäftigung von Frauen und Männern nach Branchen in Sachsen 2017
Branche
Verteilung
Anteil innerhalb der
Branche
Frauen
Männer
Frauen
Männer
%
%
Land- und Forstwirtschaft*
1
1
37
73
Bergbau, Energie, Wasser, Abfall*
1
1
34
66
Verarbeitendes Gewerbe
12
26
28
72
Baugewerbe
1
13
10
90
Handel und Reparatur
12
11
48
52
Verkehr, Information, Kommunikation*
2
12
16
84
Finanz- u. Versicherungsdienstleistungen*
4
2
66
34
Unternehmensnahe Dienstleistungen
13
12
47
53
Erziehung und Unterricht
10
4
66
34
Gesundheits- und Sozialwesen
25
5
81
19
Übrige Dienstleistungen
8
6
53
47
Organisationen ohne Erwerbszweck*
2
2
59
41
Öffentliche Verwaltung
9
5
61
39
Insgesamt
100
100
46
54
*
Wegen geringer Besetzungszahlen in den gekennzeichneten Branchen sind die Werte nur eingeschränkt interpretier-
bar.
Quelle:
IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
Im Hinblick auf die Größe der Betriebe entsprechen die Anteile beider Geschlechter an den Beschäftigten
jeweils dem Gesamtdurchschnitt. Damit gibt es in jeder der hier betrachteten vier Betriebsgrößenklasse
etwas mehr Männer als Frauen (vgl. Tabelle 5).
Tabelle 5:
Beschäftigung von Frauen und Männern nach Betriebsgrößenklassen in Sachsen 2017
Betriebsgrößenklasse
Verteilung
Anteil innerhalb der
Betriebsgrößenklasse
Frauen
Männer
Frauen
Männer
%
%
1 bis
9 Beschäftigte
19
19
46
54
10 bis 49 Beschäftigte
29
30
46
54
50 bis 249 Beschäftigte
30
29
47
53
ab 250 Beschäftigte
22
22
46
54
Insgesamt
100
100
46
54
Quelle:
IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
Tätigkeitsanforderungen an die Beschäftigten
In Abhängigkeit von den qualifikatorischen Voraussetzungen, die für die betrieblichen Arbeitsplätze erforder-
lich sind, wird im Rahmen des IAB-Betriebspanels nach drei Gruppen unterschieden: nach einfachen, quali-
fizierten und hochqualifizierte Tätigkeiten. Als einfach gelten alle Tätigkeiten, für deren Ausübung keinerlei
berufliche Ausbildung erforderlich ist. Für qualifizierte Tätigkeiten ist entweder eine berufliche oder eine aka-
demische Ausbildung vorzuweisen. Letztere wird hochqualifizierten Tätigkeiten zugeordnet. Beschäftigte, die
qualifizierte und hochqualifizierte Tätigkeiten ausüben, gelten als Fachkräfte (vgl. Kapitel 5).
Seit 2007 ist die Zahl der Beschäftigten mit qualifizierten Tätigkeiten in Sachsen um etwa 16 % angestiegen.
Eine differenzierte Betrachtung ergibt allerdings, dass dieses Wachstum ausschließlich der Zunahme der
Zahl der Beschäftigten mit Berufsabschluss geschuldet ist. Diese stieg im betrachteten Zeitraum um ca.
20 %. Die Zahl der Beschäftigten mit Hochschul- bzw. Fachhochschulabschluss stagniert demgegenüber.
Unter arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten beachtenswert ist die Entwicklung der Zahl der Beschäftigten,
die mit einfachen Tätigkeiten betraut sind. Seit der Jahrtausendwende ist deren Zahl bis 2006 erheblich
zurückgegangen. Im genannten Jahr hat es die geringste Zahl dieser Personengruppe gegeben. Seitdem

16
jedoch steigt ihre absolute Zahl wieder an. Zwischen 2007 und 2017 – also unter den Bedingungen allge-
mein zunehmender Beschäftigung – ist ein Anstieg um rund ein Viertel zu verzeichnen. Damit ist die Zahl
der Arbeitsplätze für Un- und Angelernte in der sächsischen Wirtschaft seit 2007 stärker angewachsen als
die Zahl jener Arbeitsplätze, die von Fachkräften belegt werden. Das wirft die nicht unberechtigte Frage
danach auf, wie Personen, die Einfacharbeitsplätze belegen, möglicherweise nachqualifiziert werden
könnten, um höherwertige, auch qualifizierte Aufgaben übernehmen zu können (vgl. Kapitel 8).
Die Tatsache, dass in den letzten Jahren vor allem die Zahl der Einfacharbeitsplätze gestiegen ist, dürfte
auch mit der spezifischen Nachfrage und Beschäftigungsdynamik in den einzelnen Bereichen der Wirtschaft
zusammenhängen. Der Dienstleistungssektor entwickelt sich mehr und mehr zum Beschäftigungsmotor. Bei
einem nennenswerten Teil der dort neu entstandenen Arbeitsplätze handelt es sich um sogenannte Einfach-
arbeitsplätze (z. B. Zulieferdienste, Wachschutz, Arbeitnehmerüberlassung) für deren Ausübung eine
abgeschlossene Berufsausbildung in der Regel nicht erforderlich ist.
Allerdings ist zugleich festzustellen, dass sich in den letzten Jahren an den Relationen zwischen den
betrachteten Tätigkeitsgruppen im Freistaat Sachsen kaum etwas geändert hat. Seit 2007 schwankt der
Anteil der Beschäftigten, die Un- und Angelerntentätigkeiten verrichten, zwischen 11 und 14 %. Aktuell
beläuft er sich auf 13 %. Gegenüber Ostdeutschland fällt dieser Anteil um 4 Prozentpunkte geringer aus.
Besonders groß ist der Unterschied zu Westdeutschland. Dort sind derzeit 27 % aller Beschäftigten mit
einfachen Tätigkeiten befasst. Da 87 % der Beschäftigten qualifizierten bzw. hochqualifizierten Tätigkeiten
nachgehen, sind diese in der sächsischen Wirtschaft wesentlich stärker als in Westdeutschland, auch etwas
stärker als in Ostdeutschland verbreitet (vgl. Abbildung 1).
3
Abbildung 1:
Beschäftigte nach Tätigkeitsanforderungen in Sachsen, Ost- und Westdeutschland 2017
Sachsen
Ostdeutschland
Westdeutschland
Quelle:
IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
Wenngleich die Zahl von Einfacharbeitsplätzen in den letzten Jahren erheblich angestiegen ist, ist dennoch
darauf hinzuweisen, dass es in mittlerweile in 70 % aller sächsischen Betriebe keine Arbeitsplätze mehr für
Personen ohne berufliche oder akademische Ausbildung gibt (Ostdeutschland: 64 %, Westdeutschland:
44 %). Das bedeutet im Umkehrschluss: Arbeitsplätze für Un- und Angelernte existieren heute in nicht ein-
mal mehr einem Drittel der Betriebe des Freistaates Sachsen. Damit sind Beschäftigungschancen in den
meisten Betrieben an eine fachliche Ausbildung gebunden. Dies hat erhebliche Konsequenzen für die
Arbeitsmarktchancen einzelner Beschäftigtengruppen und berührt nicht zuletzt auch die Frage, wie die aktu-
ellen Herausforderungen der Integration von Flüchtlingen, die in den letzten zwei Jahren nach Deutschland
gekommen sind und oftmals über keine arbeitsmarktrelevanten Qualifikationen verfügen, bewältigt werden
können (vgl. Kapitel 6).
3 Bei der vorgenommenen Berechnung der Anteile von einfachen und qualifizierten Tätigkeiten wurden Auszubildende
sowie tätige Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer nicht berücksichtigt.
13
72
15
einfache Tätigkeiten
mit Berufsausbildung
mit (Fach-)Hochschulabschluss
17
68
15
27
59
14
einfache Tätigkeiten
mit Berufsausbildung
mit (Fach-)Hochschulabschluss
einfache Tätigkeiten
mit Berufsausbildung
mit (Fach-)Hochschulabschluss

17
Die hier betrachteten drei Tätigkeitsgruppen sind in den einzelnen Sektoren und Branchen der sächsischen
Wirtschaft unterschiedlich vertreten. Unterschiede bestehen zunächst zwischen dem Produzierenden
Gewerbe auf der einen und dem Dienstleistungssektor auf der anderen Seite. Im Produzierenden Bereich
erfordern 89 % der Arbeitsplätze einen beruflichen oder akademischen Abschluss. Folglich übt ca. jeder
10. Beschäftigte Tätigkeiten aus, für die keine Ausbildung erforderlich ist. Im Dienstleistungssektor ist der
Anteil der Arbeitsplätze für Un- und Angelernte mit 15 % etwas höher als im Produzierenden Gewerbe. Aber
auch innerhalb der Gruppe der Fachkräfte – also jener Beschäftigten, die Tätigkeiten ausüben, die einen
beruflichen bzw. einen akademischen Abschluss erfordern – bestehen zwischen beiden Bereichen Unter-
schiede: Im Produzierenden Bereich setzen rund vier von fünf Arbeitsplätzen einen Berufsabschluss voraus
und jeder 10. einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss. Im Durchschnitt aller Dienstleistungsbereiche
sind 70 % der Stellen Arbeitskräften mit einer beruflichen Ausbildung und 16 % der Arbeitsplätze
Akademikern vorbehalten.
Beim Einsatz von Arbeitskräften für qualifizierte Arbeiten, insbesondere solchen Tätigkeiten, die eine aka-
demische Ausbildung erfordern, steht die Branche Erziehung und Unterricht mit deutlichem Abstand an der
Spitze: Dort erfordert über die Hälfte der Arbeitsplätze eine solche Qualifikation. Aber auch in Einrichtungen
der Öffentlichen Verwaltung ist der Anteil dieser Arbeitsplätze mit fast einem Drittel überdurchschnittlich
hoch. Gleichzeitig erreichen die Anteile der Beschäftigten für einfache Tätigkeiten hier nur unterdurch-
schnittliche einstellige Werte. Die mit jeweils 5 % niedrigsten Anteile an akademischen Tätigkeiten finden
sich in den Bereichen Handel und Reparatur, im Baugewerbe sowie in den Übrigen Dienstleistungen. Bei
Letzteren beläuft sich der Anteil einfacher Tätigkeiten zugleich auf fast ein Viertel. Damit weist diese Bran-
che einen der höchsten Anteile an dieser Tätigkeitsgruppe auf. Lediglich im Bereich der Unternehmens-
nahen Dienstleistungen liegt dieser Anteil noch etwas höher (vgl. Abbildung 2).
Abbildung 2 :
Tätigkeitsgruppen nach Branchen in Sachsen 2017
Quelle:
IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
Die erkennbare, branchenspezifische Nachfrage nach Arbeit zieht unterschiedliche Herausforderungen bei
der Deckung des Arbeits- und Fachkräftebedarfs nach sich. So sind Branchen mit einem überdurchschnitt-
lich hohen Anteil an qualifizierten Fachkräften in stärkerem Maße von einer Verringerung des Angebots an
entsprechend ausgebildeten Personen betroffen als jene Bereiche der Wirtschaft, in denen einfache Arbeit
von großer Bedeutung ist (vgl. Kapitel 5). Folglich dürften einzelne Strategien der Personalgewinnung, wie
5
3
11
12
8
11
27
3
15
24
18
6
85
70
79
83
87
74
90
59
41
75
71
58
63
10
27
10
5
5
15
10
14
56
10
5
24
31
0
20
40
60
80
100
Land- und Forstwirtschaft
Bergbau, Energie,Wasser, Abfall
Verarbeitendes Gewerbe
Baugewerbe
Handel und Reparatur
Verkehr, Information, Kommunikation
Finanz- und Versicherungsdienstleist.
Unternehmensnahe Dienstleistungen
Erziehung und Unterricht
Gesundheits- und Sozialwesen
Übrige Dienstleistungen
Organisationen ohne Erwerbszweck
Öffentliche Verwaltung
Anteil an allen Beschäftigten (in Prozent)
einfache Tätigkeiten
mit Berufsausbildung
mit (Fach-)Hochschulabschluss

18
z. B. die betriebliche Ausbildung von (Nachwuchs-)Fachkräften (Kapitel 7) oder die Weiterbildung der eige-
nen Mitarbeiter (vgl. Kapitel 8) in den einzelnen Branchen einen unterschiedlichen Stellenwert haben.
Bei einem Wechsel der Betrachtungsperspektive von der Beschäftigten- auf die Betriebsebene wird deutlich,
dass heute in fast allen Branchen jene Betriebe überwiegen, in denen ausschließlich qualifizierte Arbeits-
plätze vorhanden sind (vgl. Tabelle 6). Allerdings gibt es beachtliche Unterschiede, wenn die Betriebsgröße
betrachtet wird. Der Anteil der Betriebe mit ausschließlich qualifizierten Tätigkeiten (d. h. jener, die eine
Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss erfordern) sinkt mit zunehmender Größe: Unter Kleinst-
betrieben beläuft sich dieser Anteil auf 76 %, unter Großbetrieben sind es lediglich 25 %. Gleichzeitig nimmt
mit der Größe der Betriebe der Anteil jener zu, in denen sowohl einfache als auch qualifizierte Tätigkeiten
verrichtet werden (16 vs. 70 %). In allen vier Betriebsgrößenklassen erreicht die Gruppe der Betriebe, in
denen es ausschließlich Einfacharbeitsplätze gibt, lediglich Anteile im einstelligen Bereich (maximal 6 %).
Tabelle 6:
Betriebe mit einzelnen Tätigkeitsgruppen nach ausgewählten Branchen in Sachsen 2017
Branche
Betriebe mit…
ausschließlich
einfachen
Tätigkeiten
einfachen und
qualifizierten
Tätigkeiten
ausschließlich
qualifizierten
Tätigkeiten
%
Verarbeitendes Gewerbe
1
32
67
Baugewerbe
5
17
78
Handel und Reparatur
4
26
70
Unternehmensnahe Dienstleistungen
2
25
73
Erziehung und Unterricht
0
39
61
Gesundheits- und Sozialwesen
0
28
72
Übrige Dienstleistungen
22
24
54
Öffentliche Verwaltung
0
75
25
Insgesamt
5
25
70
Quelle:
IAB-Betriebspanel, Welle 2017. Anmerkung: ohne Berücksichtigung von Auszubildenden und tätigen
Inhabern/ Vorständen/Geschäftsführern.
Die betriebliche Struktur der sächsischen Wirtschaft ist der ostdeutschen sehr ähnlich. Auch dort gibt es in
der überwiegenden Mehrheit der Betriebe (64 %) heute nur noch Beschäftigungsmöglichkeiten für qualifi-
zierte Tätigkeiten. In Westdeutschland hingegen werden in mehr als jedem 10. Betrieb ausschließlich Tätig-
keiten verrichtet, die keine Ausbildung erfordern. Gleichzeitig liegt der Anteil jener Betriebe, in denen ein-
fache und qualifizierte Tätigkeiten verrichtet werden, bei 44 %. In exakt der gleichen Größenordnung liegt
auch der Anteil der Betriebe, in denen ausschließlich Arbeitsplätze für qualifizierte Tätigkeiten verfügbar sind.
Altersstruktur der Betriebsbelegschaften
Bereits vorangegangene Erhebungen im Rahmen des IAB-Betriebspanels haben das Voranschreiten des
demografischen Wandels in Sachsen deutlich gemacht.
4
Mit ihm erhöht sich der Anteil der Betriebe, in
denen Personen in der Altersgruppe 50plus tätig sind und ebenso der Anteil der genannten Personengruppe
an den Beschäftigten. In der Folge altern die Betriebsbelegschaften, was in der Anhebung ihres Durch-
schnittsalters zum Ausdruck kommt. Diese Entwicklung ist für die Betriebe mit zahlreichen neuen Heraus-
forderungen für die Personalpolitik verbunden (z. B zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen, zur Gewinnung
von Nachwuchskräften etc.).
Im Jahr 2002, als erstmals im Rahmen des IAB-Betriebspanels Daten zur Altersstruktur der sächsischen
Betriebe erhoben wurden, gab es in 61 % der Betriebe mindestens einen Mitarbeiter, der 50 Jahre oder älter
war. Im Verlauf von rund 15 Jahren hat sich der Anteil jener Betriebe, in denen es Mitarbeiter dieser
Altersgruppe gibt, deutlich erhöht. Mittlerweile gibt es sie in mehr als vier von fünf Betrieben (83 %) (vgl.
Abbildung 3).
4 Im Jahr 2015 war diese Thematik zuletzt Gegenstand der Erhebung. Vgl.: IAB-Betriebspanel Sachsen. Ergebnisse
der 20. Welle 2015, Berlin, 30. Juni 2016, S. 40ff.

19
Abbildung 3:
Betriebe mit Beschäftigten ab 50 Jahren in Sachsen, Ost- und Westdeutschland von 2002
bis 2017
Quelle: IAB-Betriebspanel, Wellen 2002, 2006, 2008, 2011, 2015 und 2017.
Der Anteil dieser Altersgruppe an den Beschäftigten ist ebenfalls deutlich angestiegen – und zwar im hier
betrachteten Zeitraum von 23 auf 37 %. Der Anteil der Altersgruppe 50plus an den Beschäftigten ist damit
um 14 Prozentpunkte gestiegen, also rein rechnerisch um fast 1 Prozentpunkt pro Jahr. Die Belegschaften in
den Betrieben der sächsischen Wirtschaft weisen damit eine völlig andere Altersstruktur als noch vor
15 Jahren auf.
Der demografische Wandel verlief in ost- und westdeutschen Betrieben ähnlich: Auch dort nahm der Anteil
der Betriebe mit älteren Beschäftigten wie auch der Anteil der älteren Belegschaftsmitglieder spürbar zu. In
Westdeutschland ist der Anteil dieser Beschäftigtengruppe von ursprünglich 18 auf nunmehr 33 %
angestiegen. Bis heute fällt dieser Anteil damit etwas geringer als in Sachsen und auch Ostdeutschland
(38 %) aus.
Sowohl bei Betrachtung des Anteils der Betriebe als auch des Anteils der Älteren an den Beschäftigten sind
zwischen den Branchen Unterschiede erkennbar. Zwar verfügt in ausnahmslos allen Branchen der säch-
sischen Wirtschaft die überwiegende Mehrheit der Betriebe heute über ältere Mitarbeiter, dennoch erstreckt
sich die Spanne in Bezug auf den Anteil der Betriebe mit älteren Beschäftigten von 65 % bei den Übrigen
Dienstleistungen bis zu 93 % in der Öffentlichen Verwaltung und 92 % im Verarbeitenden Gewerbe. In
einigen Branchen altern die Belegschaften also stärker als in anderen.
Mit Blick auf die einzelnen Betriebsgrößenklassen zeigen sich vor allem bei den Kleinstbetrieben in den
letzten Jahren gravierende Veränderungen. Im Jahr 2002 gab nur etwas mehr als die Hälfte aller Kleinst-
betriebe an, Mitarbeiter in der betreffenden Altersgruppe zu beschäftigen. Der entsprechende Anteil ist
nunmehr auf 77 % angestiegen, er liegt allerdings noch immer um 6 Prozentpunkte unter dem Landes-
durchschnitt. In allen anderen Betriebsgrößenklassen – insbesondere in mittleren und Großbetrieben –
waren Ältere schon immer in (fast) allen Betrieben präsent (vgl. Tabelle 7).
61
59
67
76
78
83
59
60
65
74
78
81
59
61
64
73
78
80
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
2002
2006
2008
2011
2015
2017
Anteil Betriebe mit älteren Beschäftigten an allen Betrieben
(in Prozent)
Sachsen
Ostdeutschland
Westdeutschland

20
Tabelle 7:
Betriebe mit Beschäftigten ab 50 Jahren nach Betriebsgrößenklassen in Sachsen im Zeitraum
von 2002 bis 2017
Betriebsgrößenklasse
2002
2006
2008
2011
2015
2017
%
1 bis
9 Beschäftigte
53
50
59
70
74
77
10 bis 49 Beschäftigte
85
81
89
91
90
97
50 bis 249 Beschäftigte
100
99
100
100
100
100
ab 250 Beschäftigte
100
100
100
100
100
100
Insgesamt
61
59
67
76
78
83
Quelle:
IAB-Betriebspanel, Wellen 2002, 2006, 2008, 2011, 2015 und 2017.
Während auf der Ebene der Betriebe die entscheidenden Veränderungen in den Kleinstbetrieben festzu-
stellen sind, hat es hinsichtlich des Anteils der Altersgruppe 50plus an den Beschäftigten in allen Betriebs-
größenklassen durchweg beachtliche Zuwächse gegeben. Interessant an der Entwicklung in Sachsen sind
im Wesentlichen jedoch zwei Aspekte: In Kleinst- und Kleinbetrieben hat sich der Anteil der Älteren an den
Belegschaften seit 2002 nahezu verdoppelt. Hier sind die Belegschaften somit schneller gealtert als in
größeren Betrieben. In Großbetrieben ist der Anteil allerdings auch um 14 Prozentpunkte angestiegen.
Damit geht Folgendes einher: War der Anteil Älterer 2002 in kleineren Betrieben deutlich geringer als in
größeren, so gibt es heute zwischen den Betriebsgrößenklassen diesbezüglich kaum noch Unterschiede.
Der Abstand zwischen den Betriebsgrößenklassen hat sich von 8 Prozentpunkten im Jahr 2002 auf nunmehr
5 Prozentpunkte verringert. In Betrieben aller vier Größenklassen ist nunmehr mehr als ein Drittel der
Mitarbeiter 50 Jahre oder älter (vgl. Tabelle 8).
Tabelle 8:
Beschäftigte ab 50 Jahren nach Betriebsgrößenklassen in Sachsen im Zeitraum von 2002 bis
2017
Betriebsgrößenklasse
2002
2006
2008
2011
2015
2017
%
1 bis
9 Beschäftigte
21
25
27
32
36
39
10 bis 49 Beschäftigte
19
22
24
29
35
37
50 bis 249 Beschäftigte
26
25
29
34
35
34
ab 250 Beschäftigte
27
29
30
32
36
39
Insgesamt
23
25
27
32
35
37
Quelle:
IAB-Betriebspanel, Wellen 2002, 2006, 2008, 2011, 2015 und 2017.
In der aktuellen Befragung wurden zum zweiten Mal nach 2015 auch Angaben zu Beschäftigten der Alters-
gruppe „60 Jahre oder älter“ erhoben. Dies erlaubt eine differenziertere Betrachtung der Gruppe der älteren
Beschäftigten. Danach gibt es derzeit in 46 % der sächsischen Betriebe Beschäftigte dieser Altersgruppe. In
Ost- und Westdeutschland werden ähnliche Anteilswerte erreicht (45 bzw. 44 %). Der Anteil dieser Betriebe
hat sich in Sachsen im Vergleich zu 2015 um 4 Prozentpunkte erhöht.
5
In ca. 17 % der Betriebe mit
Personen der relevanten Altersgruppe ist mindestens die Hälfte der Beschäftigten 60 Jahre oder älter. Dies
sind 8 % aller sächsischen Betriebe. In Ostdeutschland trifft dies auf 7 %, in Westdeutschland auf 5 % aller
Betriebe zu.
Auch in Bezug auf diese Altersgruppe bestehen Unterschiede zwischen den Branchen. In der Regel zeigt
sich ein ähnliches Bild wie für die Beschäftigtengruppe 50plus. Viele 60-Jährige und Ältere sind dort über-
durchschnittlich präsent, wo bereits die Personengruppe 50plus besonders stark vertreten ist – und umge-
kehrt. So sind lediglich in knapp einem Drittel aller Betriebe der Übrigen Dienstleistungen Personen ab
60 Jahre beschäftigt, hingegen in rund neun von 10 Einrichtungen der Öffentlichen Verwaltung bzw. in rund
zwei Drittel der Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes.
Der Anteil der Betriebe mit Beschäftigten ab 60 Jahre variiert ebenfalls mit ihrer Größe. In lediglich einem
Drittel der Kleinstbetriebe mit weniger als 10 Beschäftigten gibt es Mitarbeiter dieser Altersgruppe, hingegen
in etwa drei Vierteln der Kleinbetriebe sowie in nahezu allen mittleren und großen Betrieben (vgl. Tabelle 9).
5
Vgl. Ebenda, S. 42f.

21
Tabelle 9:
Betriebe mit Beschäftigten ab 60 Jahren nach Betriebsgrößenklassen in Sachsen 2017
Betriebsgrößenklasse
Betriebe mit
Beschäftig-
ten ab 60
Jahren
darunter mit folgendem Anteil von
Beschäftigten ab 60 Jahren
unter 25 %
25 % bis
unter 50 %
50 % und
mehr
%
1 bis
9 Beschäftigte
34
12
12
11
10 bis 49 Beschäftigte
71
58
11
1
50 bis 249 Beschäftigte
94
91
3
0
ab 250 Beschäftigte
98
98
0
0
Insgesamt
46
27
11
8
Quelle:
IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
Fazit:
Die Ergebnisse der aktuellen Befragung verdeutlichen, dass die Struktur der Betriebe und die Vertei-
lung der Beschäftigten auf die einzelnen Branchen und Betriebsgrößenklassen durch eine relativ hohe
Konstanz geprägt sind. Die Betriebsstruktur bleibt durch ihre Kleinteiligkeit, d. h. den großen Anteil von
Kleinstbetrieben an der Betriebslandschaft, geprägt. Allerdings haben sich in den letzten 15 Jahren zum Teil
gravierende Veränderungen in der Zusammensetzung der Belegschaften ergeben. Das betrifft zum einen
die Tätigkeitsmerkmale. So erfordern heute fast neun von 10 Arbeitsplätzen in Sachsen eine formale Quali-
fikation, sei es in Form eines beruflichen oder eines akademischen Abschlusses. Die Wettbewerbsfähigkeit
der sächsischen Betriebe hängt folglich in hohem Maße von der Verfügbarkeit gut qualifizierter Arbeitskräfte
ab. Für Arbeitnehmer bedeutet dies, dass Arbeitsmarktchancen entscheidend von der Verfügbarkeit einer
formalen Qualifikation abhängen. Dies unterstreicht einmal mehr die Bedeutung von Aus- und Weiterbildung
für die Integration in den Arbeitsmarkt. Dennoch geht den Betrieben einfache Arbeit nicht aus, im Gegenteil:
Mit zunehmender Bedeutung des Dienstleistungssektors entstehen auch immer mehr neue Arbeitsplätze für
Un- und Angelernte. Dies wiederum lässt vor dem Hintergrund einer anhaltend komplizierten Fachkräfte-
situation zunehmend die Frage aufkommen, ob die Potenziale Geringqualifizierter künftig besser als bisher
ausgeschöpft werden können – etwa durch Nachqualifizierungen. Zum anderen ist das Voranschreiten des
demografischen Wandels erkennbar. Dieser wirkt in der sächsischen Wirtschaft stärker als in Westdeutsch-
land. Allerdings gestaltet sich die Entwicklung in den Branchen unterschiedlich, was sich mit spezifischen
personalpolitischen Herausforderungen hinsichtlich der Gestaltung dieser Veränderungen verbindet. Das
betrifft betriebliche Arbeitsbedingungen genauso wie die Gewinnung von Arbeitskräften für altersbedingt
ausscheidende Mitarbeiter. Die Zunahme des Anteils Älterer an den Beschäftigten ist daher mit erheblichen
Konsequenzen verbunden. Die bestehenden Herausforderungen bedürfen betrieblicher Anstrengungen. Vor
einer besonders komplizierten Situation stehen dabei Kleinstbetriebe, denn in den letzten 15 Jahren ist die
Alterung der Belegschaften hier besonders schnell vorangeschritten.

22
4. Beschäftigungsformen
In den letzten beiden Jahrzehnten sind die Beschäftigungsverhältnisse vielfältiger geworden. Viele Men-
schen sind heute auf befristeten Arbeitsplätzen tätig oder üben Tätigkeiten aus, die unterhalb der Sozial-
versicherungspflichtschwelle liegen (geringfügige Beschäftigung). Andere sind als Leiharbeitskräfte in Betrie-
ben der Arbeitnehmerüberlassung angestellt. Die genannten, sehr heterogenen Beschäftigungsformen
können unter dem Begriff „atypische Beschäftigung“ subsummiert werden. Sie sind insofern atypisch, als sie
sich von unbefristeter Vollzeitbeschäftigung, dem Beschäftigungsverhältnis der noch immer großen Mehrheit
der Beschäftigten und daher als Normalarbeitsverhältnis bezeichnet, unterscheiden.
Im Hinblick auf die Einordnung sozialversicherungspflichtiger Teilzeitbeschäftigung gibt es demgegenüber
keine einheitliche Sichtweise. Diese lässt sich sowohl den Normalarbeitsverhältnissen als auch atypischer
Beschäftigung zurechnen. Das letztlich gewählte Vorgehen bei sozialversicherungspflichtiger Teilzeit-
beschäftigung ist insofern bedeutsam, da diese Gruppe von erheblicher quantitativer Bedeutung ist und die
gewählte Zuordnung dementsprechend erhebliche Effekte auf die Höhe des Anteils atypischer Beschäf-
tigung an der Gesamtheit der Beschäftigungsverhältnisse und somit auch auf die Beurteilung der Entwick-
lung von Beschäftigung hat.
Nachstehend werden unter atypischer Beschäftigung im engeren Sinne ausschließlich geringfügige und
befristete Beschäftigung sowie Leiharbeit verstanden. Danach wäre etwa jeder siebte Arbeitnehmer
Sachsens derzeit atypisch beschäftigt (14 %). Dieser Anteil liegt unter dem ostdeutschen (17 %) sowie
deutlich unterhalb des westdeutschen Vergleichswertes, denn dort sind anteilig spürbar mehr Arbeitnehmer
atypisch beschäftigt (23 %). Bei Berücksichtigung der großen Zahl sozialversicherungspflichtiger Teilzeit-
beschäftigungsverhältnisse würde der Anteil atypisch beschäftigter Arbeitnehmer in Sachsen allerdings auf
35 % ansteigen und sich damit mehr als verdoppeln. Dies ist auch für Ost- und Westdeutschland festzu-
stellen, denn hier erhöht sich der entsprechende Anteil auf 38 bzw. 41 %.
Im Folgenden wird die Entwicklung der einzelnen Beschäftigungsformen ausführlich beschrieben. Anschlie-
ßend wird auf längerfristige Entwicklungstrends aufmerksam gemacht.
4.1. Teilzeitbeschäftigung
Die Beschäftigungsentwicklung der letzten Jahre geht mit einer deutlichen Zunahme von Teilzeitbeschäfti-
gungsverhältnissen einher.
6
In 70 % aller sächsischen Betriebe gibt es nunmehr einen oder mehrere Teil-
zeitbeschäftigte (inkl. geringfügiger Beschäftigung). In Ostdeutschland liegt dieser Anteil mit 71 % um ledig-
lich 1 Prozentpunkt über dem Wert für Sachsen, in Westdeutschland sind sie in rund vier von fünf Betrieben
vertreten (81 %). Insgesamt arbeitet heute mehr als jeder vierte Beschäftigte (27 %) im Freistaat auf einer
Teilzeitstelle (Ostdeutschland: 28 %, Westdeutschland: 31 %).
Im Vergleich zu früheren Jahren ist der Anteil solcher Beschäftigungsverhältnisse an der Gesamtbeschäf-
tigung deutlich angestiegen (2000: 16 %, 2005: 20 %, 2010: 25 %, 2015: 27 %). Seit 2012 hat er sich aller-
dings kaum noch verändert, denn seitdem schwankt dieser Anteilswert zwischen 26 und 28 %. Diese Ent-
wicklung ist auch in Ost- und Westdeutschland zu beobachten. Der tendenzielle Zuwachs dieser Beschäfti-
gungsverhältnisse lässt sich auf verschiedene Ursachen zurückführen. Von Bedeutung ist insbesondere,
dass der Dienstleistungssektor, ein Bereich in dem wesentlich häufiger in Teilzeit gearbeitet wird (2017 drei-
mal häufiger im Vergleich zum Verarbeitenden Gewerbe), ein immer größeres Gewicht erlangt. Zur wach-
senden Bedeutung von Teilzeittätigkeiten haben zudem strukturelle Veränderungen innerhalb dieses
Sektors beigetragen. Zu Beginn des Beschäftigungsaufschwungs Mitte der 2000er Jahre arbeiteten 24 %
aller Beschäftigten der sächsischen Wirtschaft im Dienstleistungssektor auf einer Teilzeitstelle (inkl. Mini-
Job). Bis zum Jahr 2017 hat sich der Anteil um fast 10 Prozentpunkte erhöht (33 %). Diese Entwicklung war
nicht auf einzelne Branchen des Dienstleistungssektors beschränkt, sondern betraf nahezu alle Bereiche.
Besonders dynamisch haben sich Teilzeittätigkeiten seit 2005 im Bereich der Übrigen Dienstleistungen
entwickelt (von 20 auf 39 %). Der Dienstleistungssektor hat somit nicht nur quantitativ an Bedeutung gewon-
nen, indem ein erheblicher Teil der neu geschaffenen Arbeitsverhältnisse hier entstanden ist (seit 2005 gibt
6
Im vorliegenden Bericht gelten alle Arbeitnehmer als teilzeitbeschäftigt, deren regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer
ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Beträgt die durchschnittlich vereinbarte Wochen-
arbeitszeit in einem Betrieb bspw. 40 Stunden, dann gelten alle Beschäftigten dieses Betriebes mit einer vereinbarten
Wochenarbeitszeit von weniger als 40 Stunden als Teilzeitbeschäftigte.

23
es hier einen Zuwachs der Beschäftigung um ein Viertel). Zugleich hat sich die Struktur der Beschäftigungs-
verhältnisse innerhalb des Dienstleistungssektors zu Gunsten von Teilzeittätigkeiten gewandelt. Im Ergebnis
dieser Entwicklung hat sich die Bedeutung von Teilzeitbeschäftigung auch in der gesamten Wirtschaft des
Landes deutlich erhöht.
7
Trotz dieses generellen Trends bestehen hinsichtlich der Bedeutung von Teilzeittätigkeiten nach wie vor
erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Bereichen der Wirtschaft.
8
Dies betrifft z. B. die Verteilung:
Fast ein Viertel aller Teilzeitbeschäftigten Sachsens arbeitet derzeit im Gesundheits- und Sozialwesen. Fast
die Hälfte der hier Beschäftigten geht heute einer Teilzeittätigkeit nach. Die Teilzeitquote dieses Bereichs ist
damit rund fünfmal so hoch wie die Quote des Produzierenden Gewerbes und sie liegt um 15 Prozentpunkte
über dem Durchschnitt des Dienstleistungssektors insgesamt (vgl. Tabelle 10).
Etwa vier von fünf Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen entfallen in Sachsen zurzeit auf Frauen. Von allen
Frauen arbeiten wiederum 45 % auf einer Teilzeitstelle. Bei männlichen Beschäftigten ist Teilzeitarbeit nach
wie vor relativ wenig verbreitet (11 %). Dies erklärt auch die vergleichsweise geringen Anteile solcher
Beschäftigungsverhältnisse in den einzelnen Branchen des Produzierenden Gewerbes (z. B. Verarbeitendes
und Baugewerbe). Dennoch steigt auch in diesen Bereichen Teilzeitbeschäftigung tendenziell an.
So hat sich z. B. im Baugewerbe der Anteil von Teilzeitstellen innerhalb der letzten 10 Jahre von 6 auf 10 %
erhöht. Allerdings verbleibt Teilzeitbeschäftigung im Vergleich zur Gesamtwirtschaft und insbesondere zu
den Dienstleistungsbereichen hier auf einem sehr niedrigen Niveau.
7
Die Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns im Jahre 2015, in deren Folge eine nennenswerte Zahl
von Mini-Jobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt wurde, dürfte ebenfalls zur
beschriebenen Entwicklung beigetragen haben (vgl. Bellmann, L.; Bossler, M.; Dütsch, M.; Gerner, H.-D.; Ohlert, C.:
Folgen des Mindestlohns in Deutschland: Betriebe reagieren nur selten mit Entlassungen. IAB-Kurzbericht, 18/2016,
Nürnberg, 2016).
8
Die einzelnen Bereiche der Wirtschaft sind damit von den möglichen Ergebnissen der aktuellen Diskussion um die
Möglichkeiten für Beschäftigte, nach einer temporären Reduzierung der Arbeitszeit wieder auf eine Vollzeitstelle zu-
rückkehren zu können, unterschiedlich betroffen. Branchen mit hohen Teilzeitquoten werden eher als solche mit
geringen Quoten hiervon berührt sein.

24
Tabelle 10: Betriebe mit Teilzeitbeschäftigten und Teilzeitquote nach Branchen und Geschlecht in Sachsen
2017
Branche
Betriebe
mit Teilzeit-
beschäf-
tigten
Teilzeitquote**
Insgesamt
Frauen
Männer
%
%
Land- und Forstwirtschaft*
54
12
27
4
Bergbau, Energie, Wasser, Abfall*
97
13
32
2
Verarbeitendes Gewerbe
69
10
26
4
Baugewerbe
56
10
47
6
Handel und Reparatur
76
32
54
11
Verkehr, Information, Kommunikation*
48
10
28
7
Finanz- und Versicherungsdienstleist.*
92
26
39
2
Unternehmensnahe Dienstleistungen
59
27
43
12
Erziehung und Unterricht
67
37
42
25
Gesundheits- und Sozialwesen
82
48
53
29
Übrige Dienstleistungen
86
39
48
30
Organisationen ohne Erwerbszweck*
89
38
44
31
Öffentliche Verwaltung
100
34
48
12
Insgesamt
70
27
45
11
*
Wegen geringer Besetzungszahlen in den gekennzeichneten Branchen sind die Werte nur eingeschränkt interpretier-
bar.
** Anteil der Teilzeitbeschäftigten an allen Beschäftigten
Quelle:
IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
In allen Betriebsgrößenklassen nutzt jeweils eine Mehrheit Teilzeitbeschäftigung, in größeren jedoch etwas
stärker als in kleineren Betrieben. Während diese Beschäftigungsform in etwa zwei Dritteln der Kleinst-
betriebe vertreten ist, ist sie in Großbetrieben inzwischen Standard. Allerdings sinkt die Teilzeitquote mit der
Betriebsgröße. Das gilt für Frauen wie für Männer. In allen Betriebsgrößen gehen Frauen aber wesentlich
häufiger als Männer einer Teilzeittätigkeit nach (vgl. Tabelle 11).
Tabelle 11: Betriebe mit Teilzeitbeschäftigten, Teilzeitquote nach Betriebsgrößenklassen und Geschlecht in
Sachsen 2017
Betriebsgrößenklasse
Betriebe
mit Teilzeit-
beschäf-
tigten
Teilzeitquote*
Insgesamt
Frauen
Männer
%
%
1 bis
9 Beschäftigte
65
32
51
16
10 bis 49 Beschäftigte
82
26
45
10
50 bis 249 Beschäftigte
92
26
44
10
ab 250 Beschäftigte
98
23
40
8
Insgesamt
70
27
45
11
*
Anteil der Teilzeitbeschäftigten an allen Beschäftigten
Quelle:
IAB-Betriebspanel, Welle 2017.

25
4.2. Geringfügige Beschäftigung
In 39 % der sächsischen Betriebe gibt es einen oder mehrere geringfügig beschäftigte Mitarbeiter (Mini-
Jobber). In Ostdeutschland sind es 43 %, in Westdeutschland hingegen 61 %. In 12 % der Betriebe machen
Mini-Jobber mindestens ein Viertel der Belegschaft aus. Das ist knapp ein Drittel aller Betriebe, in denen
geringfügig Beschäftigte tätig sind (Ostdeutschland: 36 %, Westdeutschland: 51 %). Während die Mehrheit
der sächsischen Betriebe keine Mini-Jobber beschäftigt, nutzt ein Teil der Betriebe solche Beschäftigungs-
formen somit sehr intensiv.
Mit 54 % entfällt die Mehrheit dieser Beschäftigungsverhältnisse auf nur drei Bereiche der sächsischen Wirt-
schaft: Übrige sowie Unternehmensnahe Dienstleistungen, Handel und Reparatur. Zusammen mit dem Ver-
arbeitenden Gewerbe sind es fast zwei Drittel. Für eine Einschätzung der Bedeutung solcher Beschäfti-
gungsformen für die einzelnen Branchen ist es hilfreich, die ermittelten Anteile an diesen Beschäftigungs-
verhältnissen mit ihren Anteilen an der Gesamtbeschäftigung zu vergleichen. Liegt der Anteil einer Branche
an geringfügig Beschäftigten deutlich über ihrem Anteil an der Gesamtbeschäftigung, spricht dies für eine
überdurchschnittlich starke Verbreitung der betrachteten Beschäftigungsform. In dieser Hinsicht sind vor
allem die Übrigen Dienstleistungen hervorzuheben: Dort ist der Anteil an den geringfügig Beschäftigten mit
21 % dreimal so hoch wie der Anteil dieser Branche an der Gesamtbeschäftigung. In keiner anderen Bran-
che der sächsischen Wirtschaft ist die Diskrepanz zwischen den beiden Anteilswerten größer. Im Bereich
der Übrigen Dienstleistungen haben Mini-Jobs somit eine größere Bedeutung als in den anderen Branchen
der Wirtschaft. Neben den Übrigen Dienstleistungen gehören auch die Unternehmensnahen Dienstleistun-
gen sowie der Bereich Handel und Reparatur zu jenen Bereichen der Wirtschaft, in denen der Anteil der
Branche an den geringfügig Beschäftigten über deren Anteil an der Gesamtbeschäftigung liegt. Damit wird
diese Form der Beschäftigung somit ebenfalls überdurchschnittlich häufig genutzt – wenngleich nicht in dem
Maße wie bei den übrigen Dienstleistungen. Gleichzeitig gibt es Branchen, in denen Mini-Jobs – gemessen
am Anteil an allen Beschäftigten – unterrepräsentiert sind. Das trifft insbesondere auf das Verarbeitende
Gewerbe, aber auch auf das Gesundheits- und Sozialwesen zu (vgl. Tabelle 12).
Tabelle 12: Betriebe mit geringfügig Beschäftigten und Verteilung nach Branchen in Sachsen 2017
Branche
Betriebe
mit geringfügig
Beschäftigten
(Mini-Jobber)
Verteilung
Mini-Jobber**
Beschäftigte
%
%
Land- und Forstwirtschaft*
25
1
1
Bergbau, Energie, Wasser, Abfall*
2
0
1
Verarbeitendes Gewerbe
45
10
19
Baugewerbe
36
6
7
Handel und Reparatur
43
16
12
Verkehr, Information, Kommunikation*
27
6
8
Finanz- und Versicherungsdienstl.*
3
0
3
Unternehmensnahe Dienstleistungen
27
17
13
Erziehung und Unterricht
35
5
7
Gesundheits- und Sozialwesen
44
9
14
Übrige Dienstleistungen
61
21
7
Organisationen ohne Erwerbszweck*
59
3
1
Öffentliche Verwaltung
81
6
7
Insgesamt
39
100
100
*
Wegen geringer Besetzungszahlen in den gekennzeichneten Branchen sind die Werte nur eingeschränkt interpretier-
bar.
** Anteil der geringfügig Beschäftigten an allen Beschäftigten
Quelle:
IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
Ob Betriebe Mini-Jobs nutzen, hängt neben der Branche auch wesentlich von der Größe der Betriebe ab. Mit
der Größe steigt in der Regel auch der Anteil der Betriebe, in denen geringfügige Beschäftigung zur Anwen-
dung kommt (vgl. Tabelle 13).

26
Tabelle 13: Betriebe mit geringfügig Beschäftigten und Verteilung nach Betriebsgrößenklassen in Sachsen
2017
Betriebsgrößenklasse
Betriebe
mit geringfügig
Beschäftigten
(Mini-Jobber)
Verteilung
Mini-Jobber*
Beschäftigte
%
%
1 bis
9 Beschäftigte
32
35
19
10 bis 49 Beschäftigte
56
40
30
50 bis 249 Beschäftigte
64
22
29
ab 250 Beschäftigte
62
3
22
Insgesamt
39
100
100
*
Anteil der geringfügig Beschäftigten an allen Beschäftigten
Quelle:
IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
Dem steht gegenüber, dass mit der Größe des Betriebes der Anteil dieser Beschäftigungsform wiederum ab-
nimmt. So arbeitet derzeit rund jeder dritte Mini-Jobber in Sachsen in einem Kleinstbetrieb, d. h. in einem
Betrieb mit weniger als 10 Beschäftigten. Auf Betriebe dieser Größenklasse entfällt allerdings lediglich ca.
ein Fünftel aller Beschäftigten. Der Anteil der Kleinstbetriebe an den geringfügig Beschäftigten ist damit
doppelt so hoch wie ihr Anteil an der Gesamtbeschäftigung. Somit bleibt festzuhalten, dass Kleinstbetriebe
solche Beschäftigungsverhältnisse überdurchschnittlich stark nutzen. Das trifft auch auf Kleinbetriebe, d. h.
Betriebe mit 10 bis 49 Beschäftigten, zu, wenngleich die Diskrepanz zwischen beiden Anteilswerten geringer
ausfällt. Bei Mittel- und Großbetrieben ist es dagegen umgekehrt. Dort liegen die Anteile an den Mini-Job-
bern deutlich unter denen an der Gesamtbeschäftigung. Gemessen an den Beschäftigtenanteilen nutzen
kleinere Betriebe Mini-Jobs somit in stärkerem Maße als größere Betriebe.
4.3. Befristete Beschäftigung
In etwa jedem siebten sächsischen Betrieb gab es zum Stichtag der letzten Befragung mindestens einen
befristet beschäftigten Arbeitnehmer. In Ost- und Westdeutschland fielen die Anteile mit 16 bzw. 17 % nur
geringfügig höher aus. Der Anteil der befristet an allen Beschäftigten betrug in Sachsen 6 % – in Ost- und
Westdeutschland waren es jeweils 8 %. Beim Einsatz von Befristungen bestehen somit, anders als bei
geringfügiger Beschäftigung, nur sehr geringe Unterschiede zwischen Sachsen, Ost- und Westdeutschland.
Der Anteil solcher Beschäftigungsverhältnisse hat sich in den letzten Jahren nur wenig verändert – auch das
gilt gleichermaßen für Sachsen, Ost- und Westdeutschland. Im Freistaat wurde im Jahre 2010 mit 10 % der
bislang höchste Anteil der befristet Beschäftigten an allen Beschäftigten ausgewiesen. Seitdem schwankt
dieser Anteilswert zwischen 6 und 8 %.
Die Nutzung befristeter Beschäftigungsverhältnisse ist in den Branchen allerdings unterschiedlich. Auffällig
ist der Unterschied zwischen dem Produzierenden Gewerbe und dem Dienstleistungssektor. Bereits der
Anteil der Betriebe mit dieser Beschäftigungsform ist im Produzierenden Gewerbe geringer als in den
Dienstleistungsbereichen (9 vs. 14 %). Das schlägt sich auch in den Befristungsquoten nieder, die im
Produzierenden Gewerbe nur halb so hoch wie im Durchschnitt des Dienstleistungswesens sind (4 vs. 7 %).
In Letzterem gibt es ebenfalls erhebliche Niveauunterschiede. So beläuft sich diese Quote im Bereich
Erziehung und Unterricht auf fast ein Fünftel, bei den Übrigen Dienstleistungen auf ein Zehntel – was jeweils
über dem Durchschnitt des Dienstleistungssektors liegt. Im Bereich Handel und Reparatur sind es dem-
gegenüber lediglich 2 % (vgl. Tabelle 14).

27
Tabelle 14: Betriebe mit befristet Beschäftigten und Befristungsquote nach Branchen in Sachsen 2017
Branche
Betriebe
mit befristet
Beschäftigten
Befristungsquote**
%
%
Land- und Forstwirtschaft*
5
2
Bergbau, Energie, Wasser, Abfall*
7
2
Verarbeitendes Gewerbe
18
5
Baugewerbe
3
1
Handel und Reparatur
9
2
Verkehr, Information, Kommunikation*
12
3
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen*
10
2
Unternehmensnahe Dienstleistungen
8
5
Erziehung und Unterricht
32
19
Gesundheits- und Sozialwesen
24
9
Übrige Dienstleistungen
18
10
Organisationen ohne Erwerbszweck*
26
19
Öffentliche Verwaltung
77
9
Insgesamt
14
6
*
Wegen geringer Besetzungszahlen in den gekennzeichneten Branchen sind die Werte nur eingeschränkt interpretier-
bar.
** Anteil der befristet Beschäftigten an allen Beschäftigten
Quelle:
IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
Befristet Beschäftigte konzentrieren sich in Sachsen derzeit auf drei Branchen: auf das Gesundheits- und
Sozialwesen, den Bereich Erziehung und Unterricht sowie das Verarbeitende Gewerbe, denn hier ist mehr
als die Hälfte von ihnen tätig. Ein Vergleich mit den Anteilen an allen Beschäftigten (40 %) zeigt, dass
befristete Beschäftigung in diesen drei Bereichen der sächsischen Wirtschaft in der Gesamtsumme über-
repräsentiert ist. Das trifft in besonderem Maße auf den Bereich Erziehung und Unterricht zu, da hier zwar
rund 20 % der befristet Beschäftigten tätig sind, hingegen lediglich 7 % aller Beschäftigten. In anderen Berei-
chen – wie letztlich auch im Verarbeitenden Gewerbe – ist sie hingegen unterdurchschnittlich verbreitet. Der
Beschäftigtenanteil dieses Bereichs ist höher als sein Anteil an den befristet Beschäftigten (19 vs. 14 %). Im
Bereich Handel und Reparatur fällt diese Diskrepanz noch größer aus (12 vs. 2 %).
Von Bedeutung für die Verbreitung befristeter Beschäftigungsverhältnisse ist neben der Branche auch bei
dieser Beschäftigungsform vor allem die Größe eines Betriebes. Besonders große Unterschiede bestehen
zwischen Kleinst- und Großbetrieben. In Ersteren ist die Nutzung befristeter Arbeitsverträge kaum verbreitet,
denn es hatten lediglich 5 % der Betriebe dieser Größenklasse zum Stichtag der Befragung einen oder
mehrere befristet Beschäftigte. Demgegenüber gab es in fast 90 % aller Großbetriebe Arbeitnehmer mit
zeitlich befristeten Arbeitsverträgen. Mit steigender Betriebsgröße nimmt zugleich der Anteil befristet
Beschäftigter deutlich zu. In Großbetrieben ist dieser ca. fünfmal höher als in Kleinstbetrieben (vgl.
Tabelle 15). Der mit der Größe steigende Anteil befristeter Beschäftigungsverhältnisse dürfte neben weiteren
Faktoren auch mit der Reichweite des Kündigungsschutzgesetzes zusammenhängen.

28
Tabelle 15: Betriebe mit befristet Beschäftigten und Befristungsquote nach Betriebsgrößenklassen in Sach-
sen 2017
Betriebsgrößenklasse
Betriebe
mit befristet
Beschäftigten
Befristungsquote*
%
%
1 bis
9 Beschäftigte
5
2
10 bis 49 Beschäftigte
28
4
50 bis 249 Beschäftigte
61
8
ab 250 Beschäftigte
87
11
Insgesamt
14
6
*
Anteil der befristet Beschäftigten an allen Beschäftigten
Quelle:
IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
Befristungsgründe
Entsprechend den Bestimmungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) ist zwischen Befristungen
mit Angabe eines sachlichen Grundes und einer sachgrundlosen Befristung (sog. Erleichterte Befristung) zu
unterscheiden. Eine Befristung ohne Sachgrund kann vereinbart werden, wenn der Arbeitnehmer noch nie
ein Arbeitsverhältnis im betreffenden Betrieb hatte. Befristungen ohne Angabe eines sachlichen Grundes
sind grundsätzlich auf maximal zwei Jahre beschränkt. Von den Arbeitnehmern, die zum Stichtag der Befra-
gung in Sachsen befristet beschäftigt waren, waren etwas mehr als zwei Fünftel sachgrundlos befristet
beschäftigt. In der Befragung des Jahres 2013 wurde mit 40 % ein ähnlich hoher Anteil ermittelt. Damit hat
dieser Grund für Befristungen in Sachsen in den letzten Jahren nicht an Bedeutung verloren. Der Anteil
sachgrundloser Befristungen an allen Befristungen liegt derzeit aber unter dem Anteil ost- und insbesondere
westdeutscher Betriebe. Der Anteil jener Arbeitnehmer, die mit Angabe eines sachlichen Grundes in Sach-
sen befristet tätig waren, war mit 30 % geringer als der Anteil der sachgrundlos befristet Beschäftigten. Im
Vergleich zu Ost- und Westdeutschland fiel dieser Anteil 2017 ähnlich hoch aus (vgl. Tabelle 16).
Tabelle 16: Befristungsgründe in Sachsen, Ost- und Westdeutschland 2017
Befristungsgrund
Sachsen
Ost-
deutschland
West-
deutschland
%
wegen öffentlicher Förderung*
13
15
3
mit Angabe eines anderen sachlichen
Grundes
30
31
32
ohne Angabe eines sachlichen Grundes**
43
46
55
aufgrund sonstiger Regelungen***
14
8
10
Insgesamt
100
100
100
* Lohnkostenzuschüsse u. ä. ** erleichterte Befristung *** Wissenschaftszeitvertragsgesetz u. ä.
Quelle:
IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
Nennenswerte Anteile erreichte 2017 in Sachsen – wie auch in Ostdeutschland – jene Beschäftigtengruppe,
deren Befristung im Zusammenhang mit einer Fördermaßnahme erfolgte. In Westdeutschland ist dies kaum
von Belang. 2013 wurden in Sachsen, Ost- und Westdeutschland diesbezüglich jeweils ähnliche Anteile
erreicht. Am Unterschied zu Westdeutschland hat sich seitdem somit nichts verändert.
Befristete Personaleinstellungen
Mit dem Anziehen der Konjunktur und dem Mitte der 2000er Jahre einsetzenden und bis heute andauernden
Beschäftigungswachstum hat die Bedeutung befristeter Neueinstellungen tendenziell abgenommen. Das ist
für Sachsen wie für Ostdeutschland festzustellen. Diese Entwicklung dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit mit
der, aus Sicht der Arbeitnehmer, verbesserten Arbeitsmarktlage zusammenhängen. Für Betriebe ist es
dagegen im Vergleich zur Situation vor rund 10 Jahren deutlich schwieriger geworden, freie Stellen zu
besetzen. Da Arbeitnehmer ganz überwiegend unbefristete Beschäftigungsverhältnisse präferieren, sind
jene Betriebe im Wettbewerb um gesuchte Arbeits- und Fachkräfte prinzipiell im Vorteil, die auf eine Befri-
stung bei Neueinstellungen verzichten. Der langfristige Trend abnehmender Befristungen bei Personal-
einstellungen ist 2016 allerdings ins Stocken geraten. 2017 hat sich der Anteil jedoch wieder um 7 Prozent-
punkte verringert, und beläuft sich aktuell auf 33 %. Wie bereits in den Vorjahren liegt dieser Anteilswert für
die sächsischen Betriebe unter dem für Ost- und Westdeutschland.

29
Wie der Blick auf die längerfristige Entwicklung – insbesondere im Unterschied zu Sachsen und Ostdeutsch-
land – ebenfalls zeigt, spielten befristete Personaleinstellungen in Westdeutschland Anfang der 2000er
Jahre eine wesentlich geringere Rolle als in Ostdeutschland und auch als in Sachsen. Bis Mitte der 2000er
Jahre nahm ihre Bedeutung allerdings kontinuierlich zu. Seitdem ist der Anteil befristeter an allen Personal-
einstellungen in Westdeutschland stabil – in Sachsen und Ostdeutschland ist sie hingegen tendenziell
rückläufig (vgl. Abbildung 4).
Abbildung 4:
Entwicklung befristeter Personaleinstellungen in Sachsen, Ost- und Westdeutschland 2001
bis 2017
Quelle: IAB-Betriebspanel, Wellen 2001 bis 2017.
Wenngleich der Anteil befristeter Einstellungen nunmehr wieder zurückgegangen ist und dieser auch deut-
lich unter den Werten vor Beginn des Beschäftigungsbooms liegt, ist es überraschend, dass der Rückgang
nicht noch stärker ausgefallen ist – denn in zahlreichen Bereichen der Wirtschaft ist es schwieriger
geworden, offene Stellen zu besetzen (vgl. Kapitel 5). Diese Schwierigkeiten haben aber offensichtlich noch
nicht überall dazu geführt, auf Befristungen zu verzichten.
Wie bereits in den Vorjahren haben vor allem Großbetriebe intensiv von Befristungen Gebrauch gemacht. In
etwas mehr als zwei Dritteln der sächsischen Großbetriebe erhielten 2017 neu eingestellte Arbeitskräfte
lediglich einen befristeten Arbeitsvertrag. Etwas mehr als jeder vierte Großbetrieb, der Personaleinstellungen
vorgenommen hatte, stellte sogar ausschließlich befristet ein. Bei Kleinstbetrieben war es dagegen genau
umgekehrt: Dort wurden neue Arbeitskräfte in 85 % aller Betriebe ausschließlich unbefristet eingestellt.
Dieses betriebsgrößenspezifische Einstellungsverhalten war ebenso sowohl in Ost- als auch in West-
deutschland zu beobachten.
Übernahme befristet Beschäftigter in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
Ein wichtiger Aspekt für die Beurteilung befristeter Beschäftigungsverhältnisse ist die Möglichkeit, sie in ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis zu überführen. Das IAB-Betriebspanel liefert aktuelle Ergebnisse zum Ver-
bleib befristet eingestellter Arbeitnehmer, deren Befristung im ersten Halbjahr 2017 endete. Danach wurde in
Sachsen ein Drittel der Betroffenen in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis im selben Betrieb über-
nommen. Der Anteil jener Arbeitnehmer, für die ein befristeter Arbeitsvertrag eine „Brücke“ in ein unbefri-
stetes Beschäftigungsverhältnis darstellt, liegt damit aktuell unter den Anteilen Ost- und Westdeutschlands
(40 bzw. 41 %).
Im Vergleich zu den Vorjahren nimmt der Anteil der aus einem befristeten in ein unbefristetes Arbeits-
verhältnis beim selben Arbeitgeber übernommenen Personen zumindest in Ost- und Westdeutschland zu.
Im Jahr 2009, als diese Informationen erstmals im Rahmen der Befragung ermittelt wurden, betrug der
entsprechende Anteil für Sachsen lediglich 22 %, im Jahr 2010 waren es bereits 34 %. Seitdem schwankt
dieser Anteil jährlich um diesen Wert.
29
46
44
44
46
44
43
47
43
43
36
36
40
33
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
50
55
60
65
70
01
02
03
04
05
06
07
08
09
10
11
12
13
14
15
16
17
Anteil an allen Einstellungen im 1. Halbjahr (in Prozent)
West-
deutschland
Ost-
deutschland
Sachsen

30
Diejenigen Arbeitnehmer, die 2017 nicht in eine unbefristete Anstellung übernommen wurden, erhielten
überwiegend einen neuen befristeten Arbeitsvertrag (36 % aller Betroffenen). Die übrigen 31 %, deren
befristeter Arbeitsvertrag im ersten Halbjahr 2017 auslief, schieden aus dem Betrieb aus. Für diese Gruppe
liegen keine Informationen über den weiteren Verbleib vor. Der Anteil der erneut befristet Beschäftigten fiel
in Ost- und Westdeutschland nur etwas geringer als im Freistaat Sachsen aus. Der Anteil jener, die aus dem
Betrieb ausschieden, belief sich in Ost- und Westdeutschland auf jeweils rund ein Viertel.
4.4. Leiharbeit
In Verleihbetrieben angestellte Leiharbeitskräfte zählen entsprechend der Systematik der Wirtschaftszweige
zur Unterbranche der Arbeitnehmerüberlassung. Die Gesamtheit der Beschäftigten in Betrieben dieser
Branche ist in den Beschäftigtenzahlen der Branche Unternehmensnahe Dienstleistungen enthalten. Die
nachfolgend ausgewiesenen Ergebnisse der aktuellen Befragung zum Einsatz von Leiharbeitskräften
beziehen sich ausschließlich auf jene Leiharbeitskräfte, die zum Stichtag in Entleihbetrieben eingesetzt
waren. Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit beinhaltet demgegenüber Angaben zu Beschäftigten in
Verleihbetrieben (einschließlich Verwaltungskräften). Aus diesem Grund sind die Panelangaben zur Zahl der
Leiharbeiter nicht mit den in der Arbeitnehmerüberlassungsstatistik ausgewiesenen Angaben vergleichbar.
Den Panelergebnissen zufolge lag der Anteil der sächsischen Betriebe (= Kunden), in denen zum Stichtag
der Befragung Leiharbeitskräfte tätig waren, bei 4 % (Ostdeutschland: ebenfalls 4 %, Westdeutschland: 3 %).
Dementsprechend sind derzeit insgesamt 2 % aller Mitarbeiter in Sachsen Leiharbeiter (Ostdeutschland:
1 %, Westdeutschland: 1 %). Bei dieser sehr geringen Leiharbeitsquote, d. h. dem Anteil von Leiharbeits-
kräften an allen Beschäftigten, ist zu berücksichtigen, dass sich der ermittelte Anteilswert auf die Beschäf-
tigten aller Betriebe, also auch jener Betriebe bezieht, in denen zum Stichtag keine Leiharbeitskräfte tätig
waren. Bei einer Beschränkung auf die Nutzerbetriebe ergibt sich eine Leiharbeitsquote von rund 9 %
(Ostdeutschland: 8 %, Westdeutschland: 6 %).
Der Einsatz von Leiharbeitern ist stark betriebsgrößenabhängig. Zu den Kunden der Zeitarbeitsfirmen
gehören vorrangig Großbetriebe. In rund zwei Fünfteln aller sächsischen Betriebe mit 250 oder mehr
Mitarbeitern wurden zum Stichtag der Befragung Leiharbeitskräfte eingesetzt, aber nur in 2 % aller
Kleinstbetriebe. Aufgrund des unterschiedlichen Nutzungsverhaltens entfällt die Hälfte der in Sachsen
eingesetzten Leiharbeiter auf Großbetriebe, auf Kleinstbetriebe hingegen 4 % (vgl. Tabelle 17).
Tabelle 17: Betriebe mit Leiharbeitskräften nach Betriebsgrößenklassen in Sachsen 2017
Betriebsgrößenklasse
Betriebe
mit Leiharbeitern
Leiharbeits-
quote*
Verteilung
der eingesetzten
Leiharbeiter
%
%
%
1 bis
9 Beschäftigte
2
0
4
10 bis 49 Beschäftigte
8
1
15
50 bis 249 Beschäftigte
21
2
31
ab 250 Beschäftigte
41
4
50
Insgesamt
4
2
100
*
Anteil der Leiharbeiter an allen Beschäftigten (inkl. Leiharbeiter)
Quelle:
IAB-Betriebspanel, Welle 2017. Teilgesamtheit: Betriebe mit Leiharbeitern zum 30.06.2017.
Der Einsatz von Leiharbeitern ist nicht nur stark größenabhängig, sondern er unterscheidet sich auch zwi-
schen den einzelnen Bereichen der Wirtschaft. Die überwiegende Mehrheit der zum Stichtag der letzten
Befragung im Jahr 2017 erfassten Leiharbeitskräfte war im Verarbeitenden Gewerbe tätig. Der Anteil des
Verarbeitenden Gewerbes an den (entliehenen) Leiharbeitern fiel mehr als dreieinhalbmal so hoch aus wie
dessen Anteil an der Gesamtbeschäftigung (19 %). Das dürfte die überragende Bedeutung des Verarbei-
tenden Gewerbes hinsichtlich der Nachfrage nach dieser Beschäftigungsform unterstreicht.

31
4.5. Längerfristige Entwicklung atypischer Beschäfti-
gung
Vor den Hintergrund der seit Jahren deutschlandweit geführten Diskussion um die Rolle atypischer Beschäf-
tigung im Beschäftigungssystem soll abschließend nochmals eine Gesamtschau auf die verschiedenen
Beschäftigungsformen vorgenommen werden.
Zunächst bleibt festzuhalten, dass seit 2005 im Freistaat Sachsen sowohl die Zahl der atypisch Beschäf-
tigten (im weiteren Sinne) als auch jener Personen steigt, die im Rahmen eines sogen. Normalarbeits-
verhältnisses tätig sind. Allerdings ist das Wachstum beider Beschäftigungsformen durch eine unter-
schiedliche Dynamik charakterisiert: So liegt die Steigerung der atypisch Beschäftigten deutlich über dem
Durchschnitt der Entwicklung der Gesamtbeschäftigung, die der in einem Normalarbeitsverhältnis Tätigen
demgegenüber deutlich darunter: Während die Zunahme atypischer Beschäftigungsverhältnisse ca. doppelt
so hoch war wie der Zuwachs der Gesamtbeschäftigung, belief sich die Zunahme von Normalarbeits-
verhältnissen lediglich auf rund die Hälfte im Vergleich zur Gesamtbeschäftigung (vgl. Abbildung 5).
Abbildung 5:
Entwicklung der Zahl aller Beschäftigten, der Zahl der Normalarbeitsverhältnisse und atypi-
scher Beschäftigungsverhältnisse im weiteren Sinne in Sachsen 2000 bis 2017
Quelle: IAB-Betriebspanel, Wellen 2000 bis 2017.
Aber auch die verschiedenen Formen atypischer Beschäftigung weisen eine unterschiedliche Entwicklungs-
dynamik auf. Wie nachstehender Abbildung 6 entnommen werden kann, ist es im Wesentlichen die „klas-
sische Teilzeit“, die im Beobachtungszeitraum spürbar zugenommen hat. Ihr Anteil an allen Beschäftigungs-
verhältnissen hat sich seit 2005 verdoppelt, wobei ein kontinuierlicher Anstieg vor allem in den letzten
Jahren zu beobachten ist. Der Anteil dieser Beschäftigungsform hat sich über alle Bereiche und Sektoren
der sächsischen Wirtschaft hinweg erhöht, wobei die Entwicklung von Branche zu Branche jedoch Unter-
schiede aufweist. Die starke Zunahme ist vor allem der weiteren Erhöhung dieser Form der Teilzeittätigkeit
in den Dienstleistungsbereichen geschuldet. Bereits 2005 waren hier 12 % aller Beschäftigten in Teilzeit tätig,
2017 waren es mit 23 % fast doppelt so viele. Auch im Produzierenden Gewerbe hat es – wenngleich von
einem sehr geringen Niveau ausgehend – eine Zunahme gegeben (Erhöhung von 1 % im Jahr 2005 auf
nunmehr 6 %). Eine kräftige Zunahme hat es auch in privatwirtschaftlich organisierten Betrieben gegeben,
wobei das Ausgangsniveau auch hier relativ niedrig war (Erhöhung von 7 % im Jahr 2005 auf aktuell 15 %).
Im Öffentlichen Sektor war „klassische Teilzeit“ demgegenüber schon immer wesentlich stärker verbreitet.
Allerdings ist ihr Anteil dennoch weiter angestiegen (Erhöhung von 27 % im Jahr 2005 auf aktuell 31 %).
93
137
113
117
123
100
108
80
90
100
110
120
130
140
150
160
00 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17
Atypische
Beschäftigungs-
verhältnisse im
weiteren Sinne
Beschäftigung
insgesamt
Normalarbeits-
verhältnisse
Beschäftigungsentwicklung (2005 = 100)

32
Der Anteil atypischer Beschäftigung im engeren Sinne, also geringfügig und befristet Beschäftigter sowie
von Leiharbeitskräften, hat sich im Vergleich zur „klassische Teilzeit“ hingegen kaum verändert und liegt
gegenwärtig auf dem Niveau von vor 12 Jahren.
Abbildung 6:
Entwicklung der Anteile atypischer Beschäftigung im engeren Sinne und „klassischer Teil-
zeit“ an der Gesamtbeschäftigung in Sachsen 2005/2006 bis 2017
Quelle: IAB-Betriebspanel, Wellen 2005/2006 bis 2017.
Bei dieser Entwicklung ist allerdings nochmals ausdrücklich zu betonen, dass ein relativ stabil bleibender
Anteil atypisch Beschäftigter unter den Bedingungen wachsender Beschäftigung – in Sachsen ist die Zahl
aller Beschäftigten seit 2005 um 17 % angestiegen – dennoch zu einer Erhöhung der Zahl der Mini-Jobber,
der befristet Eingestellten wie auch der Leiharbeiter führt.
Wird von der Beschäftigtenebene auf die betriebliche Ebene gewechselt, so ändert sich das Bild. Während
sich der Anteil der atypisch Beschäftigten in Sachsen seit Mitte der 2000er Jahre kaum verändert hat, finden
sich die entsprechenden Beschäftigungsformen in immer mehr Betrieben. Dass sich ihre betriebliche Basis
verbreitert hat, zeigt sich an der Erhöhung des Anteils der Betriebe mit dieser Beschäftigungsform. Lag
dieser Anteil Mitte der 2000er Jahre bei knapp zwei Fünfteln, so findet sie sich inzwischen in etwa der Hälfte
aller sächsischen Betriebe wieder. Auch „klassische Teilzeitbeschäftigung“ ist in immer mehr Betrieben
anzutreffen, was sich ebenfalls in einer Erhöhung des Anteils der betreffenden Betriebe widerspiegelt (vgl.
Abbildung 7).
10
19
16
14
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
05
06
07
08
09
10
11
12
13
14
15
16
17
"Klassische
Teilzeit"
Atypische
Beschäftigungs-
verhältnisse im
engeren Sinne
Anteile an Beschäftigten insgesamt (in Prozent)

33
Abbildung 7:
Entwicklung des Anteils der Betriebe mit atypischer Beschäftigung im engeren Sinne und
„klassischer Teilzeit“ an allen Betrieben in Sachsen 2005/2006 bis 2017
Quelle: IAB-Betriebspanel, Wellen 2005/2006 bis 2017.
Wird der Anteil jener Betriebe mit atypischen Beschäftigungsverhältnissen im engeren Sinne näher betrach-
tet, dann zeigt sich, dass die Erhöhung des Anteils der Betriebe ausschließlich der Zunahme des Anteils
jener Betriebe geschuldet ist, in denen geringfügig Beschäftigte tätig sind. Dieser Anteil hat sich von 23 % im
Jahre 2005 auf 39 % im Jahre 2017 erhöht. Der Anteil der Betriebe, in denen es befristet Beschäftigte oder
Leiharbeiter gibt, ist über die Jahre hinweg demgegenüber nahezu unverändert geblieben (vgl. Abbildung 8).
38
48
25
42
10
15
20
25
30
35
40
45
50
55
05
06
07
08
09
10
11
12
13
14
15
16
17
Atypische
Beschäftigungs-
verhältnisse im
engeren Sinne
"Klassische
Teilzeit"
Anteil der Betriebe an allen Betrieben (in Prozent)

34
Abbildung 8:
Entwicklung des Anteils der Betriebe mit einzelnen Formen atypischer Beschäftigung im
engeren Sinne an allen Betrieben in Sachsen 2005 bis 2017
Quelle: IAB-Betriebspanel, Wellen 2005 bis 2017.
Trotz der Erhöhung des Anteils der Betriebe, die Mini-Jobber beschäftigen, ist der Anteil der geringfügig
Beschäftigten an allen Beschäftigten seit Mitte der 2000er Jahre relativ stabil geblieben. Das trifft auch auf
die Anteile der befristet Beschäftigten und der Leiharbeitskräfte zu (vgl. Abbildung 9).
23
39
16
14
2
4
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
05
06
07
08
09
10
11
12
13
14
15
16
17
geringfügig
Beschäftigte
befristet
Beschäftigte
Leiharbeiter
Anteil an allen Betrieben (in Prozent)

35
Abbildung 9:
Entwicklung des Anteils der einzelnen Formen atypischer Beschäftigung im engeren Sinne
an der Gesamtbeschäftigung in Sachsen 2005 bis 2017
Quelle: IAB-Betriebspanel, Wellen 2005 bis 2017.
Bilanzierend bleibt festzuhalten: Während sich der Anteil der in „klassischer Teilzeit“ Beschäftigten seit Mitte
der 2000er Jahre spürbar erhöht hat, ist der Anteil der atypisch Beschäftigten im engeren Sinne (geringfügig
und befristet Beschäftigte sowie Leiharbeiter) vergleichsweise stabil geblieben. Dennoch hat der Anteil der
Betriebe, in denen die genannten Beschäftigungsformen anzutreffen sind, deutlich zugenommen. Somit ist
ihre betriebliche Basis in den letzten Jahren immer breiter geworden.
Fazit:
Die große Mehrheit der Beschäftigten der sächsischen Wirtschaft arbeitet nach wie vor auf einer
unbefristeten Vollzeitstelle. Die Anteile geringfügig oder befristet Beschäftigter, ebenso von Leiharbeitern –
also atypisch Beschäftigter im engeren Sinne –, sind seit Jahren relativ stabil geblieben. Eine mögliche
Substitution von Normalarbeitsverhältnissen durch diese Formen atypischer Beschäftigung kann daher mit
den Befunden des IAB-Betriebspanels nicht belegt werden. Anders verhält es sich mit der Entwicklung
sozialversicherungspflichtiger Teilzeitbeschäftigung. Die Zahl dieser Beschäftigungsverhältnisse nimmt seit
Jahren zu und damit auch ihr Anteil an allen Beschäftigten. Diese Entwicklung wird mehrheitlich von Frauen
getragen. Für diese stellt sich nicht nur die Frage nach den Effekten einer verringerten Arbeitszeit auf das
aktuelle Einkommen und ihre künftige soziale Absicherung im Alter, sondern ebenso die Frage nach den
Möglichkeiten, mittelfristig wieder in ein Vollzeitbeschäftigungsverhältnis zurückkehren zu können.
8
6
5
6
1
2
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
05
06
07
08
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10
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13
14
15
16
17
befristet
Beschäftigte
geringfügig
Beschäftigte
Leiharbeiter
Anteil an Beschäftigten insgesamt (in Prozent)

36
5. Arbeits- und Fachkräftebedarf
Das nachfolgende Kapitel befasst sich zunächst mit der Frage, wie sich die generelle Arbeitskräftenachfrage
in Sachsen entwickelt hat und wie sie sich in den folgenden 12 Monaten nach Einschätzung der Betriebe
voraussichtlich gestalten wird. Die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft basiert in hohem Maße
auf Fachkräften, d. h. auf Arbeitskräften mit einer abgeschlossenen beruflichen bzw. akademischen Ausbil-
dung (vgl. Kapitel 3.2). In einem zweiten Abschnitt dieses Kapitels werden daher Ergebnisse der Befragung
zur Entwicklung des Fachkräftebedarfs dargestellt und es wird zugleich gezeigt, in welchem Maße es den
Betrieben gelungen ist, ihren Bedarf an Fachkräften zu decken.
5.1. Längerfristige Beschäftigungsentwicklung
Seit Mitte der 2000er Jahre wächst die Zahl der Beschäftigungsverhältnisse in Sachsen kontinuierlich an. Mit
ca. 17 % fiel der Zuwachs ähnlich hoch aus wie in Ostdeutschland (18 %), allerdings weniger kräftig als im
Durchschnitt der westdeutschen Bundesländer (24 %) (vgl. Abbildung 10).
Abbildung 10: Entwicklung der Beschäftigung insgesamt in Sachsen, Ost- und Westdeutschland 2000 bis
2017
Quelle: IAB-Betriebspanel, Wellen 2000 bis 2017.
Die Beschäftigung hat sich in den einzelnen Bereichen wie auch Sektoren der Wirtschaft allerdings sehr
unterschiedlich entwickelt. Bei Betrachtung der vier beschäftigungsstarken Branchen fällt auf, dass sich das
Verarbeitende Gewerbe mit einer Zunahme der Beschäftigung seit 2005 um 13 % unterdurchschnittlich
entwickelt hat. Der Bereich Handel und Reparatur ist sogar kaum gewachsen, denn hier hat die Beschäfti-
gung um lediglich 2 % zugenommen. Die beiden anderen beschäftigungsstarken Bereiche wie die Unter-
nehmensnahen Dienstleistungen sowie vor allem das Gesundheits- und Sozialwesen haben mit 19 bzw.
40 % hingegen überdurchschnittlich hohe Zuwächse realisieren können. Damit ist die Beschäftigungs-
entwicklung seit 2005 im Dienstleistungssektor besonders dynamisch verlaufen, während sie im Produzie-
renden Gewerbe unterdurchschnittliche Zuwächse erzielte (vgl. Abbildung 11).
103
100
124
112
118
113
117
90
95
100
105
110
115
120
125
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00
01
02
03
04
05
06
07
08
09
10
11
12
13
14
15
16
17
West-
deutschland
Ost-
deutschland
Sachsen
Beschäftigungsentwicklung
(2005 = 100)

37
Abbildung 11: Entwicklung der Beschäftigung insgesamt und nach Wirtschaftsbereichen in Sachsen 2000
bis 2017
Quelle: IAB-Betriebspanel, Wellen 2000 bis 2017.
Das IAB-Betriebspanel gestattet auch eine Betrachtung der Beschäftigungsentwicklung nach dem Eigentum
der sächsischen Betriebe. Die Datenlage verweist auf ein sehr dynamisches Wachstum des Öffentlichen
Sektors seit 2005. In der Öffentlichen Verwaltung ist Beschäftigung seitdem allerdings abgebaut worden –
und zwar um ca. 6 %. Ähnlich wie in der Wirtschaft insgesamt, ist die Zahl der Beschäftigten in Betrieben
des Öffentlichen Bereichs bis Mitte der 2000er Jahre kräftig gesunken. Inzwischen liegt sie im Öffentlichen
Sektor aber sogar wieder über der des Jahres 2000. Heute sind in diesem Wirtschaftssektor ca. 6 % mehr
Beschäftigte tätig als im Jahr 2000. Betriebe, die der Privatwirtschaft zuzuordnen sind, haben die Zahl ihrer
Beschäftigten seit 2005 ebenfalls erhöht. Mit rund 10 % liegt dieser Zuwachs jedoch unter dem des Landes-
durchschnitts. Die langfristige Entwicklung seit der Jahrtausendwende verweist auf eine relativ kontinuier-
liche Entwicklung im Bereich der privaten Wirtschaft, während im öffentlichen Sektor eher sprunghafte Ent-
wicklungen erkennbar sind. Die Gesamtwicklung der sächsischen Wirtschaft wird letztlich stark von der
Privatwirtschaft geprägt – ihr Anteil an den Betrieben beläuft sich derzeit auf fast 90 %, an den Beschäftigten
auf rund 70 % (vgl. Abbildung 12)
104
100
125
113
117
122
112
131
58
50
60
70
80
90
100
110
120
130
140
00
01
02
03
04
05
06
07
08
09
10
11
12
13
14
15
16
17
Dienstleistungen
Sachsen
insgesamt
Produzierendes
Gewerbe
Land- und
Forstwirtschaft
Beschäftigungsentwicklung (2005 = 100)

38
Abbildung 12: Entwicklung der Beschäftigung insgesamt sowie in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen
Bereich in Sachsen 2000 bis 2017
Quelle: IAB-Betriebspanel, Wellen 2000 bis 2017.
5.2. Einstellungen und Abgänge
Die Zahl der sozialversicherungspflichtig und nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (einschließlich
tätiger Inhaber sowie mithelfender Familienangehöriger) ist auch im letzten Jahr gewachsen, und zwar um
schätzungsweise 2 % gegenüber dem Vorjahr. Hinter dem jüngsten Zuwachs stehen unterschiedliche
Entwicklungen auf der Ebene der einzelnen Betriebe: Im Vergleich zum Vorjahr hat mehr als ein Viertel aller
sächsischen Betriebe die Zahl seiner Beschäftigten insgesamt gesteigert. Dem steht ein knappes Fünftel der
Betriebe gegenüber, die im Saldo Personal abgebaut haben. In gut der Hälfte der Betriebe blieb der
Personalbestand unverändert. In Ost- wie auch in Westdeutschland zeigt sich eine ähnliche Verteilung (vgl.
Tabelle 18).
Tabelle 18: Beschäftigungsentwicklung in Sachsen, Ost- und Westdeutschland zwischen 2016 und 2017
Beschäftigungsentwicklung
Sachsen
Ost-
deutschland
West-
deutschland
%
Beschäftigungsrückgang (< -2%)
19
20
19
Konstante Beschäftigung (-2% bis +2%)
53
53
53
Beschäftigungsaufbau (> +2%)
28
27
28
Insgesamt
100
100
100
Quelle:
IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
Hinsichtlich der einzelnen Bereiche und Sektoren der sächsischen Wirtschaft zeigt sich mit Ausnahme der
Land- und Forstwirtschaft ein sehr ähnliches Bild. Der jeweils größte Teil der Betriebe verzeichnet gegen-
über dem Vorjahr keine personellen Veränderungen. Sofern Veränderungen im Beschäftigtenbestand zu
verzeichnen sind, dann überwiegt der Anteil jener Betriebe, in denen die Zahl der beschäftigten Personen
152
161
113
117
105
100
110
90
100
110
120
130
140
150
160
170
180
00
01
02
03
04
05
06
07
08
09
10
11
12
13
14
15
16
17
Öffentliches
Eigentum
Sachsen
Privateigentum
Beschäftigungsentwicklung (2005 = 100)

39
zugenommen hat. Überdurchschnittlich hoch fiel dieser Anteil in Betrieben des Öffentlichen Sektors aus (vgl.
Abbildung 13)
Abbildung 13: Betriebe nach der Beschäftigungsveränderung in Sachsen zwischen Mitte 2016 und Mitte
2017
Quelle: IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
Der Blick auf die jüngsten Personalbewegungen zeigt folgende Struktur: Im ersten Halbjahr 2017 hat rund
ein Drittel der sächsischen Betriebe (34 %) Personal eingestellt. In etwas mehr als jedem vierten Betrieb
wurde Personal freigesetzt (27 %). In 18 % der Betriebe gab es sowohl Einstellungen als auch Abgänge.
16 % der Betriebe in Sachsen nahmen ausschließlich Einstellungen vor, 9 % verzeichneten nur Abgänge. In
den übrigen Betrieben des Freistaats gab es weder Einstellungen noch Abgänge (vgl. Tabelle 19).
Tabelle 19: Personalbewegungen in Betrieben Sachsens, Ost- und Westdeutschlands im ersten Halbjahr
2017
Betriebe …
Sachsen
Ostdeutschland
Westdeutschland
%
ausschließlich mit Einstellungen
16
15
13
mit Einstellungen und Abgängen
18
18
20
ausschließlich mit Abgängen
9
9
11
ohne Einstellungen und ohne Abgänge
57
58
56
Insgesamt
100
100
100
Quelle:
IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
Die Struktur der Personalbewegungen war in Abhängigkeit vom Sektor, von der Branche und von der
Betriebsgrößenklasse unterschiedlich: Im Produzierenden Gewerbe gab es in 54 % der Betriebe weder Zu-
noch Abgänge, in den Dienstleistungsbereichen waren es 57 % (vgl. Abbildung 14). Innerhalb der einzelnen
Sektoren – wie beispielsweise des Dienstleistungsbereichs – gab es allerdings eine beachtliche Schwan-
kungsbreite: Beispielsweise belief sich der Anteil weder einstellender noch Abgänge zu verzeichnender
Betriebe im Bereich Handel und Reparatur auf rund zwei Drittel, im Gesundheits- und Sozialwesen hingegen
auf 44 %.
19
17
18
44
16
19
53
50
55
46
41
54
28
33
27
10
43
27
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
Sachsen insgesamt
Produzierendes Gewerbe
Dienstleistungen
Land- und
Forstwirtschaft
Öffentliches Eigentum
Privateigentum
Beschäftigungsrückgang (Beschäftigung < -2%)
Konstanter Beschäftigung (Beschäftigung –2% bis +2%)
Beschäftigungsaufbau (Beschäftigung >+2%)
Anteil an allen Betrieben (in Prozent)

40
Abbildung 14: Struktur der Personalbewegungen insgesamt und nach verschiedenen Sektoren in Betrieben
Sachsens im ersten Halbjahr 2017
Quelle: IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
Während jeder Großbetrieb und rund neun von 10 mittleren Betrieben Zu- und/oder Abgänge zu verzeichnen
hatten, gab es in fast drei Vierteln aller Kleinstbetriebe keine Veränderungen im Personalbestand. Ein Blick
allein auf die Abgänge verdeutlicht ebenfalls beachtliche Unterschiede zwischen den Branchen und
Betriebsgrößenklassen. Über dem Durchschnitt des Landes (27 %)
9
lag der Anteil der Betriebe mit Personal-
abgängen im Bereich Erziehung und Unterricht (42 %) und im Gesundheits- und Sozialwesen (39 %). Auch
Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes hatten 2017 überdurchschnittlich viele Abgänge zu verzeichnen
(35 %). Wesentlich ausgeprägter waren die Unterschiede aber auch hier zwischen den Betriebsgrößen-
klassen: Hatten lediglich 17 % der Kleinstbetriebe Abgänge zu verzeichnen, so betraf es jeden Großbetrieb
(99 %).
Gründe für Personalabgänge
Die Gründe für erfolgte Personalabgänge sind vielfältig, entsprechen aber im Prinzip dem Muster der
vorangegangenen Jahre. Daher waren mit 41 % auch 2017 die meisten Abgänge auf Kündigungen seitens
der Arbeitnehmer zurückzuführen. Rund ein Fünftel – also anteilig wesentlich weniger Abgänge – waren
durch Kündigungen seitens der Arbeitgeber bedingt. Beide Anteilswerte haben sich gegenüber 2016 nicht
verändert. Längerfristig betrachtet ist der Anteil arbeitnehmerbedingter Abgänge beachtlich gestiegen – seit
2005 hat er sich vervierfacht. Der Anteil der Kündigungen, die seitens der Arbeitgeber veranlasst wurden, ist
demgegenüber rückläufig, wobei sich der Rückgang auf 14 Prozentpunkte beläuft (vgl. Abbildung 15).
9
Dabei handelt es sich um Betriebe, die einerseits ausschließlich Abgänge (9 %) und andererseits sowohl Einstel-
lungen als auch Abgänge (18 %) zu verzeichnen hatten.
16
20
15
3
31
15
18
17
19
4
21
17
9
9
9
14
4
10
57
54
57
79
44
58
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
Sachsen insgesamt
Produzierendes
Gewerbe
Dienstleistungen
Land- und
Forstwirtschaft
Öffentliches Eigentum
Privateigentum
ausschließlich Einstellungen
Einstellungen und Abgänge
ausschließlich Abgänge Einstellungen
keine Personalbewegung
Anteil an allen Betrieben (in Prozent)

41
Abbildung 15: Personalabgänge nach den Gründen des Ausscheidens in Sachsen 2005 bis 2017*
*
Die Differenz zu 100 % entfällt auf sonstige Gründe.
Quelle:
IAB-Betriebspanel, Wellen 2005 bis 2017.
In rund jedem 8. Betrieb verursachte das Auslaufen eines befristeten Vertrages das Ausscheiden eines oder
mehrerer Mitarbeiter. Im Vergleich zu 2005 hat sich der Anteil dieses Abgangsgrundes halbiert. Ca. jeder 10.
Beschäftigte ist in den Ruhestand gegangen. Die in den letzten beiden Jahren erkennbare Erhöhung der
Bedeutung dieses Grundes hat sich 2017 damit nicht fortgesetzt.
Die Entwicklung der Abgangsgründe spiegelt im Wesentlichen die Entwicklung auf dem sächsischen Arbeits-
markt wider. Mit dem Beschäftigungszuwachs, also einer steigenden Nachfrage nach Arbeitskräften seit
Mitte der 2000er Jahre, haben sich sowohl der Anteil der vom Arbeitgeber veranlassten Kündigungen als
auch der Anteil jener Abgänge verringert, die dem Auslaufen eines befristeten Arbeitsvertrages geschuldet
sind. Parallel dazu haben sich die Beschäftigungsmöglichkeiten für die Arbeitnehmer am Arbeitsmarkt ver-
bessert. Unter diesen Voraussetzungen dürfte es für wechselbereite Beschäftigte zunehmend interessanter
geworden sein, sich nach einem neuen Arbeitsplatz umzusehen. Aus ihrer Sicht kann ein Betriebswechsel
dazu beitragen, individuelle Beschäftigungsperspektiven und Einkommenschancen zu verbessern. Aus Sicht
der Betriebe erhöhen Arbeitnehmerkündigungen jedoch den Ersatzbedarf. Aufgrund der hohen Zahl von
Arbeitnehmerkündigungen dürfte dieser einen nicht unwesentlichen Teil der betrieblichen Gesamtnachfrage
nach Arbeitskräften ausmachen.
Wie bereits in den Vorjahren bestehen nach Branchen und Betriebsgrößenklassen zum Teil beachtliche
Unterschiede. Überdurchschnittlich häufig kündigten Arbeitnehmer in Betrieben der Bereiche Handel und
Reparatur (63 %), der Übrigen wie auch der Unternehmensnahen Dienstleistungen (48 und 47 %), relativ
selten hingegen in Einrichtungen der Öffentlichen Verwaltung (13 %). Betriebsleitungen des Baubereichs
sprachen häufiger als im Durchschnitt aller sächsischen Betriebe Kündigungen aus (34 %). Kaum gekündigt
wurde seitens der Arbeitgeber der Öffentlichen Verwaltung (3 %). Der Ablauf eines befristeten Arbeits-
vertrages spielte vor allem im Bereich Erziehung und Unterricht sowie im Gesundheits- und Sozialwesen
eine vergleichsweise große Rolle (39 und 29 %). Während im Durchschnitt der sächsischen Wirtschaft 9 %
aller Beschäftigtenabgänge dem Wechsel in den Ruhestand geschuldet waren, traf das in der Öffentlichen
Verwaltung auf ca. zwei Fünftel, im Verarbeitenden Gewerbe auf ein Fünftel zu.
In Kleinstbetrieben ging mehr als die Hälfte der Personalabgänge im ersten Halbjahr 2017 auf Arbeitnehmer-
kündigungen zurück. In allen anderen Größenklassen sind die entsprechenden Anteile zum Teil deutlich
niedriger. Der überdurchschnittlich hohe Anteil arbeitnehmerseitig veranlasster Personalabgänge bei sehr
kleinen Betrieben zeigt, dass Betriebe dieser Größe offensichtlich erhebliche Probleme haben, ihre Mit-
arbeiter zu halten. Diese Schwierigkeiten dürften auch mit dem durchschnittlichen Lohnniveau zusammen-
11
35
37
41
41
35
22
26
21
21
27
12
11
9
13
7
9
13
14
9
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
05
06
07
08
09
10
11
12
13
14
15
16
17
Anteil der Abgänge an allen Personalabgängen
(in Prozent)
Kündigung
seitens des
Arbeitnehmers
Kündigung
seitens des
Arbeitgebers
Ablaufen eines
befristeten
Vertrages
Ruhestand

42
hängen, das in diesen Betrieben deutlich niedriger als in größeren Betrieben ist (vgl. Kapitel 10.3) (vgl.
Tabelle 20).
Tabelle 20: Gründe für Personalabgänge nach Betriebsgrößenklassen in Sachsen im ersten Halbjahr 2017
Betriebsgrößenklasse
A
B
C
D
E
F
G
H
I
%
1 bis
9 Beschäftigte
52
21
0
0
10
0
7
0
0
10 bis 49 Beschäftigte
32
20
7
23
5
1
4
3
1
50 bis 249 Beschäftigte
46
26
1
7
9
0
5
3
1
ab 250 Beschäftigte
30
7
1
24
12
1
12
6
1
Insgesamt
41
21
3
13
8
1
6
3
1
A
Kündigung seitens des Arbeitnehmers
B
Kündigung seitens des Betriebes
C
Abgänge nach Abschluss der betrieblichen Ausbildung
D
Ablaufen eines befristeten Arbeitsvertrages
E
Einvernehmliche Aufhebung
F
Versetzung in anderen Betrieb des Unternehmens
G
Ruhestand mit gesetzlicher Altersgrenze
H
Ruhestand vor gesetzlicher Altersgrenze
I
Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit
Quelle:
IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
Beachtliche Unterschiede zwischen den Betriebsgrößenklassen bestehen darüber hinaus in der Alters-
struktur der Betriebe (vgl. Kapitel 3.2). Das hat zur Folge, dass altersbedingte Abgänge in größeren Betrie-
ben derzeit eine deutlich größere Rolle als in kleineren Betrieben spielen.
Beschäftigungsaussichten
Die bisherige positive Beschäftigungsentwicklung wird sich voraussichtlich fortsetzen. Rund 15 % aller
sächsischen Betriebe gaben an, die Zahl ihrer Beschäftigten in den kommenden 12 Monaten steigern zu
wollen. Der Anteil der Betriebe mit positiven Erwartungen ist damit dreimal so hoch wie der jener Betriebe,
die mit Personalabbau rechnen. Drei Viertel aller Betriebe des Landes gehen von einer konstant bleibenden
Beschäftigung aus. Diese Relationen gestalten sich in Ost- und Westdeutschland sehr ähnlich (vgl. Tabel-
le 21).
Tabelle 21: Beschäftigungserwartungen für die kommenden 12 Monate in Sachsen, Ost- und Westdeutsch-
land 2017
Betriebe mit …
Sachsen
Ost-
deutschland
West-
deutschland
%
steigender Beschäftigung
15
14
17
gleichbleibender Beschäftigung
74
76
72
fallender Beschäftigung
5
4
5
fehlender Einschätzung
6
6
6
Insgesamt
100
100
100
Quelle:
IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
Beschäftigungszuwächse werden vor allem im Baugewerbe sowie im Gesundheits- und Sozialwesen und im
Bereich der Unternehmensnahen Dienstleistungen – das sind jeweils beschäftigungsstarke Branchen der
Wirtschaft – erwartet: Hier wollen jeweils rund ein Fünftel der Betriebe Beschäftigung aufbauen. Von Betrie-
ben des Verarbeitenden Gewerbes planen 13 % neue Arbeitsplätze zu schaffen.
Kleine und mittlere Betriebe der sächsischen Wirtschaft haben häufiger als Kleinst- und Großbetriebe in den
kommenden 12 Monaten positive Beschäftigungserwartungen. In Bezug auf eine Reduzierung der Zahl ihrer
Arbeitsplätze gibt es zwischen den Betriebsgrößenklassen hingegen kaum Unterschiede (vgl. Tabelle 22).

43
Tabelle 22: Beschäftigungserwartungen für die kommenden 12 Monate nach Betriebsgrößenklassen in
Sachsen 2017
Betriebsgrößenklasse
Steigend
Gleich-
bleibend
Fallend
Kann man
noch nicht
sagen
%
1 bis
9 Beschäftigte
13
76
5
6
10 bis 49 Beschäftigte
20
71
4
5
50 bis 249 Beschäftigte
20
66
7
7
ab 250 Beschäftigte
12
77
5
7
Insgesamt
15
74
5
6
Quelle:
IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
5.3. Fachkräftebedarf und Stellenbesetzung
Der Bedarf der sächsischen Betriebe an Fachkräften
10
hat sich im Erhebungsjahr 2017 weiter erhöht. Das
betrifft sowohl den Anteil der Betriebe, die Fachkräftebedarf anzeigten als auch den Bedarf an Fachkräften.
Mehr als zwei Fünftel der Betriebe des Landes suchten im ersten Halbjahr 2017 Fachkräfte (Ostdeutschland:
38 %, Westdeutschland: 33 %). Damit suchten 3 % mehr sächsische Betriebe als im Vorjahr nach qualifi-
ziertem Personal. Nie zuvor war der Anteil Fachkräfte suchender Betriebe in der Wirtschaft des Freistaates
Sachsen derart hoch. Die auf Basis der Angaben der befragten Betriebe hochgerechnete Zahl der nachge-
fragten Fachkräfte erreichte ebenfalls einen neuen Rekordwert. Verharrte diese Zahl in den letzten drei
Jahren auf einem sehr ähnlichen Niveau, so ist sie gegenüber 2016 beachtlich angestiegen (um ca. ein
Fünftel).
In Bezug auf die Nachfrage nach Fachkräften bestehen zwischen den Branchen der sächsischen Wirtschaft
beachtliche Unterschiede. In einigen Branchen erstreckt sich der Fachkräftebedarf auf einen relativ hohen
Anteil an Betrieben: Das betrifft insbesondere die Öffentliche Verwaltung, das Gesundheits- und Sozial-
wesen, den Bereich Erziehung und Unterricht sowie das Bauwesen. In allen vier Branchen suchte 2017
jeweils mehr als die Hälfte der Betriebe Fachkräfte. Mit einem Anteil von jeweils ca. einem Drittel machten
deutlich weniger Betriebe des Bereichs Handel und Reparatur sowie der Übrigen Dienstleistungen auf
entsprechende Bedarfe aufmerksam (vgl. Tabelle 23). Im Durchschnitt suchten zwei von fünf Betrieben des
Dienstleistungssektors Fachkräfte, hingegen fast die Hälfte der Betriebe des Produzierenden Bereichs.
10
Als „Fachkräfte“ bzw. „qualifizierte Arbeitskräfte“ gelten im vorliegenden Bericht alle Arbeitskräfte, die auf Stellen ein-
gesetzt werden, die nach Einschätzung der befragten Arbeitgeber und Personalverantwortlichen eine Berufsaus-
bildung oder eine akademische Ausbildung voraussetzen.

44
Tabelle 23: Verteilung des Fachkräftebedarfs nach ausgewählten Branchen in Sachsen 2017
Branche
Betriebe
mit Bedarf
Anteil …
am Fachkräfte-
bedarf*
an den
Beschäftigten
%
Verarbeitendes Gewerbe
44
12
19
Baugewerbe
51
14
7
Handel und Reparatur
33
8
12
Unternehmensnahe Dienstleistungen
43
22
13
Erziehung und Unterricht
54
5
7
Gesundheits- und Sozialwesen
55
16
14
Übrige Dienstleistungen
36
9
7
Öffentliche Verwaltung
55
3
7
Übrige Branchen
-
11
14
Insgesamt
42
100
100
*
Im ersten Halbjahr 2017 gesuchte Arbeitskräfte für Stellen, die eine berufliche oder akademische Ausbildung erfor-
dern.
Quelle:
IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
Eine längerfristige Betrachtung zeigt, dass der Anteil jener Betriebe mit Fachkräftebedarf in den meisten
Branchen deutlich angestiegen ist. Seit Mitte der 2000er Jahre hat sich dieser insgesamt verdoppelt, wobei
der Zuwachs im Dienstleistungssektor noch etwas stärker ausfiel als im Produzierenden Gewerbe. Die
größten Zuwächse waren im Bereich Erziehung und Unterricht sowie im Gesundheits- und Sozialwesen zu
beobachten: Dort hat sich der Anteil der Betriebe mit Fachkräftebedarf fast versieben- bzw. vervierfacht. In
der Gruppe der Kleinst- und Kleinbetriebe hat sich die Zahl der Fachkräfte suchenden Betriebe seit 2005
jeweils verdoppelt. Einen Anstieg, wenngleich nicht ganz so stark, hat es aber auch bei mittleren (Zunahme
um ca. die Hälfte) und Großbetrieben (Zunahme um gut ein Viertel) gegeben.
Mit der Verdoppelung des Anteils der Fachkräftebedarf anzeigenden Betriebe ging seit 2005 zugleich eine
Verdoppelung der Zahl der nachgefragten Fachkräfte einher. Die meisten Fachkräfte wurden 2017 von den
vier beschäftigungsstarken Branchen des Landes – Verarbeitendes Gewerbe, Handel und Reparatur, Unter-
nehmensnahe Dienstleistungen sowie Gesundheits- und Sozialwesen – nachgefragt. Auf diese entfielen ca.
60 % des Fachkräftebedarfs der gesamten Wirtschaft Sachsens. Wie obige Tabelle zeigt, liegen die Anteile
des Verarbeitenden Gewerbes wie auch des Bereichs Handel und Reparatur am gesamten Fachkräftebedarf
teils deutlich unter ihren Beschäftigtenanteilen. Bei den anderen beiden beschäftigungsstarken Branchen –
Unternehmensnahe Dienstleistungen sowie Gesundheits- und Sozialwesen – liegen die Anteile am Fach-
kräftebedarf dagegen über den Beschäftigtenanteilen. In überdurchschnittlich hohem Maße wurden 2017
Fachkräfte vom Baugewerbe gesucht, denn sein Anteil am gesamten Fachkräftebedarf lag um das Doppelte
über dem an den Beschäftigten.
Etwas mehr als ein Viertel des Fachkräftebedarfs entfiel auf Kleinstbetriebe. Wenngleich Betriebe dieser
Größe in der Regel nur eine einzige Fachkraft suchten, ergaben sich in der Summe der Einzelbedarfe somit
letztlich doch erhebliche Nachfrageeffekte. Der Anteil der Betriebe dieser Größenklasse am gesamten
Fachkräftebedarf lag somit deutlich über deren Beschäftigtenanteil. Darüber hinaus übertraf die Summe der
von Kleinstbetrieben nachgefragten Fachkräfte ganz erheblich auch den auf Großbetriebe entfallenden
Bedarf an Fachkräften (vgl. Tabelle 24).

45
Tabelle 24: Verteilung des Fachkräftebedarfs nach Betriebsgrößenklassen in Sachsen 2017
Betriebsgrößenklasse
Betriebe
mit Bedarf
Anteil …
am Fachkräfte-
bedarf
an den
Beschäftigten
%
1 bis
9 Beschäftigte
31
29
19
10 bis 49 Beschäftigte
63
31
30
50 bis 249 Beschäftigte
83
30
29
ab 250 Beschäftigte
95
10
22
Insgesamt
42
100
100
*
Im ersten Halbjahr 2017 gesuchte Arbeitskräfte für Stellen, die eine berufliche oder akademische Ausbildung erfor-
dern.
Quelle:
IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
Vor dem Hintergrund des weiter gewachsenen Bedarfs der sächsischen Wirtschaft an Fachkräften standen
viele Betriebe auch 2017 vor der Herausforderung, ihren Fachkräftebedarf zu decken.
Besetzungsschwierigkeiten
Da die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft in hohem Maße auf qualifizierten Arbeitskräften
basiert (vgl. Kapitel 3.2), ist es von wesentlicher Bedeutung, wie es den Betrieben gelingt, ihren Bedarf an
Fachkräften zu decken. Die aktuellen Ergebnisse der Befragung zeigen, dass es lediglich rund der Hälfte der
einstellungsbereiten Betriebe gelungen ist, ihren Bedarf durch die im ersten Halbjahr 2017 erfolgten Perso-
naleinstellungen vollständig zu decken. Im Umkehrschluss bedeutet dies: Die andere Hälfte der Betriebe mit
Fachkräftebedarf war nicht oder nur teilweise bei der Gewinnung von Fachkräften erfolgreich. Damit hatte
ein ähnlich hoher Anteil an Betrieben wie im vorangegangenen Jahr Schwierigkeiten, ihren Bedarf an
Fachkräften zu decken (Zunahme des Anteils gegenüber 2016 um 1 Prozentpunkt). Wie bereits in den
beiden Vorjahren, hatten die Betriebe Sachsens auch 2017 etwas weniger Schwierigkeiten, ihren Bedarf an
Fachkräften zu decken als jene in den anderen ostdeutschen Bundesländern. In Ostdeutschland konnten
54 % der Betriebe ihren Bedarf an Fachkräften gar nicht oder nur teilweise decken, in Westdeutschland
49 %.
Wie der Blick auf die Entwicklung der letzten 10 Jahre zeigt, ist der Anteil der Betriebe mit Schwierigkeiten,
Fachkräfte für die angebotenen Stellen zu gewinnen, bundesweit gestiegen. In Sachsen wie auch in Ost-
deutschland insgesamt ist er seit 2007 in etwa um das Zweieinhalbfache angestiegen, in Westdeutschland
ist eine Verdoppelung festzustellen.
Auch wenn im Vergleich zum Vorjahr der Anteil der Betriebe, die eine oder mehrere Stellen für Fachkräfte
nicht besetzen konnten, leicht – nämlich um 1 Prozentpunkt – angestiegen ist, hat sich der Anteil der nicht
besetzten an den angebotenen Fachkräftestellen nicht weiter erhöht. 2017 blieben 37 % der angebotenen
Stellen für Fachkräfte unbesetzt – und damit 1 Prozent weniger als im Vorjahr. Damit jedoch bleibt die
Besetzungssituation in der sächsischen Wirtschaft weiterhin angespannt.
In Ost- und Westdeutschland hat sich im Vergleich zum Vorjahr sowohl der Anteil der Betriebe mit nicht
besetzten Stellen für qualifizierte Tätigkeiten an allen Betrieben als auch der Anteil der unbesetzten Stellen
für qualifizierte Tätigkeiten an allen angebotenen Fachkräftestellen erhöht (vgl. Abbildung 16).

46
Abbildung 16: Entwicklung der Nichtbesetzungsquote bei Fachkräftestellen in Sachsen, Ost- und West-
deutschland 2005 bis 2017
*
Anteil der unbesetzt gebliebenen an allen jeweils im ersten Halbjahr zu besetzenden Stellen für Fachkräfte.
Quelle:
IAB-Betriebspanel, Wellen 2005 bis 2017. Für das nicht ausgewiesene Jahr wurden die Daten im IAB-
Betriebspanel nicht erhoben.
In allen Branchen der sächsischen Wirtschaft ist es über die Jahre schwieriger geworden, Stellen für Fach-
kräfte zu besetzen. In einzelnen Bereichen sind die Herausforderungen allerdings größer als in anderen.
Auch das zeigt sich zum einen am Anteil der Betriebe mit Besetzungsschwierigkeiten und zum anderen an
der Nichtbesetzungsquote, das heißt am Anteil der unbesetzt gebliebenen an allen zu besetzenden Stellen
für Fachkräfte. Gemessen am Anteil der Betriebe stehen derzeit vor allem Betriebe des Bauwesens sowie
des Gesundheits- und Sozialwesens vor besonderen Herausforderungen, denn in den genannten Branchen
konnten 2017 ca. vier Fünftel bzw. fast drei Viertel der Betriebe mit Stellen für Fachkräfte eine oder mehrere
dieser Stellen nicht besetzen. In beiden Branchen waren damit überdurchschnittlich viele Betriebe mit
Besetzungsschwierigkeiten konfrontiert. Auch das Verarbeitende Gewerbe lag mit 53 % leicht über dem
Durchschnitt des Landes.
Im Bauwesen spiegeln sich diese Schwierigkeiten zugleich in einer sehr hohen Nichtbesetzungsquote wider.
Eine ähnliche Größenordnung wird auch für Betriebe der Unternehmensnahen Dienstleistungen ausge-
wiesen. In beiden genannten Branchen war hochgerechnet ca. jede zweite der im ersten Halbjahr 2017 zu
besetzenden Fachkräftestellen bis zum Zeitpunkt der Befragung im dritten Quartal desselben Jahres immer
noch unbesetzt (vgl. Tabelle 25).
Bei einer Betrachtung nach Wirtschaftssektoren ergeben sich zwei interessante Befunde: Zum einen fällt es
Betrieben des Produzierenden Gewerbes derzeit deutlich schwerer als denen des Dienstleistungssektors,
die entsprechenden Stellen zu besetzen. Davon sind zurzeit 67 % der Betriebe des Produzierenden Gewer-
bes, hingegen 46 % des Dienstleistungsbereiches betroffen. Die Nichtbesetzungsquote im Produzierenden
Gewerbe erreicht derzeit 41 %, im Dienstleistungssektor 36 %. Zum anderen besteht ein Unterschied
zwischen Betrieben, die der Privatwirtschaft und Betrieben, die dem öffentlichen Sektor zugeordnet werden.
Von den privatwirtschaftlichen Betrieben hatten 2017 52 % Schwierigkeiten, im öffentlichen Bereich waren
es 26 %. Weitaus geringer als der Durchschnitt der sächsischen Wirtschaft waren 2017 Betriebe und
Einrichtungen der Öffentlichen Verwaltung mit Besetzungsproblemen konfrontiert (18 % der Betriebe und
11 % Nichtbesetzungsquote).
8
25
38
9
26
29
36
37
12
27
26
30
36
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
05
07
08
09
10
11
12
13
14
15
16
17
Nichtbesetzungsquote (in Prozent)
Sachsen
Ost-
deutschland
West-
deutschland

47
Tabelle 25: Nichtbesetzungsquote und Verteilung der nicht besetzten Stellen nach ausgewählten Branchen
in Sachsen 2017
Branche
Nichtbesetzungs-
quote*
Anteil an…
nicht besetzten
Stellen
Beschäftigten
%
Verarbeitendes Gewerbe
31
10
19
Baugewerbe
51
19
7
Handel und Reparatur
32
7
12
Unternehmensnahe Dienstleistungen
46
28
13
Erziehung und Unterricht
13
2
7
Gesundheits- und Sozialwesen
40
18
14
Übrige Dienstleistungen
28
7
7
Öffentliche Verwaltung
11
1
7
Übrige Branchen
8
14
Insgesamt
37
100
100
*
Anteil der unbesetzt gebliebenen an allen im ersten Halbjahr 2017 zu besetzenden Stellen für Fachkräfte.
Quelle:
IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
Wie in den Vorjahren hatten kleinere Betriebe häufiger als größere Betriebe Schwierigkeiten, ihren Bedarf an
Fachkräften zu decken. Ihre Nichtbesetzungsquote war im Vergleich zu jener der Großbetriebe dreimal so
hoch. Von allen nicht besetzten Fachkräftestellen entfiel rund ein Drittel auf Kleinstbetriebe. Damit blieben
dort um ein Vielfaches mehr Fachkräftestellen unbesetzt als in Großbetrieben. Auch ihr Anteil an den nicht
besetzten Stellen im Vergleich zu dem an den Beschäftigten zeugt von der gravierenden Problemsituation
der Kleinstbetriebe (vgl. Tabelle 26).
Tabelle 26: Nichtbesetzungsquote und Verteilung der nicht besetzten Stellen nach Betriebsgrößenklassen
in Sachsen 2017
Betriebsgrößenklasse
Nichtbesetzungs-
quote*
Anteil an…
nicht besetzten
Stellen
Beschäftigten
%
%
1 bis
9 Beschäftigte
45
35
19
10 bis 49 Beschäftigte
36
31
30
50 bis 249 Beschäftigte
37
30
29
ab 250 Beschäftigte
14
4
22
Insgesamt
37
100
100
*
Anteil der unbesetzt gebliebenen an allen im ersten Halbjahr 2017 zu besetzenden Stellen für Fachkräfte.
Quelle:
IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
Fazit:
Der Fachkräftebedarf der sächsischen Wirtschaft hat auch 2017 weiter zugenommen. Vor diesem
Hintergrund bieten sich gut qualifizierten Arbeitskräften, die auf der Suche nach einer neuen Stelle, einer
interessanteren Tätigkeit und/oder besseren Arbeitsbedingungen sind, erhebliche Möglichkeiten. Aus Sicht
der Betriebe hat sich hingegen der Wettbewerb um Fachkräfte verschärft. 2017 konnte zwar wie schon in
den Jahren zuvor der größte Teil der angebotenen Fachkräftestellen besetzt werden. Allerdings ist mit der
Hälfte der Betriebe ein beachtlicher Teil von Besetzungsproblemen betroffen und auch die Nichtbesetzungs-
quote bewegt sich auf unverändert hohem Niveau. Besonders angespannt bleibt die Situation für einstel-
lungsbereite Kleinstbetriebe. In ihnen blieben zahlreiche Stellen unbesetzt. Ein erheblicher Teil des vorhan-
denen Wachstumspotenzials der sächsischen Wirtschaft blieb damit ungenutzt. Angesichts der auch in
anderen Bundesländern zunehmenden Schwierigkeiten bei der Gewinnung von Fachkräften gilt es für die
Betriebe des Freistaates, nicht nur Fachkräfte zu gewinnen, sondern zugleich auch die qualifizierten Mit-
arbeiter im Unternehmen zu halten. Für viele, insbesondere kleinere Betriebe dürfte dies angesichts der in

48
vielen Bereichen der Wirtschaft immer noch teils erheblich unter dem westdeutschen Niveau liegenden
Löhne eine besondere Herausforderung darstellen (vgl. Kapitel 10.3). Für Sachsens Betriebe besteht das
Risiko, dass die tendenziell niedrigeren Löhne – ehemals ein Wettbewerbsvorteil bei der Gewinnung von
ansiedlungsbereiten Unternehmen – sich bei der Gewinnung von Fachkräften zunehmend als Nachteil
herausstellen.

49
6. Beschäftigung geflüchteter Personen
In den Jahren 2015 bis 2017 sind ca. 1,4 Mio. asylsuchende Personen nach Deutschland eingereist.11
Durch die Verteilung der Asylbegehrenden auf die einzelnen Bundesländer anhand des sogenannten
Königsteiner Schlüssels12 wurde ca. ein Fünftel von ihnen einer Erstaufnahmeeinrichtung in Ostdeutschland
zugewiesen. Das entsprach in den Jahren 2015 bis 2017 etwa 275 Tsd. Personen.13 Auch der Freistaat
Sachsen hat im genannten Zeitraum Asylsuchende aufgenommen. Deren Zahl belief sich bis Ende 2017 auf
rund 58 Tsd. Personen. In Relation zu Ostdeutschland ist etwa jeder fünfte Asylsuchende nach Sachsen
eingereist, in Relation zu Deutschland insgesamt beläuft sich der Anteil auf rund 4 %.
Nach einem anfänglichen Bearbeitungsstau wurde inzwischen über die Mehrzahl der Asylanträge entschie-
den. Mit der Gewährung von Schutz ist auch der uneingeschränkte Zugang zum Arbeitsmarkt verbunden.
14
Deshalb sind im Verlauf des Jahres 2017 zunehmend geflüchtete Personen in den Arbeitsmarkt bzw. in die
Arbeitssuche eingetreten, wie sich auch in den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit zeigt: Von
Januar 2015 bis Juni 2017 hat sich die Zahl der Personen aus den wichtigsten Asylherkunftsländern
15
, die in
Sachsen bei der Bundesagentur für Arbeit als sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder arbeitsuchend
bzw. arbeitslos erfasst wurden, von rund 3.550 auf ca. 20.400 fast versechsfacht.
16
Die Mehrzahl dieser
Personen, nämlich ca. 83 %, war Mitte 2017 arbeitsuchend. Von diesen wiederum waren fast zwei Fünftel
zum genannten Zeitpunkt zugleich arbeitslos gemeldet.
17
Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass rund drei
Fünftel der arbeitsuchenden Personen aus den wichtigsten Asylherkunftsländern nicht arbeitslos gemeldet
waren. Dies dürfte sich im Wesentlichen vermutlich damit erklären, dass sich viele von ihnen zu diesem Zeit-
punkt noch in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befunden haben. Mittelfristig werden sie jedoch dem
Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, und es stellt sich zunehmend die Frage nach ihrer Integration in die
Arbeitswelt.
Auch aus Sicht der Geflüchteten ist die möglichst rasche Aufnahme einer Beschäftigung von großer
Bedeutung – und zwar aus verschiedenen Gründen: Neben der Sicherung des Lebensunterhalts ermöglicht
eine Beschäftigung persönliche Kontakte zu anderen Menschen, was die gesellschaftliche Integration
unterstützt. Durch die Einbindung in ein deutschsprachiges Arbeitsumfeld dürften sich auch die Sprach-
kenntnisse deutlich verbessern.
18
Aus Sicht der Betriebe können die geflüchteten Personen ein zusätzliches
Potenzial an zum Teil dringend benötigten Arbeitskräften darstellen. Allerdings sind häufig noch fehlende
bzw. unzureichende Sprach- und Fachkenntnisse eine Hürde für ihre Beschäftigung.
Im vergangenen Jahr wurde im Rahmen des IAB-Betriebspanels erhoben, ob die Betriebe bereits aus-
ländische Arbeitskräfte im Allgemeinen beschäftigen.
19
Auf Grundlage dieser Erkenntnisse lässt sich ab-
schätzen, inwieweit eine generelle Bereitschaft zur Integration von Beschäftigten nicht-deutscher Herkunft
und auch damit verbundene betriebliche Erfahrungen vorliegen, auf denen bei der Integration geflüchteter
11
Vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Asylgeschäftsstatistik, Ausgaben Dezember 2015 und Dezem-
ber 2016, und Asylgeschäftsbericht Ausgabe Dezember 2017.
12
Der Königsteiner Schlüssel stellt die quotengerechte Verteilung der asylsuchenden Personen sicher. Für seine
Berechnung werden das Steueraufkommen und die Bevölkerungszahl der Bundesländer herangezogen.
13
Nach der Zuweisung in eine Erstaufnahmeeinrichtung besteht zunächst Residenzpflicht, i. d. R. im Bezirk der zustän-
digen Ausländerbehörde, die aber nach dreimonatigem Aufenthalt in Deutschland und Verlassen der Erstaufnahme-
einrichtung erlischt. Ab diesem Zeitpunkt können geflüchtete Personen das Bundesland, in das sie zugewiesen
wurden, verlassen. Daher entspricht die genannte Zahl vermutlich nicht dem aktuellen Bestand an geflüchteten
Personen in Ostdeutschland und Sachsen.
14
Während eines laufenden Asylverfahrens oder bei einer Duldung (d. h. bei Feststellung eines Abschiebungsverbots)
muss eine Arbeitsaufnahme durch die Ausländerbehörde genehmigt werden. Hierzu ist auch die Zustimmung der
örtlichen Arbeitsagentur notwendig.
15
Im Migrations-Monitor Arbeitsmarkt der Bundesagentur für Arbeit wird nicht der Flüchtlingsstatus erfasst, sondern es
wird ausgewiesen, wie viele Personen Staatsangehörige eines der zugangsstärksten nichteuropäischen Asylher-
kunftsländer (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien) sind. Hierzu zählen auch Per-
sonen, die ggf. schon seit geraumer Zeit in Deutschland leben. Allerdings sind die jüngsten Entwicklungen in dieser
Gruppe in erster Linie auf den Eintritt Geflüchteter in den Arbeitsmarkt zurückzuführen.
16
Vgl. Statistik der Bundesagentur für Arbeit: Tabellen, Migrations-Monitor Arbeitsmarkt – Eckwerte (Monatszahlen),
Hannover, Januar 2018.
17
Vgl. Ebenda.
18
Vgl. Bähr, H.; Dietz, M.; Knapp, B.: Beratung und Vermittlung von Flüchtlingen: Der lange Weg in den deutschen
Arbeitsmarkt. In: IAB-Forum, 20.09.2017.
19
Vgl. Sächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (Hrsg.): IAB-Betriebspanel Sachsen. Ergebnisse der
21. Welle 2016. Berlin, August 2017, S. 48ff.

50
Personen aufgebaut werden kann. Insgesamt verfügten lediglich 11 % der sächsischen Betriebe über aus-
ländische Beschäftigte (Ostdeutschland: 14 %). Insgesamt hatten 4 % aller Beschäftigten Sachsens einen
Migrationshintergrund (Ostdeutschland: 4 %). In Westdeutschland war der Anteil der Betriebe mit dieser Per-
sonengruppe mit 27 % im Vergleich zum Freistaat Sachsen wesentlich höher, der Anteil an den Beschäf-
tigten war mit insgesamt 9 % mehr als doppelt so hoch. Betriebliche Maßnahmen, mit denen die Integration
ausländischer Beschäftigter erleichtert werden kann, hatte oder plante in Sachsen jeder 6. Betrieb (Ost- und
Westdeutschland: jeweils jeder 10. Betrieb. Großbetriebe erwiesen sich hierbei als wesentlich aktiver als
kleinere und mittlere Betriebe.
In der diesjährigen Welle wurden die Betriebe konkret nach der Beschäftigung von geflüchteten Personen
gefragt. Auf Basis ihrer Antworten lassen sich sowohl die einstellenden Betriebe als auch Umfang und Art
der Beschäftigung von Geflüchteten charakterisieren. Aufgrund der geringen Fallzahlen, die für Sachsen im
Rahmen des IAB-Betriebspsanels erhoben werden konnten, wird zu Referenzzwecken nachfolgend vielfach
auf Angaben für Ostdeutschland zurückgegriffen.
6.1. Einstellende Betriebe
In Sachsen hatten bislang 5 % aller Betriebe zu geflüchteten Personen Kontakt (Ostdeutschland: 6 %, West-
deutschland 11 %).
20
Von diesen Betrieben hat wiederum knapp die Hälfte (46 %) zumindest zeitweise eine
geflüchtete Person beschäftigt oder beschäftigt sie noch. Das entspricht 2 % aller Betriebe des Landes. In
Ostdeutschland fielen diese Relationen sehr ähnlich aus (48 und 3 %. Da bereits gut doppelt so viele west-
deutsche Betriebe Kontakt zu Geflüchteten hatten, beläuft sich auch der Anteil westdeutscher Betriebe, die
bereits Geflüchtete beschäftigen oder beschäftigt haben, mit 6 % derzeit auf das Dreifache des sächsischen
Anteilswertes (Westdeutschland: 49 % aller Betriebe, die Kontakt hatten, haben Geflüchtete auch eingestellt).
Zu Integrationszwecken in das Beschäftigungssystem hatten 6 % der Betriebe des sächsischen Produzie-
renden Gewerbes und 4 % der Betriebe des Dienstleistungssektors Kontakt zu Geflüchteten. Letztlich sind
oder waren Flüchtlinge im Produzierenden Bereich in 3 % und im Dienstleistungswesen in 2 % der Betriebe
beschäftigt. Das entspricht im Produzierenden Gewerbe gut zwei Fünftel und im Dienstleistungsbereich fast
der Hälfte der Betriebe, die Kontakt zu dieser Personengruppe hatten. Da sich die vorgestellten Anteilswerte
für Sachsen und Ostdeutschland vielfach ähneln, werden nachfolgend Angaben zur Integration Geflüchteter
nach Branchen und Betriebsgrößenklassen für Ostdeutschland insgesamt vorgestellt (vgl. Tabelle 27).
20
Die Frage im Fragebogen lautete: „Hat Ihr Betrieb/Ihre Dienststelle geflüchteten Personen, die im Zuge der großen
Flüchtlingsbewegung seit 2015 nach Deutschland gekommen sind, einen Arbeits-, Ausbildungs- oder Praktikums-
platz angeboten oder haben sich geflüchtete Personen selbst darum bemüht, sei es direkt oder über Dritte?“

51
Tabelle 27: Betriebe mit Kontakt zu geflüchteten Personen und mit Beschäftigung geflüchteter Personen
nach Branchen in Ost- und Westdeutschland 2017
Branche
Ostdeutschland
Westdeutschland
Kontakt zu
geflüchteten
Personen
Beschäfti-
gung
geflüchteter
Personen
Kontakt zu
geflüchteten
Personen
Beschäfti-
gung
geflüchteter
Personen
%
Land- und Forstwirtschaft
4
1
11
8
Bergbau, Energie, Wasser, Abfall
7
2
6
2
Verarbeitendes Gewerbe
9
4
14
8
Baugewerbe
6
2
17
9
Handel und Reparatur
5
3
10
4
Verkehr, Information, Kommunikation
5
1
10
4
Finanz- und Versicherungsdienstl.
1
0
2
0
Unternehmensnahe Dienstleistungen
6
3
10
4
Erziehung und Unterricht
8
3
10
4
Gesundheits- und Sozialwesen
6
3
10
4
Übrige Dienstleistungen
10
5
16
9
Organisationen ohne Erwerbszweck
11
6
7
4
Öffentliche Verwaltung
5
3
14
6
Insgesamt
6
3
11
6
Quelle:
IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
Organisationen ohne Erwerbszweck sowie Betriebe aus dem Bereich Übrige Dienstleistungen und aus dem
Verarbeitenden Gewerbe hatten in Ostdeutschland bis zum Erhebungszeitpunkt besonders häufig Kontakt
zu Geflüchteten. Das sind auch jene Branchen, in denen Geflüchtete überdurchschnittlich stark Beschäfti-
gung gefunden haben. Mit jeweils über 50 % war diese Erfolgs-“quote“ der Kontaktaufnahme bei den
Übrigen Dienstleistungen wie auch bei den Organisationen ohne Erwerbszweck besonders hoch. Das trifft
noch stärker auf Einrichtungen der Öffentlichen Verwaltung zu. Im Verarbeitenden Gewerbe belief sich
dieser Anteil hingegen auf 47 %, was in etwa dem Durchschnitt entspricht. Mit Blick auf die für Sachsen
vorliegenden Daten sind es vor allem Betriebe der Öffentlichen Verwaltung, des Baugewerbes wie auch des
Gesundheits- und Sozialwesens sowie der Übrigen Dienstleistungen, die Kontakt zu dieser Personengruppe
hatten. Eine relativ große Integrationsleistung wurde in Sachsen bislang von Betrieben der beiden Branchen
Erziehung und Unterricht sowie der Übrigen Dienstleistungen erbracht, denn hier stellte die überwiegende
Mehrheit der Betriebe, die Kontakt zu Geflüchteten hatte, auch ein.
Im Unterschied zu Ostdeutschland – aber ähnlich wie in Sachsen – stehen in Westdeutschland Betriebe des
Baugewerbes an der Spitze der Kontaktaufnahme, auch Einrichtungen der Öffentlichen Verwaltung werden
überdurchschnittlich häufig kontaktiert. Auch in Westdeutschland werden zudem Betriebe der Übrigen
Dienstleistungen und des Verarbeitenden Gewerbes präferiert. Hinsichtlich einer tatsächlichen Integration
Geflüchteter in Beschäftigung fällt der Anteil der Betriebe der Übrigen Dienstleistungen, des Baubereichs,
ebenso des Verarbeitenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft besonders hoch aus.
Sowohl in Ostdeutschland als auch in Westdeutschland hatte ein deutlich höherer Anteil größerer als kleine-
rer Betriebe Kontakt zu Geflüchteten. Erstere stellten auch häufiger geflüchtete Personen ein. So standen
41 % der ostdeutschen Großbetriebe in Kontakt zu geflüchteten Personen, in 66 % von diesen erfolgte auch
eine Beschäftigung – zumindest zeitweise. Damit war in 27 % aller ostdeutschen Großbetriebe mindestens
eine geflüchtete Person tätig. Bei westdeutschen Großbetrieben lag der Anteil mit 33 % noch etwas höher.
Demgegenüber hatten nur 3 % der ostdeutschen Kleinstbetriebe Kontakt, von denen etwa jeder Dritte
(35 %) eine geflüchtete Person beschäftigte. Das entspricht einem Anteil von 1 % aller Kleinstbetriebe in
Ostdeutschland. Von Großbetrieben stellten zwei Drittel aller Betriebe mit vorherigem Kontakt ein, also
nahezu doppelt so viele als Kleinstbetriebe. Die Chancen, als geflüchtete Person eine Beschäftigung auf

52
dem regulären Arbeitsmarkt zu finden, sind in Großbetrieben somit wesentlich besser als in Kleinstbetrieben.
Dieses Muster zeigt sich grundsätzlich auch für die Betriebe der sächsischen Wirtschaft.
Dennoch sollte die Integrationsleistung der kleineren Betriebe nicht unterschätzt werden: Aufgrund ihres
großen Gewichts in der Wirtschaft handelt es sich bei mehr als zwei Dritteln der ostdeutschen Betriebe, die
bislang Geflüchtete beschäftigten, um Betriebe dieser Größenklassen. Ähnliches gilt für Westdeutschland,
wo fast drei Viertel der Betriebe, die Geflüchtete beschäftigt haben oder beschäftigen, weniger als
50 Beschäftigte haben. Die für Sachsen verfügbaren betrieblichen Angaben zeigen an, dass über drei
Fünftel aller Betriebe, die Beschäftigte mit Fluchtstatus haben, zur Gruppe der Kleinst- und Kleinbetriebe
gehören. Etwa ein Drittel sind in Sachsen Betriebe mittlerer Größe. Auf sächsische Großbetriebe entfällt
damit nur ein sehr kleiner Anteil.
Vor allem Betriebe mit einfacher Tätigkeitsstruktur stellen Geflüchtete ein
Betriebe, die geflüchtete Personen beschäftigen oder beschäftigt haben, lassen sich anhand verschiedener
Merkmale näher charakterisieren. Besonders auffällig sind ihre Beschäftigungsentwicklung und ihre Tätig-
keitsstruktur. Beschäftigungsmöglichkeiten für geflüchtete Personen bestehen vor allem in Betrieben, die
zusätzliche Arbeitskräfte einstellen. Betriebe, die geflüchtete Personen (zumindest zeitweise) beschäftigt
haben, bauten zwischen Mitte 2016 und Mitte 2017 in besonderem Maße Beschäftigung auf: Die Zahl der
Beschäftigten stieg in diesen Betrieben Ostdeutschlands um 6 %, also dreimal so stark wie im Durchschnitt.
In Sachsen war der Unterschied nicht ganz so groß. Betriebe, die Geflüchtete (zumindest zeitweilig) einge-
stellt haben, haben in Ostdeutschland wie auch in Sachsen überdurchschnittlich häufig Personal für Einfach-
arbeitsplätze rekrutiert. Dabei waren die Einstellungen im ersten Halbjahr 2017 in Betrieben Ostdeutsch-
lands, die geflüchtete Personen beschäftigten, in deutlich größerem Maße auf einfache Tätigkeiten ausge-
richtet als im Durchschnitt aller Betriebe: Knapp die Hälfte der Neueinstellungen in diesen Betrieben bezo-
gen sich auf Tätigkeiten, die keine Berufsausbildung erforderten. In allen ostdeutschen Betrieben lag dieser
Anteil bei einem Drittel. Den verfügbaren Zahlen für Sachsen nach zu urteilen, haben auch hier Betriebe, in
denen Geflüchtete tätig waren bzw. noch sind, stärker als im Durchschnitt der Wirtschaft Einstellungen für
einfache Tätigkeiten vorgenommen. Dennoch überwogen auch in diesen Betrieben Einstellungen von
qualifiziertem Personal (Relation Sachsen: 40:60, Relation Ostdeutschland: 50:50).
Dieses Einstellungsverhalten ostdeutscher und sächsischer Betriebe spiegelt sich zum Teil auch in ihrer
Tätigkeitsstruktur wider. Ostdeutsche Betriebe, die geflüchtete Personen bereits beschäftigt haben, zeichnen
sich durch einen etwas höheren Anteil Beschäftigter für einfache Tätigkeiten aus: Dieser lag 2017 bei 23 %,
der ostdeutsche Durchschnitt bei 17 %. In Sachsen fällt der Unterschied ähnlich aus (18 vs. 13 %) (vgl.
Kapitel 3.2).
Von den Betrieben, die Geflüchtete beschäftigen oder beschäftigt haben, suchten zum Erhebungszeitpunkt
überdurchschnittlich viele weitere Arbeitskräfte zur sofortigen Einstellung. In Ostdeutschland lag dieser Anteil
bei 56 %, in Sachsen bei 63 %. In diesen Betrieben ging es wiederum deutlich häufiger als bei anderen
Betrieben darum, Stellen für einfache Tätigkeiten zu besetzen: 41 % der in Ostdeutschland sofort gesuchten
Arbeitskräfte wurden für einfache Tätigkeiten benötigt, gegenüber 24 % in den ostdeutschen Betrieben
insgesamt. In Sachsen betrugen die entsprechenden Anteilswerte 39 vs. 25 %.
Es bleibt festzuhalten: Betriebe, die bereits geflüchtete Personen beschäftigen oder beschäftigt haben,
unterscheiden sich in verschiedenen Merkmalen vom Durchschnitt der Betriebe. Allerdings dürften viele
dieser Unterschiede darauf zurückzuführen sein, dass mittlere und Großbetriebe überproportional häufig
Geflüchtete beschäftigen und sich diese Betriebe zugleich in Bezug auf eine Reihe von Charakteristika von
Kleinst- und Kleinbetrieben, die die Mehrheit der Betriebe stellen, unterscheiden. Eine Besonderheit der
Betriebe, die geflüchtete Personen eingestellt haben, die tatsächlich nicht im Zusammenhang mit ihrer
spezifischen Größenstruktur zu stehen scheint, ist allerdings das festzustellende größere Gewicht von
Einfacharbeit.

53
6.2. Umfang der Beschäftigung geflüchteter Personen
Hat sich ein Betrieb für die Einstellung einer geflüchteten Person entschieden, so handelte es sich dabei
mehrheitlich nur um eine einzige Person: In Sachsen stellten 60 % der Betriebe einen Flüchtling ein, in Ost-
deutschland waren es 62 %, in Westdeutschland 61 % der Betriebe (vgl. Abbildung 17).
Abbildung 17: Betriebe mit (zumindest zeitweiser) Beschäftigung Geflüchteter nach Anzahl der beschäftig-
ten Geflüchteten in Sachsen, Ost- und Westdeutschland 2017
Sachsen
Ostdeutschland
Westdeutschland
Quelle:
IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
Wie viele Personen mit Fluchthintergrund in den Betrieben eingestellt wurden, ist allerdings von Branche zu
Branche sehr unterschiedlich. Nachfolgend wird ebenfalls auf Daten für ostdeutsche Betriebe Bezug
genommen: So findet sich in einzelnen ostdeutschen Branchen ein deutlich größerer Anteil von Betrieben,
die drei und mehr Geflüchtete beschäftigt haben. Dies gilt vor allem für das Gesundheits- und Sozialwesen:
Hier stellten 38 % der Betriebe, die geflüchtete Personen zumindest zeitweise beschäftigten, drei oder mehr
Personen aus dieser Gruppe ein. Auch in den Unternehmensnahen Dienstleistungen lag der Anteil dieser
Betriebe mit 27% deutlich über dem ostdeutschen Durchschnitt. Diese Bereiche bilden zusammen mit den
Übrigen Dienstleistungen in Ostdeutschland die Schwerpunktbranchen bei der Beschäftigung geflüchteter
Personen. Für den Freistaat Sachsen zeichnet sich auf Basis der vorliegenden Daten eine ähnliche Schwer-
punktsetzung auf Ebene der Branchen ab. Diese Branchenschwerpunkte bei der Beschäftigung Geflüchteter
hängen vermutlich mit den branchenspezifischen Tätigkeitsstrukturen zusammen: Bei den Unternehmens-
nahen und den Übrigen Dienstleistungen handelt es sich um jene Branchen mit dem mit Abstand höchsten
Anteil an Einfacharbeitsplätzen in Ostdeutschland (vgl. Kapitel 3.2). Zudem weisen diese Branchen eine
hohe Beschäftigungsfluktuation auf. Dadurch ergeben sich eher Beschäftigungschancen für Personen, die
bislang außerhalb des Arbeitsmarktes standen. Allerdings wirft das zugleich Fragen hinsichtlich der Nach-
haltigkeit der Beschäftigung geflüchteter Personen auf.
Die durchschnittliche Zahl der beschäftigten Geflüchteten steigt in Ostdeutschland mit der Betriebsgröße –
dies ist auch für Westdeutschland festzustellen. Knapp die Hälfte aller in Ostdeutschland (zumindest zeit-
weise) beschäftigten Geflüchteten war in Kleinst- und Kleinbetrieben tätig. Fast ebenso Viele waren es in
mittleren Betrieben. Ca. jeder 10. Geflüchtete war in einem Großbetrieb angestellt. Nach der verfügbaren
Datenlage zeichnet sich für Sachsen ein davon etwas abweichendes Bild ab: In Kleinst- und Kleinbetrieben
waren zum Erhebungszeitpunkt fast zwei Fünftel aller beschäftigten Geflüchteten tätig. Die größte Integra-
tionsleistung haben in Sachsen bisher Betriebe mittlerer Größe erbracht: Hier waren bzw. sind fast 60 % der
in Sachsen beschäftigten Geflüchteten tätig. Das entspricht dem Doppelten ihres Anteils an allen Beschäf-
tigten. Großbetriebe hatten zwar deutlich häufiger bereits Kontakt zu Geflüchteten und stellten auch häufiger
Personen aus dieser Gruppe ein als kleine Betriebe. Dennoch waren in Großbetrieben insgesamt lediglich
3 % aller Personen mit Fluchthintergrund in der sächsischen Wirtschaft tätig. Das liegt erheblich unter ihrem
Anteil an der Gesamtbeschäftigung Sachsens (22 %).
6.3. Qualität der Beschäftigung geflüchteter Personen
21
60
19
1 Person
2 Personen
3 und mehr Personen
62
18
20
1 Person
2 Personen
3 und mehr Personen
61
21
18
1 Person
2 Personen
3 und mehr Personen

54
Um besser einschätzen zu können, wie sich die Integration geflüchteter Personen voraussichtlich gestalten
wird, ist es wichtig, die Qualität ihrer Beschäftigung zu betrachten. Sind es vor allem qualifizierende
Beschäftigungsarten, wie ein Praktikum oder eine Ausbildung, für die Geflüchtete eingestellt werden?
Inwieweit haben Geflüchtete bereits den Schritt ins sozialversichersicherungspflichtige Normalarbeits-
verhältnis geschafft? Arbeiten sie insbesondere auf Einfacharbeitsplätzen?
Nach Angaben der Betriebe war 2017 etwas mehr als die Hälfte der Personen mit Fluchthintergrund, die
eine Anstellung in einem Betrieb in Sachsen gefunden hatten, sozialversicherungspflichtig beschäftigt. In
Ostdeutschland fiel der Anteil sehr ähnlich aus, in Westdeutschland hingegen niedriger. Von deutlich
höherer Bedeutung gegenüber Ost- und Westdeutschland waren für die hier betrachtete Personengruppe
Praktika und Einstiegsqualifizierungen. Eine betriebliche Ausbildung Geflüchteter und eine geringfügige
Beschäftigung waren für sächsische Betriebe kaum relevant. Einen Überblick über die Art und Weise, in der
die bisherige Integration geflüchteter Personen in das Beschäftigungssystem erfolgt ist, vermittelt nach-
stehende Tabelle 28.
Tabelle 28: Beschäftigte Geflüchtete nach Art der Beschäftigung in Sachsen, Ost- und Westdeutschland
2017
Art der Beschäftigung
Sachsen
Ost-
deutschland
West-
deutschland
%
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
55
53
42
davon
unbefristet
26
19
20
befristet
29
34
22
Geringfügige Beschäftigung
2
5
17
Betriebliche Ausbildung
2
5
12
Praktikum, Einstiegsqualifizierung
39
26
24
Sonstiges
2
11
5
Insgesamt
100
100
100
Quelle:
IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
Bei einem Blick auf die Schwerpunktbranchen zeigt sich – hier wiederum ausschließlich für Ostdeutschland
– , dass es in den Unternehmensnahen und in den Übrigen Dienstleistungen überdurchschnittlich häufig zu
einer (befristeten oder unbefristeten) sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung für Personen mit Flucht-
hintergrund gekommen ist (64 bzw. 63 % aller Beschäftigungsverhältnisse mit geflüchteten Personen gegen-
über 53 % in Ostdeutschland insgesamt). Im Gesundheits- und Sozialwesen machten diese Beschäftigungs-
verhältnisse 50 % aus. Dort lag der Schwerpunkt hingegen auf Praktika und Einstiegsqualifizierungen (39 %
aller Beschäftigungsverhältnisse gegenüber 26 % in Ostdeutschland insgesamt). Betriebe des Verarbeiten-
den Gewerbes wie auch der Übrigen Dienstleistungen engagierten sich mindestens doppelt so häufig wie
der Durchschnitt der Betriebe mit Flüchtlingen in der betrieblichen Erstausbildung. Geringfügige Beschäfti-
gung spielte vor allem im Bauwesen und in den Übrigen Dienstleistungen eine relativ große Rolle.
Die Bedeutung der einzelnen Beschäftigungsformen verändert sich mit der Betriebsgröße. In der Tendenz
gewinnt eine sozialversicherungsgflichtige Beschäftigung von Geflüchteten mit der Betriebsgröße an
Gewicht. Das trifft auf 25 % der ostdeutschen Kleinstbetriebe, hingegen auf fast 60 % der ostdeutschen
Großbetriebe zu. In Kleinstbetrieben liegt der Fokus bei der Beschäftigung geflüchteter Personen aktuell auf
Praktika und Einstiegsqualifizierungen, denn knapp zwei Drittel aller Beschäftigungsverhältnisse mit Geflüch-
teten entfallen auf diese Kategorie. Auch geringfügige Beschäftigungsverhältnisse unter Geflüchteten sind in
kleineren Betrieben häufiger als in größeren anzutreffen.
Beschäftigte mit Fluchthintergrund arbeiten zumeist auf Einfacharbeitsplätzen
Bei den ausgeübten Tätigkeiten, für die die geflüchteten Personen von den Betrieben Sachsens eingestellt
wurden
21
, handelte es sich mit fast drei Vierteln überwiegend um einfache Tätigkeiten, die keine Berufs-
ausbildung erfordern. Etwa ein Viertel der beschäftigten Geflüchteten im Freistaat arbeitete 2017 auf Stellen,
für die eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. entsprechende Berufserfahrung notwendig war.
Lediglich 4 % besetzten Stellen, die einen Hochschulabschluss voraussetzten. Die Tätigkeitsstruktur von
21
Bei der Darstellung der Tätigkeitsanforderungen werden Auszubildende, Praktikanten sowie Beschäftigte in der Ein-
stiegsqualifizierung nicht berücksichtigt.

55
Personen mit Fluchthintergrund unterscheidet sich damit deutlich sowohl von jener aller Beschäftigten des
Landes, als auch von der ausländischer Arbeitskräfte, zu denen Daten in der vorangegangenen Erhebungs-
welle erfasst wurden (vgl. Abbildung 18). Bei der Interpretation der Befunde ist allerdings zu berücksichtigen,
dass das Anforderungsniveau einer Tätigkeit erfasst wird, nicht aber die tatsächliche Qualifikation der
beschäftigten Person, die die Tätigkeit ausübt. Folglich ist auf Grundlage dieser Angaben keine Aussage
über das tatsächliche Qualifikationsniveau von Beschäftigten mit Fluchthintergrund möglich.
Abbildung 18: Beschäftigte Geflüchtete, beschäftigte ausländische Arbeitskräfte und Beschäftigte insge-
samt nach Tätigkeitsanforderungen in Sachsen 2016 bzw. 2017
Quelle:
IAB-Betriebspanel, Wellen 2016 (**) bzw. 2017 (*).
Die für Sachsen festzustellenden Strukturunterschiede zeigen sich in ähnlichen Relationen auch für Ost-
deutschland. Der Schwerpunkt auf einfachen Tätigkeiten zeigt sich in Westdeutschland hingegen noch aus-
geprägter, da dort 87 % der beschäftigten geflüchteten Personen einfache Tätigkeiten ausübten.
Fazit:
Zum Zeitpunkt der Befragung im zweiten und dritten Quartal des Jahres 2017 hatten die Betriebe
erste Erfahrungen mit der Beschäftigung Geflüchteter gemacht. Insgesamt handelt es sich vorerst aber noch
um eine kleine Minderheit. Hinsichtlich der in Beschäftigung integrierten Personen mit Fluchthintergrund
engagierten sich in Sachsen in besonderer Weise mittlere Betriebe, aber auch ein bemerkenswerter Anteil
von Kleinst- und Kleinbetrieben stellte einen oder sogar mehrere Geflüchtete ein. In Großbetrieben war
demgegenüber nur ein sehr geringer Anteil Geflüchteter beschäftigt. Angesichts der vorliegenden Zahlen ist
jedoch davon auszugehen, dass künftig deutlich mehr Geflüchtete als bisher auf dem Arbeitsmarkt präsent
sein und eine Beschäftigung suchen werden. Die Integration geflüchteter Personen in den Arbeitsmarkt wird
daher künftig noch verstärkt eine wichtige Aufgabe der Politik, aber auch der Wirtschaft sein. Zum jetzigen
Zeitpunkt ist es vermutlich vor allem fehlenden Sprachkenntnissen und/oder unzureichenden (formalen)
Qualifikationen geschuldet, dass Personen mit Fluchthintergrund kaum in Betrieben tätig sind und wenn,
dann vor allem Tätigkeiten auf Einfacharbeitsplätzen verrichten. Das dürfte im Wesentlichen auch die
Schwerpunktsetzung ihrer Beschäftigung auf den Dienstleistungsbereich erklären. Gerade angesichts der
eingeschränkten Verbreitung von Einfacharbeitsplätzen in der Wirtschaft kann eine Beschäftigung auf Un-
und Angelerntenniveau jedoch nur ein erster Schritt sein, um das vorhandene Potenzial der hier betrach-
teten Personengruppe auszuschöpfen und deren dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt und in die
Gesellschaft sicherzustellen.
72
24
4
geflüchtete Beschäftigte*
13
72
15
Beschäftigte insgesamt*
28
58
14
ausländische Beschäftigte**
28
58
14
ausländische Beschäftigte**
einfache Tätigkeiten / Sonstige
mit Berufsausbildung
mit (Fach-)Hochschulabschluss

56
7. Betriebliche Ausbildung
Eine wichtige Strategie zur Sicherung des Bedarfs an Fachkräften stellt die Ausbildung des eigenen Nach-
wuchses dar.
22
Die dabei bestehenden Herausforderungen haben in den letzten Jahren angesichts der
gewachsenen Nachfrage nach Fachkräften und der größer gewordenen Schwierigkeiten, diese zu decken,
erheblich zugenommen. Wie die aktuellen Befragungsergebnisse zeigen, ist sowohl der Anteil der sächsi-
schen Betriebe, die Bedarf an Fachkräften ausweisen, als auch die Zahl der nachgefragten Fachkräfte
weiter angestiegen. Hier können für 2017 neue Höchstwerte ausgewiesen werden. Gleichzeitig bewegt sich
der Anteil der Betriebe mit nicht besetzten Stellen für qualifizierte Tätigkeiten und auch der Anteil der unbe-
setzten Stellen für qualifizierte Tätigkeiten auf sehr hohem Niveau (vgl. Kapitel 5.2).
7.1. Ausbildungsberechtigung und Ausbildungsbeteili-
gung
Die Ausbildung von Nachwuchskräften zur Deckung des betrieblichen Bedarfs an Fachkräften ist an
bestimmte formale Vorgaben geknüpft. Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und dem Gesetz zur
Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung – HwO) dürfen Betriebe nur dann ausbilden, wenn sie über
die betrieblichen und personellen Voraussetzungen verfügen, d. h. der Betrieb als Ausbildungsstätte
geeignet und entsprechend qualifiziertes Ausbildungspersonal verfügbar, der Betriebe somit ausbildungs-
berechtigt ist. Diese Voraussetzungen erfüllt derzeit knapp die Hälfte der sächsischen Betriebe (45 %), was
einem ähnlich hohen Anteil ostdeutscher Betriebe entspricht (47 %). In Sachsen sind die formalen Voraus-
setzungen, den Bedarf an Nachwuchskräften durch eigene Ausbildungsanstrengungen zu decken, damit
eingeschränkter als in Westdeutschland (55 % aller Betriebe sind dort ausbildungsberechtigt).
Hinsichtlich der Ausbildungsberechtigung bestehen erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Berei-
chen der Wirtschaft. Nachstehender Tabelle 29 kann die zwischen den Branchen bestehende Spannbreite
entnommen werden. Anteilig die meisten Betriebe in Sachsen sind derzeit im Verarbeitenden Gewerbe
ausbildungsberechtigt, aber auch Betriebe des Baugewerbes, des Bereichs Handel und Reparatur sowie der
Branche Erziehung und Unterricht erreichen derzeit überdurchschnittlich hohe Anteile. Bei den drei Erst-
genannten handelt es sich um Branchen, die zugleich durch einen überdurchschnittlich hohen Anteil an
Tätigkeiten auffallen, die eine berufliche Ausbildung voraussetzen (79, 83 bzw. 87 %, Landesdurchschnitt:
72 %). Zudem handelt es sich vor allem beim Bau-, aber auch beim Verarbeitenden Gewerbe um Branchen
mit einem hohen Fachkräftebedarf: Der Anteil der Betriebe, die diesen Bedarf aktuell anzeigen, liegt über
dem Durchschnitt aller sächsischen Betriebe (51 bzw. 44 %, Landesdurchschnitt: 42 %). Anteilig sind die
wenigsten Betriebe im Bereich der Übrigen und der Unternehmensnahen Dienstleistungen berechtigt, junge
Menschen auszubilden. Dies wiederum dürfte mit ihren überdurchschnittlich hohen Anteilen an Einfach-
arbeitsplätzen in beiden Branchen zusammenhängen (23 bzw. 27 %, Landesdurchschnitt: 13 %). Gleich-
zeitig liegt der Bedarf an Fachkräften seitens der Betriebe der Übrigen Dienstleistungen unter dem Durch-
schnitt (36 %).
23
22
Vgl. IAB-Betriebspanel Sachsen. Ergebnisse der 19. Welle 2014, Berlin, Juni 2015, S. 49ff. Die Ergebnisse lauten:
43 % der Betriebe, die zum Befragungszeitpunkt 2014 in den kommenden zwei Jahren keine Probleme bei der
Deckung ihres Fachkräftebedarfs erwarteten, gingen von einer Forcierung der eigenen Ausbildung des Fach-
kräftenachwuchses aus. 62 % der Betriebe präferierten eindeutig und mit klarem Abstand zu anderen Strategien eine
forcierte betriebliche Fort- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter. Auch für Betriebe, die von Problemen bei der Deckung
ihres Fachkräftebedarfs ausgingen, rangierten die forcierte betriebliche Ausbildung sowie eine verstärkte Fort- und
Weiterbildung der Belegschaft mit an vorderer Stelle (46 bzw. 67 %, 3. bzw. 2. Rang).
23
Vgl. dazu auch Kapitel 3.2 und 5.2.

57
Tabelle 29: Ausbildungsberechtigung der Betriebe nach Branchen in Sachsen 2017
Branche
Betriebe
ohne Ausbildungs-
berechtigung
Betriebe
mit Ausbildungs-
berechtigung
%
Land- und Forstwirtschaft*
61
39
Bergbau, Energie, Wasser, Abfall*
93
7
Verarbeitendes Gewerbe
25
75
Baugewerbe
42
58
Handel und Reparatur
41
59
Verkehr, Information, Kommunikation*
69
32
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen*
90
10
Unternehmensnahe Dienstleistungen
64
36
Erziehung und Unterricht
48
52
Gesundheits- und Sozialwesen
57
43
Übrige Dienstleistungen
78
22
Organisationen ohne Erwerbszweck*
90
10
Öffentliche Verwaltung
56
44
Insgesamt
55
45
*
Wegen geringer Besetzungszahlen in den gekennzeichneten Branchen sind die Werte nur eingeschränkt interpretier-
bar.
Quelle:
IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
Die Möglichkeiten, benötigten Fachkräftenachwuchs mittels eigener Ausbildungsanstrengungen zu gewin-
nen, variieren mit der Betriebsgröße. Größere Betriebe verfügen häufiger als kleinere über die formalen
Voraussetzungen, um Nachwuchsfachkräfte selbst ausbilden zu können. In Sachsen sind derzeit ca. vier
von fünf Großbetrieben ausbildungsberechtigt. Unter den mittleren Betrieben sind es mit 77 % anteilig
ähnlich viele, unter den kleineren etwa zwei Drittel. In der Gruppe der Kleinstbetriebe mit weniger als
10 Beschätigten sind hingegen nicht einmal zwei Fünftel aller Betriebe formal in der Lage, Jugendliche
selbst auszubilden (vgl. Tabelle 30). Während es größere Betriebe somit zumeist selbst in der Hand haben,
ihren Bedarf an Fachkräften im Rahmen einer betrieblichen Erstausbildung zu decken, ist die große Mehr-
heit der die sächsische Betriebslandschaft prägenden Kleinstbetriebe darauf angewiesen, benötigte Fach-
kräfte mittels alternativer Beschaffungsstrategien zu gewinnen. Eine Möglichkeit stellt dabei die Verbund-
ausbildung dar. Allerdings erfüllen momentan lediglich 12 % der Kleinstbetriebe des Landes die Voraus-
setzungen, im Verbund mit anderen Betrieben ausbilden zu können (Landesdurchschnitt 11 %).

58
Tabelle 30: Ausbildungsberechtigung der Betriebe in Sachsen nach Betriebsgrößenklassen 2017
Betriebsgrößenklasse
Betriebe
ohne Ausbildungs-
berechtigung
Betriebe
mit Ausbildungs-
berechtigung
%
1 bis
9 Beschäftigte
64
36
10 bis 49 Beschäftigte
36
64
50 bis 249 Beschäftigte
23
77
ab 250 Beschäftigte
20
80
Insgesamt
55
45
Quelle:
IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
Von allen ausbildungsberechtigten Betrieben der sächsischen Wirtschaft engagierten sich 2017 52 % in der
betrieblichen Erstausbildung. Damit konnte das bereits im Vorjahr erreichte hohe Niveau 2017 gehalten
werden. Gemessen an allen Betrieben sind derzeit 23 % der sächsischen Betriebe ausbildungsaktiv (vgl.
Abbildung 19). Möglicherweise sind es der hohe Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften (vgl. Kapitel 5) wie
auch der infolge des demografischen Wandels zunehmende Ersatzbedarf (vgl. Kapitel 3.2), der die Betriebe
des Landes veranlasst, sich stärker als bisher in der Ausbildung des Fachkräftenachwuchses zu engagieren.
Aktuell liegt die Ausbildungsbeteiligung der Betriebe des Freistaates um 3 Prozentpunkte über dem
ostdeutschen Wertes (49 %) und um 2 Prozentpunkte unter dem westdeutschen Niveau (54 %).
Abbildung 19: Entwicklung der Ausbildungsbeteiligung aller Betriebe und aller ausbildungsberechtigten
Betriebe in Sachsen, Ost- und Westdeutschland 2000 bis 2017
Quelle:
IAB-Betriebspanel, Wellen 2000 bis 2017.
Das Ausbildungsengagement der einzelnen Bereiche der Wirtschaft ist sehr unterschiedlich. Das Spektrum
reicht von lediglich 42 % im Bereich der Übrigen Dienstleistungen (bzw. 9 % aller Betriebe der Branche) bis
hin zu 64 % der Betriebe des Bereichs Erziehung und Unterricht (bzw. 34 % aller Betriebe der Branche).
Auch Betriebe des Verarbeitenden und des Baugewerbes sind mit jeweils 56 % überdurchschnittlich in der
beruflichen Ausbildung engagiert. Gemessen am Anteil der ausbildenden an allen Betrieben gehören beide
Branchen zu den Spitzenreitern (42 und 33 % aller Betriebe). Insgesamt bestehen von Branche zu Branche
49
52
52
54
48
45
46
52
52
50
44
43
46
49
30
30
30
29
30
24
22
22
26
23
26
23
21
23
23
15
20
25
30
35
40
45
50
55
60
00
01
02
03
04
05
06
07
08
09
10
11
12
13
14
15
16
17
Anteil ausbildender Betriebe an allen und an
ausbildungsberechtigten Betrieben (in Prozent)
West-
deutschland
Sachsen
Ost-
deutschland
West-
deutschland
Sachsen
Ost-
deutschland
ausbildungsberechtigte Betriebe
alle Betriebe

59
nicht nur unterschiedliche Voraussetzungen, ausbilden zu können, von den bestehenden Möglichkeiten,
selbst auszubilden, wird auch unterschiedlich häufig Gebrauch gemacht (vgl. Tabelle 31).
Tabelle 31: Ausbildungsbeteiligung der Betriebe nach ausgewählten Branchen in Sachsen 2017
Branche
Betriebe
mit Ausbildung
Anteil an allen
Betrieben
Anteil an allen
ausbildungsberech-
tigten Betrieben
%
Verarbeitendes Gewerbe
42
56
Baugewerbe
33
56
Handel und Reparatur
25
43
Unternehmensnahe Dienstleistungen
20
55
Erziehung und Unterricht
34
64
Gesundheits- und Sozialwesen
20
46
Übrige Dienstleistungen
9
42
Öffentliche Verwaltung
22
49
Insgesamt
23
52
Quelle:
IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
Größere Betriebe erweisen sich auch aktuell als wesentlich ausbildungsaktiver als kleinere. Dement-
sprechend unterscheidet sich die Beteiligung an der Ausbildung von Nachwuchsfachkräften auch zwischen
den Betrieben nach der Größenklasse (vgl. Tabelle 32).
Tabelle 32: Ausbildungsbeteiligung der Betriebe nach Betriebsgrößenklassen in Sachsen 2017
Betriebsgrößenklasse
Betriebe
mit Ausbildung
Anteil an allen
Betrieben
Anteil an allen
ausbildungsberech-
tigten Betrieben
%
1 bis
9 Beschäftigte
13
37
10 bis 49 Beschäftigte
44
68
50 bis 249 Beschäftigte
66
85
ab 250 Beschäftigte
78
98
Insgesamt
23
52
Quelle:
IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
Betriebsgrößenspezifische Unterschiede bei der Ausbildungsbeteiligung sind keine Besonderheit der säch-
sischen Wirtschaft, sondern gleichermaßen auch in Ost- und Westdeutschland zu beobachten. Ein wesent-
licher Unterschied zwischen Sachsen und Westdeutschland besteht allerdings bei der Ausbildungsbeteili-
gung von Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten. Westdeutsche Kleinstbetriebe weisen mit einem Anteil
von 18 bzw. 41 % zwar ebenfalls die geringste Beteiligung im Vergleich zu allen anderen Größenklassen auf,
allerdings bildet dort dennoch ein größerer Teil dieser Betriebe als in Sachsen aus. Auch bei den anderen
Größenklassen bestehen zwischen Sachsen und Westdeutschland zum Teil Unterschiede – hier insbeson-
dere bei den Großbetrieben. Eine weitere Steigerung der Ausbildungsbeteiligung der sächsischen Betriebe
insgesamt dürfte aber vermutlich wesentlich von der Bereitschaft der Kleinstbetriebe abhängen, sich zukünf-
tig in stärkerem Maße als bisher an der beruflichen Ausbildung zu beteiligen. Diese Bereitschaft dürfte ihrer-
seits – neben bisherigen Ausbildungserfahrungen –, auch erheblich vom Erfolg bzw. Misserfolg bei der
Gewinnung von Ausbildungsplatzbewerbern beeinflusst werden. Allerdings – und das zeigen die nachfol-
genden Ausführungen – ist die Besetzung von Ausbildungsplätzen für zahlreiche Betriebe weiterhin mit
erheblichen Schwierigkeiten verbunden, insbesondere für Kleinstbetriebe.

60
7.2. Besetzung angebotener Ausbildungsplätze
Bereits bei der Auswertung früherer Erhebungswellen wurde auf die deutliche Verschiebung der Angebots-
Nachfrage-Relation und damit auf eine grundlegende Veränderung der Situation am Ausbildungsmarkt
verwiesen. Damit stehen ausbildungsbereite Betriebe nunmehr verstärkt vor der Herausforderung, für ihre
Ausbildungsplätze geeignete Bewerber zu finden.
Für das zum Zeitpunkt der aktuellen Befragung zurückliegende Ausbildungsjahr 2016/2017 hatte mehr als
jeder dritte ausbildungsberechtigte Betrieb Sachsens (37 %) – und damit etwas häufiger als in Ost- und
Westdeutschland (jeweils 32 %) – beabsichtigt, einen oder mehrere Ausbildungsplätze zu besetzen. In 44 %
dieser Betriebe konnte mindestens ein Ausbildungsplatz nicht besetzt werden (Ost- und Westdeutschland:
49 bzw. 33 %). Der Anteil der Betriebe mit unbesetzten Ausbildungsplätzen ist damit gegenüber dem vor-
angegangenen Jahr wieder deutlich angestiegen (8 Prozentpunkte). Auch in Ost- und Westdeutschland
hatten mehr Betriebe als im Vorjahr Schwierigkeiten, die angebotenen Ausbildungsplätze zu besetzen
(Ostdeutschland: Zunahme um 6 Prozentpunkte, Westdeutschland: Zunahme um 3 Prozentpunkte).
Die tendenziell zunehmenden Schwierigkeiten der Betriebe, für die bereitgestellten Ausbildungsplätze geeig-
nete Bewerber zu gewinnen, finden auch 2017 im Anstieg des Anteils unbesetzt bleibender an allen ange-
botenen Ausbildungsplätzen ihren Niederschlag. Derzeit kann in Sachsen ein Drittel der angebotenen Aus-
bildungsplätze nicht besetzt werden. Das entspricht einer Zunahme dieses Anteils gegenüber dem Vorjahr
um 6 Prozentpunkte. In Ost- und Westdeutschland ist dieser Anteil ebenfalls weiter angestiegen (Ost-
deutschland: 5 Prozentpunkte, Westdeutschland: 3 Prozentpunkte). Im Unterschied zum Freistaat Sachsen
wie auch zu Ostdeutschland sind in Westdeutschland allerdings nicht nur deutlich weniger Betriebe von
Besetzungsproblemen betroffen; der Anteil der unbesetzt gebliebenen Ausbildungsplätze war ebenfalls
wesentlich niedriger (vgl. Abbildung 20).
Abbildung 20: Anteil nicht besetzter Ausbildungsplätze in Sachsen, Ost- und Westdeutschland 2004 bis
2017
Quelle:
IAB-Betriebspanel, Wellen 2004 bis 2017. Im nicht ausgewiesenen Jahr wurden keine Daten erhoben.
Sowohl in Bezug auf den Anteil der Betriebe mit nicht besetzten Ausbildungsstellen als auch hinsichtlich der
Nichtbesetzungsquote, d. h. des Anteils der nicht besetzten an allen angebotenen Ausbildungsstellen,
scheint sich der Trend zunehmender Schwierigkeiten – nach einer kurzfristigen Unterbrechung in den letzten
drei Jahren in Sachsen und Ostdeutschland – aktuell wieder fortzusetzen. In Westdeutschland war dem-
gegenüber bei den genannten Kennziffern langfristig von Jahr zu Jahr eine kontinuierliche Zunahme zu
beobachten.
Langfristig ist für alle der hier betrachteten vier Betriebsgrößenklassen die Gewinnung geeigneter Ausbil-
dungsplatzbewerber mit zunehmenden Schwierigkeiten verbunden. Dass kleinere Betriebe hierbei vor einer
erheblich komplizierteren Situation als größere stehen, zeigt sich auch aktuell insbesondere am unter-
9
35
31
36
6
38
33
27
33
10
17
17
18
21
0
5
10
15
20
25
30
35
40
04
05
06
08
09
10
11
12
13
14
15
16
17
Anteil nicht besetzter Ausbildungsplätze an allen
angebotenen Ausbildungsplätzen (in Prozent)
Ost-
deutschland
Sachsen
West-
deutschland

61
schiedlichen Niveau der Nichtbesetzungsquoten: In sächsischen Kleinstbetrieben konnten ca. 30 % der
verfügbaren Ausbildungsplätze nicht besetzt werden, in Kleinbetrieben waren es sogar 45 %. Demgegen-
über lag die entsprechende Quote für Großbetriebe bei 10 %. Damit gelingt es sächsischen Großbetrieben
noch immer relativ gut, für die angebotenen Stellen passende Bewerber zu finden. In Ost- und West-
deutschland zeigen sich ebenfalls beachtliche Unterschiede zwischen kleineren und größeren Betrieben. In
Westdeutschland hatten jedoch knapp zwei Fünftel der Kleinstbetriebe keinen Erfolg bei der Besetzung
angebotener Ausbildungsplätze, in Ostdeutschland war es gut die Hälfte. Kleinere Betriebe – das zeigt der
Vergleich zwischen Sachsen, Ost- und Westdeutschland wie auch die langfristige Entwicklung in diesen
Regionen – stehen bei der Stellenbesetzung in der Regel immer vor größeren Problemen als Großbetriebe.
Das schränkt die Möglichkeiten von Kleinstbetrieben, den Bedarf an Fachkräften durch eigene Ausbildung
decken zu können, in erheblichem Maße ein. Das Ausmaß der Problematik wird deutlich, wenn zugleich die
erheblichen Schwierigkeiten von Kleinstbetrieben bei der Rekrutierung von Fachkräften am Arbeitsmarkt
berücksichtigt werden: Fast die Hälfte der sächsischen Kleinstbetriebe konnte 2017 auch verfügbare Fach-
kräftestellen nicht besetzen (vgl. Kapitel 5.2). Das spricht dafür, dass Kleinstbetriebe aus der Perspektive
bereits gut qualifizierter Fachkräfte wie auch des Nachwuchses offensichtlich weniger attraktiv als
Großbetriebe erachtet werden.
Die einzelnen Bereiche der Wirtschaft des Freistaates Sachsen waren ebenfalls in unterschiedlichem Maße
von Besetzungsschwierigkeiten betroffen. Besonders häufig blieben 2017 Ausbildungsstellen im Bereich der
Übrigen Dienstleistungen (53 %) und im Baugewerbe unbesetzt (45 %). Sogar noch etwas höher fiel im
Bauwesen zugleich die Nichtbesetzungsquote für Fachkräftestellen aus (51 %) (vgl. Kapitel 5.2), was die
besonders angespannte Situation dieser Branche der sächsischen Wirtschaft kennzeichnen dürfte. Auch das
Verarbeitende Gewerbe sowie das Gesundheits- und Sozialwesen verzeichneten mit jeweils 39 % über-
durchschnittliche hohe Nichtbesetzungsquoten im Ausbildungsbereich. Vergleichsweise gut gelang die
Stellenbesetzung hingegen Einrichtungen der Öffentlichen Verwaltung (1 % unbesetzte Ausbildungsplätze).
Die aufgezeigten und über die Jahre tendenziell zunehmenden Schwierigkeiten, angebotene Ausbildungs-
plätze zu besetzen, schlagen sich längerfristig in einer sinkenden Ausbildungsquote – dem Anteil Auszubil-
dender an den Beschäftigten – nieder. In Sachsen liegt sie gegenwärtig bei 3 %. Anfang der 2000er Jahre
war sie doppelt so hoch (6 %). Dieser Trend zieht sich über alle Betriebsgrößenklassen. Dieser beachtliche
Rückgang ist auch in der Mehrzahl der Branchen der sächsischen Wirtschaft zu beobachten. Besonders
augenscheinlich ist er im Dienstleistungssektor (2007: 5 %, 2017: 2 %) – und hier vor allem in den beiden
Branchen Erziehung und Unterricht sowie im Bereich Übrige Dienstleistungen.
7.3. Übernahme von Ausbildungsabsolventen
Im Jahr 2017 gab es in 7 % der Betriebe des Landes einen oder mehrere Auszubildende, die ihre Ausbil-
dung erfolgreich beendeten. In Ostdeutschland schlossen junge Menschen in 6 % und in Westdeutschland
in 12 % aller Betriebe ihre Ausbildung erfolgreich ab.
Aktuell wurden rund zwei Drittel aller Ausbildungsabsolventen von ihrem Betrieb übernommen. Die Ausbil-
dungsquote, d. h. der Anteil der vom Ausbildungsbetrieb übernommenen Absolventen, hat sich gegenüber
den beiden Vorjahren wieder verringert und liegt nunmehr wieder unterhalb der Übernahmequote der west-
deutschen Betriebe (vgl. Abbildung 21).

62
Abbildung 21: Entwicklung der Übernahmequoten in Sachsen, Ost- und Westdeutschland 2000 bis 2017
Quelle:
IAB-Betriebspanel, Wellen 2000 bis 2017.
In allen vier beschäftigungsstarken Branchen der sächsischen Wirtschaft lagen die Übernahmequoten 2017
deutlich über dem Durchschnitt aller Betriebe. Das Bauwesen, das sich durch erhebliche Probleme sowohl
bei der Akquirierung von Auszubildenden als auch von Fachkräften auszeichnet, weist hingegen eine ver-
gleichsweise niedrige Übernahmequote aus, denn hier wurde nur etwas mehr als die Hälfte der Absolventen
vom Ausbildungsbetrieb übernommen. Noch deutlich niedriger war sie im Bereich der Übrigen Dienstlei-
stungen (vgl. Tabelle 33).
Tabelle 33: Betriebe mit Ausbildungsabsolventen und Übernahmequote nach ausgewählten Branchen in
Sachsen 2017
Branche
Betriebe mit
Absolventen
Übernahmequote
%
Verarbeitendes Gewerbe
16
86
Baugewerbe
7
52
Handel und Reparatur
5
77
Unternehmensnahe Dienstleistungen
7
80
Gesundheits- und Sozialwesen
4
91
Übrige Dienstleistungen
2
37
Insgesamt
7
67
Quelle:
IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
Die Wahrscheinlichkeit einer Übernahme der Absolventen durch den Ausbildungsbetrieb steigt mit seiner
Größe, denn je größer dieser ist, umso höher fällt der Anteil der übernommenen Absolventen aus. Dabei
belief sich dieser Anteil 2017 für Kleinstbetriebe auf fast 60 %, für Großbetriebe demgegenüber auf rund
90 % (vgl. Tabelle 34).
61
67
67
71
45
63
68
68
69
54
68
71
73
67
20
30
40
50
60
70
80
00
01
02
03
04
05
06
07
08
09
10
11
12
13
14
15
16
17
Übernahmequote (in Prozent)
West-
deutschland
Ost-
deutschland
Sachsen

63
Tabelle 34: Betriebe mit Absolventen und Übernahmequote nach Betriebsgrößenklassen in Sachsen 2017
Betriebsgrößenklasse
Betriebe mit
Absolventen
Übernahmequote
%
1 bis
9 Beschäftigte
1
56
10 bis 49 Beschäftigte
14
50
50 bis 249 Beschäftigte
43
80
ab 250 Beschäftigte
62
89
Insgesamt
7
67
Quelle:
IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
Ein Blick auf die längerfristige Entwicklung der Übernahmequoten zeigt, dass diese vor allem bei mittleren
und Großbetrieben über die Jahre relativ kontinuierlich angestiegen sind. Bei Kleinst- und Kleinbetrieben
unterliegen sie von Jahr zu Jahr hingegen beachtlichen Schwankungen. Vielfach liegt ihre Übernahmequote
unterhalb des Durchschnitts der anderen Betriebsgrößenklassen, was auf besondere Schwierigkeiten hin-
weisen dürfte, den selbst ausgebildeten Fachkräftenachwuchs im Betrieb zu halten.
Interessant ist das Übernahmeverhalten auf der Ebene des einzelnen Betriebes. Rund zwei Drittel der säch-
sischen Betriebe mit Absolventen hat alle Auszubildenden in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen
(64 %), ein weiteres Viertel zumindest einen Teil. Demgegenüber stehen jene 13 % der Betriebe, die keinen
einzigen Absolventen übernommen haben. Wie sich die Situation aktuell nach den verschiedenen Betriebs-
größenklassen gestaltet, kann Tabelle 35 entnommen werden.
Tabelle 35: Übernahme von Absolventen nach Betriebsgrößenklassen in Sachsen 2017
Betriebsgrößenklasse
Übernahme
aller
Absolventen
Übernahme
eines Teils der
Absolventen
Übernahme
keines einzigen
Absolventen
%
1 bis
9 Beschäftigte
12
76
12
10 bis 49 Beschäftigte
73
10
17
50 bis 249 Beschäftigte
67
24
9
ab 250 Beschäftigte
68
32
0
Insgesamt
64
23
13
Quelle:
IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
Anhand der Befragungsbefunde lässt sich zwar nicht sagen, ob die nicht im Ausbildungsbetrieb verbliebenen
Absolventen kein Übernahmeangebot von ihrem Betrieb erhalten haben und somit ausscheiden mussten,
oder ob sie aufgrund verfügbarer Alternativen den Betrieb auf eigenen Wunsch hin verlassen haben. Tat-
sache ist jedoch, dass es kleineren Betrieben im Regelfall nicht nur weniger gut als größeren gelingt,
angebotene Ausbildungsplätze zu besetzen, sondern auch die ausgebildeten Nachwuchskräfte an den
Betrieb zu binden. Aufgrund der starken Nachfrage nach Fachkräften bestehen inzwischen zahlreiche
Beschäftigungsoptionen für den Fachkräftenachwuchs. Daher stehen Betriebe – und dabei insbesondere
Kleinstbetriebe – vor der Herausforderung, zu überlegen, wie es gelingen kann, erfolgreich ausgebildete
Fachkräfte im Betrieb zu halten.
Fazit:
Die langjährige positive Beschäftigungsentwicklung und die damit verbundene steigende Nachfrage
der Betriebe nach Fachkräften stellen die Betriebe des Freistaates Sachsen vor erhebliche Herausforde-
rungen, zumal der demografische Wandel zunehmend den Ersatz von Fachkräften erforderlich macht. Daher
bleibt es eine wichtige Aufgabe der Betriebe, den Nachwuchs an Fachkräften auch durch eigene Ausbildung
zu sichern. Doch dies ist für viele Betriebe mit zunehmenden Schwierigkeiten verbunden, denn es wächst
seit Jahren nicht nur der Anteil der Betriebe, die mit Besetzungsproblemen konfrontiert sind, zugleich steigt
der Anteil nicht besetzter an den angebotenen Ausbildungsstellen in der Tendenz kontinuierlich an. Diese
Probleme schlagen sich langfristig in einer sinkenden Ausbildungsquote nieder, da es in den Betrieben
immer weniger Auszubildende in Relation zu den Beschäftigten gibt. Die Betriebe reagieren seit einigen
Jahren darauf mit einer verstärkten Übernahme der ausgebildeten Jugendlichen – wenngleich sie im

64
Freistaat 2017 etwas niedriger im Vergleich zum Vorjahr ausgefallen ist. Chancen und Risiken, den Fach-
kräftebedarf mittels eigener Ausbildungsanstrengungen zu sichern, sind für die Betriebe jedoch sehr
unterschiedlich verteilt. Vor besonders großen Schwierigkeiten, den Fachkräftenachwuchs selbst auszu-
bilden, stehen in der Regel Kleinstbetriebe, also Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten. Ausbildungs-
bereiten Betrieben dieser Größenklasse gelingt es seit Jahren vielfach schlechter als dem Durchschnitt aller
Betriebe und insbesondere gegenüber größeren Betrieben, die angebotenen Plätze mit geeigneten
Bewerbern zu besetzen. Gleichzeitig stehen sie bei der Rekrutierung bereits ausgebildeter und erfahrener
Fachkräfte am Arbeitsmarkt in Konkurrenz zu größeren Betrieben, die offenbar attraktivere Arbeitsbedin-
gungen zu bieten haben. Damit stellt sich die Frage, wie es vor allem Kleinstbetrieben unter den kompli-
zierter werdenden Bedingungen künftig gelingen wird, den benötigten Bedarf an Fachkräften zu sichern. Ein
wiederholter Misserfolg bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen – bei Kleinstbetrieben ist es in der Regel
eine einzige Stelle – kann dazu führen, dass sich die betroffenen Betriebe dauerhaft aus der Ausbildung
zurückziehen. Im Ergebnis würde dies die vorhandene Ausbildungsbasis der sächsischen Wirtschaft weiter
verringern.

65
8. Betriebliche Weiterbildung
Die betriebliche Fort- und Weiterbildung stellt neben der betrieblichen Ausbildung eine weitere Strategie dar,
den steigenden Fachkräftebedarf zu decken. Abgestimmt auf die individuellen betrieblichen Anforderungen
werden auf diesem Weg die Qualifikationen der Belegschaft angepasst und weiterentwickelt. Um einen Ein-
druck vom Weiterbildungsengagement der Betriebe zu gewinnen, wird im Folgenden betrachtet, in welchem
Umfang die sächsischen Betriebe die Fort- und Weiterbildung ihrer Beschäftigten unterstützt haben.
Weiterbildungsbeteiligung der Betriebe
Im ersten Halbjahr 2017 hat mehr als die Hälfte der sächsischen Betriebe ihren Beschäftigten die Teilnahme
an einer Weiterbildungsmaßnahme ermöglicht – sei es durch (teilweise) Übernahme der Kosten oder durch
(teilweise) Freistellung von der Arbeit. Damit liegt die Weiterbildungsbeteiligung der Betriebe allerdings um
4 Prozentpunkte unter dem Wert des Vorjahres. Der Anteil der Betriebe, die ihre Mitarbeiter bei der beruf-
lichen Weiterbildung unterstützt haben, lag in Ostdeutschland bei 55 % und in Westdeutschland bei 53 %
(vgl. Abbildung 22).
Abbildung 22: Betriebliche Weiterbildungsbeteiligung in Sachsen, Ost- und Westdeutschland 2000 bis 2017
Quelle:
IAB-Betriebspanel, Wellen 2000 bis 2017. Weiterbildung jeweils im ersten Halbjahr. In den nicht
ausgewiesenen Jahren wurden keine Daten erhoben.
Zwischen den einzelnen Branchen der sächsischen Wirtschaft bestehen weiterhin große Unterschiede bei
der Weiterbildungsbeteiligung der Betriebe. Wie in den Vorjahren zeichnen sich die Branche Erziehung und
Unterricht, das Gesundheits- und Sozialwesen sowie die Öffentliche Verwaltung durch ein überdurchschnitt-
lich hohes betriebliches Weiterbildungsengagement aus. Im Gesundheits- und Sozialwesen ist die hohe
Weiterbildungsbeteiligung vermutlich auch auf bereichsspezifische bundesweit geltende gesetzliche Ver-
pflichtungen zur Weiterbildung und entsprechende Regelungen zur Finanzierung zurückzuführen. Ebenfalls
wie in den Vorjahren bildeten 2017 die beiden Branchen Übrige Dienstleistungen und das Bauwesen das
Schlusslicht. Die geringe Weiterbildungsbeteiligung des Bereichs Übrige Dienstleistungen hängt vermutlich
mit dem geringeren Stellenwert qualifizierter Arbeit und dem überdurchschnittlich hohen Anteil einfacher
Tätigkeiten (23 % der Beschäftigten, vgl. Kapitel 3.2) in dieser Branche zusammen.
Ob ein Betrieb seine Mitarbeiter qualifiziert, hängt neben der Branche auch von seiner Größe ab. So boten
fast alle Groß- und mittleren Betriebe ihren Belegschaftsmitgliedern Weiterbildungsmaßnahmen an, unter
den Kleinbetrieben waren es drei von vier, von Kleinstbetrieben war es jedoch weniger als die Hälfte.
Für die Fortbildung ihrer Mitarbeiter nutzten die Betriebe auch 2017 insgesamt ein breites Spektrum an Maß-
nahmen. Die überwiegende Mehrheit der Betriebe konzentrierte sich jedoch auch 2017 auf klassische
Formen wie Kurse, Lehrgänge und Seminare – sowohl extern als auch intern. Mehr als 90 % aller Betriebe
39
55
55
54
55
45
54
57
37
53
52
53
53
30
35
40
45
50
55
60
00
01
03
05
07
08
09
10
11
12
13
14
15
16
17
Anteil an allen Betrieben (in Prozent)
Ost-
deutschland
Sachsen
West-
deutschland

66
mit Weiterbildungsangeboten nutzten diese Möglichkeiten, wobei der Schwerpunkt auf der Inanspruch-
nahme externer Angebote lag. Alternative Formen, wie z. B. Qualitäts- oder Werkstattzirkel oder Job-Rota-
tion wurden gegenüber traditionellen Lehr- und Lernformen vergleichsweise selten genutzt und ihre Inan-
spruchnahme war zudem stark betriebsgrößenabhängig. Solche Maßnahmen wie Arbeitsplatzwechsel (Job-
Rotation) oder auch Qualitätszirkel, Werkstattzirkel, Lernstatt, Beteiligungsgruppe fanden zwar in jeweils
jedem dritten Großbetrieb Anwendung, jedoch nicht einmal in 5 % der Kleinstbetriebe.
Weiterbildungsbeteiligung der Beschäftigten
Obwohl die Weiterbildungsbeteiligung der Betriebe 2017 rückläufig war, erreichte der Anteil der Weiterbil-
dungsteilnehmer an allen Beschäftigten – die sogenannte Weiterbildungsquote – im Freistaat Sachsen einen
neuen Höchststand. Mit anteilig 39 % wurden nie zuvor so viele Beschäftigte weitergebildet. Der Wert für
Sachsen entsprach damit dem für Ostdeutschland (ebenfalls 39 %) und er übertraf den für Westdeutschland
(35 %) um 4 Prozentpunkte (vgl. Abbildung 23).
Abbildung 23: Weiterbildungsbeteiligung der Beschäftigten in Sachsen, Ost- und Westdeutschland 2001
bis 2017
Quelle:
IAB-Betriebspanel, Wellen 2001 bis 2017. Weiterbildung jeweils im ersten Halbjahr. In den nicht
ausgewiesenen Jahren wurden keine Daten erhoben.
Die branchenspezifischen Weiterbildungsquoten korrespondieren vielfach mit der Weiterbildungsbeteiligung
der Betriebe: Eine überdurchschnittlich hohe Weiterbildungsquote findet sich z. B. im Gesundheits- und
Sozialwesen, d. h. in jener Branche, in der auch ein besonders hoher Anteil der Betriebe weiterbildungsaktiv
ist. Besonders niedrig ist die Weiterbildungsquote hingegen in den beiden Branchen mit einer unterdurch-
schnittlichen Beteiligung der Betriebe an beruflicher Fort- und Weiterbildung, d. h. in den Übrigen Dienst-
leistungen und in der Baubranche. Unterhalb des Landesdurchschnitts liegt auch die Weiterbildungsbeteili-
gung der Beschäftigten in den drei anderen beschäftigungsstarken Bereichen der sächsischen Wirtschaft –
im Verarbeiten Gewerbe, dem Bereich Handel und Reparatur sowie in der Branche Unternehmensnahe
Dienstleistungen (vgl. Tabelle 36). In den drei genannten Bereichen lag auch die Weiterbildungsbeteiligung
der Betriebe unter dem Mittelwert für Sachsen.
18
37
36
38
39
19
37
34
34
35
35
15
20
25
30
35
40
45
01
03
05
07
08
09
10
11
12
13
14
15
16
17
Weiterbildungsquote (in Prozent)
Sachsen
Ost-
deutschland
West-
deutschland

67
Tabelle 36: Weiterbildungsbeteiligung insgesamt sowie von Frauen und Männern nach Branchen in Sach-
sen 2017
Branche
Insgesamt
Frauen
Männer
%
Land- und Forstwirtschaft*
39
34
43
Bergbau, Energie, Wasser, Abfall*
54
36
63
Verarbeitendes Gewerbe
30
28
31
Baugewerbe
32
32
32
Handel und Reparatur
36
34
39
Verkehr, Information, Kommunikation*
52
47
53
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen*
57
49
71
Unternehmensnahe Dienstleistungen
32
37
29
Erziehung und Unterricht
42
50
27
Gesundheits- und Sozialwesen
54
57
43
Übrige Dienstleistungen
31
27
35
Organisationen ohne Erwerbszweck*
32
39
23
Öffentliche Verwaltung
38
42
32
Insgesamt
39
42
36
*
Wegen geringer Besetzungszahlen in den gekennzeichneten Branchen sind die Werte nur eingeschränkt interpretier-
bar.
Quelle:
IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
Wie schon in den Vorjahren konnten Frauen in größerem Umfang als Männer von betrieblich unterstützter
Fort- und Weiterbildung profitieren: Im ersten Halbjahr 2017 nahmen 42 % der weiblichen Beschäftigten
Sachsens an einer entsprechenden Maßnahme teil, der Anteil der männlichen Beschäftigten lag bei 36 %.
Auch in Ost- wie in Westdeutschland fiel die Weiterbildungsbeteiligung von Frauen höher aus als die der
Männer. In Bezug auf die beiden Geschlechter gab es zwischen Sachsen und Ostdeutschland kaum Unter-
schiede (Ostdeutschland: 43 bzw. 36 %). Die jeweiligen Anteile für westdeutsche Betriebe lagen unter den
Werten der sächsischen Wirtschaft (Westdeutschland: 37 bzw. 33 %). Eine mögliche Erklärung für die gene-
rell stärkere Weiterbildungsbeteiligung von Frauen könnten die branchenspezifischen Tätigkeitsbereiche von
Frauen und Männern sein. So arbeiten Frauen in der Regel in anderen Branchen als Männer (siehe Kapi-
tel 3.2). Ein erheblicher Teil der weiblichen Beschäftigten arbeitet z. B. im Gesundheits- und Sozialwesen.
Die große Mehrheit aller Beschäftigten in dieser Branche stellen wiederum Frauen. Gleichzeitig gehört
dieser Bereich – wie bereits dargelegt – zu jenen mit einer überdurchschnittlich hohen Weiterbildungs-
beteiligung von Betrieben und Beschäftigten.
Ähnlich wie in Bezug auf die Weiterbildungsbeteiligung der Betriebe steigt mit der Betriebsgröße tendenziell
auch die Weiterbildungsquote an. Allerdings fallen die Unterschiede bei der Weiterbildungsquote wesentlich
geringer aus, denn die Spanne zwischen Kleinst- und mittleren Betrieben beläuft sich auf lediglich 10 Pro-
zentpunkte. Hinsichtlich der Weiterbildungsbeteiligung der Betriebe erreichte sie 2017 über 50 %. Mit Aus-
nahme der Großbetriebe nahmen in allen Betriebsgrößenklassen anteilig mehr Frauen als Männer an Maß-
nahmen betrieblicher Weiterbildung teil (vgl. Tabelle 37).

68
Tabelle 37: Weiterbildungsquote insgesamt sowie von Frauen und Männern nach Betriebsgrößenklassen in
Sachsen 2017
Betriebsgrößenklasse
Insgesamt
Frauen
Männer
%
1 bis
9 Beschäftigte
34
39
30
10 bis 49 Beschäftigte
39
44
34
50 bis 249 Beschäftigte
44
47
41
ab 250 Beschäftigte
36
35
38
Insgesamt
39
42
36
Quelle:
IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
Neben dem Geschlecht bestehen auch Unterschiede in der Weiterbildungsbeteiligung der Beschäftigten in
Abhängigkeit von der zu verrichtenden Tätigkeit. Mit den Arbeitsplatzanforderungen steigt das Erfordernis
der Betriebe, die Beschäftigten bei ihrer Fort- und Weiterbildung zu unterstützen. Daher belief sich die
Weiterbildungsquote für Personen auf Einfacharbeitsplätzen 2017 auf 30 %, für jene Beschäftigten, die
qualifizierte oder hochqualifizierte Tätigkeiten ausüben, auf 44 bzw. 45 %. Diese Relationen waren in Ost-
und Westdeutschland grundsätzlich ähnlich. Im Vergleich zu Sachsen wurden Beschäftigte auf Einfach-
arbeitsplätzen dort aber seltener in Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen einbezogen (Ostdeutschland: 26 %,
Westdeutschland: 21 %). Eine längerfristige Betrachtung zeigt, dass Maßnahmen der Fort- und Weiter-
bildung aber auch für Un- und Angelernte, also für Beschäftigte auf Einfacharbeitsplätzen an Bedeutung
gewinnen. Im Jahre 2007 belief sich die Weiterbildungsquote für diese Beschäftigtengruppe der sächsischen
Wirtschaft auf lediglich 11 %. Bis heute hat sie sich fast verdreifacht.
Ziele von Qualifizierungsmaßnahmen
Die Betriebe haben zunehmende Schwierigkeiten, Fachkräfte zu gewinnen (vgl. Kapitel 5.2). Angesichts der
Folgen des demografischen Wandels für den Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt und der sich weiter
zuspitzenden Fachkräfteproblematik sind vielfältige Strategien zur Fachkräftesicherung gefragt. Hierzu
gehört unter anderem die Nutzung des vorhandenen Arbeitskräftepotenzials in den Betrieben. Wie bereits
dargestellt, reagieren die Betriebe des Landes Sachsen mit einer Ausweitung ihrer Weiterbildungsanstren-
gungen. Seit Anfang der 2000er Jahre steigen in der Tendenz sowohl die Weiterbildungsbeteiligung der
Betriebe als auch die Weiterbildungsquote der Beschäftigten. 2017 haben sich so viele Beschäftigte wie
noch nie an Weiterbildungsmaßnahmen beteiligt.
Eine Möglichkeit, Reserven bei der Gewinnung von Fachkräften zu erschließen, besteht darin, beschäftigte
Fachkräfte im Rahmen einer Aufstiegsqualifizierung zu unterstützen. Zugleich gibt es in der sächsischen
Wirtschaft noch immer eine nicht unbeträchtliche Zahl an geringqualifizierten Personen, also jenen, die nicht
über eine abgeschlossene berufliche Qualifikation verfügen, deren Potenzial dennoch besser genutzt
werden könnte. In diesem Kontext stellt sich die Frage, inwieweit Möglichkeiten bestehen und genutzt
werden, geringqualifizierte Personen ohne eine abgeschlossene Berufsausbildung weiter- bzw. nachzuquali-
fizieren, um deren Potenziale für die Betriebe besser zu nutzen. Vor diesem Hintergrund wurden die
Betriebe im Rahmen der aktuellen Erhebungswelle nach den Zielen von Qualifizierungsmaßnahmen gefragt,
d. h. ob die Betriebe ihren Mitarbeitern auch Angebote zur Nach- und Aufstiegsqualifizierung unterbreiteten.
Die Ergebnisse der aktuellen Befragung zeigen, dass rund jeder 10. sächsische Betrieb, der im ersten Halb-
jahr 2017 Weiterbildungsmaßnahmen durchführte, diese auch oder ausschließlich für die Erlangung eines
Berufsabschlusses und/oder das Erreichen eines höheren Abschlusses nutzte, wie z. B. zum Erwerb eines
Meisterbriefes (Ostdeutschland und Westdeutschland: jeweils 9 %). Im Umkehrschluss bedeutet das: Bei
rund 90 % aller weiterbildungsaktiven Betriebe Sachsens wie auch Ost- und Westdeutschlands waren diese
Maßnahmen auf Qualifizierungsangebote beschränkt, die weder mit dem Erwerb eines Berufsabschlusses
(Nachqualifizierung), noch mit einem funktionalen Aufstieg zusammenhingen.
In 6 % der sächsischen Betriebe mit Weiterbildung wurden Mitarbeiter nachqualifiziert, in 8 % wurden sie bei
einer Aufstiegsqualifizierung unterstützt. In 4 % der Betriebe erfolgten ausschließlich Nachqualifizierungen,
also keine Aufstiegsqualifizierungen. In 5 % der Betriebe erfolgten ausschließlich Qualifizierungen, die dem
Aufstieg dienen sollen und keine Nachqualifizierungen. Bei der Interpretation der Ergebnisse, insbesondere
im Falle der Nachqualifizierungen, ist zu berücksichtigen, dass es in zahlreichen Betrieben mittlerweile keine
Arbeitsplätze mehr für Un- und Angelernte gibt (vgl. Kapitel 3.2). Die potenzielle Nachfrage nach nachquali-
fizierenden Weiterbildungsangeboten ist folglich auf eine bestimmte Gruppe von Betrieben beschränkt – und

69
zwar auf jene, in denen Mitarbeiter tätig sind, die über keinen tätigkeitsrelevanten beruflichen Abschluss
verfügen (rund 30 % aller sächsischen Betriebe), was eine mögliche Erklärung für den vergleichsweise
geringen Anteil solcher Weiterbildungsangebote sein könnte.
Wie nachstehende Tabelle 38 zeigt, fiel der entsprechende Anteil der Betriebe mit Maßnahmen der Nach-
oder Aufstiegsqualifizierung in den einzelnen Bereichen der Wirtschaft des Landes Sachsen sehr unter-
schiedlich aus. Gemessen am Anteil der Betriebe erwiesen sich auf dem Gebiet der Nachqualifizierung 2017
der insgesamt weiterbildungsaktive Bereich Erziehung und Unterricht sowie der Bereich Handel und Repa-
ratur als deutlich aktiver als der Durchschnitt. Auch auf dem Gebiet der Aufstiegsqualifizierung waren
Betriebe der beiden genannten Bereiche besonders engagiert. Darüber hinaus zeigten ebenfalls Betriebe
der Öffentlichen Verwaltung und des Verarbeitenden Gewerbes überdurchschnittlich hohe Aktivitäten. Das
Gesundheits- und Sozialwesen, das zu den insgesamt sehr weiterbildungsaktiven Bereichen gehörte, lässt
weder auf dem Gebiet der Nach-, noch der Aufstiegsqualifizierung ein herausragendes Engagement
erkennen.
Während sich bei Nachqualifizierungen Betriebe des Dienstleistungssektors stärker als jene des Produzie-
renden Bereichs engagierten (6 bzw. 4 % aller Betriebe), waren die Relationen auf dem Gebiet der Auf-
stiegsqualifizierung genau umgekehrt (7 bzw. 10 % aller Betriebe). Unterschiede werden auch zwischen
Betrieben des Öffentlichen Sektors und der Privatwirtschaft deutlich. Betriebe des Öffentlichen Sektors
engagierten sich sowohl bei Nach- als auch bei Aufstiegsqualifizierungen deutlich stärker als Betriebe der
Privatwirtschaft (Öffentlicher Bereich: 10 bzw. 18 %, Privatwirtschaft: 5 bzw. 7 %).
Tabelle 38: Ziele der Weiterbildung nach ausgewählten Branchen in Sachsen 2017
Branche
Betriebe mit…
Nachqualifizierung
Aufstiegsqualifizierung
%
Verarbeitendes Gewerbe
5
17
Baugewerbe
3
6
Handel und Reparatur
10
11
Unternehmensnahe Dienstleistungen
2
2
Erziehung und Unterricht
14
21
Gesundheits- und Sozialwesen
8
5
Übrige Dienstleistungen
0
7
Öffentliche Verwaltung
3
28
Insgesamt
6
8
Quelle:
IAB-Betriebspanel 2017. Teilgesamtheit: Betriebe mit Weiterbildung im ersten Halbjahr 2017.
Ähnlich wie mit der Größe der Betriebe ihr Weiterbildungsengagement insgesamt zunimmt, so steigt mit ihr
auch der Anteil jener Betriebe, die im ersten Halbjahr 2017 Maßnahmen der Nach- oder Aufstiegsqualifi-
zierung angeboten haben. In Kleinst- und Kleinbetrieben sind beide Formen der Fort- und Weiterbildung nur
sehr wenig verbreitet. In Großbetrieben gibt es diese Qualifizierungsmöglichkeiten hingegen mindestens in
rund einem Drittel der Betriebe. Mit Ausnahme der mittleren Betriebe gibt es Aufstiegsqualifizierungen etwas
häufiger als Nachqualifizierungen (vgl. Tabelle 39).

70
Tabelle 39: Ziele der Weiterbildung nach Betriebsgrößenklassen in Sachsen 2017
Betriebsgrößenklasse
Betriebe mit…
Nachqualifizierung
Aufstiegsqualifizierung
%
1 bis
9 Beschäftigte
3
6
10 bis 49 Beschäftigte
6
8
50 bis 249 Beschäftigte
21
14
ab 250 Beschäftigte
34
40
Insgesamt
6
8
Quelle: IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
Fazit:
Das betriebliche Weiterbildungsengagement der sächsischen Betriebe bewegte sich auch im letzten
Jahr auf hohem Niveau. Obwohl etwas weniger Betriebe als im Jahr zuvor weiterbildungsaktiv waren, wurde
bei der Weiterbildungsbeteiligung der Beschäftigten ein neuer Höchstwert erreicht. Maßnahmen betrieblicher
Fort- und Weiterbildung finden vor allem in Form externer Kurse, Lehrgänge oder Seminare statt. Je größer
ein Betrieb ist, desto weiterbildungsaktiver ist er – das zeigt sich hinsichtlich des Anteils der Betriebe, die die
berufliche Qualifizierung ihrer Beschäftigten unterstützen, und in der Tendenz ebenfalls anhand der Weiter-
bildungsquote, also des Anteils der Beschäftigten, die an diesen Maßnahmen beteiligt sind. In größeren
Betrieben kommt zudem eine sehr breite Palette an Qualifizierungsformen zur Anwendung. Wie bereits in
den Vorjahren sind Frauen stärker an betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen beteiligt als Männer. Nach
wie vor investieren die Betriebe außerdem vor allem in die Fort- und Weiterbildung ihrer bereits gut quali-
fizierten Mitarbeiter. Im Zuge des anhaltenden Beschäftigungswachstums sowie zunehmender Schwierig-
keiten bei der Gewinnung von Fachkräften werden vermehrt aber auch Beschäftigte, die Einfacharbeits-
plätze belegen, im Rahmen von Weiterbildungsmaßnahmen unterstützt. Das dürfte auf das Bestreben der
Betriebe hindeuten, das vorhandene Potenzial der Belegschaften stärker als in früheren Jahren auszu-
schöpfen. Im Rahmen von Maßnahmen betrieblicher Weiterbildung werden Nach- und Aufstiegsqualifizie-
rungen aber nur von sehr wenigen Betrieben angeboten. Hinsichtlich Nachqualifizierungen ist einerseits zu
berücksichtigen, dass es heute nur noch in einer Minderheit der Betriebe Arbeitsplätze für Un- und Ange-
lernte gibt. Andererseits bleibt die Frage zu beantworten, inwieweit Betriebe vorhandene Potenziale ihrer
Mitarbeiter auf Einfacharbeitsplätzen überhaupt im Blick haben, wenn es darum geht, neue Wege bei der
Sicherung des Fachkräftebedarfs zu beschreiten.

71
9. Digitalisierung und Arbeit 4.0
2016 waren die Betriebe um Einschätzungen gebeten worden, wie intensiv die Beschäftigung mit der
Thematik Automatisierungs- und Digitalisierungstechnologie ist, welches Potenzial in dieser Technologie
gesehen und wie das eigene Ausstattungsniveau mit dieser Technologie im Vergleich zu anderen Betrieben
der gleichen Branche eingeschätzt wird. Die Erhebung ergab, dass sich die Mehrheit der sächsischen
Betriebe zum Befragungszeitpunkt bereits mit Automatisierungs- und Digitalisierungstechnologien beschäf-
tigt hatte. In welchem Umfang und mit welcher Intensität diese Auseinandersetzung erfolgte, war nach
Branchen und Betriebsgröße jedoch sehr unterschiedlich. Größere Betriebe führten das Feld an: Das betraf
die Auseinandersetzung mit der Thematik genauso wie das Erkennen von Ressourcen und die Bewertung
der eigenen Ausstattung.
24
Anknüpfend an die Abfrage aus dem Jahr 2016 wurden die Betriebe in der aktu-
ellen Erhebungswelle nach den Rahmenbedingungen für die Nutzung digitaler Informations- und Kommu-
nikationstechnologien, die tatsächlich genutzten Technologien sowie nach den Auswirkungen gefragt. Das
IAB-Betriebspanel greift damit einen der wichtigsten Megatrends auf und bildet ab, wie die Betriebe mit
dieser Entwicklung Schritt halten und mit den Herausforderungen umgehen.
9.1. Qualität des Internetanschlusses
Das Internet bietet Betrieben viele Vorteile, denn es beschleunigt und optimiert Prozesse. Es gilt heute als
das Medium, über das eine betriebsinterne aber auch eine Vernetzung zu den Kooperationspartnern erfolgt.
Neben Menschen können über das Internet auch Menschen mit Maschinen oder ausschließlich Maschinen
miteinander kommunizieren. Kommunikation und Prozessgestaltung werden zeit- und ortsunabhängig. Diese
Form der Kommunikation stellt Betriebe und ihre Belegschaften zugleich vor neue Herausforderungen, z. B.
hinsichtlich der Datensicherheit oder eines sinnvollen Umgangs mit der Datenflut, aber es stellt sich auch die
Frage, wie sich dadurch Arbeit insgesamt wandelt.
Der Anschluss an das Internet ist auf vielfältige Weise möglich. Der einfachste und zunächst gängigste
Zugang zum Internet erfolgte über das Telefonmodem. Mit der weiteren Verbreitung des Internets haben
sich die Zugänge geändert. Heute gehören zu den üblichen Zugängen ein Kabelanschluss (im günstigsten
Falle Glasfaser), eine Funkverbindung oder auch der Zugang über einen Satelliten (vgl. Abbildung 24).
24
Vgl.: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (Hrsg.): IAB-Betriebspanel Sachsen. Ergeb-
nisse der 21. Welle 2016, Berlin, August 2017, S. 96ff.

72
Abbildung 24: Ausgewählte Zugänge ins Internet
Um die mit der Digitalisierung verbundenen technischen Möglichkeiten umfassend nutzen zu können, bedarf
es eines leistungsfähigen Internetanschlusses. Daher wurden die Betriebe danach gefragt, ob sie über einen
Hochgeschwindigkeits-Internetanschluss verfügen.
25
Weitere Zugangsmöglichkeiten zum Internet wie das
Telefonmodem oder ISDN-Anschlüsse wurden nicht erfasst.
Mehrheit der Betriebe mit Hochgeschwindigkeits-Internet ausgestattet
Mit 61 % gab die Mehrheit der Betriebe des Freistaates Sachsen an, über einen Hochgeschwindigkeits-
Internetanschluss im definierten Sinne der Erhebung zu verfügen. In Ostdeutschland waren es 72 %, in
Westdeutschland 75 %. Damit liegt die Nutzung eines solchen Anschlusses in Sachsen deutlich unter dem
Durchschnitt aller ost- wie westdeutschen Betriebe. Jenen Betrieben, die zum Erhebungszeitpunkt keinen
25 Die den Betrieben vorgelegte Frage lautete: Verfügt Ihr Betrieb/Ihre Dienststelle über einen Hochgeschwindigkeits-Internet-
anschluss
,
z. B. Breitbandanschlüsse wie DSL, UMTS oder LTE?
Leitungsgebundene Zugänge
Schmal-
band-
Internet-
zugang
Telefonmodem
Mit bis zu 56 kbit/s sehr geringe Leistungskapazität;
prägte die Anfänge des Internets
ISDN (Integrated
Services Digital Network
bzw. Integriertes Sprach-
und Datennetz
Internationaler Standard für ein digitales
Telekommunikationsnetz; zwei gebündelte Kanäle zu
je 64 kbit/s
Breitband-Internetzugang
Terrestrische Technik
Breitband-ISDN
Versuch, ISDN qualitativ zu verbessern, blieb in
Pilotversuchen stecken
DSL (Digital Subscriber
Line bzw. Digitaler
Teilnehmeranschluss)
Übertragungsstandard, bei dem Daten mit hohen
Übertragungsraten (bis zu 1.000 Mbit/s) auch über
einfache Kupferleitungen gesendet und empfangen
werden können;
DSL-Technik dient nur zur Überbrückung relativ kurzer
Distanzen, wodurch der Übergang zu einer anderen
Übertragungstechnik, einem DSL-Verstärker oder
einem Repeater erforderlich ist.
Drahtlose Zugänge
EDGE (Enhanced Data
Rates for GSM Evolution)
Mobilfunkstandard der zweiten Generation;
paketorientierter Übertragungsdienst zur Erhöhung
der Datenübertragungsrate in Mobilfunknetzen durch
Einführung eines zusätzlichen Modulationsverfahrens
UMTS (Universal Mobile
Telecommunications
System)
ebenfalls Mobilfunkstandard der dritten Generation mit
bis zu 42 Mbit/s mit HSPA+, sonst max. 384 kbit/s
HSDPA (High Speed
Downlink Packet Access)
Weiterentwicklung des UMTS; Mobilfunknutzer
können Daten mit DSL-ähnlicher Download-
Geschwindigkeit übertragen (3,6; 7,2; 21,6 und
42,2 Mbit/s).
LTE (für Long Term
Evolution)
Mobilfunkstandard der vierten Generation; Weiter-
entwicklung der UMTS-HSDPA Übertragungstechnik
(Geschwindigkeiten von 3,6; 7,2; 21,6; 42,2; 50; 100;
150 Mbit/s)
Ex-Terrestrische
Technik
Satellit
Internetzugang über einen geostationären Satelliten,
der in ständiger Verbindung mit dem Internet steht.
Die Verbindung erfolgt mittels einer Satellitenantenne
und einem Satellitenmodem (Zwei-Wege-Technik).
Bei der Ein-Weg-Technik erfolgt der Download über
den Satelliten und der Upload über eine zusätzliche
Internetleitung.
Die Kosten sind hoch und die Geschwindigkeit relativ
gering.
Quelle: Eigene Darstellung.

73
solchen Zugang zum Internet nutzten, kann dieser Zugangsweg zwar zur Verfügung stehen, aber nicht in
Anspruch genommen werden, oder sie nutzen andere Möglichkeiten, ins Internet zu gelangen, die mit der
Abfrage nicht erfasst wurden.
Das Ausstattungsniveau mit Hochgeschwindigkeits-Internetanschlüssen unterscheidet sich beachtlich nach
den Branchen. Auch unter den vier größten Branchen gibt es erhebliche Unterschiede. So lagen die Anteile
des Bereichs Handel und Reparatur sowie des Verarbeitenden Gewerbes zum Erhebungszeitpunkt mit 61
bzw. 58 % unter dem Landesdurchschnitt. Betriebe der Unternehmensnahen Dienstleistungen erreichten mit
69 % und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens mit 73 % im Branchenvergleich einen ver-
gleichsweise hohen Anteil. Unter den großen Wirtschaftssektoren nutzten Betriebe der Dienstleistungs-
branche diese Anschlüsse zu 64 % und Betriebe des Produzierenden Gewerbes zu 55 %. In Ost- und West-
deutschland gestalteten sich die Relationen zwischen den beiden Wirtschaftsbereichen ähnlich, wenngleich
die Anteilswerte jeweils höher ausfielen (Dienstleistungen – Ostdeutschland: 74 %, Westdeutschland: 77 %;
Produzierendes Gewerbe – Ostdeutschland: 70 %, Westdeutschland: 74 %).
Die Nutzung eines Hochleistungs-Internetanschlusses variiert auch mit der Größe der Betriebe. Größere
Betriebe gaben wesentlich häufiger als kleinere an, über einen solchen zu verfügen. Während 94 % der
sächsischen Großbetriebe angaben, einen leistungsfähigen Internetanschluss zur Verfügung zu haben,
waren es unter den Kleinstbetrieben 56 % (vgl. Abbildung 25). In Ost- wie in Westdeutschland fielen die
Ausstattungsunterschiede zwischen kleineren und größeren Betrieben grundsätzlich ähnlich aus.
Abbildung 25: Ausstattung der Betriebe mit einem Hochgeschwindigkeits-Internetanschluss nach Betriebs-
größenklassen in Sachsen, Ost- und Westdeutschland 2017
Quelle: IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
Damit bleibt festzuhalten: Bei der Nutzung eines Hochgeschwindigkeits-Internetanschlusses sind sowohl
Branchen- als auch Betriebsgrößenklasseneffekte erkennbar.
Leitungskapazität des Hochgeschwindigkeits-Internetanschlusses als ausreichend bewertet
Auch wenn der Anschluss an das Hochgeschwindigkeits-Internet eine wichtige Voraussetzung ist, um digi-
tale Technologien umfassend nutzen zu können, kann sich für die Betriebe die Frage ergeben, ob dieser die
erforderliche Leitungskapazität zulässt. Daher wurden die Betriebe um ihre Einschätzung gebeten, ob die
Leistung ihres Anschlusses für sie ausreichend ist. Von all jenen Betrieben, die zum Zeitpunkt der Erhebung
über einen Zugang zum Hochgeschwindigkeits-Internet verfügten, schätzten 87 % ein, dieser würde ihren
Ansprüchen entsprechen. In Ostdeutschland traf das auf 81 % der Betriebe zu, in Westdeutschland auf 84 %.
Damit steht nicht nur der Mehrheit der Betriebe in Sachsen – wie auch in Ost- und Westdeutschland – ein
Hochleistungs-Anschluss zum Internet zur Verfügung, gleichzeitig wird die damit verfügbare Leitungs-
kapazität überwiegend als ausreichend bewertet.
56
69
79
94
61
69
78
84
92
72
73
78
86
90
75
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
1 bis 9
Beschäftigte
10 bis 49
Beschäftigte
50 bis 249
Beschäftigte
ab 250
Beschäftigte
Insgesamt
Anteil an allen Betrieben (in Prozent)
Sachsen
Ostdeutschland
Westdeutschland

74
Somit nutzen derzeit 53 % aller sächsischen Betriebe einen Hochgeschwindigkeits-Internetzugang und
erachten die verfügbare Leitungskapazität ihres Anschlusses zugleich als ausreichend (Ostdeutschland:
59 %, Westdeutschland auf 63 %) (vgl. Abbildung 26).
Abbildung 26: Ausstattung der Betriebe mit und ohne Hochgeschwindigkeits-Internetanschluss und Bewer-
tung der Zufriedenheit mit der verfügbaren Leitungskapazität in Sachsen 2017
Quelle: Eigene Darstellung.
So wie es Unterschiede zwischen den Branchen in Bezug auf die Nutzung des Hochgeschwindigkeits-
Internets gibt, so bestehen diese auch hinsichtlich der Bewertung der verfügbaren Kapazität. Insgesamt
bleibt zunächst festzustellen, dass die Betriebe fast aller Branchen mehrheitlich angaben, mit der Leitungs-
kapazität zufrieden zu sein. Unter den vier großen Branchen reicht die Spanne von 82 bis 94 %. In der
Gesamtwirtschaft erstreckte sie sich zwischen 23 und 100 %. Ein hoher bzw. niedriger Anteil der Betriebe,
die derzeit das Hochleistungs-Internet nutzen, ist nicht mit einer adäquaten Einschätzung der verfügbaren
Kapazität gleichzusetzen. So nutzten mit 54 % zwar unterdurchschnittlich wenige Betriebe des Bauwesens
diese Anschlüsse, wenn dies der Fall war, betrachteten ihn aber 88 % von ihnen als ausreichend. Ähnlich
verhält es sich bei Betrieben der Übrigen Dienstleistungen (58 bzw. 91 %). Dies könnte sich aus unter-
schiedlichen Ansprüchen an die Nutzung des Internets – z. B. hinsichtlich der Häufigkeit und Intensität
seiner Inanspruchnahme einschl. des zu übertragenden Datenvolumens etc. – erklären. Ähnlich gestaltet
sich die Situation in Ostdeutschland. Für Westdeutschland zeichnet sich demgegenüber ein etwas anderes
Bild ab. Zwar bestanden hinsichtlich des Zugangs zum Hochleistungs-Internet zwischen den Branchen
ebenfalls beachtliche Unterschiede, dennoch fielen die Einschätzungen zur Qualität des Anschlusses bei
den Branchen der westdeutschen Wirtschaft sehr ähnlich aus.
Mit der Größe der Betriebe erhöht sich zwar die Nutzung des Hochgeschwindigkeits-Internets, positiver
wurde die Leitungskapazität des Anschlusses jedoch seitens der Kleinst- und Kleinbetriebe eingeschätzt.
Tendenziell nimmt also die Zufriedenheit – d. h. die Bewertung der Anschlussqualität als ausreichend – mit
der Betriebsgröße ab (vgl. Tabelle 40). Das ist auch in Ostdeutschland zu beobachten. In Westdeutschland
fallen die Unterschiede in der Bewertung nach der Betriebsgröße hingegen weniger eindeutig aus. Hier
waren die Einschätzungen zur Qualität der Ausstattung zwischen Kleinst- und Großbetrieben sehr ähnlich.
alle Betriebe (100 %)
Betriebe mit Nutzung eines Hochgeschwindigkeits-
Internetanschlusses (61 %)
Betriebe ohne Nutzung eines
Hochgeschwindigkeits-
Internetanschlusses (39 %)
Mit der Kapazität zufriedene
Betriebe (87 %)
Mit der Kapazität nicht
zufriedene Betriebe (13 %)
Betriebe mit Nutzung eines Hochgeschwindigkeits-
Internetanschlusses und die zufrieden mit der
verfügbaren Leitungskapazität sind (53 %)
Betriebe, die entweder keinen
Hochgeschwindigkeits-Internetanschluss
nutzen oder die über einen solchen verfügen,
aber die verfügbare Leitungskapazität als nicht
ausreichend erachten
(47 %)

75
Tabelle 40 Betriebe mit und ohne Hochgeschwindigkeits-Internetanschluss sowie Bewertung der Leitungs-
kapazität des Anschlusses nach Betriebsgrößenklassen in Sachsen 2017
Betriebsgrößenklasse
Nutzung eines
Hochgeschwin
digkeits-
Internet-
anschlusses
Leistung des verfügbaren
Hochgeschwindigkeits-
Internetanschlusses
Ausreichend
Nicht
ausreichend
%
1 bis
9 Beschäftigte
56
90
10
10 bis 49 Beschäftigte
69
82
18
50 bis 249 Beschäftigte
79
74
26
ab 250 Beschäftigte
94
72
28
Insgesamt
61
87
13
Quelle: IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
9.2. Nutzung digitaler Informations- und Kommunika-
tionstechnologien
Die aktuelle Welle des IAB-Betriebspanels gibt auch darüber Auskunft, welche digitalen Informations- und
Kommunikationstechnologien derzeit von den Betrieben genutzt werden. Dafür standen den Betrieben ver-
schiedene Antwortmöglichkeiten zur Verfügung, die an unterschiedlichen Positionen im Prozess der Erstel-
lung von Produkten und Dienstleistungen zum Einsatz kommen und zugleich auf ein differenziertes Niveau
in der Ausstattung mit diesen Technologien hinweisen. Bei der Nutzung IT-gestützter Arbeitsmittel wie bei-
spielsweise stationärer Computer, aber auch bei mobilen Endgeräten (z. B. Laptops, Notebooks, Tablets,
Smartphones) handelt es sich um eine Grund- bzw. Basisausstattung. So hat der Personalcomputer (PC)
spätestens in den 1990er Jahren in den Betrieben Einzug gehalten und dürfte dort damit ein standardmäßig
genutztes Arbeitsinstrument sein. Werden programmgesteuerte Produktionsmittel wie Industrieroboter oder
CNC-Maschinen genutzt oder sind Anlagen, Prozesse und Produkte miteinander vernetzt (z. B. Smart Fac-
tory, Internet der Dinge), so kann von einer qualitativ wesentlich höheren Stufe digitaler Produktion ausge-
gangen werden, die heute zumeist mit „Industrie 4.0“ umschrieben wird. Die genannten Technologien unter-
liegen jedoch zumeist einer branchenspezifischen Nutzung. Aber es gibt auch Technologien, die sich weit-
gehend als branchenneutral erweisen – dazu gehören insbesondere Software und Algorithmen, soziale
Netzwerke oder Internetplattformen. Abbildung 27 fasst zusammen, in welcher Breite und Differenziertheit in
der aktuellen Erhebungswelle des IAB-Betriebspanels nach diesen Technologien gefragt wurde.

76
Abbildung 27: Abgefragte digitale Informations- und Kommunikationstechnologien in Welle 2017
Quelle: Eigene Darstellung.
IT-gestützte Arbeitsmittel, aber auch mobile Endgeräte – also die digitalen Basistechnologien –
sind in
sächsischen Betrieben heute Alltag. Betriebe, die diese digitalen Informations- und Kommunikations-
technologien nicht nutzen, stellen eine absolute Ausnahme dar. Dies trifft auch auf ost- und westdeutsche
Betriebe zu.
Branchenneutrale digitale Informations- und Kommunikationstechnologien sind in den Betrieben des Frei-
staats demgegenüber weniger verbreitet. Etwa zwei Fünftel der Betriebe nutzten zum Erhebungszeitpunkt
prozessoptimierende Software, Algorithmen oder Internetschnittstellen. Mit 28 % noch deutlich seltener
fanden soziale Netzwerke für die interne und externe Kommunikation Anwendung. Der digitale Absatz
erfolgte in rund jedem vierten, eine digitale Auftragsvergabe gab es in jedem sechsten Betrieb. Soziale
Netzwerke für die Personalrekrutierung spielten in etwa jedem siebten Betrieb eine Rolle.
Branchenspezifische Technologien in Form programmgesteuerter Produktionsmittel sowie die Vernetzung
und der Datenaustausch zwischen Anlagen, Prozessen und Produkten stellen in der Anwendung derzeit
eine Ausnahme dar, denn sie kommen jeweils in weniger als jedem 10. Betrieb zum Einsatz.
Nachstehende Abbildung 28 vermittelt einen Überblick über die derzeitige Verbreitung der einzelnen digita-
len Informations- und Kommunikationstechnologien in Sachsen, Ost- und Westdeutschland. Sie verdeutlicht,
dass es in der praktischen Anwendung der im IAB-Betriebspanel abgefragten Technologien zwischen dem
Freistaat Sachsen sowie Ost- und Westdeutschland kaum Unterschiede gibt.
•IT-gestützte Arbeitsmittel (z. B. stationäre PC,
elektronische Kassen, Cad-Systeme)
•Mobile Endgeräte (z. B. Laptops, Notebooks,
Tablets, Smartphones, Datenbrillen)
Digitale
Basistechnologien
•Software, Algorithmen, Internetschnittstellen (z. B.
Big-Data-Analysen, Cloud-Computing-Systeme)
•Soziale Netzwerke für Personalrekrutierung und zur
internen und externen Kommunikation
•Digitale Auftragsvergabe und Absatz (insbes.
Internetplattformen)
Branchenneutrale
Technologien
• Programmgesteuerte Produktionsmittel (z. B.
Industrieroboter oder CNC-Maschinen)
• Vernetzung und Datenaustausch zwischen
Anlagen, Prozessen und Produkten (z. B. Smart
Factory, Drohnen, cyber-physische SYsteme,
INternet der
Dinge)
Branchenspezifische
Technologien

77
Abbildung 28: Betriebliche Nutzung digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien in Sachsen,
Ost- und Westdeutschland 2017
Quelle: IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
Differenzierte Nutzung digitaler Technologien nach Branchen und Betriebsgröße
Digitale Basistechnologien überall stark verbreitet
In den Branchen der Wirtschaft haben die sogenannten digitalen Basistechnologien in Form IT-gestützter
Arbeitsmittel und mobiler Endgeräte inzwischen einen sehr hohen Verbreitungsgrad erreicht. In Bezug auf
ihre Anwendung gibt es zwischen den Branchen sowohl bei IT-gestützten Arbeitsmitteln als auch bei
mobilen Endgeräten nur relativ geringe Unterschiede. In der überwiegenden Mehrheit der Branchen nutzen
derzeit mindestens 90 % der Betriebe IT-gestützte Arbeitsmittel, bei mobilen Endgeräten sind es mehrheit-
lich mindestens 80 %. Generell lässt sich mit steigender Betriebsgröße zwar eine zunehmend intensivere
Nutzung der Basistechnologien erkennen, wobei die Nutzungsintensität über alle Betriebsgrößenklassen
hinweg sehr hoch ist. In den sächsischen Großbetrieben sind IT-gestützte Arbeitsmittel und mobile End-
geräte jeweils zu 100 % verfügbar. Die Differenz zwischen Kleinst- und Großbetrieben beträgt bei den IT-
gestützten Arbeitsmitteln lediglich 10 Prozentpunkte, bei mobilen Endgeräten sind es 14 Prozentpunkte.
Branchenneutrale Technologien
Die von den Betrieben insgesamt am dritthäufigsten genutzten IT-basierten Optimierungsinstrumente wie
Software, Algorithmen oder Internetschnittstellen (38 % der Betriebe) finden nach Branchen eine sehr
unterschiedliche Anwendung. Spitzenreiter sind Betriebe der Unternehmensnahen Dienstleistungen (51 %).
Ebenfalls die beiden Branchen Handel und Reparatur (46 %) sowie Erziehung und Unterricht (45 %)
erreichen deutlich oberhalb des Durchschnitts liegende Anteile. Das Verarbeitende Gewerbe erreichte 41 %.
In der Branche Übrige Dienstleistungen werden sie von lediglich 23 % der Betriebe genutzt, im Bauwesen
sind es 26 %. Deutlich größer als im Branchenvergleich sind die Unterschiede zwischen den Betriebs-
größenklassen. Unter den Kleinstbetrieben mit bis zu 9 Beschäftigten werden sie von einem Drittel, bei den
Kleinbetrieben von knapp der Hälfte genutzt. Von den mittleren Betrieben sind es fast zwei Drittel und von
den Großbetrieben mehr als vier Fünftel.
Bei der Nutzung sozialer Netzwerke ist ebenfalls eine breite Streuung zwischen den Branchen der sächsi-
schen Wirtschaft erkennbar. Das betrifft die Anwendung sozialer Netzwerke für die interne und externe
Kommunikation genauso wie für Zwecke der Personalrekrutierung. Die Nutzung dieser sozialen Netzwerke
schwankt in allen vier beschäftigungsstarken Branchen – Verarbeitendes Gewerbe, Handel und Reparatur,
Unternehmensnahe Dienstleistungen sowie das Gesundheits- und Sozialwesen – weitgehend um den
Durchschnitt der sächsischen Wirtschaft. Häufiger als im Durchschnitt finden sie im Bereich der Übrigen
Dienstleistungen (33 bzw. 19 %) Anwendung, hingegen seltener in der Öffentlichen Verwaltung (2 bzw. 7 %).
Auch diese digitalen Technologien kommen in größeren Betrieben häufiger als in kleineren zum Einsatz: Bei
93
86
38
15
28
17
23
7
6
93
86
45
14
29
23
22
6
8
95
86
43
19
33
18
22
7
6
0
20
40
60
80
100
IT-gestützte Arbeitsmittel
Mobile Endgeräte
Software zur Prozessoptimierung
Soziale Netzwerke für Personalrekrutierung
Soziale Netzwerke zur Kommunikation
Digitale Auftragsvergabe
Digitale Absatzkanäle
Programmgesteuerte Maschinen und Anlagen
Vernetzung & Datenaustausch zw.
Anlagen, Prozessen & Produkten
Anteil an allen Betrieben (in Prozent)
Sachsen
Ostdeutschland
Westdeutschland
Basis-
technologien
Prozess-
optimierung
branchen-
spezifische
Technologien

78
sozialen Netzwerken für die interne und externe Kommunikation beträgt der Abstand zwischen Kleinst- und
Großbetrieben lediglich 13 Prozentpunkte, bei sozialen Netzwerken für die Personalrekrutierung sind es
demgegenüber mehr als 40 Prozentpunkte.
Die Inanspruchnahme digitaler Auftragsvergabe und Absatzkanäle variiert ebenfalls stark nach Branchen.
Die Spannbreite für die digitale Auftragsvergabe erreicht ca. 35 Prozentpunkte, beim digitalen Absatz sind es
sogar mehr als 75 Prozentpunkte. Im Vergleich der beschäftigungsstarken Branchen sind das Verarbeitende
Gewerbe, der Bereich Handel und Reparatur sowie die Unternehmensnahen Dienstleistungen hier im Allge-
meinen etwas aktiver als der Durchschnitt aller Betriebe, das Gesundheits- und Sozialwesen demgegenüber
deutlich weniger. Bemerkenswerterweise zeigt sich für die Branchen kein einheitliches Muster bei der Nut-
zung, denn eine starke Nutzung digitaler Auftragsvergabe geht nicht automatisch mit einer vergleichbar
intensiven Nutzung digitaler Absatzkanäle einher. Die digitale Auftragsvergabe wie auch der digitale Absatz
werden von größeren Betrieben in der Regel häufiger genutzt als von kleineren. Von Großbetrieben werden
digitale Technologien, beispielsweise für die Auftragsvergabe, im Vergleich zu Kleinstbetrieben in etwa dop-
pelt so häufig genutzt.
Branchenspezifische Technologien
Der Einsatz programmgesteuerter Produktionsmittel sowie Vernetzungen erreichte 2017 nur in wenigen
Branchen der sächsischen Wirtschaft deutlich über dem Durchschnitt liegende Anteilswerte. Programm-
gesteuerte Produktionsmittel finden vor allem im Verarbeitenden Gewerbe relativ umfassende Anwendung.
In 32 % der Betriebe kamen 2017 programmgesteuerte Produktionsmittel zum Einsatz. Zugleich gaben 17 %
der Betriebe dieser Branche an, sie würden den Datenaustausch zwischen Anlagen, Prozessen und
Produkten praktizieren. Ähnlich wie bei anderen Technologien steigt auch hier die praktische Anwendung mit
der Betriebsgröße spürbar an. Programmgesteuerte Produktionsmittel beispielsweise finden derzeit in 4 %
der Kleinstbetriebe, jedoch in 39 % der Großbetriebe Anwendung. Ähnlich sind die Relationen zwischen den
Betriebsgrößenklassen hinsichtlich der Vernetzung: 2 % der Kleinstbetriebe, aber 38 % der Großbetriebe.
9.3. Digitalisierungsgrad der Betriebe
Auf Grundlage der von den Betrieben genutzten acht möglichen digitalen Informations- und Kommunika-
tionstechnologien können die Betriebe einem Digitalisierungsgrad zugeordnet werden. In Abhängigkeit von
der Anzahl der genutzten digitalen Technologien kann der Nutzungsgrad als gering betrachtet werden, wenn
lediglich bis zu zwei digitale Technologien zum Einsatz kommen. Ein mittlerer Nutzungsgrad liegt vor, wenn
mindestens drei bis maximal fünf der abgefragten Technologien im Einsatz sind und er ist hoch, wenn mehr
als fünf der abgefragten Technologien im Betrieb zur praktischen Anwendung kommen (vgl. Abbildung 29).
26
26 Vgl.: Myriam Baum, Felix Lukowski: Beschäftigte qualifizieren oder neu einstellen? Strategien deutscher KMU, dem technolo-
gischen Wandel zu begegnen, In: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB; Hrsg.) BWP 5/2017, S. 13-17.

79
Abbildung 29: Digitalisierungsgrad der Betriebe nach der Zahl der eingesetzten digitalen Informations- und
Kommunikationstechnologien
Quelle: Eigene Darstellung.
Auf Grundlage dieser Zuordnungen ergeben sich für Sachsen folgende Relationen: Der größte Teil der
Betriebe (53 %) zeichnet sich durch einen mittleren Digitalisierungsgrad aus, denn hier kommen maximal
fünf digitale Informations- und Kommunikationstechnologien zum Einsatz. Ebenfalls relativ hoch ist der Anteil
der Betriebe (41 %), die durch einen geringen Digitalisierungsgrad charakterisiert sind. In diesen Betrieben
herrschen die sogenannten Basistechnologien vor. Demgegenüber ist mit 6 % eine Minderheit der Betriebe
einem hohen Digitalisierungsgrad zuzuordnen. Im Vergleich zum Durchschnitt Ost- wie auch Westdeutsch-
lands ist dieser Anteil etwas geringer. Grundsätzlich ist festzustellen, dass sich diese Relationen in Ost- und
Westdeutschland sehr ähnlich gestalten (Ostdeutschland: 55 %, 37 % und 8 %, Westdeutschland: 56 %,
37 % und 7 %).
Hinsichtlich des Ausstattungsniveaus ergeben sich für die einzelnen Branchen Unterschiede. Mit 17 %
überdurchschnittlich hoch ist der Anteil der Betriebe mit einem hohen Digitalisierungsgrad im Verarbeitenden
Gewerbe. Hierbei ist ein branchenspezifischer Effekt zu unterstellen, denn es sei daran erinnert, dass in
diesem Wirtschaftsbereich die Nutzung programmgesteuerter Produktionsmittel sowie die Vernetzung und
der Datenaustausch zwischen Anlagen, Prozessen und Produkten besonders ausgeprägt sind. Aber auch
der Bereich Handel und Reparatur weist einen überdurchschnittlich hohen Anteil hochdigitalisierter Betriebe
auf (11 %).
Wie nachstehende Tabelle 41 zeigt, ist auch zwischen den einzelnen Betriebsgrößenklassen ein erhebliches
Gefälle erkennbar. Als Faustregel gilt: Je kleiner ein Betrieb ist, umso häufiger finden sich hier ausschließlich
die Basistechnologien (niedriger Digitalisierungsgrad), je größer ein Betrieb ist, umso größer ist die Wahr-
scheinlichkeit, dass hier mehr als zwei und vor allem mehr als fünf digitale Technologien Anwendung finden.
• Von den Betrieben werden maximal zwei digitale Technologien
genutzt.
Niedriger Digitalisierungsgrad
• Von den Betrieben werden zwischen drei und maximal fünf digitale
Technologien genutzt.
Mittlerer Digitalisierungsgrad
• Von den Betrieben werden mehr als fünf digitale Technologien
genutzt.
Hoher Digitalisierungsgrad

80
Tabelle 41: Digitalisierungsgrad nach Betriebsgrößenklassen in Sachsen 2017
Betriebsgrößenklasse
Geringer
Digitalisie-
rungsgrad
Mittlerer
Digitalisie-
rungsgrad
Hoher
Digitalisie-
rungsgrad
Summe
%
1 bis
9 Beschäftigte
48
50
2
100
10 bis 49 Beschäftigte
29
59
12
100
50 bis 249 Beschäftigte
17
57
26
100
ab 250 Beschäftigte
6
69
25
100
Insgesamt
41
53
6
100
Quelle: IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
Dass Großbetriebe auch im Digitalisierungsprozess Vorreiter sind – ein Viertel von ihnen weist ein hohes
Digitalisierungsniveau auf, während sich der Anteil unter den Kleinstbetrieben auf lediglich 2 % beziffert –,
überrascht nicht. Größere Betriebe verfügen über andere Ressourcen, um diese Technologien anzuwenden,
die hier relevanten Skaleneffekte korrespondieren mit einem wesentlich günstigeren Aufwand-Nutzen-Ver-
hältnis. Außerdem sehen sich größere Betriebe in der Regel mit einer anderen Wettbewerbssituation kon-
frontiert. Sie unterliegen in deutlich höherem Maße als Kleinstbetriebe dem Wettbewerbsdruck, denn wäh-
rend fast die Hälfte der Großbetriebe den Wettbewerbsdruck als hoch einschätzte, war es lediglich ein Vier-
tel der Kleinstbetriebe.
Ausgewählte Merkmale hochdigitalisierter Betriebe
Betriebe, die sich durch einen hohen Digitalisierungsgrad auszeichnen, stellen in Sachsen insgesamt zwar
nur eine sehr kleine Gruppe dar (6 %), dennoch soll nachfolgend der Frage nachgegangen werden, worin
sich diese vom Durchschnitt der Betriebe des Landes unterscheiden – beispielsweise hinsichtlich ihrer
Beschäftigungsentwicklung oder ihrer Tätigkeitsmerkmale sowie ihres Aus- und Weiterbildungsengagements.
Dies ist insofern auch volkswirtschaftlich relevant, als in diesen Betrieben rund ein Fünftel aller Beschäftigten
tätig ist.
Um dieser Frage nachzugehen, wird zunächst die Verteilung der Betriebe auf die drei Digitalisierungsgrade
nach Branchen und Betriebsgröße betrachtet. Diese zeigt auf, welche Branchen bzw. Betriebsgrößen-
klassen die einzelnen Digitalisierungsgrade prägen. Betriebe mit einem niedrigen Digitalisierungsgrad
gehören überwiegend zu den Branchen Handel und Reparatur, Unternehmensnahe Dienstleistungen sowie
Übrige Dienstleistungen. Auf die genannten drei Branchen entfällt ca. die Hälfte der Betriebe, die einem
niedrigen Digitalisierungsgrad zuzuordnen sind. Dieser Anteil entspricht im Wesentlichen ihrem Anteil am
Betriebsbestand insgesamt (48 %). Ein ähnliches Verteilungsmuster zeigt sich für den mittleren Digitali-
sierungsgrad. Das Feld wird hier von den Unternehmensnahen Dienstleistungen angeführt. Auf die bereits
genannten drei Branchen entfällt knapp die Hälfte aller Betriebe mit einem mittleren Digitalisierungsgrad. Ein
etwas anderes Bild ergibt sich für die Verteilung hochdigitalisierter Betriebe: Mehr als ein Drittel entfällt auf
den Bereich Handel und Reparatur, gut ein weiteres Viertel auf das Verarbeitende Gewerbe. Im Vergleich zu
ihren Anteilen an allen Betrieben der sächsischen Wirtschaft sind sie hier zusammen doppelt so häufig
vertreten (Anteil an allen Betrieben: 28 %, Anteil an hochdigitalisierten Betrieben: 64 %) (vgl. Tabelle 42).

81
Tabelle 42: Betriebe nach ihrem Digitalisierungsgrad, nach ausgewählten Branchen und Betriebsgrößen-
klassen in Sachsen 2017
Branche
/Betriebsgrößenklasse
Geringer
Digitalisie-
rungsgrad
Mittlerer
Digitalisie-
rungsgrad
Hoher
Digitalisie-
rungsgrad
Anteil an allen
Betrieben
%
Verarbeitendes Gewerbe
9
8
28
10
Baugewerbe
14
12
7
13
Handel und Reparatur
19
17
36
19
Unternehmensnahe Dienstl.
17
19
6
18
Erziehung und Unterricht
2
3
2
3
Gesundheits- und Sozialwesen
13
12
1
12
Übrige Dienstleistungen
15
10
4
12
Sonstige
11
19
16
13
1 bis
9 Beschäftigte
82
68
28
71
10 bis 49 Beschäftigte
16
26
47
23
50 bis 249 Beschäftigte
2
5
22
5
ab 250 Beschäftigte
0
1
3
1
Insgesamt
100
100
100
100
Quelle: IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
Mit Blick auf die Betriebsgrößenklassen ergibt sich, dass die Verteilung der Betriebe beim mittleren Digitali-
sierungsgrad weitgehend ihrer Verteilung auf alle Betriebe entspricht. In der Gruppe der Betriebe mit einem
geringen Digitalisierungsgrad sind insbesondere Kleinstbetriebe überproportional vertreten. Unter Betrieben
mit einem hohen Digitalisierungsgrad sind sie hingegen deutlich unterrepräsentiert. Alle anderen Betriebs-
größenklassen sind hier überrepräsentiert.
Beschäftigung und Beschäftigungsentwicklung
Zu den zentralen Fragen der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik gehört auch die Frage nach den Beschäfti-
gungseffekten der Digitalisierung. Verringert sich mit voranschreitender Digitalisierung der Bedarf an Arbeits-
und Fachkräften oder nimmt er weiter zu? In welchem Umfang absorbieren die digitalen Vorreiter derzeit
Beschäftigung und wie entwickelt sich ihre Beschäftigungssituation?
Auf die sächsischen Betriebe mit einem hohen Digitalisierungsgrad entfallen derzeit zwar nur 6 % aller
Betriebe, jedoch 19 % der Beschäftigten. Die Diskrepanz ergibt sich, da Betriebe mit einem hohen Digitali-
sierungsgrad im Durchschnitt 52 Beschäftigte haben und somit mehr als dreimal so viele Beschäftigte wie
der Durchschnitt aller Betriebe des Landes (16 Beschäftigte). Ähnlich gestaltet sich die Situation in Ost- und
Westdeutschland. Dort sind 18 bzw. 21 % aller Beschäftigten in Betrieben tätig, die sich durch einen hohen
Digitalisierungsgrad auszeichnen. Mit durchschnittlich 56 Personen beschäftigen diese Betriebe in West-
deutschland ebenfalls ca. dreimal so viele Mitarbeiter wie der Durchschnitt aller westdeutschen Betriebe
(20 Beschäftigte) (Ostdeutschland: 39 bzw. 16 Beschäftigte).
Betriebe mit einem hohen Digitalisierungsniveau hatten gegenüber dem Vorjahr mit 2 % einen genauso
hohen Beschäftigungszuwachs wie der Durchschnitt aller Betriebe zu verzeichnen. Dabei konnten in der
Gruppe der hochdigitalisierten Betriebe 38 % einen Beschäftigungszuwachs erreichen, während es im
Durchschnitt des Landes 28 % waren. Auch die Beschäftigungserwartungen für die kommenden 12 Monate
sind für hochdigitalisierte Betriebe positiv, denn 11 % dieser Betriebe erwarten für das Folgejahr einen
Beschäftigungszuwachs (Landesdurchschnitt: 15 %). Im Saldo wird von einer absoluten Zunahme der Zahl
der Beschäftigten ausgegangen. Dabei ist die geschätzte Relation zwischen zu- und abnehmender Beschäf-
tigung wesentlich günstiger als in Betrieben mit geringem bzw. mittlerem Digitalisierungsgrad. Gleichzeitig
verzeichnen hochdigitalisierte Betriebe jedoch überdurchschnittlich häufig Unsicherheiten hinsichtlich ihrer
Beschäftigtenprognose: Jeder 6. Betrieb war nicht in der Lage, eine klare Einschätzung zu treffen, im Durch-

82
schnitt aller Betriebe waren es hingegen rund 6 %. Ähnliche Einschätzungen sind auch in ost- und west-
deutschen Betrieben festzustellen.
Wie die Einschätzungen der hochdigitalisierten Betriebe belegen, weist nichts auf einen grundsätzlichen
Abbau an Beschäftigung hin – eher das Gegenteil scheint der Fall zu sein. Aber auch, wenn in diesen
Betrieben die Belegschaft im Saldo weiterwächst, bedeutet das nicht, dass hier Beschäftigung nicht auch
abgebaut wird. Einen Hinweis darauf vermittelt ebenfalls die aktuelle Erhebungswelle, denn die Betriebe
wurden um ihre Sichtweise zur Entwicklung des Anteils der an externe Partner vergebenen Aufträge
gebeten. Dabei geht es vor allem um Outsourcing, Werkverträge oder Crowdworking. Größere Betriebe
machten häufiger als kleinere auf eine Intensivierung dieser Kooperationsbeziehungen im Zuge der
Digitalisierung aufmerksam (16 % der Großbetriebe und 5 % der Kleinstbetriebe). Betriebe mit einem hohen
Digitalisierungsgrad sehen anteilig in etwas vergleichbar häufig eine Zu- wie eine Abnahme externer
Kooperationen (15 bzw. 14 %, Durchschnitt aller Betriebe: 6 bzw. 8 %). Das verdeutlicht, mit
voranschreitender Digitalisierung verlaufen verschiedene Entwicklungen parallel, die dennoch bislang
insgesamt einen Zuwachs an Beschäftigung bewirken.
Tätigkeitsmerkmale der Beschäftigten
Eine weitere Frage, der im Rahmen des Digitalisierungsprozesses nachzugehen ist, ist die nach den Anfor-
derungen an die Arbeitsplätze. Das IAB-Betriebspanel gestattet es, die Tätigkeitsmerkmale der Arbeitsplätze
zu untersuchen, also inwieweit sich hochdigitalisierte Betriebe hinsichtlich der Arbeitsplätze unterscheiden,
die keine berufliche Qualifikation erfordern oder für die eine berufliche oder eine akademische Ausbildung
zwingend notwendig sind.
Mit dem Digitalisierungsgrad steigen die Anforderungen an die Arbeitsplätze in den Betrieben. Das schlägt
sich in einer tendenziellen Verringerung des Anteils der Einfacharbeitsplätze einerseits und der Erhöhung
des Anteils der Arbeitsplätze für Akademiker andererseits nieder. In Betrieben mit hohem Digitalisierungs-
niveau ist der Anteil der Beschäftigten, die einfache Tätigkeiten verrichten, deutlich geringer als im Landes-
durchschnitt. Gleichzeitig ist der Anteil jener Arbeitsplätze, die eine akademische Ausbildung erfordern, in
hochdigitalisierten Betrieben höher (vgl. Abbildung 30) (vgl. Kapitel 3.2). Diese Differenzierungen sind auch
für Ost- und Westdeutschland festzustellen. Allerdings liegt der Anteil einfacher Arbeit in westdeutschen
Betrieben mit hohem Digitalisierungsniveau mit 21 % deutlich über dem Durchschnitt der sächsischen wie
auch der ostdeutschen hochdigitalisierten Betriebe (8 bzw. 12 %).
Abbildung 30: Einfacharbeitsplätze und qualifizierte Tätigkeiten in Betrieben mit hohem Digitalisierungsgrad
und in allen Betrieben in Sachsen 2017
Quelle: IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
Wie die Erhebung zeigt, gehen in Sachsen mehr als neun von 10 Mitarbeitern in hochdigitalisierten Betrie-
ben einer qualifizierten Beschäftigung nach. Das ist ein noch etwas höherer Anteil als in Ostdeutschland
(88 %). In Westdeutschland sind es ca. vier von fünf Mitarbeitern. Wenn in Betrieben mit einem hohen
Digitalisierungsgrad stärker als im Durchschnitt der Betriebe qualifizierte Tätigkeiten verrichtet werden, hat
das Konsequenzen für die Sicherung des Bedarfs an Fachkräften, sowohl an Personen, die über einen
beruflichen Abschluss verfügen, vor allem aber an jenen, die ein Studium absolviert haben. Damit stehen
diese Betriebe in besonderem Maße vor der Herausforderung, Fachkräfte-Sicherungsstrategien zu
8
73
19
hoher
Digitalisierungsgrad
13
72
15
insgesamt
einfache
Tätigkeiten
mit
Beraufsausbildung
mit (Fach-)
Hochschulabschluss

83
praktizieren, zu denen nach Aussage der Betriebe in der Erhebungswelle des Jahres 2014
27
insbesondere
auch eine forcierte Ausbildung junger Nachwuchsfachkräfte sowie die berufliche Fort- und Weiterbildung der
Beschäftigten gehören.
Fachkräftesituation und Strategien zur Sicherung des Fachkräftebedarfs
Wie soeben dargelegt, steigen mit dem Niveau der Digitalisierung die Anforderungen an die verrichteten
Tätigkeiten. Damit stellt sich die Frage, in welchem Umfang hochdigitalisierte Betriebe Fachkräfte nach-
fragen, diese am Markt akquirieren können oder diese selbst ausbilden und sich für deren weitere Quali-
fizierung engagieren.
Im Durchschnitt Sachsens zeigten im ersten Halbjahr 2017 42 % aller Betriebe Bedarf an qualifiziertem
Personal an (vgl. Kapitel 5). Unter hochdigitalisierten Betrieben wies hingegen rund jeder zweite Betrieb
entsprechenden Bedarf aus (vgl. Abbildung 31). Ein Blick auf die Struktur der Personaleinstellungen zeigt,
dass einstellende Betriebe mit einem hohen Digitalisierungsgrad überwiegend Fachkräfte einstellten, denn
die Relationen aller Einstellungen verteilten sich zu 88% auf Einstellungen für qualifizierte Tätigkeiten und zu
13 % auf Einstellungen für einfache Tätigkeiten. Im Durchschnitt Sachsens erfolgten ca. drei Viertel der
Einstellungen für qualifizierte Tätigkeiten und etwa ein Viertel für einfache Tätigkeiten.
Abbildung 31: Fachkräftebedarf in Betrieben mit hohem Digitalisierungsgrad und in allen Betrieben in Sach-
sen 2017
Quelle: IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
Trotz des höheren Bedarfs an Fachkräften waren hochdigitalisierte Betriebe bei der Stellenbesetzung etwas
erfolgreicher als der Durchschnitt aller Betriebe (Nichtbesetzungsquote: 34 % vs. 37 %) (vgl. ebenfalls
Kapitel 5).
Auch wenn es um Maßnahmen zur Sicherung des Fachkräftebedarfs geht, sind Betriebe, in denen digitale
Informations- und Kommunikationstechnologien überdurchschnittlich starke Verbreitung finden, deutlich
aktiver als der Durchschnitt der Betriebe. Im Bereich der betrieblichen Erstausbildung lässt sich das am
Anteil der ausbildenden Betriebe wie auch anhand der Ausbildungsquote nachweisen (vgl. Kapitel 7): So
bildeten 71 % der sächsischen Betriebe mit hohem Digitalisierungsgrad 2017 aus, während es im Durch-
schnitt des Landes 23 % waren. Das spürbar höhere Ausbildungsengagement hochdigitalisierter Betriebe
lässt sich zudem an der Ausbildungsquote erkennen, denn mit 5 % lag auch diese über dem
Durchschnittswert aller Betriebe von 3 % (vgl. Abbildung 32).
27 Vgl.: IAB-Betriebspanel Sachsen - Ergebnisse der 19. Welle 2014, Berlin, Juni 2015, S. 49ff.
52
48
hoher
Digitalisierungsgrad
42
58
Insgesamt
Betriebe mit Fachkräftebedarf
Betriebe ohne Fachkräftebedarf

84
Abbildung 32: Ausbildungsengagement der Betriebe mit hohem Digitalisierungsgrad und aller Betriebe in
Sachsen 2017
Quelle: IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
Die Zahl der Auszubildenden hat 2017 gegenüber dem Vorjahr in hochdigitalisierten Betrieben um 8 %
zugenommen, im Durchschnitt aller Betriebe belief sich der Zuwachs auf 4 %.
Hochdigitalisierte Betriebe engagieren sich außerdem wesentlich häufiger im Bereich der Fort- und
Weiterbildung (vgl. Kapitel 8), was in deutlich höheren Anteilen weiterbildungsaktiver Betriebe im Vergleich
zum Durchschnitt des Landes zum Ausdruck kommt (76 vs. 53 %) (vgl. Abbildung 33). Die Betriebe
unterscheiden sich auch in Bezug auf ihre Weiterbildungsquote (41 vs. 39 %).
Abbildung 33: Weiterbildungsengagement der Betriebe mit hohem Digitalisierungsgrad und aller Betriebe in
Sachsen 2017
Quelle: IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
Insgesamt lassen sich ähnliche Ergebnisse auch für Ost- und Westdeutschland feststellen.
Zusammenfassend kann im Ergebnis der Untersuchung somit festgehalten werden: Der Digitalisierungs-
prozess erfordert in hohem Maße qualifizierte Tätigkeiten, insbesondere im Bereich der Arbeitsplätze mit
akademischem Anforderungsniveau. Betriebe, die zu den Vorreitern in diesem Prozess zählen, sind bei der
71
29
hoher
Digitalisierungsgrad
23
77
Insgesamt
ausbildende Betriebe
nicht-ausbildende Betriebe
76
24
hoher
Digitalisierungsgrad
53
47
Insgesamt
Betriebe mit Weiterbildung
Betriebe ohne Weiterbildung

85
Sicherung ihres Fachkräftebedarfs zugleich besonders aktiv. Die hohen Anforderungen an das berufliche
Know-how und praktische Können der Beschäftigten werden begleitet von einem überdurchschnittlichen
betrieblichen Engagement bei der Aus- wie auch bei der Fort- und Weiterbildung. Das stützt die weit verbrei-
tete Ansicht, dass der Digitalisierungsprozess vor allem von beruflicher Weiterbildung begleitet werden muss.
Es sind personalpolitische Strategien erforderlich, die die Beschäftigten im Digitalisierungsprozess mitneh-
men. Auch auf der Beschäftigtenebene kann dieser Prozess seitens der Betriebe daher nicht zum Nulltarif
umgesetzt werden.
9.4. Auswirkungen der Nutzung digitaler Informations-
und Kommunikationstechnologien
Zusätzlich zu den bisher betrachteten Aspekten, können mit Hilfe des IAB-Betriebspanels zugleich Ein-
schätzungen zu den Auswirkungen des Digitalisierungsprozesses auf die Beschäftigten generiert werden.
28
Diese verweisen vor allem auf Veränderungen in der Qualität der Arbeit. Erfasst wurden mit der aktuellen
Welle Veränderungen im Arbeitsprofil und in der Arbeitsorganisation, ebenso neue Anforderungen an die
betriebliche Aus- und Weiterbildung. Zugleich wurde der Frage nachgegangen, inwieweit damit höhere
psychische Belastungen für die Beschäftigten verbunden sind (Abbildung 34). Die Antworten der Betriebe –
also der Arbeitgeberseite – basieren auf ihrem realen Erfahrungshintergrund und spiegeln damit keine
prognostische Sicht wider.
Abbildung 34: Mit der Digitalisierung einhergehende Veränderungen mit nachhaltigen Auswirkungen auf
die Beschäftigten
Quelle: Eigene Darstellung.
Für die Beurteilung der Auswirkungen des Einsatzes digitaler Informations- und Kommunikationstechnolo-
gien stand den Betrieben eine fünfstufige Bewertungsskala zur Verfügung, wobei die Ziffern „1“ und „2“ auf
eine Zu-, die Ziffern „4“ und „5“ auf eine Abnahme verweisen. Wurde die Ziffer „3“ vergeben, werden keine
Veränderungen gesehen.
Nachstehende Abbildung 35 fasst das Antwortverhalten der Betriebe zu den Auswirkungen der Digitali-
sierung zusammen. In der Gesamtschau bleibt festzuhalten: Betriebe sehen Auswirkungen, die insgesamt
überwiegend als eine leichte Zunahme („2“) wahrgenommen werden. Eine starke Zunahme („1“) wird hin-
gegen über alle abgefragten Sachverhalte lediglich von einer sehr kleinen Gruppe von Betrieben konstatiert.
Vielfach wird von den Betrieben jedoch auch ein Status quo festgestellt, das heißt, im Zuge der Digitalisie-
rung werden keine Veränderungen gesehen. Von einer Reduzierung der Herausforderungen geht jeweils nur
eine sehr kleine Gruppe von Betrieben aus. Bei einzelnen Antwortvorgaben fiel es den Betrieben schwer,
sich eindeutig zu positionieren. Daher antworteten sie mit „weiß nicht“. Besonders häufig betraf das die
Frage nach der Selbstbestimmung von Arbeitszeit und -ort seitens der Beschäftigten (24 %), ebenso die
Bedeutung von Abschlüssen (19 %).
28 Die Frage an die Betriebe lautete: Welche Auswirkungen hat Ihrer Einschätzung nach die Nutzung digitaler Informations- und Kom-
munikationstechnologien für Ihren Betrieb/Ihre Dienststelle?
Veränderungen im
Profil der
Arbeitsaufgaben
hinsichtlich
- Komplexität
- Vielfalt
- Parallelität
Veränderungen bei der
Arbeitsorganisation
hinsichtlich
- der Selbstbestimmung
von Arbeitszeit und -ort
- der Eigenverantwortung
für Weiterbildung
Veränderungen bei der
Aus- und Weiterbildung
hinsichtlich
- Bedeutung von
Abschlüssen
- Weiterbildungsbedarf
Veränderte
Beanspruchungen
(psychische
Arbeitsbelastungen)

86
Abbildung 35: Auswirkungen der Nutzung digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien in
Sachsen 2017
Quelle: IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
Größere Betriebe verwiesen in der Regel wesentlich häufiger als kleinere auf eine Zunahme der abgefragten
Auswirkungen. Das könnte sich daraus erklären, dass in größeren Betrieben die Digitalisierung in der Regel
bereits weiter vorangeschritten ist (vgl. Kapitel 9.2 und 9.3) und die Geschäftsführenden und Personalverant-
wortlichen die Auswirkungen daher realistischer einschätzen können. Außerdem sind größere Betriebe per-
sonalpolitisch besser aufgestellt. Vor dem Hintergrund praktischer Erfahrungen sind sie stärker mit der The-
matik konfrontiert und auch für die Auswirkungen sensibilisiert – besonders wenn es gilt, personalpolitische
Herausforderungen zu erkennen und ihnen wirksam zu begegnen.
Unterschiede in den betrieblichen Einschätzungen ergeben sich auch mit dem erreichten Digitalisierungs-
grad. Hochdigitalisierte Betriebe sehen anteilig wesentlich häufiger zunehmende Auswirkungen auf die
Beschäftigten als geringdigitalisierte oder der Durchschnitt der Betriebe. Hierbei ist allerdings ein Betriebs-
größenklasseneffekt zu unterstellen, denn Großbetriebe (25 %) weisen erheblich häufiger als Kleinst- und
Kleinbetriebe (2 und 12 %) einen hohen Digitalisierungsgrad auf. Gleichzeitig waren Betriebe mit einer
geringen digitalen Ausstattung wesentlich häufiger als hochdigitalisierte Betriebe nicht in der Lage, sich zu
den abgefragten Aspekten klar zu positionieren. Das Antwortverhalten ost- und westdeutscher Betriebe fiel
zumeist ähnlich aus.
Nachfolgend werden ausgewählte Befunde vorgestellt.
Veränderungen im Profil der Arbeitsaufgaben
Aus Sicht der Betriebe sind die Beschäftigten vor allem mit einer zunehmenden Vielfalt der zu erledigenden
Aufgaben konfrontiert. Mit insgesamt 41 % sehen hier rund zwei Fünftel der sächsischen Betriebe eine
zunehmende Tendenz. Besonders stark fällt die Zunahme der Vielfalt der zu bewältigenden Arbeitsaufgaben
nach Ansicht der Betriebe der Branche Erziehung und Unterricht (66 %) sowie der Öffentlichen Verwaltung
aus (63 %). Mit jeweils fast der Hälfte aller Betriebe sind diese Anteile in den drei beschäftigungsstarken
Branchen Gesundheits- und Sozialwesen (49 %), Verarbeitendes Gewerbe und Unternehmensnahe Dienst-
leistungen (jeweils 47 %) ebenfalls überdurchschnittlich hoch. Besonders gering ist der Anteil der Betriebe,
die hier eine Zunahme erwarten, bei den Übrigen Dienstleistungen (22 %). Die getroffenen Einschätzungen
hängen sehr stark von der Betriebsgröße ab. Unter den Kleinstbetrieben sah ca. ein Drittel eine Zunahme,
von den Großbetrieben verwiesen rund drei Viertel auf diese Entwicklung. Die wahrgenommenen Aus-
wirkungen differieren auch mit dem Digitalisierungsgrad der Betriebe. Unter den Betrieben mit einem hohen
7
11
7
3
10
9
6
8
26
32
19
8
32
32
19
22
47
37
45
46
39
40
47
42
3
2
2
3
1
2
2
2
1
1
2
5
1
1
2
2
13
13
19
24
11
11
18
18
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
psychische
Arbeitsbelastung
Weiterbildungsbedarf
Bedeutung von
Abschlüssen
Selbstbestimmung von
Arbeitszeit und -ort
Eigenverantwortung
für Weiterbildung
Aufgabenvielfalt
Komplexität
der Aufgaben
Parallelität
der Aufgaben
Anteil an allen Betrieben (in Prozent)
nimmt stark zu
nimmt zu
bleibt gleich
nimmt ab
nimmt stark ab
weiß nicht
Bean-
spruchung
Aus- und
Weiterbildung
Arbeits-
organisation
Arbeitsprofil

87
Digitalisierungsgrad sahen 68 % eine derartige Zunahme. Von den Betrieben mit niedrigem Digitalisierungs-
grad verwiesen 28 % auf eine zunehmende Aufgabenvielfalt.
30 % der Betriebe sehen neue Herausforderungen auf die Beschäftigten durch die zunehmende Zahl der
Arbeitsaufgaben zukommen, die parallel erledigt werden müssen. In Einrichtungen der Öffentlichen Ver-
waltung (58 %) sowie in Betrieben des Verarbeitenden Gewerbes, ebenso des Bereichs Erziehung und
Unterricht wird dies häufiger gesehen (37 bzw. 36 %). Auch die anderen drei beschäftigungsstarken
Branchen liegen jeweils etwas oberhalb des Durchschnitts aller Betriebe. Bei den Übrigen Dienstleistungen
liegt der Anteil der Betriebe, die eine Zunahme angaben, mit 18 % auch hier spürbar unter dem Durchschnitt.
Mit der Betriebsgröße steigt der Anteil jener Betriebe, die auf eine Zunahme verwiesen, denn 23% der
Kleinst-, aber 65 % der Großbetriebe trafen diese Einschätzung. Eine Zunahme von parallel zu bewälti-
genden Arbeitsaufgaben geht zugleich mit der stärkeren Verbreitung digitaler Technologien einher, denn
unter Betrieben mit einem hohen Digitalisierungsgrad war es mit 72 % eine deutliche Mehrheit, die diese
Entwicklung anzeigte. Mit 13 % sieht hingegen nur eine Minderheit der Betriebe mit niedrigem Digitalisie-
rungsgrad die Beschäftigten vor derartige Herausforderungen gestellt.
Grundsätzlich ähnliche Einschätzungen lassen sich zu den Auswirkungen der Nutzung digitaler Informa-
tions- und Kommunikationstechnologien auf die Zahl der Arbeitsaufgaben treffen, in denen komplexe Proble-
me gelöst werden müssen.
Wie die Einschätzungen der Betriebe verdeutlichen, geht die Digitalisierung mit Veränderungen im Profil der
Arbeitsaufgaben einher. Je weiter die Digitalisierung vorangeschritten ist, umso mehr verändert sich der
Arbeitsalltag für die Beschäftigten, beispielsweise weil die zu bewältigende Aufgabenvielfalt größer wird,
mehr Aufgaben parallel zu erledigen sind oder sich das Aufgabenspektrum komplexer gestaltet.
Veränderungen in der Arbeitsorganisation
Die hierzu im Rahmen der aktuellen Erhebungswelle des IAB-Betriebspanels vorgelegten Fragen stellen vor
allem auf die Möglichkeiten der Beschäftigten zum Selbstmanagement ab. So wurde in diesem Kontext nach
den Auswirkungen des Einsatzes digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien auf die Möglich-
keiten für die Beschäftigten, Arbeitszeit und -ort selbst bestimmen zu können sowie auf die Selbstverant-
wortung der Beschäftigten, ihre Kenntnisse auf den neusten Stand zu bringen, gefragt.
In der Diskussion zum digitalen Wandel wird oft unterstellt, dass mit diesen Prozessen eine höhere Flexibili-
tät verbunden ist, die letztlich auch für die Beschäftigten mit einer größeren Selbstbestimmung, einschließ-
lich einer höheren Zeit- und Ortssouveränität im Arbeitsprozess, einhergeht (Stichwort Homeoffice). Darin
wird vor allem ein wichtiger Beitrag der Digitalisierung für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie
gesehen. Den Einschätzungen der Geschäftsführenden und Personalverantwortlichen der befragten sächsi-
schen Betriebe nach zu urteilen, sieht allerdings lediglich rund jeder 10. Betrieb derzeit entsprechende Ver-
änderungen. Bei keiner anderen der abgefragten Antwortmöglichkeiten war der Anteil der Betriebe, die eine
Zunahme sahen, derart gering. Zu den Branchen, die im Kontext der Digitalisierung zunehmende Möglich-
keiten für die Beschäftigten sehen, Arbeitszeit und -ort selbst zu bestimmen, gehören die drei Bereiche
Unternehmensnahe Dienstleistungen, Erziehung und Unterricht sowie das Gesundheits- und Sozialwesen
(21, 19 bzw. 14 %). Gleichzeitig konnte sich ca. ein Drittel der sächsischen Betriebe zu dieser Frage nicht
eindeutig positionieren – entweder, weil sie es nicht einschätzen konnten oder weil sie nicht geantwortet
haben. Das sind so viele, wie bei keinem anderen der abgefragten Aspekte, was beachtliche Unsicherheiten
in der Bewertung der Entwicklung deutlich machen dürfte. Das könnte möglicherweise ein Signal für eine
unklare betriebliche Situation sein oder davon zeugen, dass sich ein Betrieb mit dieser Frage bisher wenig
beschäftigt hat. Besonders schwierig scheint die Beantwortung der Frage für Betriebe der Übrigen Dienst-
leistungen gewesen zu sein, denn fast die Hälfte antwortete mit „weiß nicht“ oder machte keine Angaben.
Insgesamt 8 % der sächsischen Betriebe sind der Ansicht, die Möglichkeiten für die Beschäftigten,
Arbeitszeit und -ort selbst bestimmen zu können, würden abnehmen.
Wenn es um verstärkte Möglichkeiten für ein zeit- und ortsunabhängiges und damit selbstbestimmtes Arbei-
ten geht, dann scheinen in den Branchen dafür unterschiedliche Bedingungen zu herrschen. So machten in
etwa dreimal so viele Betriebe des Dienstleistungssektors gegenüber dem Produzierenden Gewerbe auf
eine zunehmende Tendenz aufmerksam (13 vs. 4 %). Allerdings erfolgte auch seitens der einzelnen Dienst-
leistungsbereiche eine unterschiedliche Einschätzung, denn einerseits wurde die Einschätzung von 4 % der
Betriebe der Übrigen Dienstleistungen sowie von 8 % der Betriebe des Bereichs Handel und Reparatur,
andererseits von 21 % der Betriebe der Unternehmensnahen Dienstleistungen getroffen. Dieses unter-
schiedliche Antwortverhalten könnte auf das Erfordernis verweisen, für die Zeit- und Ortssouveränität der
Beschäftigten – soweit diese überhaupt realisierbar ist – die notwendigen Voraussetzungen schaffen zu
müssen. Das könnte beispielsweise vor allem die Gewährleistung der Datensicherheit sein. Unsicherheiten
könnten aber auch mit der (unzureichenden) Bereitschaft der Führungskräfte im Zusammenhang stehen, die

88
Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten zu lassen. Auch Fragen der Entgrenzung der Arbeit könnten eine Rolle
spielen. Hier könnten beispielsweise betriebliche Regelungen hilfreich sein, die einer Überlastung der
Beschäftigten entgegenwirken.
Betriebe, die sich durch einen hohen Digitalisierungsgrad auszeichnen, scheinen die Vorteile einer höheren
Zeit- und Ortssouveränität für die Mitarbeiter heute wesentlich besser (25 % der Betriebe verweisen auf eine
Zunahme) als andere Betriebe (2 % der Betriebe mit geringem; 17 % der Betriebe mit mittlerem Digitalisie-
rungsgrad) zu nutzen. Allerdings sei daran erinnert, dass der Digitalisierungsgrad einem Betriebsgrößen-
klasseneffekt unterliegt. So zeigen sich für Sachsen bei Betrachtung der Betriebsgrößenklassen hier deut-
liche Unterschiede: Von den Kleinstbetrieben konstatieren 10 % eine Zunahme, von den Großbetrieben mit
29 % dreimal so viele.
Nach Ansicht der Betriebe wird demgegenüber vor allem eine Zunahme bei der Selbstverantwortung der
Beschäftigten für die berufliche Weiterbildung gesehen – rund zwei Fünftel der Betriebe verwiesen darauf.
Überdurchschnittlich stark positionierten sich in dieser Weise Betriebe der beiden Branchen Erziehung und
Unterricht sowie Öffentliche Verwaltung (65 bzw. 61 %). Eine ähnliche Größenordnung erreichte auch das
Gesundheits- und Sozialwesen (58 %). Lediglich 2 % aller sächsischen Betriebe schätzten ein, die Aus-
wirkung der Nutzung digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien auf die Selbstverantwortung
der Beschäftigten, ihre Kenntnisse auf dem neusten Stand zu bringen, würden sich verringern. Zugleich
legte sich jeder 7. Betrieb hinsichtlich einer Einschätzung nicht fest. Je größer der Betrieb (65 % der Groß-,
37 % der Kleinstbetriebe) und je höher sein Digitalisierungsgrad (66 % der Betriebe mit hohem, 29 % der
Betriebe mit niedrigem Digitalisierungsgrad), umso stärker wird die Eigenverantwortung der Beschäftigten für
ihre berufliche Weiterbildung konstatiert.
Wie das Antwortverhalten der Betriebe erkennen lässt, verändert sich mit der Digitalisierung nicht nur das
Aufgabenprofil, auch die Art und Weise des Arbeitens, also wie der Arbeitsprozess organisiert wird, unter-
liegt einem Wandel. Dabei wurde mit der aktuellen Erhebungswelle vor allem auf die Eigenverantwortung
der Beschäftigten abgestellt. Sie nimmt aus Sicht der Betriebe vor allem hinsichtlich der Selbstverantwortung
der Beschäftigten zu, sich beruflich zu qualifizieren. In Bezug auf eine zeit- und ortssouveräne Verrichtung
der beruflichen Tätigkeit zeigen sich im Antwortverhalten der Betriebe relativ große Unsicherheiten und
gegensätzliche Einschätzungen, die ein Hinweis auf bestehenden betrieblichen Gestaltungsbedarf sein
könnten.
Veränderungen bei der Aus- und Weiterbildung
Derzeit bildet in Sachsen fast jeder vierte Betrieb Jugendliche aus (vgl. Kapitel 7). Das bedeutet, die Thema-
tik Ausbildung tangiert derzeit nur eine relativ kleine Gruppe von Betrieben. Allerdings ist anzumerken, dass
mit 45 % fast die Hälfte der Betriebe über eine Ausbildungsberechtigung verfügt. Vor diesem Hintergrund
hatte eine im Rahmen der 16. Welle des IAB-Betriebspanels durchgeführte Längsschnittbetrachtung für die
Jahre 2004 bis 2010 ergeben, dass es eine Gruppe von Betrieben gibt, die regelmäßig in jedem Jahr
ausbildet (2011: 32 %) und eine weitere Gruppe, die nur in größeren Abständen ausbildungsaktiv ist (die
sogenannten Ausbildungspausierer; 2011: 50 %).
29
Dies ist bei der Beantwortung der Frage, wie sich die
Bedeutung von Ausbildungs- und Studienabschlüssen entwickelt, zu berücksichtigen.
Rund ein Viertel der sächsischen Betriebe meint, die Bedeutung von Ausbildungs- und Studienabschlüssen
habe zugenommen. Besonders ausgeprägt ist dieser Standpunkt in der Öffentlichen Verwaltung (53 %).
Auch im Verarbeitenden Gewerbe wird diese Einschätzung häufiger als im Durchschnitt getroffen (34 %).
Dem steht gegenüber, dass lediglich 13 % der Betriebe der Übrigen Dienstleistungen eine Zunahme sehen –
möglicherweise vor dem Hintergrund überdurchschnittlich vieler Einfacharbeitsplätze. 4 % aller Betriebe
sehen eine abnehmende Bedeutung von Ausbildungs- und Studienabschlüssen. Allerdings ist auch ein
Viertel aller Betriebe derzeit nicht in der Lage, eine klare Position zu beziehen. Damit bestehen bezüglich
dieser Thematik offenbar ebenfalls einige Unklarheiten. So könnte sich darin eine Sicht der Betriebe wider-
spiegeln, die ihre Beschäftigten nicht ausschließlich nach den formalen Abschlüssen bewertet und bei-
spielsweise sogenannten Quereinsteigern Chancen einräumt („Durchlässigkeit des Systems“). Die Bedeu-
tung, die beruflichen Abschlüssen beigemessen wird, steigt mit der Betriebsgröße. So schätzen 20 % der
Kleinstbetriebe, hingegen fast die Hälfte der mittleren und der Großbetriebe ein, die Bedeutung beruflicher
Abschlüsse nehme zu. Jeder zweite Betrieb mit einem hohen Digitalisierungsgrad sieht das so, hingegen
lediglich jeder Fünfte der geringdigitalisierten Betriebe.
Ebenso werden von den Betrieben Auswirkungen auf die Weiterbildung gesehen. Etwa zwei Fünftel der
Betriebe merkten eine Zunahme des Weiterbildungsbedarfs an. Besonderen Bedarf sehen Einrichtungen der
Öffentlichen Verwaltung (83 %) sowie der Unternehmensnahen Dienstleistungen (54 %). Auch hier fällt der
29 Vgl.: IAB-Betriebspanel Sachsen – Ergebnisse der 16. Welle 2011, Berlin, Mai 2012, S. 65.

89
Anteil der Betriebe der Übrigen Dienstleistungen mit 27 % unterdurchschnittlich aus. Das Konstatieren
bestehenden Weiterbildungsbedarfs nimmt mit der Betriebsgröße zu (71 % der Groß-, 35 % der Kleinst-
betriebe). Mit der bereits gewonnenen Erkenntnis, dass der Digitalisierungsprozess von intensiven Quali-
fizierungsaktivitäten auf Ebene der Beschäftigten begleitet wird (vgl. dieses Kapitel, Abschnitt 9.3), korres-
pondiert, dass 69 % der Betriebe mit hohem Digitalisierungsgrad einschätzen, der Weiterbildungsbedarf
nehme zu (30 % der Betriebe mit niedrigem Digitalisierungsgrad).
Betriebe, die Vorreiter im Digitalisierungsprozess sind, zeichnen sich nicht nur durch ein beachtliches
Weiterbildungsengagement aus, sie schätzen zugleich die Zunahme des Weiterbildungsbedarfs wesentlich
häufiger als andere Betriebe ein. Damit sind betriebliche Weiterbildungsstrategien erforderlich, die die Frage
beantworten, welche Qualifizierungsinhalte vermittelt werden müssen und wie der dafür erforderliche zeit-
liche wie auch finanzielle Aufwand abgesichert werden kann. Hochdigitalisierte Betriebe messen in über-
durchschnittlich hohem Maße auch Ausbildungs- und Studienabschlüssen eine zunehmende Bedeutung bei.
Veränderungen der psychischen Arbeitsbelastungen
Wenn die Arbeitsaufgaben vielfältiger, komplexer und zunehmend parallel zu bewerkstelligen sind, die
Beschäftigten immer mehr Eigenverantwortung übernehmen müssen und die eigene formale Ausbildung und
berufliche Qualifizierung an Bedeutung gewinnen, so könnten das wichtige Hinweise auf veränderte Anfor-
derungen an die Beschäftigten sein, die zugleich mit zusätzlichen Belastungen einhergehen können. Daher
wurden die Geschäftsführenden und Personalverantwortlichen auch danach gefragt, wie sie die Entwicklung
der psychischen Arbeitsbelastungen einschätzen.
Nach Maßgabe eines Drittels der sächsischen Betriebe wird eine Zunahme festgestellt. Vor dem Hintergrund
der geführten Debatten zur stärkeren Belastung der Beschäftigten durch die Digitalisierung – unter anderem
thematisiert anhand der Entgrenzung von Arbeit wie beispielsweise die zunehmende Beantwortung von E-
Mails auch außerhalb der regulären Arbeitszeit oder eine Tätigkeit im Homeoffice, wodurch die Übergänge
zwischen Beruflichem und Privatem oft fließend sind – hätte ein höherer Anteil erwartet werden können, der
diese Belastungen artikuliert. Mit 72 % stellen überdurchschnittlich viele Betriebe und Einrichtungen der
Öffentlichen Verwaltung eine Zunahme dieser Belastungen fest. Auch rund die Hälfte der Betriebe des
Bereichs Unternehmensnahe Dienstleistungen positioniert sich in dieser Form. Es ist auch hier ein unter-
durchschnittlich geringer Anteil der Betriebe der Übrigen Dienstleistungen, der diese Auswirkungen sieht
(21 %). Trotz zum Teil zunehmender Herausforderungen für die Beschäftigten, meinte mit 47 % fast die
Hälfte der Betriebe – das ist mit der höchste Anteil im Vergleich zu den anderen abgefragten Sachverhalten
– , keine Veränderungen bei den psychischen Arbeitsbelastungen zu erkennen. Eine Verringerung dieser
Beanspruchungen wird insgesamt von lediglich 4 % der Betriebe angegeben. 17 % der Betriebe sind sich
unschlüssig. Kleinstbetriebe sehen diese Belastungen in deutlich geringerem Maße (28 %) als Großbetriebe
(55 %). Auch hochdigitalisierte Betriebe erkennen diese Belastungen häufiger als geringdigitalisierte (41 vs.
29 %).
Zusammenfassend bleibt festzuhalten: Der Digitalisierungsprozess geht neben der zuvor dargelegten Fülle
an neuen Anforderungen auch mit zunehmenden psychischen Beanspruchungen der Beschäftigten einher.
Damit stehen Betriebe vor der Herausforderung, ihren Belegschaften solche Rahmenbedingungen zu
schaffen, die sie mit den veränderten Anforderungen und Belastungen Schritt halten lassen. Das bedeutet,
Lösungen insbesondere für folgende Fragen zu finden: Wie kann die Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter
gewährleistet bleiben? Wie können weitere Belastungen vermieden werden? Was heißt das für den inhalt-
lichen und organisatorischen Zuschnitt der Arbeitsplätze? Wie ist Weiterbildung zu organisieren, damit die
zeitlichen Belastungen nicht einseitig zu Lasten der Beschäftigten gehen? Was bedeutet das für das
Gesundheitsmanagement?
Fazit:
Die Mehrheit der Betriebe des Freistaates Sachsen ist an das Breitband-Internet angeschlossen und
schätzt die verfügbare Leitungskapazität als ausreichend ein. Digitale Informations- und Kommunikations-
technologien sind in den Betrieben inzwischen weit verbreitet. Dabei gehören digitale Basistechnologien für
die Betriebe zum Alltag. Viele Technologien finden demgegenüber nur bei einem deutlich kleineren Teil der
Betriebe Anwendung. Einige Technologien verzeichnen einen branchenspezifischen Zuschnitt. Die meisten
der Betriebe des Landes weisen einen mittleren Digitalisierungsgrad auf und nur eine kleine Gruppe gilt als
hochdigitalisiert. Damit unterscheidet sich diese Konstellation kaum von der in Ost- und Westdeutschland.
Der Anteil der hochdigitalisierten Betriebe liegt in Sachsen jedoch leicht unter dem ost- wie westdeutschen
Durchschnitt. Betriebe mit einem hohen Digitalisierungsniveau sind in der Regel größere Betriebe. Bei vielen
Kennziffern schneiden sie besser ab als der Durchschnitt der Betriebe: Sie haben anteilig mehr Arbeitsplätze,
auf denen qualifizierte Tätigkeiten zu verrichten sind, und sie sind wesentlich aus- und weiterbildungsaktiver.
Die Digitalisierung hat verschiedene Auswirkungen auf die Beschäftigten. Besonders starken Einfluss übt sie
auf Veränderungen der Arbeitsinhalte und die damit verbundenen Herausforderungen und Belastungen aus.
Je mehr digitale Informations- und Kommunikationstechnologien im Betrieb zur Anwendung kommen, umso

90
stärker werden die Mitarbeiter beansprucht, entweder weil die Arbeitsaufgaben komplexer werden oder mehr
Selbstmanagement gefordert wird. Insgesamt stehen alle Betriebe, die digitale Technologien anwenden, vor
der personalpolitischen Aufgabe, ihre Belegschaft auf die Veränderungen vorzubereiten, sie im Prozess der
Veränderungen mitzunehmen und bei Bedarf entsprechende Unterstützung zu gewähren. Digitalisierung
stellt für die Betriebe somit nicht nur eine technische Herausforderung dar, sondern sie ist ein Prozess, den
es auch unter sozialen Gesichtspunkten aktiv zu gestalten gilt. Größere und hochdigitalisierte Betriebe
dürften dafür wesentlich besser als kleinere und geringdigitalisierte aufgestellt sein. Das belegen beispiels-
weise Erkenntnisse des IAB-Betriebspanels zur Umsetzung von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung. In
größeren Betrieben sind sie wesentlich stärker als in kleineren verbreitet.

91
10.Tarifbindung, Löhne und Gehälter
Das nachfolgende Kapitel befasst sich zunächst mit der Entwicklung und dem aktuellen Stand der Tarif-
bindung der Betriebe sowie der Verbreitung betrieblicher Interessenvertretungen. Weitere Abschnitte sind
der Lohn- und Gehaltsentwicklung, darunter dem Mindestlohn vorbehalten.
10.1. Tarifbindung und betriebliche Interessenvertre-
tung
Seit vielen Jahren ist bundesweit eine tendenziell abnehmende Tarifbindung zu beobachten. Im Freistaat
Sachsen war in den letzten drei bis vier Jahren allerdings eine Stabilisierung festzustellen – wenngleich auf
sehr niedrigem Niveau. Nach den Ergebnissen der aktuellen Befragung im Rahmen des IAB-Betriebspanels
ist die Tarifbindung der sächsischen Betriebe 2017 gegenüber dem Vorjahr wieder gesunken. Das betrifft
sowohl den Anteil tarifgebundener Betriebe als auch die in diesen Betrieben Beschäftigten. Der Anteil tarif-
gebundener Betriebe lag 2017 bei lediglich 14 % und bedeutet eine Reduzierung um 4 Prozentpunkte
gegenüber dem Vorjahreswert. Somit ist heute nur noch jeder 7. Betrieb im Land an einen Flächen- oder
Haustarifvertrag gebunden.
30
Damit ging auch eine Verringerung des Anteils der Arbeitnehmer einher, die
tarifvertraglichen Regelungen unterliegen. Ihr Anteil sank ebenfalls um 4 Prozentpunkte auf nunmehr 39 %.
Damit ist die Tarifbindung in Sachsen sowohl hinsichtlich ihrer betrieblichen wie auch ihrer Beschäftigten-
eichweite so tief wie nie zuvor (vgl. Abbildung 36).
Abbildung 36: Entwicklung der Tarifbindung in Sachsen, Ost- und Westdeutschland 2000 bis 2017
Quelle: IAB-Betriebspanel, Wellen 2000 bis 2017.
Auch in Ost- und Westdeutschland hat es bei beiden Anteilswerten ein Rückgang gegeben, der – wie in
Sachsen – zu einem neuen Tiefststand in der Tarifbindung geführt hat. Beide Kennziffern liegen für Sachsen
wie in den Vorjahren weiterhin unter den ost- und den westdeutschen Werten. Da die Größe eines Betriebes
erheblichen Einfluss auf die Tarifbindung hat – je größer ein Betrieb, umso häufiger ist er tarifgebunden (vgl.
30
Die entsprechende Frage lautete: „Gilt in diesem Betrieb ein Branchentarifvertrag, ein zwischen dem Betrieb und den
Gewerkschaften geschlossener Haustarif- oder Firmentarifvertrag oder kein Tarifvertrag?“
50
43
43
43
39
57
46
49
47
44
70
60
59
58
57
0
20
40
60
80
0
20
40
60
80
100
00
01
02
03
04
05
06
07
08
09
10
11
12
13
14
15
16
17
Anteil der Beschäftigten mit Tarif (in Prozent)
Anteil der Betriebe mit Tarif an allen Betrieben (in Prozent)
Sachsen
Ostdeutschland
Westdeutschland
Sachsen
Ostdeutschland
Westdeutschland
Anteil der Beschäftigten
Anteil der Betriebe

92
Tabelle 43) –, dürfte sich die niedrigere Beschäftigtenreichweite von Tarifverträgen in Sachsen im Vergleich
zu Westdeutschland u. a. mit dem geringeren Gewicht der Großbetriebe im Land erklären (vgl. Kapitel 3.1).
Da größere Betriebe überdurchschnittlich häufig tarifgebunden sind, ist die Beschäftigtenreichweite von
Tarifverträgen höher als die rein betriebliche Reichweite der Tarifbindung.
Tabelle 43: Tarifbindung von Betrieben und Beschäftigten nach Betriebsgrößenklassen in Sachsen 2017
Betriebsgrößenklasse
Betriebe
mit Tarifvertrag
Beschäftigte
in Betrieben mit
Tarifvertrag
%
1 bis
9 Beschäftigte
9
10
10 bis 49 Beschäftigte
22
27
50 bis 249 Beschäftigte
50
49
ab 250 Beschäftigte
57
68
Insgesamt
14
39
Quelle: IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
Bei der Tarifbindung bestehen ebenfalls erhebliche Unterschiede zwischen den Sektoren wie auch zwischen
den einzelnen Branchen der sächsischen Wirtschaft. Betriebe des öffentlichen Bereichs (56 %) unterliegen
wesentlich häufiger einer Tarifbindung als Betriebe der Privatwirtschaft (12 %). Dieser Unterschied zeigt sich
auch in der Beschäftigtenreichweite (84 vs. 28 %). Eine Branchenbetrachtung weist für Betriebe und Einrich-
tungen der Öffentlichen Verwaltung mit Abstand die höchste Tarifbindung aus (93 % der Betriebe und 96 %
der Beschäftigten). Auch Betriebe des Bereichs Erziehung und Unterricht (42 % der Betriebe und 55 % der
Beschäftigten) sowie des Baugewerbes (32 % der Betriebe und 54 % der Beschäftigten) sind überdurch-
schnittlich häufig tariflich gebunden. Mit Ausnahme der Unternehmensnahen Dienstleistungen weisen die
drei anderen beschäftigungsstarken Branchen eine unterdurchschnittliche Tarifbindung aus. Das trifft auch
auf Betriebe der Übrigen Dienstleistungen zu (vgl. Tabelle 44). Insgesamt sind Betriebe, die dem Produzie-
renden Gewerbe zuzuordnen sind (24 % der Betriebe mit 41 % der Beschäftigten) stärker als die des Dienst-
leistungssektors (10 % der Betriebe mit 33 % der Beschäftigten) tariflich gebunden.
Tabelle 44: Tarifbindung von Betrieben und Beschäftigten nach ausgewählten Branchen in Sachsen 2017
Branche
Betriebe
mit Tarifvertrag
Beschäftigte
in Betrieben mit
Tarifvertrag
%
Verarbeitendes Gewerbe
11
33
Bauwesen
32
54
Handel und Reparatur
3
4
Unternehmensnahe Dienstleistungen
18
55
Erziehung und Unterricht
42
55
Gesundheits- und Sozialwesen
7
31
Übrige Dienstleistungen
9
16
Öffentliche Verwaltung
93
96
Insgesamt
14
39
Quelle: IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
Orientierungsfunktion von Tarifverträgen
Da derzeit lediglich jeder 7. Betrieb Sachsens tarifgebunden ist, unterliegt die Gestaltung von Löhnen und
Gehältern in der überwiegenden Mehrheit der Betriebe – 86 % – keinerlei entsprechenden Regelungen.
Daraus kann jedoch nicht der Schluss gezogen werden, dass in diesen Betrieben prekäre Löhne gezahlt
werden. So gaben 35 % der nicht tarifgebundenen Betriebe an, sich bei der Aushandlung von Löhnen und
Gehältern an einem Branchentarifvertrag zu orientieren (mit 48 % der Beschäftigten). Dies sind 30 % aller
Betriebe im Freistaat. In diesen nicht tarifgebundenen, sich aber an Tariflöhnen orientierenden Betrieben
sind 29 % der Beschäftigten des Landes tätig. In Ostdeutschland orientieren sich zurzeit – wie in Sachsen –
ebenfalls 35 % der tarifungebundenen Betriebe und in Westdeutschland 40 % an abgeschlossenen Tarif-
verträgen. Das sind in Ostdeutschland 29 % der Betriebe sowie 25 % aller Beschäftigten und in West-
deutschland 28 % aller Betriebe und 22 % der Beschäftigten.

93
Das Eigentum und die Branche haben Einfluss darauf, ob sich ein nicht tarifgebundener Betrieb an gelten-
den Tarifverträgen orientiert. So sind Betriebe des Öffentlichen Sektors nicht nur häufiger tarifgebunden
(56 % der Betriebe), sie orientieren sich zugleich häufiger an vereinbarten tariflichen Regelungen (72 % der
nicht tarifgebundenen Betriebe). In der Privatwirtschaft sind derzeit nur 12 % der Betriebe tariflich gebunden,
und 34 % der nicht tarifgebundenen Betriebe orientieren sich an für sie relevanten Tarifen. Auch auf Ebene
der Branchen erweisen sich Betriebe und Einrichtungen der Öffentlichen Verwaltung bei der Orientierung an
tariflichen Regelungen als Vorreiter (100 %). Damit unterliegen alle Betriebe und Einrichtungen dieses
Bereichs entweder einer tariflichen Vereinbarung oder sie orientiere sich zumindest daran. Ebenfalls über-
durchschnittlich häufig erfolgt eine Orientierung in Betrieben des Baugewerbes (61 % der Betriebe und 66 %
der Beschäftigten), des Gesundheits- und Sozialwesens (50 % der Betriebe und 57 % der Beschäftigten)
sowie des Verarbeitenden Gewerbes (42 % der Betriebe und 54 % der Beschäftigten). Gleichzeitig stehen
auch hier die Übrigen Dienstleistungen am Ende der Skala (22 % der Betriebe und 35 % der Beschäftigten).
Vieles spricht dafür, dass der Grad der Tarifbindung auch Einfluss auf den Grad der Orientierung an tarifli-
chen Vereinbarungen hat.
Die Tariforientierung nicht tarifgebundener Betriebe steigt – wie die Tarifbindung selbst – ebenfalls tenden-
ziell mit der Betriebsgröße. Von den nicht tarifgebundenen Kleinstbetrieben mit weniger als 10 Beschäftigten
orientierten sich 2017 32 % an Tarifverträgen. Bezogen auf alle Betriebe dieser Größenklasse entsprach
dies einem Anteil von 29 %. In diesen Betrieben waren 33 % aller in Kleinstbetrieben tätigen Arbeitnehmer
beschäftigt. Auf Ebene der Kleinstbetriebe lässt sich somit festhalten: Insgesamt sind derzeit 38 % der
sächsischen Kleinstbetriebe entweder tarifgebunden (9 %) oder orientieren sich an bestehenden Verein-
barungen (29 %). In der Gruppe der Kleinstbetriebe war mit 62 % daher die Mehrheit der Betriebe weder
tariflich gebunden noch gab es eine Orientierung an tarifvertraglichen Regelungen. Demgegenüber erfolgte
in 74 % der nicht tarifgebundenen Großbetriebe eine Orientierung, was 32 % aller Betriebe dieser Größen-
ordnung entspricht. Somit ist mit rund jedem 10. heute eine Minderheit der sächsischen Großbetriebe weder
an einen Tarifvertrag gebunden, noch orientiert sie sich an einem solchen.
Insgesamt bleibt Folgendes festzuhalten: Aktuell agiert mit 44 % weniger als die Hälfte der Betriebe im
Freistaat Sachsen auf tariflicher Basis – entweder infolge ihrer unmittelbaren Tarifbindung (14 %) oder weil
sie sich an bestehenden Verträgen orientieren (30 %). Die Beschäftigtenreichweite beläuft sich damit auf
insgesamt 68 %, wodurch die überwiegende Mehrheit der sächsischen Arbeitnehmer von tarifvertraglichen
Vereinbarungen erreicht wird. In Ostdeutschland beläuft sich der Anteil der Betriebe auf 47 %, jener der
Beschäftigten auf 69 %. In Westdeutschland sind es 58 % der Betriebe und 78 % der Beschäftigten.
Flächentarifverträge, das zeigen die Ergebnisse der aktuellen wie auch früherer Befragungen, üben somit
eine nicht unbedeutende Funktion als Maßstab für die Aushandlung von Löhnen und Gehältern auch in nicht
tarifgebundenen Betrieben aus.
10.2.
Betriebsräte
Betriebsräte gelten als die „zweite tragende Säule“ im bundesdeutschen System der Gestaltung von Arbeits-
bedingungen. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Wahl eines Betriebsrates entsprechend der gültigen
Gesetzeslage erst in Betrieben ab fünf Beschäftigten zulässig ist. Um die Betriebslandschaft repräsentativ
abzubilden, sind in die Panelerhebung jedoch auch Betriebe mit weniger als fünf Beschäftigten einbezogen.
In Sachsen haben 41 % aller Betriebe weniger als fünf Beschäftigte. In diesen Betrieben sind 7 % aller
Beschäftigten tätig. Werden diese Betriebe außer Betracht gelassen, ergibt sich Folgendes: Von Betrieben
mit mindestens fünf Beschäftigten – dies sind rund 60 % aller Betriebe mit mehr als 90 % der Beschäftigten
– haben 11 % einen Betriebsrat (Ost- und Westdeutschland: jeweils 12 %). Damit ist dieses Gremium
insgesamt nur in einer Minderheit der Betriebe vorhanden.
Auf alle Betriebe bezogen hat in Sachsen gegenwärtig noch nicht einmal jeder 10. Betrieb einen Betriebsrat.
Insgesamt arbeiten 37 % der Beschäftigten in einem Betrieb, in dem es einen Betriebsrat gibt. In Ost- und in
Westdeutschland ist der Anteil der Betriebe mit diesem Gremium ähnlich hoch, der Beschäftigtenanteil hin-
gegen liegt dort jedoch etwas höher (vgl. Abbildung 37).

94
Abbildung 37: Betriebe mit Betriebsrat und Beschäftigte in Betrieben mit Betriebsrat in Sachsen, Ost- und
Westdeutschland 2017
Quelle: IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
Generell gilt: Je größer ein Betrieb ist, desto häufiger ist ein Betriebsrat vorhanden. Betriebsräte in nennens-
wertem Umfang gibt es erst in Betrieben ab 50 Beschäftigten. Bei Betrieben mit weniger Beschäftigten
beschränkt sich das Vorhandensein solcher Gremien auf eine kleine Minderheit. Sachsens Betriebe mit
einem Betriebsrat beschäftigten 2017 durchschnittlich 87 Mitarbeiter. Sie sind damit um rund das Achtfache
größer als Betriebe ohne diese Gremien (11 Mitarbeiter).
31
Die etwas stärkere Verbreitung von Betriebsräten
in Westdeutschland dürfte u. a. mit dem dort größeren Gewicht von Großbetrieben zusammenhängen (vgl.
Tabelle 45).
Tabelle 45: Betriebe und Beschäftigte mit Betriebs- oder Personalrat nach Betriebsgrößenklassen in Sach-
sen, Ost- und Westdeutschland 2017
Betriebsgrößenklasse
Sachsen
Ostdeutschland
Westdeutschland
Betriebe
Beschäf-
tigte
Betriebe
Beschäf-
tigte
Betriebe
Beschäf-
tigte
%
1 bis
9 Beschäftigte
2
2
2
2
2
3
10 bis 49 Beschäftigte
14
19
14
18
12
15
50 bis 249 Beschäftigte
40
44
46
49
46
53
ab 250 Beschäftigte
75
83
80
86
79
85
Insgesamt
7
37
7
40
8
45
Quelle: IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
Erhebliche Unterschiede bestehen auch zwischen den Sektoren und Branchen der sächsischen Wirtschaft.
So verfügen Betriebe des Öffentlichen Sektors (41 % der Betriebe) deutlich häufiger als Betriebe der Privat-
wirtschaft (4 %) über einen Betriebsrat. In der Öffentlichen Verwaltung gibt es diese Interessenvertretung in
mehr als der Hälfte der Betriebe und Einrichtungen, im Bereich Erziehung und Unterricht in einem Drittel. In
der Öffentlichen Verwaltung werden damit über 90 % der Beschäftigten erreicht, im Bereich Erziehung und
Unterricht ist es etwas mehr als die Hälfte. Diese Beschäftigtenreichweite trifft auch auf das Verarbeitende
Gewerbe zu (52 %), obwohl hier lediglich 9 % der Betriebe über dieses Gremium verfügen.
31
Die angegebenen Durchschnittswerte hinsichtlich der Betriebsgröße beziehen sich auf die Gesamtheit der Betriebe.
7
37
7
40
8
45
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
50
Betriebe mit Betriebs-/ Personalrat
Beschäftigte in Betrieben mit Betriebs-/
Personalrat
Anteil an allen Betrieben (in Prozent)
Sachsen
Ostdeutschland
Westdeutschland

95
Betriebliche und überbetriebliche Interessenvertretung
Betriebe, in denen sowohl ein Tarifvertrag gilt als auch ein Betriebsrat vorhanden ist, zählen zur „Kern-
zone“
32
des dualen Systems der Interessenvertretung. Wie die aktuellen Zahlen zeigen, umfasst diese Zone
nur rund 5 % aller Betriebe in Sachsen. In diesen Betrieben arbeiten allerdings 28 % aller Beschäftigten. In
Ost- wie auch in Westdeutschland ist der entsprechende Anteil der Betriebe fast identisch; allerdings liegt
der Anteil der in diesen Betrieben tätigen Beschäftigten in Westdeutschland um fast 10 Prozentpunkte über
dem Wert für Sachsen (vgl. Tabelle 46).
Tabelle 46: Betriebliche und überbetriebliche Interessenvertretung in Sachsen, Ost- und Westdeutschland
2017
Region
Anteil der Betriebe mit...
Anteil der Beschäftigten in Betrieben
mit...
Tarif-
vertrag
und
Betriebs-
rat
Tarif-
vertrag,
kein
Betriebs-
rat
Kein
Tarif-
vertrag,
aber
Betriebs-
rat
Kein
Tarif-
vertrag,
kein
Betriebs-
rat
Tarif-
vertrag
und
Betriebs-
rat
Tarif-
vertrag,
kein
Betriebs-
rat
Kein
Tarif-
vertrag,
aber
Betriebs-
rat
Kein
Tarif-
vertrag,
kein
Betriebs-
rat
%
%
Sachsen
5
10
2
84
28
11
8
52
Ost-
deutschland
5
13
2
80
30
14
9
47
West-
deutschland
6
23
2
69
37
19
8
36
Quelle: IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
Von einer betrieblichen und überbetrieblichen Vertretungslücke lässt sich sprechen, wenn ein Betrieb weder
an einen (Branchen-)Tarif gebunden ist, noch über einen Betriebsrat verfügt. In Sachsen betrifft das derzeit
mehr als vier von fünf Betrieben (Ostdeutschland: 80 %). In diesen Betrieben ist gut die Hälfte der Arbeit-
nehmer beschäftigt (Ostdeutschland: 47 %). Damit muss ein erheblicher Teil der Beschäftigten im Land
ohne Tarifvertrag und ohne Betriebsrat auskommen. In Westdeutschland betrifft dies sowohl deutlich
weniger Betriebe als auch deutlich weniger Beschäftigte. Der Unterschied erklärt sich vor allem aus der
höheren Tarifbindung westdeutscher Betriebe.
10.3.
Löhne und Gehälter
Im Jahr 2017 betrug der monatliche Bruttodurchschnittsverdienst
33
der Beschäftigten in Sachsen über alle
Branchen und Betriebsgrößenklassen hinweg und unabhängig von der vereinbarten Wochenarbeitszeit rund
2.300 Euro je abhängig Beschäftigten. Die durchschnittlich gezahlten Löhne und Gehälter lagen damit um
rund 14 % unter dem westdeutschen Vergleichswert. Bei einer entsprechenden Berücksichtigung der
Wochenarbeitszeiten der (Teilzeit-)Beschäftigten sowie deren Anteil an der Gesamtbeschäftigung würde
sich der monatliche Bruttodurchschnittsverdienst der abhängig Beschäftigten je Vollzeitäquivalent (VZÄ)
34
in
Sachsen zwar auf 2.670 Euro erhöhen, der Abstand zum westdeutschen Durchschnittslohn (je VZÄ) würde
sich jedoch auf ca. 20 % vergrößern (vgl. Abbildung 38). Dies ist vor allem auf den etwas höheren Anteil von
Teilzeitbeschäftigten sowie auf die durchschnittlich geringeren Wochenarbeitszeiten in Westdeutschland
zurückzuführen.
32
Vgl. Ellgut, P.; Kohaut, S.: Tarifbindung und betriebliche Interessenvertretung: Aktuelle Ergebnisse aus dem IAB-
Betriebspanel, in: WSI Mitteilungen 7/2005, S. 398-406.
33
Bruttolohn für den Monat Juni 2017 ohne Arbeitgeberanteil und ohne Urlaubsgeld (Basis: abhängig Beschäftigte).
34
In die Berechnung des durchschnittlichen Monatsverdienstes gehen sowohl die Verdienste von Vollzeit- als auch von
Teilzeitbeschäftigten ein. Da Beschäftigte auf Teilzeitstellen in der Regel geringere Verdienste erzielen als ihre Kolle-
gen auf Vollzeitstellen, führt dies je nach Höhe des Anteils von Teilzeitbeschäftigten an der Gesamtbeschäftigtenzahl
zu einer gewissen Verzerrung bei Vergleichen von ermittelten Durchschnittslöhnen. Um diese verzerrenden Effekte
auszuschließen, werden sogenannte Vollzeitäquivalente (VZÄ) berechnet. Hierbei werden Teilzeitbeschäftigte ent-
sprechend ihrer vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit auf Vollzeitbeschäftigte umgerechnet. Ein Beschäftigter
mit einer Wochenarbeitszeit von z. B. 20 Stunden wird rechnerisch als eine halbe Vollzeitkraft behandelt und der
ermittelte Lohn entsprechend gewichtet.

96
Abbildung 38: Entwicklung des durchschnittlichen Monatsbruttoverdienstes (Basis: VZÄ) in Sachsen, Ost-
und Westdeutschland 2000 bis 2017
Quelle:
IAB-Betriebspanel, Welle 2017. Monatsverdienst ohne Arbeitgeberanteile und ohne Urlaubsgeld (jeweils
Juni, VZÄ).
Die erheblichen Verdienstunterschiede zwischen Sachsen und Westdeutschland werden vor allem deutlich,
wenn die gruppierten Durchschnittslöhne miteinander verglichen werden. In rund der Hälfte der sächsischen
Betriebe beträgt der durchschnittliche Monatsverdienst Vollzeitbeschäftigter rein rechnerisch weniger als
2 Tsd. Euro. In Westdeutschland ist der entsprechende Anteil mit gut einem Drittel deutlich kleiner. Dem-
gegenüber zahlen 15 % der westdeutschen Betriebe einen Durchschnittslohn von mindestens 4 Tsd. Euro
pro Monat – das sind fast viermal so viele wie in Sachsen (vgl. Tabelle 47).
Tabelle 47: Verteilung der Betriebe nach dem Bruttodurchschnittsverdienst (Basis: VZÄ) in Sachsen, Ost-
und Westdeutschland 2017
Lohnintervall
Sachsen
Ostdeutschland
Westdeutschland
%
unter 2.000 €
49
47
35
2.000 bis 2.999 €
35
35
30
3.000 bis 3.999 €
12
12
20
ab 4.000 €
4
6
15
Insgesamt
100
100
100
Quelle: IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
Auch innerhalb der sächsischen Wirtschaft besteht eine erhebliche Spreizung bei den Bruttodurchschnitts-
löhnen. Tabelle 48 weist diese nach einzelnen Branchen aus.
73
73
71
73
73
75
73
74
76
77
76
75
77
76
77
79
81
80
1.820
2.670
1.970
2.690
2.480
3.330
900
1.200
1.500
1.800
2.100
2.400
2.700
3.000
3.300
3.600
65
70
75
80
85
90
95
100
105
110
00
01
02
03
04
05
06
07
08
09
10
11
12
13
14
15
16
17
Lohn (in Euro)
Angleichungsquote (in Prozent)
Angleichungsquote (WD = 100)
Sachsen
Ostdeutschland
Westdeutschland

97
Tabelle 48: Lohnspreizung nach Branchen (in VZÄ**) in Sachsen 2017
Branche
Bruttodurchschnitts-
verdienst
Durchschnitt
Sachsen = 100
Euro
%
Land- und Forstwirtschaft*
2.330
87
Bergbau, Energie, Wasser, Abfall*
3.310
124
Verarbeitendes Gewerbe
2.820
105
Baugewerbe
2.510
94
Handel und Reparatur
2.170
81
Verkehr, Information, Kommunikation*
3.070
115
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen*
2.540
95
Unternehmensnahe Dienstleistungen
2.290
85
Erziehung und Unterricht
3.340
125
Gesundheits- und Sozialwesen
2.690
101
Übrige Dienstleistungen
1.980
74
Organisationen ohne Erwerbszweck*
2.210
83
Öffentliche Verwaltung
3.430
128
Insgesamt
2.670
100
*
Wegen geringer Besetzungszahlen in den gekennzeichneten Branchen sind die Werte nur eingeschränkt interpretier-
bar.
** Verdienste im Juni 2017 (ohne Arbeitgeberanteile und ohne Urlaubsgeld; Vollzeitäquivalente).
Quelle:
IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
In Betrieben des Produzierenden Gewerbes erzielten die Beschäftigen 2017 im Allgemeinen ein Einkommen,
das über dem Landesdurchschnitt lag (103 %), in den Dienstleistungsbereichen lag es darunter (96 %).
Ebenso bestehen Unterschiede nach dem Eigentum: Mitarbeiter des Öffentlichen Sektors verdienten 2017
im Durchschnitt fast ein Drittel mehr als im Mittel aller Betriebe. Beschäftigte der Privatwirtschaft lagen hin-
sichtlich der erzielten Löhne und Gehälter bei 92 % des Durchschnittsverdienstes des Landes.
Wie in Ost- und Westdeutschland zahlen größere Betriebe ihren Beschäftigten in Sachsen im Durchschnitt
höhere Löhne und Gehälter als kleinere. In Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten verdienen (Vollzeit-
)Beschäftigte derzeit im Durchschnitt pro Monat rund 2.200 Euro, in Betrieben ab 250 Beschäftigten sind es
demgegenüber rund 3.470 Euro. Die Einkommensunterschiede zwischen beiden Betriebsgrößenklassen
belaufen sich damit auf fast 1.300 Euro pro Monat. Die Verdienste von Arbeitnehmern in Betrieben mit
weniger als 10 Beschäftigten liegen um fast ein Fünftel unter dem sächsischen Durchschnittsverdienst. In
den Großbetrieben des Landes liegen sie dagegen um fast ein Drittel über dem Durchschnitt aller Betriebe
(vgl. Tabelle 49).
Tabelle 49: Lohnspreizung (in VZÄ*) nach Betriebsgrößenklassen in Sachsen 2017
Betriebsgrößenklasse
Bruttodurchschnitts-
verdienst
Durchschnitt
Sachsen = 100
Euro
%
1 bis
9 Beschäftigte
2.200
82
10 bis 49 Beschäftigte
2.340
87
50 bis 249 Beschäftigte
2.620
98
ab 250 Beschäftigte
3.470
130
Insgesamt
2.670
100
* Verdienste im Juni 2017 (ohne Arbeitgeberanteile und ohne Urlaubsgeld; Vollzeitäquivalente).
Quelle:
IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
Löhne und Tarifbindung
Die Höhe der Löhne wird neben der Branche und der Betriebsgröße auch von der Tarifgebundenheit der
Betriebe beeinflusst. Die monatlichen Durchschnittsverdienste von (Vollzeit-)Beschäftigten in tarifgebunde-
nen Betrieben fallen um rund ein Viertel höher aus als in nicht tarifgebundenen Betrieben. Allerdings beste-
hen auch Unterschiede unter nicht tarifgebundenen Betrieben: Zwar liegen die Einkommen der Beschäf-

98
tigten in allen dieser Betriebe unter dem Landesdurchschnitt, in nicht tarifgebundenen Betrieben, die sich an
Tarifverträgen orientieren, sind sie um fast 100 Euro höher als in jenen, die sich nicht an bestehenden tarif-
lichen Regelungen orientieren (vgl. Tabelle 50).
35
Tabelle 50: Bruttodurchschnittsverdienste nach Tarifbindung (in VZÄ*) in Sachsen 2017
Tarifbindung
Bruttodurchschnitts-
verdienst
Durchschnitt
Sachsen = 100
Euro
%
Betriebe mit Tarifbindung
3.030
113
Betriebe ohne Tarifbindung
2.430
91
-
mit Orientierung an Tariflöhnen
2.410
90
-
ohne Orientierung an Tariflöhnen
2.320
87
Insgesamt
2.670
100
*
Verdienste im Juni 2017 (ohne Arbeitgeberanteile und ohne Urlaubsgeld; Vollzeitäquivalente).
Quelle:
IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
10.4.
Mindestlohn
Wie auch mit der aktuellen Erhebungswelle festzustellen ist, verliert die Tarifbindung bundesweit an Rele-
vanz. Das stellt insbesondere für Geringverdiener ein Problem dar, da mit der Tarifbindung unter anderem
auch die untere Absicherung des Lohngefüges fehlt. Vor diesem Hintergrund wurde zum 01. Januar 2015 in
Deutschland ein flächendeckender allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn eingeführt. Von dieser Einführung
war die Wirtschaft des Landes Sachsen aufgrund der dortigen, durchschnittlich geringeren Löhne in stärke-
rem Maße betroffen als die westdeutsche Wirtschaft. Die im Vorfeld der Einführung befürchteten Beschäfti-
gungsverluste blieben allerdings aus. Die eingesetzte Mindestlohnkommission
36
verwies in ihrem ersten
Bericht zu den Auswirkungen der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns darauf, dass mit dem beste-
henden Datenmaterial keine eindeutigen Effekte des Mindestlohns auf Arbeitskosten, Produktivität und
Lohnstückkosten nachzuweisen waren, wobei die ökonomischen Auswirkungen des Mindestlohns eineinhalb
Jahre nach seiner Einführung noch nicht abschließend bewertet werden konnten.
37
Dem Beschluss der Mindestlohnkommission folgend, wurde der Mindestlohn zwei Jahre nach seiner Einfüh-
rung angehoben. Arbeitgeber sind seit dem 01. Januar 2017 verpflichtet, ihren Mitarbeitern einen Stunden-
lohn in Höhe von mindestens 8,84 Euro zu zahlen.
38
Den Ergebnissen der aktuellen Befragung im Rahmen
des IAB-Betriebspanels zufolge, welche im dritten Quartal 2017 und damit ca. sieben bis neun Monate nach
Anhebung des flächendeckenden allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns stattfand, wurden in etwa jedem
fünften Betrieb Sachsens (21 %) für einen oder mehrere Beschäftigte Stundenlöhne auf mindestens
35
Der ermittelte Unterschied dürfte in hohem Maße mit der Betriebsgröße zusammenhängen. Tarifgebundene Betriebe
sind in der Regel deutlich größer als nicht tarifgebundene Betriebe. Und größere Betriebe zahlen ihren Beschäftigten
erfahrungsgemäß höhere Löhne als kleinere Betriebe.
36
Die Bundesregierung hat zur Anpassung des Mindestlohns eine ständige Mindestlohnkommission eingerichtet. Für
die Entscheidung über die Anpassung des Mindestlohns prüft die Kommission in einer Gesamtabwägung, welche
Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Schutz der Arbeitnehmer beizutragen, faire und funk-
tionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen und Beschäftigung nicht zu gefährden. Bei ihrer Empfehlung
für eine Mindestlohnhöhe orientiert sich die Mindestlohnkommission nachlaufend an der Tarifentwicklung
(§ 9 Abs. 2 MiLoG). Weiterhin hat die Mindestlohnkommission den gesetzlichen Auftrag (§ 9 Abs. 4 MiLoG), die Aus-
wirkungen des Mindestlohns auf den Schutz der Arbeitnehmer, auf die Wettbewerbsbedingungen und die Beschäf-
tigung im Zusammenhang mit bestimmten Branchen und Regionen sowie auf die Produktivität laufend zu bewerten.
37
Vgl. Mindestlohnkommission: Erster Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns. Bericht der Min-
destlohnkommission an die Bundesregierung nach § 9 Abs. 4 Mindestlohngesetz. Berlin 2016.
38
Der gesetzliche Mindestlohn gilt weiterhin nicht für folgende Gruppen: Jugendliche unter 18 Jahren ohne abge-
schlossene Berufsausbildung, Auszubildende – unabhängig von ihrem Alter – im Rahmen der Berufsausbildung,
Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit,
Praktikanten, wenn das Praktikum verpflichtend im Rahmen einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung
stattfindet, Praktikanten, wenn das Praktikum freiwillig bis zu einer Dauer von drei Monaten zur Orientierung für eine
Berufsausbildung oder Aufnahme eines Studiums dient, Jugendliche, die an einer Einstiegsqualifizierung als
Vorbereitung zu einer Berufsausbildung oder an einer anderen Berufsbildungsvorbereitung nach dem
Berufsbildungsgesetz teilnehmen sowie ehrenamtlich Tätige. Daneben galt für Tarifverträge, die Löhne unter dem
gesetzlichen Mindestlohn vorsehen, eine Übergangsfrist bis Ende 2017.

99
8,84 Euro angehoben. Diese Anhebung betraf somit eine nennenswerte Zahl von Betrieben. In Ost-
deutschland traf das auf 16 % der Betriebe zu. In Westdeutschland waren anteilig wesentlich weniger
Betriebe davon betroffen (7 %). Die auf dieser Grundlage vorgenommenen Lohnerhöhungen erstreckten
sich in Sachsen auf hochgerechnet rund 8 % der Beschäftigten (Ostdeutschland: 7 %, Westdeutschland:
2 %).
39
Von der Erhöhung des flächendeckenden allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns waren erwartungsgemäß
vor allem jene Bereiche der Wirtschaft betroffen, in denen die Verdienste der Beschäftigten deutlich unter-
halb der durchschnittlich realisierten Löhne liegen. Wie bereits im voranstehenden Abschnitt dieses Kapitels
(10.3) dargestellt, gehören hierzu vor allem Betriebe aus den personalintensiven Branchen des Dienst-
leistungssektors sowie, unabhängig von der Branche, Kleinst- und Kleinbetriebe. Folglich waren Betriebe der
Übrigen Dienstleistungen, also jener Branche, in der die mit Abstand niedrigsten Löhne gezahlt werden, am
stärksten von der Anhebung betroffen: Hier gaben mehr als zwei Fünftel aller Betriebe an, für einen oder
mehrere Beschäftigte die Stundenlöhne auf mindestens 8,84 Euro erhöht zu haben. Auch im Bereich Handel
und Reparatur (35 %) sowie im Verarbeitenden Gewerbe (26 %) waren überdurchschnittlich viele Betriebe
von der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2017 betroffen (vgl. Tabelle 51).
Tabelle 51: Betriebe mit Erhöhung des Mindestlohns zum 01. Januar 2017 nach ausgewählten Branchen in
Sachsen 2017
Branche
Betriebe
mit Lohnanhebung
auf 8,84 Euro
Beschäftigte mit
Lohnanhebung auf
8,84 Euro
%
Verarbeitendes Gewerbe
26
6
Bauwesen
5
1
Handel und Reparatur
35
11
Unternehmensnahe Dienstleistungen
21
11
Gesundheits- und Sozialwesen
8
4
Übrige Dienstleistungen
43
23
Öffentliche Verwaltung
22
3
Insgesamt
21
8
Quelle:
IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
Wird die Verteilung aller Betriebe mit einer Lohnanhebung auf 8,84 Euro betrachtet, dann entfällt über die
Hälfte der betroffenen Betriebe in Sachsen auf die Bereiche Handel und Reparatur (31 %) sowie auf die
Übrigen Dienstleistungen (24 %). Beschäftigungsseitig erfassen die beiden genannten Branchen 38 % aller
Beschäftigten. Allein auf die vier beschäftigungsstarken Branchen des Landes entfallen zwei Drittel der
Betriebe mit fast 60 % der Beschäftigten, in denen Anpassungen relevant waren.
Im Hinblick auf die Verteilung der Betriebe mit entsprechenden Lohnerhöhungen auf die vier ausgewiesenen
Betriebsgrößenklassen zeigt sich Folgendes: Mit einem Anteil von 71 % bilden Kleinstbetriebe mit weniger
als 10 Beschäftigten die mit Abstand größte Gruppe aller Betriebe, in denen für einen oder mehrere
Beschäftigte 2017 Stundenlöhne auf mindestens 8,84 Euro angehoben wurden. Das entspricht exakt ihrem
Anteil an allen Betrieben in Sachsen (71 %). Der Vergleich beider Anteilswerte ergibt, dass Kleinstbetriebe
somit weder über- noch unterdurchschnittlich von erfolgten Lohnanpassungen beim Mindestlohn betroffen
waren. Diese Einschätzung gilt auch für die anderen Betriebsgrößenklassen.
Betriebsindividuelle Effekte der Mindestlohnerhöhung
Wenngleich die Anhebung des Mindestlohns im Jahr 2017 eine vergleichsweise geringe Zahl von Betrieben
und Beschäftigten betraf, zeigt der Blick auf die Gruppe der betroffenen Betriebe – insgesamt 21 % aller
Betriebe in Sachsen –, dass sich die in diesen Betrieben vorzunehmenden Lohnanhebungen mitunter auf
beträchtliche Teile der Belegschaft erstreckt haben. Das Spektrum reicht von Betrieben, bei denen aufgrund
der erfolgten Mindestlohnerhöhung für lediglich einen kleinen Teil der Beschäftigten Lohnanpassungen vor-
zunehmen waren (unter 25 %) bis hin zu Betrieben, bei denen sich die Anpassungen auf einen erheblichen
Teil der Belegschaft erstreckten (50 % oder mehr). In über der Hälfte der von der Anpassung betroffenen
39
Bei der Interpretation der ermittelten Beschäftigtenanteile ist zu beachten, dass im IAB-Betriebspanel als „Beschäf-
tigte“ auch nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer wie z. B. Beamte, geringfügig Beschäftigte,
tätige Inhaber und mithelfende Familienangehörige berücksichtigt werden. Nicht berücksichtigt werden demgegen-
über geringfügig beschäftigte Personen in Privathaushalten (Haushaltshilfen).

100
sächsischen Betrieben betrafen die vorgenommenen Lohnanhebungen mindestens die Hälfte der
Belegschaft. Die Anpassungen erfassten damit einen noch etwas größeren Teil der Belegschaften als im
ostdeutschen Durchschnitt (52 %). In Westdeutschland war der Anteil entsprechend betroffener Betriebe mit
gut einem Drittel deutlich geringer (vgl. Tabelle 52).
Tabelle 52: Betriebe mit Erhöhung des Mindestlohns zum 01. Januar 2017 nach Beschäftigtenreichweite in
Sachsen, Ost- und Westdeutschland 2017
Betriebe mit einem Anteil der
Beschäftigten mit Mindestlohn-
erhöhung auf 8,84 Euro an allen
Beschäftigten von...
Sachsen
Ostdeutschland
Westdeutschland
%
unter 25%
25
25
39
25 bis unter 50%
20
23
26
50% oder mehr
55
52
35
Insgesamt
100
100
100
Quelle: IAB-Betriebspanel, Welle 2017. VZÄ = Vollzeitäquivalente.
Die Betriebe könnten durch die Anpassung des Mindestlohns zumindest zum Teil vor erhebliche Herausfor-
derungen gestellt worden sein. Das spiegeln beispielsweise die Beschäftigungserwartungen für die kom-
menden 12 Monate wider: Von allen von der Erhöhung in Sachsen betroffenen Betrieben ist der Anteil jener
Betriebe, die einen Beschäftigungszuwachs prognostizierten, mit 52 % unter jenen am höchsten, in denen
die Anhebung weniger als ein Viertel der Belegschaft tangiert. Dieser Anteil beträgt ca. das Doppelte ihres
Anteils an den von der Anpassung betroffenen Betriebe (25 %). Demgegenüber erstreckt sich die Anglei-
chung für mindestens die Hälfte der Mitarbeiter auf 55 % aller betroffenen Betriebe, ihr Anteil an den
Betrieben mit erfolgter Lohnanpassung und positiver Beschäftigungserwartung beläuft sich auf 47 %.
Zugleich erhöhte sich mit der Betroffenheit von der Lohnanpassung der Anteil der Betriebe, die einen Abbau
der Beschäftigung prognostizierten. Auf Betriebe, in denen für mindestens die Hälfte der Belegschaft Lohn-
angleichungen erforderlich waren, entfielen rund 80 % jener Betriebe, die einen Abbau erwarteten. Dieser
Anteil liegt deutlich über ihrem Anteil an den Betrieben, die von der Angleichung tangiert wurden (55 %).
Betriebe mit sehr hohen Anteilen von Beschäftigten, für die Löhne angehoben wurden, finden sich vor allem
in der Gruppe der Kleinstbetriebe. Bei mehr als zwei Dritteln der betroffenen Betriebe dieser Größenklasse
erstreckten sich die erfolgten Anpassungen auf mindestens die Hälfte der Belegschaft. Bei Klein- und
Mittelbetrieben betraf dies jeweils rund jeden vierten der betroffenen Betriebe. Unter Großbetrieben waren
rund ein Drittel betroffen.
Fazit:
Die Durchschnittslöhne der sächsischen Arbeitnehmer sind 2017 gegenüber dem Vorjahr zwar
absolut gestiegen, sie liegen aber nach wie vor deutlich unter dem Niveau westdeutscher Betriebe. Der
Verdienstabstand zwischen sächsischen und westdeutschen Betrieben hat sich auch im letzten Jahr nicht
verringert. Eine mögliche Ursache hierfür könnte in der gegenüber Westdeutschland geringeren Reichweite
von Tarifverträgen liegen. Die geringere Tarifbindung der Betriebe in Sachsen reduziert die Möglichkeiten
der Sozialpartner, durch kollektive Flächentarifverträge betriebsübergreifende (Lohn-)Mindeststandards zu
setzen und damit auf die Qualität von Arbeit insgesamt einzuwirken. Vor dem Hintergrund der niedrigeren
Löhne in Sachsen ist es wenig überraschend, dass von der jüngst erfolgten Anhebung des allgemeinen
gesetzlichen Mindestlohns anteilig mehr Betriebe und auch mehr Beschäftigte betroffen waren als in
Westdeutschland.

101
11.Investitionen, Innovationen, Produktivität
Investitionen und Innovationen haben einen entscheidenden Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit von
Betrieben und regionalen Wirtschaftsräumen. Der Umfang und die Intensität von Investitionen wie auch von
Innovationen entscheiden wesentlich über die technologische Leistungsfähigkeit und sind Voraussetzung für
den Erhalt und die Schaffung wettbewerbsfähiger und moderner Arbeitsplätze. Nachfolgend werden zu-
nächst die Befunde der aktuellen Befragung zu den Investitions- und Innovationsaktivitäten der Betriebe
vorgestellt, um abschließend auf die Entwicklung der Umsatzproduktivität einzugehen.
11.1.
Investitionen
Investitionen sind erforderlich, um die betriebliche Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten oder zu erhöhen. Hier-
bei kann zwischen Ersatzinvestitionen und Erweiterungsinvestitionen unterschieden werden. Erstere dienen
dazu, verschlissene Maschinen, Anlagen oder Bauten zu ersetzen und damit in erster Linie zur Aufrecht-
erhaltung der betrieblichen Leistungsfähigkeit. Mit Letzteren wird der vorhandene Kapitalstock vergrößert,
z. B. durch zusätzliche Maschinen und Anlagen, um die betriebliche Leistungsfähigkeit zu erhöhen. Da die
zusätzlichen Maschinen und Anlagen oftmals mit einer Erweiterung der Personalkapazitäten einhergehen,
schaffen Erweiterungsinvestitionen in der Regel auch zusätzliche Arbeitsplätze. Investitionstätigkeiten
zeugen somit nicht nur vom Leistungsvermögen der Betriebe, sondern haben auch eine große Bedeutung
für die Leistungsfähigkeit und das Arbeitsplatzangebot regionaler Wirtschaften.
In Sachsen haben 57 % aller Betriebe im hier betrachteten, zum Zeitpunkt der aktuellen Befragung abge-
schlossenen Geschäftsjahr
40
Investitionen getätigt (Ostdeutschland und Westdeutschland: jeweils 52 %). Der
Anteil investierender Betriebe hat in Sachsen damit gegenüber dem Vorjahr um 2 Prozentpunkte zugenom-
men. In Ost- und Westdeutschland lag er in etwa auf dem Niveau des vorangegangenen Beobachtungs-
zeitraums.
Von jenen sächsischen Betrieben, die Investitionen getätigt hatten, investierten 59 % auch oder ausschließ-
lich in die Erweiterung ihrer Maschinen und Anlagen. Mit diesem Anteil lagen die Betriebe des Freistaats –
wie bereits im Jahr zuvor – deutlich über den Werten Ost- und Westdeutschlands (51 bzw. 47 %). Die in die
Erweiterung des bestehenden Kapitalstocks investierten Mittel umfassten 29 % der gesamten Investitions-
summe (Ostdeutschland: 33 %, Westdeutschland: 37 %).
Das Spektrum der getätigten Investitionen war wiederum breit gefächert. Ähnlich wie in Ost- und West-
deutschland investierten ca. 60 % der investierenden Betriebe in ihre Produktionsanlagen oder sonstige
Teile ihrer Betriebsausstattung. Fast die Hälfte der sächsischen Betriebe investierte in Kommunikations-
technik und Datenverarbeitung. Das sind anteilig ähnlich viele Betriebe wie in Ostdeutschland (48 %), aber
weniger als in Westdeutschland (59 %). Verkehrs- und Transportmittel waren in etwa einem Drittel der
Betriebe Gegenstand von Investitionen (Ostdeutschland: 33 %, Westdeutschland: 31 %). Jeder fünfte
Betrieb – ähnlich wie in Ost- und Westdeutschland – nahm bauliche Veränderungen vor oder tätigte
Grundstückskäufe (vgl. Tabelle 53).
40
Im Rahmen des IAB-Betriebspanels beziehen sich die Angaben zu getätigten Investitionen stets auf das zum Zeit-
punkt der Befragung im dritten Quartal abgeschlossene Geschäftsjahr. Im Fall der aktuellen Befragung des Jahres
2017 beziehen sich diese somit auf das Geschäftsjahr 2016.

102
Tabelle 53: Betriebe mit Investitionen in Sachsen, Ost und Westdeutschland 2016
Investitionsbereich*
Sachsen
Ost-
deutschland
West-
deutschland
%
Grundstücke, Gebäude
20
18
18
Kommunikationstechnik, Datenverarbeitung
47
48
59
Produktionsanlagen, Betriebsausstattung
60
62
62
Verkehrsmittel, Transportsysteme
34
33
31
Betriebe mit Investitionen
57
52
52
* Mehrfachnennungen möglich
Quelle:
IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
Die Investitionsintensität, d. h. die pro Beschäftigten (in VZÄ) getätigten Investitionen, belaufen sich derzeit
auf fast 8 Tsd. Euro je VZÄ. Das ist eine höhere Investitionssumme im Vergleich zu Ostdeutschland (rund
7 Tsd. Euro je VZÄ), aber eine geringere gegenüber westdeutschen Betrieben (ca. 9 Tsd. Euro je VZÄ). Ein
Vergleich zum Vorjahreszeitraum verweist auf eine Zunahme der Investitionsintensität sowohl im Freistaat
Sachsen als auch in Ost- und Westdeutschland.
Interessante Befunde ergibt auch eine längerfristige Betrachtung der betrieblichen Investitionsaktivitäten.
Beim Anteil der investierenden Betriebe zeigt sich, dass in Sachsen seit dem Jahre 2010 stets mehr
Betriebe investierten als in Westdeutschland (Ausnahme: 2012) und auch als in Ostdeutschland. Zwischen
2000 und 2013 war die Investitionsintensität der sächsischen Betriebe in der Tendenz leicht rückläufig. 2013
wurde mit weniger als 7 Tsd. Euro je VZÄ ein Tiefstwert erreicht. Seitdem werden jährlich wieder höhere
Investitionssummen erreicht (vgl. Abbildung 39).
Abbildung 39: Betriebe mit Investitionen und Investitionsintensität in Sachsen, Ost- und Westdeutschland
2000 bis 2016
Quelle: IAB-Betriebspanel, Wellen 2001 bis 2017.
Investitionstätigkeit nach Branche und Betriebsgrößenklasse
Das Investitionsverhalten der einzelnen Branchen der sächsischen Wirtschaft gestaltete sich unterschiedlich.
Auf hochaggregierter Ebene zeigt sich zunächst ein höheres Investitionsengagement des Produzierenden
Gewerbes gegenüber dem Dienstleistungssektor. Der Anteil investierender Betriebe lag für den Produzieren-
den Bereich 2016 bei 60 %, für die Dienstleistungsbereiche bei 55 %. Erstere tätigten auch häufiger als
8,7
6,7
7,3
6,9
7,7
9,8
6,3
6,9
6,4
6,8
9,1
7,1
7,5
9,0
0
2
4
6
8
10
12
14
0
20
40
60
80
100
120
140
160
00
01
02
03
04
05
06
07
08
09
10
11
12
13
14
15
16
Investitionen je VZÄ (in Tsd. Euro)
Anteil investierender Betriebe an allen Betrieben (in Prozent)
Anteil investierender Betriebe - Sachsen
Anteil investierender Betriebe - OD
Anteil investierender Betriebe - WD
Investitionsintensität - Sachsen
Investitionsintensität - OD
Investitionsintensität - WD
Investitionsintensität
Anteil investierender Betriebe

103
Letztere Erweiterungsinvestitionen (32 vs. 29 %). Die Unterschiede in der Investitionstätigkeit finden zudem
in der Investitionsintensität ihren Niederschlag: Im Produzierenden Gewerbe waren es rund 9 Tsd. Euro je
VZÄ, im Dienstleistungssektor hingegen ca. 6 Tsd. Euro je VZÄ.
Von den beschäftigungsstarken Branchen zeichnete sich 2016 lediglich der Bereich der Unternehmens-
nahen Dienstleistungen durch einen überdurchschnittlich hohen Anteil investierender Betriebe aus. Diese
tätigten zudem in besonders hohem Maße Erweiterungsinvestitionen. Schwerpunkt der Investitionen waren
Kommunikationstechnik und Datenverarbeitung (68 % der Betriebe). Zu den Branchen mit einer über-
durchschnittlich hohen Investitionstätigkeit gehörte auch das sächsische Baugewerbe. Hier investierten rund
zwei Drittel der Betriebe, etwa drei Viertel nahmen Erweiterungsinvestitionen vor. Im Mittelpunkt standen
Investitionen in Verkehrsmittel und Transportsysteme (66 % der Betriebe). Besonders aktiv waren im hier
betrachteten Zeitraum jedoch Einrichtungen und Betriebe der Öffentlichen Verwaltung. In nahezu alle
Dienststellen wurde investiert, wobei es ganz überwiegend Investitionen in Grundstücke und Gebäude
waren (86 %). Das erklärt auch die sehr hohe Investitionsintensität dieses Bereichs (ca. 20 Tsd. Euro je
VZÄ). Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes investierten anteilig etwas weniger als der Durchschnitt aller
sächsischen Betriebe (54 % der Betriebe). Dabei investierten mehr als vier von fünf Betrieben dieser
Branche in Produktionsanlagen und Betriebsausstattung (vgl. Tabelle 54).
Tabelle 54: Investitionen und Investitionsintensität nach Branchen in Sachsen 2016
Branche
Betriebe
mit Investitionen
Betriebe
mit Erweiterungs-
investitionen**
Investitionen
je Beschäftigten
(VZÄ)
%
%
Tsd. €
Land- und Forstwirtschaft*
59
85
10
Bergbau, Energie, Wasser, Abfall*
64
139
65
Verarbeitendes Gewerbe
54
62
7
Baugewerbe
64
72
6
Handel und Reparatur
56
48
4
Verkehr, Information, Kommunikation*
55
76
14
Finanz- u. Versich.-dienstleistungen*
48
9
0
Unternehmensnahe Dienstleistungen
60
69
8
Erziehung und Unterricht
50
54
3
Gesundheits- und Sozialwesen
54
45
4
Übrige Dienstleistungen
53
51
2
Organisationen ohne Erwerbszweck*
34
49
2
Öffentliche Verwaltung
99
41
20
Insgesamt
57
59
8
*
Wegen geringer Besetzungszahlen in den gekennzeichneten Branchen sind die Werte nur eingeschränkt interpretier-
bar.
** Anteil an allen Betrieben mit Investitionen
Quelle:
IAB-Betriebspanel, Welle 2017. Die Angaben beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2016.
Die Investitionsaktivitäten der Wirtschaft hängen außerdem stark mit der Betriebsgröße zusammen. So steigt
mit der Größe eines Betriebes sowohl der Anteil der Betriebe mit getätigten Investitionen als auch der Anteil
der Betriebe mit Erweiterungsinvestitionen. Ebenso nehmen mit der Betriebsgröße die pro Beschäftigten
investierten Mittel zu (vgl. Tabelle 55).

104
Tabelle 55: Betriebe mit Investitionen und Investitionsintensität nach Betriebsgrößenklassen in Sachsen
2016
Betriebsgrößenklasse
Betriebe
mit Investitionen
Betriebe
mit Erweiterungs-
investitionen*
Investitionen
je Beschäftigten
(VZÄ)
%
%
Tsd. €
1 bis
9 Beschäftigte
52
59
5
10 bis 49 Beschäftigte
65
60
7
50 bis 249 Beschäftigte
81
55
8
ab 250 Beschäftigte
80
73
11
Insgesamt
57
59
8
*
Anteil an allen Betrieben mit Investitionen.
Quelle:
IAB-Betriebspanel, Welle 2017. Die Angaben beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2016.
Bei einem grundsätzlich ähnlichen Muster in Westdeutschland fällt auf, dass die pro Beschäftigten getätigten
Investitionen in der sächsischen Wirtschaft mit Ausnahme der Kleinbetriebe in allen Betriebsgrößenklassen
jeweils etwas niedriger ausfielen als in Westdeutschland. Am größten war der Unterschied bei Groß-
betrieben (rund 2 Tsd. Euro pro Beschäftigten).
11.2.
Innovationen, Forschung und Entwicklung
Die Entwicklung neuer Produkte und Verfahren ist für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sowie den
Erhalt und die Schaffung wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze von herausragender Bedeutung. In den folgen-
den Ausführungen werden zunächst die Befunde der aktuellen Befragung zu Innovationsaktivitäten insge-
samt sowie zu Produkt- und Prozessinnovationen präsentiert, um anschließend auf die aktuelle Entwicklung
im Bereich Forschung und Entwicklung einzugehen.
Innovationsgeschehen insgesamt
Im Jahre 2016 waren 35 % aller sächsischen Betriebe innovativ, das bedeutet, sie haben entweder Produkt-
oder Prozessinnovationen vorgenommen oder auch beides getätigt. Im Vergleich der ostdeutschen Flächen-
länder ist das der höchste Anteil. In Ostdeutschland waren im Durchschnitt 34 % der Betriebe innovativ, in
Westdeutschland waren es 37 %. Das Innovationsgeschehen wird in Sachsen wie auch in Ost- und West-
deutschland ganz überwiegend von Produktinnovationen bestimmt. Die meisten Betriebe – in Sachsen war
es 2016 rund ein Viertel aller Betriebe – nehmen ausschließlich Produktinnovationen vor (Ostdeutschland:
23 %, Westdeutschland: 27 %). Jeweils rund jeder 10. Betrieb nimmt derzeit in Sachsen, Ost- wie West-
deutschland sowohl Produkt- als auch Prozessinnovationen vor. Nur sehr wenige Betriebe tätigen aus-
schließlich Prozessinnovationen.
Seit 2013 (33 % der Betriebe) hat sich das Innovationsgeschehen in Sachsen erhöht, wenngleich nur in
relativ kleinen Schritten. In Ostdeutschland ist eine ähnliche Entwicklung festzustellen. In Westdeutschland
ist die Innovationstätigkeit in den letzten Jahren demgegenüber leicht rückläufig.
Betriebe des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs waren 2016 gleichermaßen inno-
vativ. Allerdings bestehen große Unterschiede zwischen den einzelnen Branchen. Spitzenreiter in der säch-
sischen Wirtschaft ist derzeit das Verarbeitende Gewerbe, in dem über die Hälfte der Betriebe innovativ ist
(54 %). In Westdeutschland betrifft es 51 % der Betriebe dieser Branche, in Ostdeutschland 43 %. Mit Aus-
nahme des Gesundheits- und Sozialwesens zeichnen sich die beschäftigungsstarken Branchen der sächsi-
schen Wirtschaft durch ein überdurchschnittliches Innovationsengagement aus. Betriebe der Übrigen Dienst-
leistungen und v. a. Einrichtungen der Öffentlichen Verwaltung sind deutlich seltener innovativ (22 bzw. 3 %).
Mit der Größe steigt der Anteil der innovativen Betriebe. Das gilt ebenso für ost- wie für westdeutsche
Betriebe. Mit Ausnahme der Kleinbetriebe sind westdeutsche Betriebe aktiver als sächsische (vgl. Tabel-
le 56).

105
Tabelle 56: Betriebe mit Innovationen* nach Betriebsgrößenklassen in Sachsen, Ost- und Westdeutschland
2016
Betriebsgrößenklasse
Sachsen
Ostdeutschland
Westdeutschland
%
1 bis
9 Beschäftigte
31
30
34
10 bis 49 Beschäftigte
47
42
41
50 bis 249 Beschäftigte
48
45
57
ab 250 Beschäftigte
64
57
70
Insgesamt
35
34
37
*
Anteil an allen Betrieben.
Quelle:
IAB-Betriebspanel, Welle 2017. Die Angaben beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2016.
Das insgesamt umfangreichere Innovationsgeschehen in westdeutschen Betrieben wird auch an der
Beschäftigtenreichweite deutlich. So sind in den innovativen Betrieben Westdeutschlands 56 % aller
Beschäftigten tätig, in Sachsen hingegen 48 % (Ostdeutschland: 47 %). Dieser beachtliche Unterschied in
der Beschäftigtenreichweite dürfte insbesondere auf das große Engagement westdeutscher mittlerer und
Großbetriebe zurückzuführen sein.
Produktinnovationen
Produktinnovationen dienen Betrieben dazu, die Qualität von Produkten bzw. Leistungen zu verbessern, um
damit ihre Wettbewerbsposition zu behaupten, möglichst aber zu verbessern. In Sachsen haben 34 % der
Betriebe im zum Zeitpunkt der aktuellen Befragung abgeschlossenen Geschäftsjahr
41
Produktinnovationen
getätigt. Auch das ist der höchste Anteil unter den ostdeutschen Flächenländern. In Ostdeutschland waren
es im Durchschnitt 32 %, in Westdeutschland 36 % aller Betriebe. Gegenüber dem Vorjahr (2015) hat sich
der Anteil produktinnovativer Betriebe in Sachsen um 3 Prozentpunkte erhöht, in Ostdeutschland blieb der
Anteil unverändert, in Westdeutschland hat er sich um 1 Prozentpunkt verringert.
Bei Produktinnovationen wird zwischen drei Arten unterschieden: Bei Weiterentwicklungen werden bereits
angebotene Leistungen oder Produkte verbessert. Von einer Sortimentsneuheit wird gesprochen, wenn
angebotene Produkte oder Dienstleistungen, die auf dem Markt bereits vorhanden waren, neu in das eigene
Angebot aufgenommen wurden. Zudem gibt es in den Betrieben die Entwicklung echter Marktneuheiten.
Produktinnovative Betriebe in Sachsen nahmen 2016 vorrangig Weiterentwicklungen vor, denn in diesem
Bereich war ein Viertel der Betriebe tätig. Rund jeder 7. Betrieb entwickelte sein Sortiment weiter. Markt-
neuheiten wurden von wesentlich weniger Betrieben hervorgebracht. In ost- und westdeutschen Betrieben
werden ähnliche Relationen erreicht (vgl. Tabelle 57). Der relativ geringe Anteil der Betriebe, die völlig neue
Erzeugnisse entwickelt und eingeführt haben, überrascht nicht, da diese in der Regel mit einem hohen Auf-
wand an Forschung und Entwicklung bei einem zugleich deutlich höheren Risiko verbunden sind. Weiter-
entwicklungen und Sortimentsneuheiten erfordern gegenüber echten Marktneuheiten deutlich geringere Vor-
leistungen und das Risiko eines Scheiterns ist vergleichsweise niedrig.
41
Im Rahmen des IAB-Betriebspanels beziehen sich die Angaben zu umgesetzten Innovationen stets auf das zum Zeit-
punkt der Befragung im dritten Quartal abgeschlossene Geschäftsjahr. Im Fall der aktuellen Befragung des Jahres
2017 beziehen sich diese somit auf das Geschäftsjahr 2016.

106
Tabelle 57: Arten von Produktinnovationen in Sachsen, Ost- und Westdeutschland 2016
Betriebe mit…*
Sachsen
Ostdeutschland
Westdeutschland
%
Weiterentwicklungen
25
25
29
Sortimentserweiterungen
14
16
19
Marktneuheiten
6
5
6
Betriebe mit Produktinnovationen
34
32
36
*
Mehrfachnennungen möglich.
Quelle:
IAB-Betriebspanel, Welle 2017. Die Angaben beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2016.
Das betriebliche Innovationsengagement ist in den einzelnen Bereichen der sächsischen Wirtschaft unter-
schiedlich stark ausgeprägt. Auch hier fällt vor allem das besonders ausgeprägte Engagement des Verarbei-
tenden Gewerbes auf. In rund der Hälfte der Betriebe dieser Branche erfolgten 2016 Innovationen (Ost-
deutschland: 41 %, Westdeutschland: 48 %). Hier wurden zudem überdurchschnittlich häufig Sortiments-
erweiterungen sowie Weiterentwicklungen vorgenommen und ebenso stärker als im Durchschnitt der
Wirtschaft Marktneuheiten entwickelt und eingeführt.
Produktinnovationen und Tarifbindung sowie betriebliche Interessenvertretung
Die Datenlage des IAB-Betriebspanels gestattet es, die Innovationstätigkeit der Betriebe danach zu betrach-
ten, ob sie tarifgebunden sind oder ob ein Betriebsrat bzw. Personalrat vorhanden ist. Nachfolgend wird dies
an Betrieben, die 2016 Produktinnovationen getätigt haben, exemplarisch vorgestellt. Bei der Interpretation
der Ergebnisse ist allerdings zu berücksichtigen, dass aktuell nur eine kleine Minderheit der sächsischen
Betriebe einer Tarifbindung unterliegt (14 % aller Betriebe) oder einen Betriebsrat (7 % aller Betriebe) hat.
Zudem ist rund ein Drittel der Betriebe des Freistaats – und damit ebenfalls nur eine Teilgruppe aller
Betriebe – gegenwärtig produktinnovativ.
Derzeit nehmen tarifgebundene Betriebe nicht häufiger als nicht tarifgebundene Betriebe Produktinnovatio-
nen vor – jeweils rund ein Drittel der tarifgebundenen wie auch der -ungebundenen Betriebe ist hier aktiv.
Hinsichtlich betrieblicher Interessenvertretungen zeigt sich hingegen ein Unterschied: Rund die Hälfte aller
Betriebe, in denen es einen Betriebsrat gab, war zugleich produktinnovativ, unter Betrieben ohne diese
Interessenvertretung war es ca. ein Drittel.
Unter allen Betrieben mit Produktinnovationen ist der Anteil jener, die tarifvertraglichen Regelungen unter-
lagen und in denen es zugleich ein Gremium betrieblicher Interessenvertretung gab, geringfügig höher als im
Durchschnitt aller sächsischen Betriebe (vgl. Tabelle 58).
Tabelle 58: Betriebliche und überbetriebliche Interessenvertretung in allen und in produktinnovativen Betrie-
ben in Sachsen 2017
Betriebstyp
Anteil der Betriebe mit...
Anteil der Beschäftigten in Betrieben
mit...
Tarif-
vertrag
und
Betriebs-
rat
Tarif-
vertrag,
kein
Betriebs-
rat
Kein
Tarif-
vertrag,
aber
Betriebs-
rat
Kein
Tarif-
vertrag,
kein
Betriebs-
rat
Tarif-
vertrag
und
Betriebs-
rat
Tarif-
vertrag,
kein
Betriebs-
rat
Kein
Tarif-
vertrag,
aber
Betriebs-
rat
Kein
Tarif-
vertrag,
kein
Betriebs-
rat
%
%
Alle Betriebe
5
10
2
84
28
11
8
52
Betriebe mit
Produkt-
innovationen*
7
7
3
83
30
6
12
52
*
Basis: 2016
Quelle: IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
Das Bild ändert sich, sobald in die Betrachtung die Betriebsgröße einbezogen wird, denn mit ihr steigt gene-
rell sowohl der Anteil jener Betriebe, die Produktinnovationen tätigen, als auch jener, die tarifgebunden sind
und einen Betriebsrat haben (vgl. Kapitel 10.1 und 10.2). Wie nachstehende Tabelle 59 zeigt, nimmt mit der
Betriebsgröße der Anteil der produktinnovativen Betriebe deutlich zu, die tarifvertraglich gebunden sind und

107
in denen es zugleich eine betriebliche Interessenvertretung gibt. In der Gruppe der produktinnovativen
Kleinstbetriebe stellt diese Konstellation eine absolute Ausnahme dar (rund 3 %). Unter produktinnovativen
Großbetrieben der sächsischen Wirtschaft trifft das hingegen auf die Hälfte zu. Produktinnovative Betriebe,
die weder tarifvertraglich gebunden sind, noch einen Betriebsrat haben, verlieren mit zunehmender Größe
deutlich an Gewicht. In der Gruppe der Kleinstbetriebe stellt das die Regel dar, unter Großbetrieben ist es
sehr selten. Insofern ist bei der Interpretation der Ergebnisse grundsätzlich von einem Betriebsgrößen-
klasseneffekt auszugehen.
Tabelle 59: Betriebliche und überbetriebliche Interessenvertretung in produktinnovativen Betrieben nach
Betriebsgrößenklassen in Sachsen 2017
Betriebs-
Größenklasse
/ Betriebstyp
Anteil der Betriebe mit...
Anteil der Beschäftigten in Betrieben
mit...
Tarif-
vertrag
und
Betriebs-
rat
Tarif-
vertrag,
kein
Betriebs-
rat
Kein
Tarif-
vertrag,
aber
Betriebs-
rat
Kein
Tarif-
vertrag,
kein
Betriebs-
rat
Tarif-
vertrag
und
Betriebs-
rat
Tarif-
vertrag,
kein
Betriebs-
rat
Kein
Tarif-
vertrag,
aber
Betriebs-
rat
Kein
Tarif-
vertrag,
kein
Betriebs-
rat
%
%
1 bis 9
Beschäftigte
3
4
0
93
3
4
0
93
10 bis 49
Beschäftigte
8
13
8
71
10
14
8
68
50 bis 249
Beschäftigte
28
4
10
57
32
5
13
50
ab 250
Beschäftigte
50
0
24
26
61
0
23
16
Alle Betriebe
mit Produkt-
innovationen
7
7
3
83
30
6
12
52
Quelle: IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
Prozessinnovationen
Unter Prozessinnovationen werden alle entwickelten oder eingeführten Verfahren verstanden, die den
Produktionsprozess oder das Bereitstellen von Leistungen merklich verbessern. In 11 % der sächsischen
Betriebe wurden im hier betrachteten Geschäftsjahr entsprechende Entwicklungen realisiert. Diese Größen-
ordnung gilt auch für ost- und westdeutsche Betriebe (11 bzw. 10 %). Der Anteil prozessinnovativer Betriebe
ist seit vielen Jahren relativ stabil, er schwankt jährlich lediglich um wenige Prozentpunkte. Ähnlich wie bei
Produktinnovationen ist in den letzten Jahren für Sachsen eine leichte Steigerung festzustellen. Auch bei
Prozessinnovationen erweist sich das Verarbeitende Gewerbe als besonders aktiv, denn hier tätigten 2016
20 % der Betriebe diese Neuerungen. Prozessinnovationen werden überwiegend von größeren Betrieben
umgesetzt. Rund jeder dritte Großbetrieb gab an, im betrachteten Jahr Prozesse und Abläufe im Unter-
nehmen verbessert zu haben, hingegen rund jeder 10. Kleinstbetrieb.
Realisierung geplanter Innovationsvorhaben
Wenn Betriebe Produkt- oder Prozessinnovationen beabsichtigten, so konnten diese in der Regel auch rea-
lisiert werden. Denn 35 % der Betriebe mit umgesetzten Innovationen stehen 6 % der Betriebe gegenüber,
die angaben, dass geplante Innovationsvorhaben aus verschiedenen Gründen nicht umsetzt werden konn-
ten. In allen Branchen stand lediglich eine kleine Minderheit vor dem Problem, angestrebte Innovationen
nicht umsetzten zu können. Im Verarbeitenden Gewerbe sowie im Bereich Handel und Reparatur betraf es
mit jeweils jedem 10. Betrieb etwas mehr Betriebe als im Durchschnitt der sächsischen Wirtschaft. Mit der
Größe der Betriebe steigt auch das Innovationsengagement, allerdings auch das Risiko, denn der Anteil
nicht umgesetzter Innovationen betrug 2016 in der Gruppe der Kleinstbetriebe 6 %, in der Gruppe der
Großbetriebe 15 %.
In Fällen, in denen Vorhaben scheiterten, spielten folgende Faktoren eine Rolle: Am häufigsten – nämlich in
fast der Hälfte der Nicht-Realisierungen – kam die Umsetzung infolge organisatorischer Probleme nicht
zustande. Des Weiteren waren dafür aus Sicht der Betroffenen zu hohe Investitionskosten verantwortlich.
Dieses Hemmnis wurde von rund einem Drittel der Betriebe mit nicht umgesetzten Innovationen genannt.
Für jeweils jeden vierten Betrieb waren Probleme bei Beschaffung von Fremdkapital und/oder lange Geneh-
migungsverfahren ausschlaggebende Gründe. Weitere mögliche Hemmnisse, wie z. B. ein Mangel an

108
Fachpersonal oder mangelnde Kundenakzeptanz, spielten gegenüber den genannten Faktoren nur eine
untergeordnete Rolle.
Forschung und Entwicklung
Das Realisieren von Innovationen setzt nicht zwingend Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (FuE) vor-
aus. Die durch Betriebe getätigte Forschung und Entwicklung zielt aber in der Regel auf Innovationen ab. In
Sachsen betreiben derzeit 5 % aller Betriebe Forschung und Entwicklung (Ost- und Westdeutschland:
ebenfalls jeweils 5 %).
Betriebe des Produzierenden Bereichs sind auf dem Gebiet von FuE häufiger aktiv als Betriebe des Dienst-
leistungssektors (10 vs. 4 %). Besonders engagiert sind Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes (19 %) und
der Unternehmensnahen Dienstleitungen (11 %). Der Anteil der Betriebe, die sich mit FuE beschäftigen,
nimmt erwartungsgemäß mit der Betriebsgröße zu. Im Vergleich zu Ostdeutschland fällt auf, dass der Anteil
von Großbetrieben mit 250 oder mehr Beschäftigten, die FuE betreiben, in Sachsen größer, gegenüber
Westdeutschland allerdings geringer ist. In den übrigen Größenklassen sind die Anteile in sächsischen, ost-
wie westdeutschen Betrieben hingegen ähnlich (vgl. Tabelle 60).
Tabelle 60: Betriebe mit Forschung und Entwicklung in Sachsen, Ost- und Westdeutschland nach Betriebs-
größenklassen 2017
Betriebsgrößenklasse
Sachsen
Ostdeutschland
Westdeutschland
%
1 bis
9 Beschäftigte
3
3
3
10 bis 49 Beschäftigte
8
8
6
50 bis 249 Beschäftigte
14
12
13
ab 250 Beschäftigte
25
19
30
Insgesamt
5
5
5
Quelle: IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
Viele Betriebe greifen bei der Umsetzung von FuE-Vorhaben auf die Unterstützung durch Dritte zurück. So
gaben über 90 % der sächsischen Betriebe mit FuE an, mit anderen Akteuren zu kooperieren. In Sachsen
kooperieren Betriebe bei der Umsetzung von Innovationsvorhaben damit häufiger als in Westdeutschland
(84 %). Am häufigsten kooperieren forschende Betriebe des Landes mit Akteuren aus dem akademischen
Bereich. Aber auch die Zusammenarbeit mit anderen Betrieben sowie mit außeruniversitären Einrichtungen
ist stark verbreitet. Hinsichtlich dieser Schwerpunktsetzung gibt es kaum Unterschiede zwischen Kleinst- und
Großbetrieben. Während Kleinst- und Großbetriebe vergleichbar häufig mit Universitäten/Fachhochschulen
und außeruniversitären Einrichtungen kooperieren, gibt es in der Zusammenarbeit mit anderen Betrieben
jedoch große Unterschiede. Kleinstbetriebe arbeiten zum Zwecke von FuE wesentlich häufiger als Groß-
betriebe mit anderen Betrieben zusammen. Dies ist nachvollziehbar, da Kleinstbetriebe vor allem durch den
Zusammenschluss mit anderen Betrieben die erforderlichen Personal- und Sachmittel aufbringen können.
Die Einbeziehung externer Beratungskapazitäten spielt für kleinere Betriebe eine wesentlich geringere Rolle
als für größere (vgl. Tabelle 61).

109
Tabelle 61: Kooperationen bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben nach Betriebsgrößenklassen in
Sachsen 2017
Betriebsgrößenklasse
Betriebe
mit Koope-
rationen
davon: Kooperation mit...
(Mehrfachnennungen möglich)
anderen
Betrieben
Universi-
täten/
Fachhoch-
schulen
externen
Beratern
außer-
univer-
sitären
Einrich-
tungen
%
1 bis
9 Beschäftigte
98
65
84
12
60
10 bis 49 Beschäftigte
90
75
55
25
30
50 bis 249 Beschäftigte
94
44
76
51
54
ab 250 Beschäftigte
87
46
79
54
59
Insgesamt
94
65
72
23
48
Quelle:
IAB-Betriebspanel, Welle 2017. Teilgesamtheit: Betriebe mit FuE.
Innovationstätigkeit sowie Forschung und Entwicklung im Digitalisierungskontext
Die aktuelle Erhebungswelle des IAB-Betriebspanels gestattet es auch, die Aktivitäten der sächsischen
Betriebe im Bereich Innovationen sowie FuE nach dem Digitalisierungsgrad (vgl. Kapitel 9.3) zu betrachten.
Dabei zeigt sich, dass mit dem Digitalisierungsgrad der Betriebe – das heißt der Anzahl der genutzten
Informations- und Kommunikationstechnologien – sowohl der Anteil der Betriebe mit Innovationen als auch
der Anteil der Betriebe mit FuE-Aktivitäten steigt. Betriebe mit einem geringen Digitalisierungsgrad waren auf
beiden Gebieten deutlich seltener als der Durchschnitt aller sächsischen Betriebe aktiv, Betriebe mit einem
hohen Digitalisierungsgrad demgegenüber wesentlich häufiger. Damit ergeben sich zwischen hoch- und
geringdigitalisierten Betrieben hinsichtlich ihres Engagements erhebliche Unterschiede (vgl. Tabelle 62).
Diese sind keine Besonderheit der sächsischen Betriebe, sondern auch in Ost- und Westdeutschland
festzustellen.
Tabelle 62: Betriebe mit Innovationen sowie mit Forschung und Entwicklung in Sachsen nach dem Digitali-
sierungsgrad 2017
Betriebe mit …
Betriebe mit
Innovationen
Betriebe mit
Forschung und
Entwicklung
%
geringem Digitalisierungsgrad
25
0
mittlerem Digitalisierungsgrad
41
7
hohem Digitalisierungsgrad
65
17
Insgesamt
35
5
Quelle:
IAB-Betriebspanel, Welle 2017.
11.3.
Produktivität
Die Produktivität eines Betriebes ist ein wichtiger Maßstab zur Beurteilung der Wettbewerbs- und Zukunfts-
fähigkeit. Im Rahmen des vorliegenden Berichtes wird ausschließlich die Umsatzproduktivität dargestellt,
welche im Gegensatz zur Bruttowertschöpfung, neben den Eigenleistungen auch die von Dritten bezogenen
Vorleistungen, wie z. B. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Handelsware, Mieten und Pachten sowie sonstige
Kosten enthält.
In Sachsen ist die durchschnittliche Umsatzproduktivität pro Beschäftigen – bei insgesamt leicht gestiegener
Beschäftigung 2016 gegenüber 2015 – angestiegen (Zunahme um 3 %). In Westdeutschland fiel der Anstieg
mit 8 % noch kräftiger aus. Im Ergebnis dieser unterschiedlichen Entwicklungen ist die durchschnittliche
Umsatzproduktivität bzw. der durchschnittliche Umsatz pro Beschäftigten – gemessen in sogenannten

110
Vollzeitäquivalenten (VZÄ) – im hier betrachteten Geschäftsjahr
42
über alle Branchen
43
und Betriebsgrößen-
klassen hinweg in Sachsen um 3 Prozentpunkte gefallen und beläuft sich nunmehr auf 64 % des west-
deutschen Niveaus. Der Abstand zu Westdeutschland ist damit wieder größer geworden (vgl. Abbildung 40).
Die sächsische und die ostdeutsche Angleichungsquote stimmen damit überein (Durchschnitt Ostdeutsch-
land: 64 %).
Abbildung 40: Durchschnittliche Umsatzproduktivität in Sachsen, Ost- und Westdeutschland sowie Anglei-
chungsquote für Sachsen 2000 bis 2016
Quelle:
IAB-Betriebspanel, Wellen 2001 bis 2017.
Fazit:
Die Ergebnisse der aktuellen Befragung zeigen, dass die sächsische Wirtschaft in jüngster Zeit eine
positive Entwicklung genommen hat. Das betrifft die Investitionsaktivitäten wie auch das Innovations-
geschehen. Der von den Betrieben erzielte Umsatz ist gegenüber dem Vorjahr ebenfalls wieder leicht
angestiegen. Dennoch stehen die Betriebe des Landes bei ihrer Entwicklung nach wie vor vor erheblichen
Herausforderungen: So ist die Investitionsintensität westdeutscher Betriebe höher und auch deren Umsatz
erreichte deutlich kräftigere Steigerungen. Im Hinblick auf die Umsatzproduktivität ist es der Wirtschaft des
Landes ebenfalls nicht gelungen, zum nach wie vor deutlich höheren westdeutschen Niveau aufzuschließen.
Die unterschiedlichen Entwicklungen in Sachsen und Westdeutschland haben dazu geführt, dass die Anglei-
chung der sächsischen Betriebe nicht vorangeschritten ist.
42
Im Rahmen des IAB-Betriebspanels beziehen sich die Angaben zu erzielten Umsätzen stets auf das zum Zeitpunkt
der Befragung im dritten Quartal abgeschlossene Geschäftsjahr. Im Fall der aktuellen Befragung des Jahres 2017
beziehen sich diese somit auf das Geschäftsjahr 2016. In den Angaben zu Umsätzen sind auch die Vorleistungen
enthalten.
43
Die im vorliegenden Bericht präsentierten Ergebnisse zu Umsätzen beruhen auf den Angaben derjenigen Betriebe,
die ihr Geschäftsvolumen über den Umsatz definieren. Dies sind rund 90 % aller sächsischen Betriebe. Banken und
Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen sowie Gebietskörperschaften und Organisationen ohne Erwerbscharakter
bleiben dementsprechend unberücksichtigt.
54
65
70
67
64
105
115
140
195
220
0
50
100
150
200
250
0
20
40
60
80
100
120
140
160
180
00
01
02
03
04
05
06
07
08
09
10
11
12
13
14
15
16
Umsatz je VZÄ (in Tsd. Euro)
Angleichungsquote (in Prozent)
Angleichungsquote
Sachsen
Ostdeutschland
Westdeutschland

111
Glossar
Arbeit 4.0
Mit „Arbeit 4.0“ werden die Veränderungsprozesse der Arbeitswelt im digitalen Zeitalter, der sogenannten
vierten Revolution, zusammenfassend umschrieben. Der Begriff umfasst Veränderungen in der Art und
Weise der Erstellung von Gütern und Leistungen, wobei prägende Merkmale insbesondere die Vernetzung
sowie Orts- und Zeitunabhängigkeit der Prozesse sind. Der Begriff erfasst zugleich Veränderungen in den
Arbeitsformen und Arbeitsverhältnissen (Stichwort: Flexibilisierung).
Atypische Beschäftigung
Atypische Beschäftigungsverhältnisse werden in Abgrenzung zur sozialversicherungspflichtigen, unbefris-
teten Vollzeitbeschäftigung definiert. Weicht eine Beschäftigungsform in mindestens einem Aspekt von
diesem Normalarbeitsverhältnis ab, so wird sie als atypisch bezeichnet. Dies trifft auf befristete, geringfügige
und Teilzeitbeschäftigung sowie auf Leiharbeit zu. Häufig erfolgt eine zusätzliche Differenzierung in aty-
pische Beschäftigung im engeren Sinne, die befristete und geringfügige Beschäftigung sowie Leiharbeit
umfasst, und atypische Beschäftigung im weiteren Sinne, zu der auch sozialversicherungspflichtige Teil-
zeitbeschäftigung gezählt wird.
Ausbildungsbetriebe
Ein Betrieb wird als „Ausbildungsbetrieb“ betrachtet, wenn mindestens eines der folgenden Merkmale zutrifft:
Ausbildung von Auszubildenden zum Befragungszeitpunkt, Abschluss von Neuverträgen für das zum
Zeitpunkt der Befragung zu Ende gehende Ausbildungsjahr oder für das beginnende Ausbildungsjahr,
geplanter Abschluss von Neuverträgen für das zum Zeitpunkt der Befragung beginnende Ausbildungsjahr,
Ausbildung von Auszubildenden mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung in den ersten Monaten des
Befragungsjahres und damit vor dem Stichtag der Befragung im dritten Quartal des Jahres. Diese Definition
ist somit relativ weit gefasst.
Auszubildende
Im Rahmen des IAB-Betriebspanels gelten als „Auszubildende“ sowohl Auszubildende als auch
Beamtenanwärter.
Beschäftigte
Im Rahmen des IAB-Betriebspanels gelten als „Beschäftigte“ alle Personen, die einer Erwerbstätigkeit
nachgehen, und zwar unabhängig davon, ob sie eine sozialversicherungspflichtige oder eine nicht-
sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben, unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder
vertragsmäßig zu leistenden wöchentlichen Arbeitszeit und unabhängig von ihrer Stellung im Beruf. Als
Beschäftigte werden also auch Beamte, tätige Inhaber, mithelfende Familienangehörige und geringfügig
Beschäftigte erfasst.
Digitalisierung
Digitalisierung wird in ihrer rein technischen Form als Überführung von Informationen aus dem analogen in
ein digitales Format verstanden. Mit dem Voranschreiten des Digitalisierungsprozesses wird zunehmend
erkannt, dass dieser neben einer technischen Komponente zugleich eine soziale Dimension aufweist, denn
der Einsatz digitaler Technologien verändert auch die Art und Weise des Arbeitens, der Belastungen und
des Zusammenwirkens der Beschäftigten. Vor diesem Hintergrund greift die Erkenntnis um sich, dass der
Digitalisierungsprozess gestaltet werden muss.
Industrie 4.0
Der inzwischen weit verbreitete Begriff unterstellt, dass es historisch vier Formen industrieller Revolutionen
gibt: Als erste industrielle Revolution gilt die Mechanisierung mittels Wasser- und Dampfkraft. Als zweite
industrielle Revolution wird der Übergang zur Massenfertigung betrachtet, der durch die Nutzung der
Elektroenergie und den Einsatz des Fließbandes ermöglicht wurde. Die dritte industrielle Revolution ist durch
den Einsatz von Elektronik und Informationstechnik gekennzeichnet und hat zur Automatisierung der
Produktion geführt. Von Industrie 4.0 wird gesprochen, da mit der Digitalisierung neue Formen der Vernet-
zung ermöglicht werden, die insbesondere ein orts- und zeitunabhängiges Kommunizieren gestatten. Dass
inzwischen eine vierte industrielle Revolution eingeleitet wurde, ist allerdings umstritten, da diese letztlich auf
den technologischen Grundlagen der Mikroelektronik basiert, die wiederum als Kern der dritten industriellen
Revolution betrachtet wird.

112
Königsteiner Schlüssel
Der Königsteiner Schlüssel bestimmt die quotengerechte Verteilung von Lasten zwischen den Bundes-
ländern, u. a. auch die Erstverteilung von Asylsuchenden. Für seine Berechnung werden das Steuer-
aufkommen und die Bevölkerungszahl der Bundesländer herangezogen.
Schutzformen für geflüchtete Personen
Rechtlich bestehen in Deutschland vier Schutzformen für geflüchtete Personen. Dies sind die
Asylberechtigung lt. § 16a GG, der Flüchtlingsschutz lt. § 3 AsylG, die Gewährung subsidiären Schutzes lt.
§ 4 AsylG sowie das nationale Abschiebungsverbot lt. § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG. Die ersten drei genann-
ten Schutzformen beinhalten einen unbeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
Teilzeitbeschäftigte
Als Teilzeitbeschäftigte gelten im vorliegenden Bericht alle Arbeitnehmer, deren vereinbarte Wochen-
arbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers im befragten Betrieb.
Beträgt die durchschnittliche vereinbarte Wochenarbeitszeit in einem Betrieb beispielsweise 40 Stunden,
dann gelten alle Beschäftigten dieses Betriebes mit einer vereinbarten Wochenarbeitszeit von weniger als
40 Stunden als Teilzeitbeschäftigte.

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Herausgeber:
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Verfasser:
Monika Putzing, Marek Frei, Silke Kriwoluzky, Simone Prick, Angela Brumm (Institut SÖSTRA, Berlin)
Datenerhebung:
Kantar Public Deutschland, München
Redaktionsschluss:
Juni 2018
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